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Warum ging das Römische Reich unter?. (I) Warum ging das Römische Reich unter?. Gliederung mit Sprungmarken auf die jeweilige Folie ( 1) Karte: Das Römische Reich unter Druck von außen (2) Spaltung des Römischen Reiches (3) Ursachen (4) Karte zur Völkerwanderung Info zum Tafelbild.
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(I) Warum ging das Römische Reich unter? Gliederung mit Sprungmarken auf die jeweilige Folie • (1) Karte: Das Römische Reich unter Druck von außen • (2) Spaltung des Römischen Reiches • (3) Ursachen • (4) Karte zur Völkerwanderung • Info zum Tafelbild
(2) Warum ging das Römische Reich unter? Spaltung 395 n. Chr. IMPERIUM ROMANUM
(3) Warum ging das Römische Reich unter? Religiöse Spannungen Eindringen feindlicherGermanenstämme Wachsende Ohnmachtdes Staates Spaltung 395 n. Chr. Ständig wechselndeSoldatenkaiser Rückgang der Heeresstärke IMPERIUM ROMANUM Schwierigkeiten der Grenz-sicherung ÜbergroßesReichsgebiet Aufstände, Unruhenin den Provinzen Produktionsabfallin der Landwirtschaft Rückgang derBevölkerung Ständige Abgabenerhöhung,Steuerlast
Info zum Tafelbild Warum ging das Römische Reich unter? Ernst Klett Verlag GmbH, Stuttgart 2009 Alle Rechte vorbehalten www.klett.de Quellenangaben Karte (Folie 3): Ingenieurbüro für Kartografie Joachim Zwick, Gießen Steintafel: Sandy Schygulla, Chemnitz Karte (Folie 6): Kartographisches Büro Borleis & Weis, Leipzig Impressum c/p Ernst Klett Verlag GmbH Rotebühlstraße 77 70178 Stuttgart Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 811122363 Stuttgart HRB 10746 Verleger: Dr. h. c. Michael Klett Geschäftsführer: Thomas Baumann (Vorsitz) Ansprechpartnerin: Dr. Christina Zech Autorin: Karin Winkler, StuttgartRedaktion: Marlis Mauersberger, Leipzig Gestaltung/Satz: Sandy Schygulla, Chemnitz Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Das Gleiche gilt für die Software sowie das Begleitmaterial. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen oder in den Lizenzbestimmungen (CD) genannten Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu §52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.