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Die Zukunft der ökologischen Steuerreform Beitrag zum Workshop des WSI und der IMK in der Hans-Böckler-Stiftung „Die Zukunft des deutschen Steuersystems“ Willy-Brand-Haus, Berlin, 23.11.2005. Bettina Meyer Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. (FÖS)
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Die Zukunft der ökologischen SteuerreformBeitrag zum Workshop des WSI und der IMK in der Hans-Böckler-Stiftung„Die Zukunft des deutschen Steuersystems“Willy-Brand-Haus, Berlin, 23.11.2005 • Bettina Meyer • Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. (FÖS) • meyertina@aol.com, Tel. xx49/ 431/ 80 28 26 • www.foes.de, foes@foes.de, Tel. xx49/ 89/ 520 113 - 13
Übersicht • I. Warum ökologische Finanzreform (ÖFR) - auch bei hohen Energiepreisen • II. Elemente, Wirkungen und Bewertung der ÖSR 1999-2003 • III. Stand der Harmonisierung der EU-Energiebesteuerung • IV. Das FÖS-Langfristkonzept im Memorandum 2004 • V. Das FÖS-Kurzfristkonzept 2005 • VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag • VII. Aktivitäten und Projekte des FÖS • Material: • VIII. ÖSR und Emissionshandel • IX. Mehrwertsteuer und/oder Ökosteuer • Vorbemerkung: Thema sind Ökosteuern im Energie- und Verkehrsbereich. • Weitere Handlungsbereiche (z.B. Wasser, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, • Grundsteuer, Abfall) sind aus ökologischer Perspektive ebenfalls interessant, • aber weniger unter Aufkommens/ Finanzreform-Perspektive
I. Schwierige Rahmenbedingungen zur Fortführung der ÖFR • Stark gestiegene Öl-, Gas- und Strompreise samt Diskussion über den auf diesen Märkten fehlenden Wettbewerb • Reformvorhaben insgesamt schwierig (Stichwort Hartz IV, allgemeines Gefühl zu hoher Belastung für die „kleinen Leute“) • Konjunktur- und Strukturschwäche • Keine der Parteien hat derzeit das Thema der Ökologisierung des Steuersystems auf der politischen Agenda; Koalitionsvertrag: Erhalt des Status Quo (keine Senkung, keine Erhöhung) • Anti-ÖSR-Kampagnen von Opposition und Bild-Zeitung noch gut in Erinnerung • Umweltverbände und Gewerkschaften machen geringe Begleitmusik pro ÖSR • Zunehmender Tanktourismus von D ins Ausland
I. Fortführung der ÖFR trotzdem sinnvoll • Internalisierung externer Kosten erforderlich für Funktionsfähigkeit der Markt-wirtschaft; ökonomische Instrumente besser als Ordnungsrecht (statische und dynamische Effizienz) => Struktur der Energiebesteuerung nach umweltökono-mischen Kriterien verbessern (Verbreiterung Bemessungsgrundlage, Ausnahmen abbauen, tarifliche Energiebesteuerung) • Klimaschutzziele Deutschlands (2008-2012/2020/2050) erreichen, auch in den Bereichen Verkehr und private Haushalte • Ölabhängigkeit verringern (Generationengerechtigkeit, volkswirtschaftlich negative Effekte begrenzen) • Besser heute schrittweise umsteuern als später schockartige Anpassungen • Lohnnebenkosten weiter senken und die Steuerstruktur auf umweltbezogene Steuern verlagern, um Arbeitsplätze zu sichern bzw. zu schaffen und um versicherungsfremde Leistungen statt durch SVB durch Steuern zu finanzieren • Einnahmen erzielen zur Finanzierung notwendiger umweltorientierter Förderungen (Förderprogramme zur Gebäudesanierung, Effizienzfonds, Marktanreizprogramm) - nach FÖS bis zu 10% des Aufkommens • EU-Energiesteuer-Richtlinie 2003/96 muss in D ohnehin noch umgesetzt werden (Einführung Kohlesteuer für Heizzwecke, Abschaffung der Erdgassteuer zur Stromerzeugung, Umstellung der Sonderregelungen der Industrie)
II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (1) Anhebung der Energiesteuern in fünf Schritten im Zeitraum 1999-2003 Quelle: BMF
II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (2) Diverse Strukturregelungen erhöhen ökologische Anreize: • Erneuerbare Energien: Keine Besteuerung von Wärme und Kraftstoffen, aber von Strom (dafür Verwendung des Aufkommens für Marktanreizprogramm EE) • Für Kraftwerke mit einem Jahresnutzungsgrad ab 70% und für Kraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad ab 57,5% werden Steuern auf Öl und Gas in der Stromerzeugung zurück erstattet. • Der Strom- und Kraftstoffverbrauch im öffentlichen Verkehr wird mit 50% des Regelsteuersatzes besteuert (seit 1.1.2004 wg. „Koch/Steinbrück“ mit 56%). • Geringere Steuersätze auf schwefelarme Kraftstoffe • Steuerermäßigung für Erdgas im Verkehrsbereich verlängert bis 2020 • Strom für (bis zum 31.3.1999 installierte) Nachtspeicherheizungen wird aus sozialen Gründen ermäßigt mit 60% (bis 2002: 50%) des Regelsteuersatzes besteuert. Ermäßigung läuft Ende 2006 komplett aus. • Die Gasölbeihilfe wurde abgeschafft, Agrardiesel (in Land-/Forstwirtschaft) wird seit dem 1.1.2001 mit 25,56 ct/l besteuert; zusätzlich Deckelung der Agrardieselvergütung ab 10.000 l sowie Einführung Selbstbehalt von 350 €
II. Ausgestaltung der ÖSR 1999-2003 in D (3) • Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen • Das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ab der 2. Stufe auch Teichwirtschaft und Behindertenwerkstätten, zahlen seit dem 1.1.2003 nur jeweils 60% der Steuererhöhungen auf Strom und Heizstoffe (bis Ende 2002: 20%). • Der Spitzenausgleich (auch Nettobelastungsausgleich genannt, Ausgleich des Saldos zwischen Entlastung durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und Belastung durch Ökosteuern) wurde zum 1.1.2003 reduziert und zugleich wurde ein positiver Grenzsteuersatz eingeführt. • Vorschlag BMU/Trittin Nov. 2005: • Befreiung der Unternehmen bzw. Anlagen, die am Emissionshandel teil-nehmen (nur von der Ökosteuer, nicht von gesamten Energiesteuern?!) • Volle Besteuerung der nicht vom Emissionshandel erfassten Unternehmen bzw. Anlagen
II. Wirkungen der ÖSR 1999-2003 • Finanzielle Auswirkungen - Aufkommen und Verwendung • Wirkungen auf die Struktur des Steuer- und Abgabensystems • Umwelt- und wirtschaftliche Effekte • Verwaltungsaufwand • Nettogewinner und -verlierer • Soziale und Verteilungswirkungen • Übersicht Gegenargumente und Erwiderung • Fazit zur ÖSR 1999-2003
II. ÖSR 1999-2003 - 1. Finanzielle Auswirkungen (in Mrd. €) Durch die ÖSR stiegen die Energiesteuern in Deutschland um 55 Prozent Verwendung ÖSR ab 2003 48,4 Anstieg um 55 % 2003 Umweltprojekte 6,6 Strom 2002 2002 2001 3,1 Erdgas Heizöl Haus- halt 2000 1,7 1999 15,7 Diesel • Senkung der Rentenbeiträge: • Rechnerisch: 1,7 %-Punkte(ca. 480 € je Arbeitsplatz) • Tatsächlich: 0,8 %-Punkte(durch gegenläufige Effekte) Anteil Steuern und SVB am BIP sank 2005 ggü. 1998 um 6% Benzin 21,7 Energiesteuern Energiesteuern 2004 1998 Quelle: Eigene Berechnungen, BMF, BMU, Bundesamt für Statistik.
II.2. Versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung in 2002 (DIW 2005; in Mrd. €)
II. ÖSR 1999-2003 - 3. Umwelt- und wirtschaftliche Effekte • CO2-Emissionen und Energieverbrauch gehen um 2-3% bis 2003 zurück • Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sanken 1999 bis 2004 um insgesamt 9% (Stagnation Diesel, starker Rückgang Benzin) • Neuzulassungen von 3-5-Liter-(Diesel)-PKW sind angestiegen: 1998 (1,0%), 2003 (4,6%) • Die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen – nach jahrelangem Rückgang – wieder an (insgesamt rund 6% im Zeitraum 1999-2004) • Anzahl der CarSharing-Mitglieder wächst • Studie des DIW u.a.: Zusätzliche Arbeitsplätze: bis zu 250.000 bis 2003
II.3. Steuereinnahmen durch Pkw-Verkehr in D eher niedrig(Anteil am gesamten Steueraufkommen in Prozent in 1999) 4,5% 4,6% 5,6% 5,9% 6,7% 6,8% 7% 10% Quelle: EU-Kommission (2004)
II. ÖFR 1999-2003 - 4. Ökosteuer hat geringsten Verwaltungsaufwand(Verwaltungsaufwand der Steuerarten jeweils als Anteil am Steueraufkommen) Durchschnitt 1,6 % Quelle: BMF, Deutscher Bundestag
II. ÖFR 1999-2003 - 5. Nettogewinner und -verlierer (in Mio. €)Haushalte und Handel/Verkehr am stärksten belastet, Industrie und Dienstleistungen sind Gewinner Die wettbewerbsintensive Industrie wurde um ca. eine Milliarde Euro entlastet Öffentliche Dienstleistungen 1368 Verarbeitendes Gewerbe 972 Private Dienstleistungen 727 Baugewerbe 246 Energie-, Wasserversorgung 150 Land- und Forstwirtschaft - 466 Handel/Verkehr - 1490 Private Haushalte - 1545 Quelle: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Stand 2003
II.6. Soziale Auswirkungen der ÖSR (und Vergleich MwSt) • Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht regressiver Effekt der ÖSR auf Einkommen bis zu € 55.000 • Aber: progressiver Effekt für Einkommen zwischen € 55.000 und € 250.000 durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung • Absolut trifft die Ökosteuer mittlere Einkommensschichten am stärksten (hohe Bedeutung der Kraftstoffpreise). In den unteren Einkommensschichten domi-nieren nicht-motorisierte Haushalte (geringere Bedeutung der Kraftstoffpreise). • Sozialhilfeempfänger erhalten die vollen Heizkosten erstattet (gilt grundsätz-lich auch für Hartz-IV-Empfänger). Bei Koppelung der Renten an die Lohnentwicklung profitieren Rentner zeitverzögert; bei „Nullrunden“ Nettobelastung der Rentner. Studenten erhalten keine direkte Kompensation. • Beamte u. Selbstständige erhalten auch keine Kompensation, wurden aber in Vergangenheit geringer zur Finanzierung der Deutschen Einheit herangezogen • Energiesparer werden geringer belastet als Energieverschwender – Netto-belastung ist bei der ÖSR stärker individuell beeinflussbar als bei MwSt. • Im Vergleich weist eine Finanzierung einer Senkung der Sozialversicherungsbei- • träge durch Öko- oder MwSt ähnliche Verteilungswirkungen auf – die mittleren • Einkommen sind am wenigsten belastet bzw. werden netto entlastet; untere und • obere Einkommensschichten werden anteilsmäßig stärker belastet.
II.6. ÖFR 1999-2003 - Von 1960 bis 2000 sank der Arbeitsaufwand für Benzin um 70 Prozent, der für Brot nur um 38 Prozent (Kaufkraftvergleich Benzin - Brot in Arbeitsminuten eines Facharbeiters) 2000 muss man im Durchschnitt nur noch vier Minuten für einen Liter Benzin arbeiten, aber… … 81 Prozent fühlen sich durch die „hohen“ Benzinpreise in ihrer Mobilität beeinträchtigt. (ADAC-Umfrage, März 2004) -38% -70% Ein Liter Benzin Ein Kilo Brot Quelle: Eigene Berechnungen, Umweltbundesamt
II.6. Entwicklung der realen Kraftstoffpreise (1960 bis 2003)(in Preisen von 1995; Quelle: SRU 2005; Statistisches Bundesamt)
II.7. ÖFR 1999-2003 - Gegenargumente und TatsachenDie Entwicklung widerlegt die meisten Behauptungen der ÖSR-Gegner
1) Die ÖSR ist deutlich besser, als sie vielfach rezipiert wurde. Bei aller berechtigten Kritik ist in Deutschland der Einstieg in eine ÖSR gelungen. Es gibt diverse Detailregelungen mit positiven ökologischen Anreizen 2) Die teilweise fundamentale Kritik auch aus Kreisen der Befürworter ist in der Sache überzogen und spielt den Kritikern in die Hände, die die ÖSR in keiner Ausgestaltung wollen. Unangemessene Forderungen aus der Umweltszene:- Befreiung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien- Einführung einer Primärenergiesteuer 3) Selbst „objektive“ Gewinner der ÖSR haben sie bekämpft; bei keiner anderen Steuer wurden Berechtigung, Wirkungen, Aufkommensverwendung so intensiv und kontrovers diskutiert. So mancher entdeckte sein soziales und Öko-Herz ... 4) Bei fairer Kritik mit Augenmaß bleibt die ÖSR in folgenden Punkten hinter dem Sinnvollen und Machbaren zurück: Umweltökonomische Kritik an Struktur und Höhe der Steuersätze Zu großzügige und zu wenig zielgenaue Sonderregelungen Zu geringer Abbau von umweltschädlichen Subventionen - Blockade Bundesrat Zu geringe Senkung der Lohnnebenkosten - Ursache liegt aber nicht bei ÖSR II.8. Fazit zur ÖSR 1999-2003
III. Stand der Harmonisierung der EU-Energiebesteuerung • Seit 1992 wurden insgesamt drei Vorschläge der EU-KOM (1992/1995/1997) vorgelegt. Aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit im Rat wurde erst der Vorschlag 1997 vom Rat in 2003 angenommen - in stark verwässerter Form. • 1.1.2004: Richtlinie (2003/96/EG) zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Energiebesteuerung tritt in Kraft. • Kurzbewertung: • - Für D geringe Auswirkungen, da überwiegend bestehende Energiesteuern über den Mindeststeuersätzen liegen • - Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen besteht weiter • + Trotzdem ist die Verabschiedung der Richtlinie insgesamt ein wichtiger politischer, symbolischer und bedingt auch materieller Erfolg • + Einbeziehung Flugverkehr in Energiebesteuerung in beschränktem Maße möglich (bedeutsamer aber aktuelle Initiative der KOM zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel) • + Differenzierung privat und gewerblich verbrauchter Diesel möglich • + Beitritts- und einige frühere EU-Mitgliedstaaten müssen neue Energie-Steuerarten einführen und bestehende Steuersätze anheben
IV. Das FÖS-Langfristkonzept im Memorandum 2004 Übersicht über Vorschläge und finanzielle Auswirkungen(nach 5-10-jähriger Umsetzung) Quelle: Eigene Berechnungen
IV. Angleichung der Steuersätze im Verkehrsbereich (längerfristige Steuersätze bei Umsetzung des FÖS-Konzepts in ct/kWh) FÖS-Zielgröße 2010 FÖS-Zielgröße 2013 FÖS-Zielgröße 2020 FÖS-Zielgröße 2020 FÖS-Zielgröße 2010 Quelle: FÖS (Eigene Berechnungen)
IV. Angleichung der Steuersätze im Bereich Wärme u. Strom(längerfristige Steuersätze bei Umsetzung des FÖS-Konzepts in ct/kWh) Quelle: FÖS (Eigene Berechnungen)
V. Priorität für Anhebung Energiesteuern Wärmemarkt • · Bei der ÖSR 1999-2003 wurden die Steuern auf leichtes Heizöl nur einmalig in 1999 angehoben (Erd- und Flüssiggas sowie schweres Heizöl auch 2003), nur auf Strom und Kraftstoffe wurden insgesamt fünf Schritte durchgeführt. • · Hohe ungenutzte Potenziale der CO2-Minderung auf dem Wärmemarkt (Altbausanierung, Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung). • · Öl ist zu schade zum Verheizen (Priorität Verkehr, Chemische Industrie) • · Der EU-weite Vergleich der Preise bzw. Steuern zeigt, dass Deutschland bei den Heizölpreisen (auch in der EU-25) im unteren Drittel liegt • · Die EU-Energiesteuer-Richtlinie 2003/96 muss in Deutschland ohnehin noch umgesetzt werden. Sie verlangt u.a. spätestens ab 1.1.2007 die Einführung einer Kohlesteuer für Heizzwecke • · Energieeinsparung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt könnte längerfristig unabhängig von investiven Förderprogrammen werden, damit verbunden auch geringerer Bedarf an staatlichen Fördermitteln. • FÖS-Vorschlag im Memo 2004: Heizölsteuer 5 * 2 ct/l erhöhen
VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (1) • I.5.5 Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“ … „Im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung wird die Ökosteuer nicht weiter erhöht. Die geltenden Entlastungsregelungen bei der Ökosteuer für die Industrie werden beibehalten. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes und insbesondere der energieintensiven Industrie verbessern. Deshalb werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen und Wege zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit prüfen.“ • II.2.9 Energiesteuern„Deutschland als ein Staat in zentraler Lage im europäischen Binnenmarkt hat ein herausragendes Interesse, die Harmonisierung der Energiebe-steuerung in der EU voranzutreiben. Dabei werden wir auf einfache und transparente Regelungen hinarbeiten. Angesichts der hohen Energiepreise ist es wichtig, die energieintensive Wirtschaft in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.“
VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (2) • Ökologische Finanzreform im Verkehrsbereich • I.6.5 Alternative Kraftstoffe ... aufkommensneutrale steuerliche Förderung der Nachrüstung von Kfz mit Partikelfiltern (Malus ab 2008 für Kfz ohne Filter);einfache Lösung zur Kennzeichnung, so dass Kfz mit geringem Schad-stoffausstoß von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können • I.7.5 Verkehr und Immissionsschutz … Kfz-Steuer am CO2- und am Schadstoffausstoß orientieren • I.6.5 „Wir werden … die Maut für schwere Lkw mit hohen Emissionen erhöhen und mit niedrigen Emissionen senken. Kleine Lkw sollen in geeigneter Weise in die Emissionsbetrachtung einbezogen und dabei Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Fahrzeugen vermieden werden.“ • I.5.3. Biokraftstoffe … „die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht“ • I.7.2 „Wir werden … die EU-Kommission bei ihrer Prüfung unterstützen, den Flugverkehr in angemessener Weise in einen Emissionshandel einzubeziehen“
VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag (3) • Stärkung der indirekten Steuern, Senkung Lohnnebenkosten • I.2.1 Senkung von Lohnzusatzkosten (S. 21, Ziffer 1017 ff)„CDU, CSU und SPD stellen sicher, dass die Lohnzusatzkosten (Sozialver-sicherungsbeiträge) dauerhaft unter 40% gesenkt werden. Dazu wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 von 6,5% auf 4,5% redu-ziert. Einen Prozentpunkt davon finanziert die Bundesagentur für Arbeit durch Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerung, ein weiterer Prozentpunkt wird durch den Einsatz eines vollen Punktes Mehrwertsteuer finanziert.“ • II.2.1.Anstieg Beitrag zur GRV um 0,4 PP ab 1.1.2007 • II.1.4 Ermäßigter MwSt-Satz bleibt bei 7% • II.1.4. Keine Zuweisung des Bundes an GKV, ALV • II.2.7 Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs • Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen • II.2.4. Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1.1.2006 • Pendlerpauschale ab 1.1.2007 erst ab dem 21. km, weiterhin 30 ct/km • I.5.1 Kohlesubventionen: Zuwendungsbescheide bis 2008 rechtverbindlich, danach weitere Einsparungen prüfen, sozialverträgl. Anpassung beibehalten
VI. Aussagen zur ÖFR im Koalitionsvertrag – Bewertung • Hohe Kontinuität der Energie-/ Klimaschutzpolitik, Anknüpfung an Zielen u. Maß-nahmen der bisherigen Bundesregierung (u.a. Atomausstieg, EEG, Emissions-handel, Biokraftstoffe), sogar Aufstockung energetische Gebäudesanierung • Bei ÖSR „nur“ Erhalt des Status Quo (keine Senkung, keine Fortführung) • Jahrelange Blockaden beim Subventionsabbau bzw. Steuerreform (z.B. Abschaffung Eigenheimzulage, Reduzierung Entfernungspauschale, umweltorientierte Reform der Kfz-Steuer) können überwunden werden • Stärkung der indirekten Steuern zur Senkung SVB positiv – noch besser (teilweise) Finanzierung durch Ökosteuern statt MwSt • Sehr kontrovers diskutiert wird die Beimischungspflicht anstelle der Steuer-befreiung für biogene Kraftstoffe (FÖS unterstützt Teilbesteuerung) • Stärkere Rolle von freiwilligen Vereinbarungen im Klimaschutz:- Klimaschutzvereinbarung 2000 evaluieren - geplante Partnerschaft für Klima und Innovation mit der deutschen Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppe- Selbstverpflichtung der europäischen Autoindustrie zur CO2-Minderung - Dialog mit der Industrie zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebstechnologien mit dem Ziel „weg vom Öl“.
VII. Aktivitäten und Projekte des FÖS • Mit 150 Mitgliedern und 150 T€ Budget erreicht der FÖS • eine bemerkenswerte Geräusch-zu-Geld-Relation: • Je ein deutscher (6 x p.a.) und englischer Newsletter (4 x p.a.) • Seit 1994 vier Memoranden zur deutschen ÖSR, zuletzt 2004; Kurzfristkonzept 2005 • Mitwirkung an Studien Dritter, z.B. Landwirtschaft (2004), Klimarappen Schweiz (2005) • Zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Presse • Aktive Mitorganisation bei derzeit 3-4 Tagungen p.a. sowie Beiträge von FÖS-Vorständen bei rund 20 Veranstaltungen p.a., zahlreiche auch im Ausland • FÖS organisiert World EcoTax Conference 2007 in München Vom UBA geförderte Projekte: • 2001-2004: Aufbau der beiden Newsletter • 2004/2005: Kamingespräche zur Akzeptanzerhöhung und Bündnispartner • 2005/2006: ÖSR in EU-Beitrittsstaaten • 2005/2006: Erstellung von Lehrmaterialien für den Schulunterricht
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! • Newsletter des FÖS und viele weitere Downloads: • www.foes.de; foes@foes.de (Informationen und Newsletter des Fördervereins Ökologische Steuerreform e.V.) • Weitere Infos zur ökologischen Finanzreform: • www.bmu.de (Diverse Informationsmaterialien des Bundesumweltministeriums) • www.bundesfinanzministerium.de (Links zu allen Gesetzestexten; regelmäßig aktualisierte Vergleiche von Energiesteuern und Preisen in der EU) • www.oeko-steuer.de (Informationen des BUND e.V.)
VIII. Zusammenspiel von Emissionshandel und Ökosteuern (x %) = Prozent der Regelsteuersätze im jeweiligen Verbrauchsbereich Öffentlicher Verkehr (56%) Privater Verkehr Weniger energieintensives Produzierendes Gewerbe (60%) Z.B. Alu - und Private und Chemieindustrie öffentliche EH, aber kein SAG* Haushalte *SAG = Spitzenausgleich; Industrie - Kein verbleibende Grenz- Energiewirtschaft anlagen EH, Gewerbe/ steuerbelastung nur 3 % im EH, mit SAG* im EH, nur Dienstleistungen mit SAG* SAG Bereich unterliegt EH (100%) Ohne Ökosteuer, aber EH Randbereiche im Emissionshandel (EH) 0% ÖSR: Prozessemissionen (z.B. Kalk), Dual Use (Kokskohle in Stahlindustrie), Herstellerprivileg (Eigenverbrauch Mineralölindustrie) 100% ÖSR: 60% ÖSR: Weniger energieintensive Anlagen des Produzierenden Gewerbes (z.B. Maschinenbau/Elektronik) mit EH-pflichtigen Emissionen z.B. Stromerzeugung >20 MW in Krankenhäusern Quelle: FÖS-Analyse
IX. Mehrwertsteuer und/oder Ökosteuer • Gemeinsame Vor- und Nachteile • + Senkung Lohnnebenkosten • - Verteilungspolitische Implikationen • - Höhere Verbrauchsteuern belasten schwache Konjunktur • Spezifische Vorteile Energiesteuern: • Ökologische Anreizwirkungen, Innovationsimpuls; Ausweichhandlungen sind grundsätzlich erwünscht (außer Tanktourismus), während das Problem der Steuerhinterziehung bei MwSt verschärft wurde • Nettoentlastung arbeitsintensiver, aber energieextensiver Bereiche des Handwerks und der Dienstleistungen • Spezifische Vorteile Mehrwertsteuer: • Besser mit dem Ziel der Harmonisierung der Steuern in der EU kompatibel • Außenhandelsneutral