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Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?. Inhalte :. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue Ausbildungsschwerpunkte Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Überbetriebliche Unterweisung Gesellenprüfung
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Inhalte: • Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe • Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue • Ausbildungsschwerpunkte • Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan • Überbetriebliche Unterweisung • Gesellenprüfung • Schulischer Rahmenlehrplan • Zusammenfassung
1. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe • Ausbildungsberufsbild • Kfz-Mechatroniker • 2013 • 2015 • Kfz-Servicetechniker • Vorbereitungs-Lehrgänge • Neue ÜBL-Lehrgänge 2014 • Meisterprüfungsberufsbild • Kfz-Meister • 2014
2. Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue • Für alle ab den 1. August 2013abgeschlossenen Ausbildungsverhältnis - gilt die neue Ausbildungsverordnung • Alle bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse sind nach der alten Ausbildungsordnung zu beenden – Es besteht keine Möglichkeit einer Umschreibung • Der Ausbildungsberuf „Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik“kann ab 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden. Ersatz ist der Kfz-Mechatroniker Schwerpunkt „Karosserietechnik“ • Die Erprobung des Ausbildungsberufes „Kfz-Servicemechaniker/in“ ist am 31. Juli 2013 ausgelaufen. Dieser Beruf kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden
3.1 Ausbildungsschwerpunkte • Bei der Rekrutierung des Nachwuchses kann der Betrieb - je nach seinen Bedürfnissen - zwischen fünf Ausbildungsschwerpunkten wählen Während der Ausbildung ist ein Wechsel des Schwerpunktes möglich! • Neu • Neu
3.2 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung • Personenkraftwagentechnik • Onlinediagnose • Reifendruckkontrollsystem • Verknüpfte Systeme
3.3 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung • Nutzfahrzeugtechnik • Euro 6 Motoren • Partnerschutz-Systeme • Sicherheitssysteme
3.4 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung • Motorradtechnik • Bus-Systeme • Airbag • Assistenzsysteme
3.5 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung • System- und Hochvolttechnik • Assistent-Systeme • Telematik-System • Kollisionswarnsysteme • Interaktives Fahren • Hochvoltsysteme
3.6 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung • Karosserietechnik • Klebetechnik • Spot- und Smartrepair • Leichtbautechnik
4.1 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan - Ausbildungsberufsbild • Für alle fünf Schwerpunkte gelten die gleichenberufsprofilgebenden Kernpositionen • Die festgelegten integrativen Positionen ergänzen die Ausbildung • Ausbildung im Schwerpunkt • Ausbildungsjahr 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen 2. Außerbetrieb und inbetrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen 3. Messen und Prüfen an Systemen 4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten 5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen 6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben 8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen 6. Betriebliche und technische Kommunikation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen • Ausbildungsinhalte
4.2 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan vor Teil 1 der Gesellenprüfung Die Inhalte des „Autofachmanns“ sind darauf abgestimmt
4.3 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan nach Teil 1 der Gesellenprüfung
4.4 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan während der gesamten Ausbildung
4.5 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Sicherheitsrelevante Themen • Arbeiten an • am Airbag-System • an Klimaanlage • unter Spannung stehenden Bauteilen • Arbeiten unter Spannung stehenden Bauteilen vor Teil 1 der Prüfung, „wie“ und nach Teil 1 der Prüfung „Ausführung“ unter Aufsicht Altersgrenze 16. und 18. Lebensjahr beachten! • Spannungsfrei schalten • Der Gesellenbrief ersetzt noch keine Zertifikate oder Sachkundenachweise!
5.1 Überbetriebliche Unterweisung – zur Zeit gültige • „Hochvolttechnik“ ist in der überbetrieblichen Unterweisung noch nicht deutlich integriert • Neugestaltung der ÜBL im 1. Ausbildungsjahr • Anpassung der Inhalte der ÜBL vom 2. bis 4. Ausbildungsjahr – ÜBL nach Schwerpunkten • 1. Ausbildungsjahr • Gespräch mit der IG-Metall laufen • 2. Bis 4. Ausbildungsjahr • Angepasst in 2010 • Integration der „Hochvolttechnik“, wo möglich
5.2 Überbetriebliche Unterweisung – 1. Entwurf neue Lehrgänge Vorschlag IG-Metall/ZDK für die einzelnen Gremien zur Diskussion
6.2 Gesellenprüfung - Teil 1 Teil 1 (35%)
6.3 Gesellenprüfung Teil 2 - praktische Prüfung Teil 2 (65%)
6.5 Gesellenprüfung - Gewichtungs- und Bestehensregelung Gewichtungsregelung: (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Serviceauftrag mit 35 Prozent, 2. Kundenauftrag mit 35 Prozent, 3. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik mit 10 Prozent, 4. Diagnosetechnik mit 10 Prozent, 5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. Bestehenssregelung: (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 2. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“, 3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und 5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“. • Eine kostenlose Auswertungshilfe ist in Planung!
7.1 Schulischer Rahmenlehrplan Kompetenz- und Arbeitsprozessorientiert • Berufliche Problemstellungen
7.2 Schulischer Rahmenlehrplan neue Lernfelder • Gemeinsame Lernfelder • Differenzierte Lernfelder in der letzten 12 Monate • Gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr mit den anderen fahrzeugtechnischen Berufen • Gemeinsame Beschulung bis 2. Halbjahr im 3. Ausbildungsjahr möglich • Differenzierte Beschulung ab dem 3. Ausbildungsjahr nach Schwerpunkten möglich • Bildung von Schwerpunktsklassenmöglich • Länderspezifische Umsetzungsvarianten Abhängig auch vom jeweiligen Schulgesetz des Landes
8. Zusammenfassung • Je nach Betriebstyp kann der Nachwuchs im entsprechenden Schwerpunkt ausgebildet werden • Der Ausbildungsberuf „Kfz-Servicemechaniker“ und der „Mechaniker für Karosserie-instandhaltungstechnik“ kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden • Im neuen Kfz-Mechatroniker ist die „Hochvolttechnik“thematisiert • Eine bestandene Gesellenprüfung ersetzt noch keine Zertifikate oder Sachkundenachweise • Die überbetrieblichen Lehrgänge werden neu strukturiert, die Schwerpunkt-ausbildung wird berücksichtigt und die Thematik der „Hochvolttechnik“ wird integriert • Die Verordnung des „Kfz-Servicetechnikers“ und des „Kfz-Meisters“wird überarbeitet • Die Umsetzung des schulischen Rahmenlehrplans ist Ländersache. • Im Frühjahr 2014sind Prüferseminare für die Organisation und Durchführung der neuen Gesellenprüfung - in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden - geplant
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Deutsches Kfz-Gewerbe - ZentralverbandFranz-Lohe-Str. 2153129 Bonn Tel.: +49 228-9127-0Fax: +49 228-9127-151 www.autoberufsbildung.dehttp://twitter.com/kfz_bildung/