1 / 19

Investivlohn – ein modernes Instrument der Unternehmensführung!

Investivlohn – ein modernes Instrument der Unternehmensführung!. Arten der Mitarbeiterbeteiligung. Gewinnbeteiligung : Der AN erhält zu seinem Lohn einen Bonus, der sich am Geschäftserfolg des Unternehmens bemisst. Die Auszahlung er-folgt in bar oder Wertpapieren.

betty_james
Download Presentation

Investivlohn – ein modernes Instrument der Unternehmensführung!

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Investivlohn – ein modernes Instrument der Unternehmensführung!

  2. Arten der Mitarbeiterbeteiligung • Gewinnbeteiligung: Der AN erhält zu seinem Lohn einen Bonus, der sich am Geschäftserfolg des Unternehmens bemisst. Die Auszahlung er-folgt in bar oder Wertpapieren. • Kapitalbeteiligung: Der AN erhält Aktien und damit Anteile an der Firma als Ersatz für seinen Lohn. Er erkauft sich die Möglichkeit, in Zukunft von Kursgewinnen oder Dividenden zu profitieren – oder an Verlusten teilzunehmen.

  3. Bedeutung in Deutschland • Nur zwei Prozent der Unternehmen beteiligen Mi-tarbeiter am Erfolg. Allerdings sind dies häufig Großunternehmen. Zwei Drittel der Dax-Konzerne geben den AN die Möglichkeit, einen gewissen Lohnanteil in Belegschaftsaktien zu erhalten. • Damit liegt Deutschland weit hinter Großbritan-nien und den Niederlanden, die eine Quote von 30 bzw. 22 Prozent haben.

  4. Investivlohn – ein alter Hut? • Schon 1951 forderte Nordrhein-Westfalens erster Ministerpräsident Karl Arnold eine Förderung der Kapitalbeteiligung von Ar-beitnehmern. • Wirtschaftswundervater Ludwig Erhard brachte es damals auf den Punkt: „Eigentum für jeden.“

  5. Bedenken der Gewerkschaft „ Neben dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes käme jetzt auch ein Kapitalrisiko hinzu“ Jürgen Peters, Vorsitzender der IG Metall

  6. Vorteile für Arbeitgeber • Langfristige Bindung von Arbeitnehmern, • „Betroffene zu Beteiligten machen“, • Identifikation der Mitarbeiter mit „ihrem“ Unternehmen, • Die Wertschöpfung in Beteiligungsbetrie-ben liegt deutlich über dem Durchschnitt. • Rückgang von Fehlzeiten.

  7. Unengagierte Mitarbeiter schaden dem Betrieb • Nach einer Untersuchung der Gallup Orga-nization aus dem Jahre 2001 sind nur 16 % der Arbeitnehmer in Deutschland engagiert am Arbeitsplatz. • Der gesamtwirtschaftliche Schaden belief sich damals auf 436,4 bis 442,9 Milliarden Mark im Jahr.

  8. Spezielle personalpolitische Ziele • Bindung qualifizierter Fach- und Führungs-kräfte, • Reduzierung von Mitarbeiterfluktuation, • Flexibiliserung von Personalkosten, • Abrundung des Sozialleistungspakets, • Ergänzung der betrieblichen Altersvorsorge.

  9. Vorteil: Nachfolgeregelung • Schrittweise Einbeziehung des vorgesehenen Nac-hfolgers in die unternehmerische Verantwortung, • Bindung an das Unternehmen, • Motivation des Nachfolgekandidaten, • Positive Wirkung auf das Rating und damit auf die Kreditkonditionen durch die geregelte Nachfolge, • Finanzierung der Übernahme durch den Nachfol-ger schrittweise möglich

  10. Vorteile für Arbeitnehmer • In der Vergangenheit hätten die Arbeitnehmer er-heblich profitiert, denn die Erträge der Unterneh-men sind in der Regel deutlich stärker gestiegen als die Löhne der Angestellten. • Dies liegt nicht zuletzt an der Globalisierung, die der Weltwirtschaft neue Arbeitnehmer zugeführt hat. Dadurch sinkt das Einkommen des Faktors Arbeit, während das des Kapitals steigt.

  11. Beispiel Lufthansa Rechenbeispiel eines Mitarbeiters von Lufthansa Technik • Monatsverdienst: 3.000 € • Optionserwerb 2003: 143 Aktien bei Kurs 11 € • Heutige Situation: Bei einem Kurs von 18 € ein Mehrverdienst in Höhe von 1.000 € gegenüber einem Kollegen der Bargeld genommen hat.

  12. Bisher fehlende Rahmenbedingungen für den Mittelstand • Mittelständische Betriebe sind nicht börsen-notiert. • Relativ kleiner Kreis von Anteilseignern. • Erwerben AN Anteile an einem Betrieb, erhalten sie in der Regel auch sehr viele Mitspracherechte. • Befürchtung der Anteilseigner vor Verlust der Steuerungsmöglichkeiten.

  13. Derzeitiger Diskussionsstand • Drei-Stufen-Modell (Stoiber). • Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen bis 300 € steuerfrei, • Unbegrenzte Steuerbefreiung.Versteuerung erst, wenn eine Zusatzrente ausgezahlt wird. • Sozialabgaben entfallen für Mitarbeiterbeili-gungen.

  14. Entscheidungen des Unternehmens • Im Rahmen der Gestaltung einer Kapitalbeteili-gung sind mehrere Entscheidungen zu treffen. • Z. B.: Mitarbeiter-Kapital als Eigen- oder Fremd-kapital. • Entscheidende Bedeutung hat hier die Beteili-gungsform. Deshalb muss die für das Unterneh-men beste Beteiligungsform ausgewählt werden.

  15. Rechtlicher Rahmen • Eine Gewinnbeteiligung wird über das Arbeitsverhältnis geregelt. • Die Kapitalbeteiligung hat ihre Rechtsgrundlage im Gesellschafts- und Schuldrecht.

  16. Einführungsschritte I • Vorbereitungen: • Anforderungen an die Beteiligten • Zielbestimmungen • Bestandsaufnahme. • Zentrale Fragen: • Kreis der Beteiligten • Staatliche Förderung, • Mittelaufbringung, • Steuerliche Behandlung

  17. Einführungsschritte II • Grundmodelle: • Mitarbeiterdarlehen, • Genussrechte • Stille Gesellschaft • GmbH-Anteile, • Belegschaftsaktien, • Aktienoptionspläne

  18. Einführungsschritte III • Vertragsgestaltung • Kontrolle und Mitbestimmung • Kapitalentlohnung • Zeithorizont/Befristung • Insolvenzsicherung • Musterverträge

  19. Vertragliche Standardbausteine Unternehmen Mitarbeiter Freiwillige Annahme des Kaufangebots durch Ausfüllen und Rückgabe der Kauferklärung Kaufangebot z.B. Beding- ungen Grundvertrag z. B. Genuss- rechtsbeding- ungen der MKB = Vordruck Kaufer- klärung Erwerb der Anteils- scheine einmalig i.d.R jährlich

More Related