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13. September 2013. Stand Geoinformationsgesetzgebung Gebührenverordnung. Othmar Hiestand AV93-Tagung. Dank und Abschied. Nach beinahe 40 Jahren im Dienst des Kantons Zürich gehe ich Ende September 2013 in den Ruhestand.
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Amt für Raumentwicklung, Abteilung Geoinformation 13. September 2013 Stand Geoinformationsgesetzgebung Gebührenverordnung Othmar HiestandAV93-Tagung
Dank und Abschied Nach beinahe 40 Jahren im Dienst des Kantons Zürich gehe ich Ende September 2013 in den Ruhestand. 1974 – 1996: Leitung von Güterzusammenlegungen, Abteilungsleiter Meliorationen 1996 – 2013: Kantonsgeometer, Leiter der kantonalen Vermessungsaufsicht 2010 – 2013 Abteilungsleiter Geoinformationen
Agenda • Begrüssung, Dank und Abschied • Stand der Geoinformationsgesetzgebung • Die neue Gebührenverordnung • Die neuen Gebührenansätze • (Vorbehalt: Beschluss durch den RR)
Umsetzung Geoinformationsgesetz, Verordnungen • Durch das ARE werden Wegleitungenfür die Umsetzung des KGeoIG erarbeitet. • Die Wegleitungen sollen aufzeigen, waszu tun ist durch die Ämter, Fachstellen,Gemeinden und Datenherren. • Allgemeine Wegleitung per 1. Nov. 2012 • Weisung AV 01 – 2013: • Auswirkungen des neuen Geoinformationsrechts auf die AV • Weisung ÖREB-Kataster 01 – 2013 : • Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB – Themen
Stand Gebührenverordnung • Der Regierungsrat hat am 27.06.2012 die Inkraftsetzung KGeoIG per 01.11.2012 beschlossen mit folgender Ausnahme: • § 14 KGeoIG soll zusammen mit der neuen Gebührenverordnung (KGebV) für Geodaten in Kraft gesetzt werden. • Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für die Erhebung von Gebühren wie bis anhin die Gebührenverordnung für Vermessungsdaten vom 18. Juli 2001.
Vernehmlassung Entwurf 1 / 29.02.2012 – 31.05.2012 • Ergebnisse und Forderungen der Vernehmlasser: • die Abschaffung oder zumindest Reduktion und Vereinfachung der Grundgebühr, • die Abschaffung oder zumindest Reduktion der Gebühren für die Nutzung des Übersichtsplans und der Gebäudeadressen, • der Verzicht auf die Verrechnung von Geodiensten (Suchdienst und Darstellungsdienst). Stand Gebührenverordnung
Stand Gebührenverordnung • Der neue Entwurf der Gebührenverordnung trägt den Ergebnissen der Vernehmlassung weitgehend Rechnung • Terminplan: • 2. Vernehmlassung März / April 2013 • Bereinigung Mai / Juni 2013 • Gesetzgebungsdienst Juni / Juli 2013 • Redaktionskommission 9. September 2013 • RRB Oktober 2013 • Inkraftsetzung per 1. Januar 2014
Gebührenverordnung umfasst zwei Teile: Die Verordnungsbestimmungen: 11 Paragraphen Die Gebührenansätze: Vorstellung Inhalt der neuen Gebührenverordnung gemäss Antrag an Regierungsrat
? Fragen werden gerne nach Beschluss der Gebührenverordnung durch den Regierungsrat beantwortet. ? ?