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Erläuterungen zur Karte: MLUV, Abteilung Forst und Naturschutz Landesforstanstalt Eberswalde

Die Landesforstverwaltung Brandenburg ist zweistufig aufgebaut. Oberste Behörde ist die Abteilung 4 beim MLUV

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Erläuterungen zur Karte: MLUV, Abteilung Forst und Naturschutz Landesforstanstalt Eberswalde

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  1. Die Landesforstverwaltung Brandenburg ist zweistufig aufgebaut. Oberste Behörde ist die Abteilung 4 beim MLUV Als untere Forstbehörden sind 10 Ämter für Forstwirtschaft (ÄfF) im Land Brandenburg angesiedelt, die sich in Regional- und Fachteams gliedern. Die Regionalteams der Ämter für Forstwirtschaft nehmen alle Aufgaben einer bürger- und ortsnahen Verwaltung wahr. Die ÄfF sind in ihren Territorien für die gesamte Bandbreite forstwirtschaftlicher Belange zuständig. C:\Daten\organigrMLUV.pdf C:\Daten\AfF EW.ppt C:\Daten\Wald BBG Eigentumsverteilung.ppt Quelle: http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.126450.de • Erläuterungen zur Karte: • MLUV, Abteilung Forst und Naturschutz • Landesforstanstalt Eberswalde • Bewilligungsbehörde Fördermittel • Haus des Waldes Gräbendorf • Waldarbeitsschule Kunsterspring  • Forstschule Finkenkrug

  2. Die Aufgaben der Waldpädagogik, der Privatwaldbetreuungund der Ausbildung nimmt der Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice (LPF) wahr. Für forsthoheitliche Fragen sind die Ämter für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF) zuständig.

  3. Das Unternehmen Die Bayerische Staatsforsten mit Sitz in Regensburg ging am 01.07.2005 als rechtlich und organisatorisch selbstständiges Unternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) aus der Bayerischen Staatsforstverwaltung hervor. Geschäftsfelder: Holzverkauf Biomasse Jagdangebote Immobilien Weitere Geschäftsfelder Forstrechte

  4. Schwerpunktaufgaben der Ämter für Landwirtschaft und Forsten • Bereich Forsten • Die Abteilungen des Bereichs Forsten (mit den jeweiligen Forstrevieren) eines Amtes für Landwirtschaft und Forsten haben je nach regionaler Zuständigkeit folgende Schwerpunktaufgaben: • Forstaufsicht und Forstschutz • Ziel ist, den Wald vor Schäden zu bewahren und seine sachgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Dies bedeutet zum Beispiel über die Erhaltung des Waldbestandes zu wachen und den Vollzug der den Wald betreffenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. • Gemeinwohlorientierte Beratung der privaten Waldbesitzer • Ziel ist, eine möglichst sachgerechte Waldbewirtschaftung sicherzustellen. • Beratung der forstlichen Zusammenschlüsse • Ziel ist, die forstlichen Zusammenschlüsse bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. • Vollzug der forstwirtschaftlichen Förderprogramme • Betriebsleitung und -ausführung in den Wäldern kommunaler Gebietskörperschaften • Diese Leistung wird auf Wunsch und gegen Entgelt angeboten. • Durchführung von waldpädagogischen Maßnahmen • Ziel ist, das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes und der Forstwirtschaft in der Gesellschaft zu fördern. • Umsetzung des Natura 2000 Gebietsmanagements • Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, in denen bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten oder ggf. dahin zurückgeführt werden sollen. Dies erfordert unter anderem die Beteiligung aller relevanten Gruppen an "Runden Tischen", die Beratung der Eigentümer, die Mitwirkung an den erforderlich Kartier- und Planungsarbeiten und die Entscheidung über waldrelevante Ziele und Maßnahmen. • Planung und Projektierung von Maßnahmen zur Pflege und Sanierung von Schutzwäldern im Gebirgsraum

  5. „Kommunalisierung“ des Staatswaldes Staatswald und Bundesforsten Der größte Waldbesitzer mit 23 % Flächenanteil ist das Land Baden - Württemberg. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes erfolgt durch die Land- und Stadtkreise.Eigene Bilder\besitz1.gif Kommunalwald Städte und Gemeinden besitzen mit 39 % den Löwenanteil der Waldfläche. Im Durchschnitt verfügen die 1111 Gemeinden des Landes über etwa 500 ha Wald

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