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Das neue Berufsbildungsgesetz: Aufwertung der beruflichen Bildung

Das neue Berufsbildungsgesetz: Aufwertung der beruflichen Bildung. Inhalt der Präsentation. 1. Das Berufsbildungswesen Schweiz. 2. Schwerpunkte und Ziele des nBBG. 3. Steuerung des Berufsbildungssystems. 4. Finanzierung. 5. Aktueller Stand der Reform. 1. Das Berufsbildungswesen Schweiz.

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Das neue Berufsbildungsgesetz: Aufwertung der beruflichen Bildung

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Presentation Transcript


  1. Das neue Berufsbildungsgesetz: Aufwertung der beruflichen Bildung

  2. Inhalt der Präsentation 1. Das Berufsbildungswesen Schweiz 2. Schwerpunkte und Ziele des nBBG 3. Steuerung des Berufsbildungssystems 4. Finanzierung 5. Aktueller Stand der Reform

  3. 1. Das Berufsbildungswesen Schweiz Zentrale Aufgaben der Berufsbildung  Triebkräfte der Reform nBBG- Entwicklung der Berufsbildungsplätze - Erwerbstätigkeit im Strukturwandel - Neue Qualifikationsbedürfnisse Historische Rückblende

  4. Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit Berufsbildung als Element des gesamten Bildungssystems Durchlässigkeiten zwischen allen Berufen und Bildungszweigen Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt Zentrale Aufgaben der Berufsbildung

  5. Entwicklung der Berufsbildungsplätze Bildungsplätze total Lehrverhältnisse BBG 300 241 243 240 236 250 231 221 209 204 200 200 196 194 193 191 191 200 Tausend 150 190 189 186 182 178 166 170 162 162 155 155 151 150 149 149 100 16-Jährige Eintritte in Maturitätsschule 50 0 1990 1985 1989 1997 1986 1987 1988 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1998 1999 Triebkräfte der Reform nBBG

  6. 110 Dienstleistungen Index 100: 2. Quartal 1991 Frauen 100 Total Männer 90 Industrie 80 1991 2Q92 2Q93 2Q94 2Q95 2Q96 2Q97 2Q98 2Q99 2000 Quelle: BFS Triebkräfte der Reform nBBG Erwerbstätigkeit im Strukturwandel

  7. Veränderte Anforderungen ... neue Kommunikations- und Informations- technologien Schaffung neuer Berufe und Berufsfelder neue Formen des Lernens Übergang zum lebenslangen Lernen Triebkräfte der Reform nBBG Neue Qualifikationsbedürfnisse

  8. 1997: Ja zum Bericht über die Berufsbildung  1999: Bundeskompetenz für gesamte Berufsbildung (BV, Art. 63. Abs. 1)  2000: Botschaft zum nBBG  • 2001: Beratungen WBK NR, 200 Änderungsanträge  • 27./28.Nov.2001: Detailberatung nBBG NR • 6.Dezember 2001: 118:0 Ja zum nBBG Historische Rückblende

  9. Bildungsgesetz löst Subventionsgesetz ab  Berufsbildung als Element des Gesamt-bildungssystems  Flexibilisierung und Dynamisierung der Berufsbildung 2. Schwerpunkte und Ziele des nBBG

  10. Bildungsgesetz:Allianz für berufliche Grundbildung • Integration der Berufe für Gesundheit, Soziales, Kunst • Integration schulisch orientierter Berufs-bildungen>Angemessene praktische Bildung als Bedingung • Keine Hierarchisierung der beruflichen Grundbildung • Konsens unter den beteiligten Verbänden, Gewerkschaften, Kantonen

  11. Berufsleben Berufliche Weiterbild. Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufsleben Berufliche Weiterbildung Berufsleben Berufsleben Uni ETH FH HöhereBerufsbild. Berufliche Weiterbildung Fähigkeits-zeugnis Fähigkeits-zeugnis Berufs-Maturität Gymnasiale Maturität Berufliche Weiterbildung 3-4 Jahre 3-4 Jahre 3-4 Jahre Attest Allg. bild.Schulen 2 Jahre 15% 67% 18% Obligatorische Schulzeit Das Berufsbildungssystem Berufliche Grundbildung

  12. Eidg. Berufs- und höhere Fach-prüfungen Höhere Fachschulen Universitäten und ETH Fachhochschulen Praktikum Weiterbildung Berufsfachschulen Lehrwerkstätten u.ä. Berufsmaturität Gymnasiale Maturität Betriebe, Lehrwerkstätten u.ä. Allgemein-bildende Schulen Obligatorische Schulzeit Organisation der Berufsbildung Höhere Berufsbildung/Diplomstufe Hochschulstufe Tertiärstufe Sekundarstufe II

  13. Modern  Innovativ  Systematisch Das neue Berufsbildungsgesetz ist :

  14. Modern heisst : • Offenheit auf künftige Entwicklungen • Anpassungsfähigkeit an den technologischen Wandel • Trennung von Bildungsgängen und Qualifikationsverfahren (Abschlüsse) • Vermehrt dienstleistungsbezogen 14

  15. Innovativ heisst : • Neue Bildungsformen • Steuerung durch Qualitätsentwicklung • Mehr stufengerechte Verantwortung • Grundlage zum lebenslangen Lernen 15

  16. Systematisch bedeutet : • Festlegen von Qualitätsniveaus • berufspraktisches Attest • Fähigkeitszeugnis (EFZ) • Prüfungen der Tertiärstufe (BP - HFP) • Vergleichbarkeit, Qualität und Aktualität 16

  17. Klare Kompetenzenordnung  Berufsfelder verbreitern über Reduktion derZahl der Bildungsverordnungen   Qualitätsentwicklung, Qualitätsstandards, Indikatoren Entwicklung neuer Qualifikationsverfahren 3. Steuerung des Berufsbildungssystems

  18. Klare Kompetenzordnung • Wirtschaft: • Zuständig für Inhalte, ständige Anpassung • Angebot von Ausbildungsplätzen • Kantone: • Umsetzung vor Ort – Schulen, Aufsicht, Coaching • Bund: • Rahmenverordnungen für Berufsbilder, höhere BB • Vorgaben für Qualitätsentwicklung • Förderung von Innovationen • Eidg. Berufsbildungsrat

  19. 30 Lehrberufe = 127‘000 Lehrlinge (76,5 %) 209 Lehrberufe = 39‘000 Lehrlinge (23,5 %) Berufsfelder verbreitern Reduktion Anzahl Bildungsverordnungen

  20. Qualitätsentwicklung Input Prozesse Output Anreizsysteme Führung/Management Drop-Out-Rate Gebräulichkeiten, Infrastruktur Aufsicht Prüfungsergebnisse Bildungsziele Organisation/Administration Gesamtqualifikation Kompetenzen Ausbildende Information Zufriedenheit Kompetenzen Lernende Finanzmanagement Transferwirkungen Lehr- und Lernprozesse Quelle: Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 6.9.2000, S. 5732

  21. Abschlussprüfungen sind ein wesentliches Steuerungselement der Berufsbildung Abschlussprüfungen sind ein wesentliches Steuerungselement der Berufsbildung Veränderte Anforderungen wie ... ... Förderung von Methoden- und Sozial- kompetenz ... Selbstgesteuertes Lernen ... Problemlösen und selbständiges Urteilen verlangen nach neuen Verfahren Ziel: Erhöhung der System-Flexibilisierung Entwicklung moderner Qualifikationsverfahren

  22. 4. Finanzierung Die heutige Finanzierung ist • kompliziert • häufig undurchschaubar • aufwandorientiert • administrativ aufwändig

  23. Lernende2.1 Mia.31% Öffentliche Hand2.9 Mia.43% Lehrbetriebe1.7 Mia.26% Aufwendungen für die Lehrlingsausbildung (geschätzt, ohne GSK) 6.7 Mia. Quelle: Siegfried Hanhart/Hans-Rudolf Schulz, Lehrlingsausbildung in der Schweiz, Kosten und Finanzierung. Grundlage: Kostenteiler 1994

  24. Ergebnisorientierte Finanzierung • Neu: Pauschalfinanzierung • Mitteleinsatz nach Prioritäten der Empfänger Bedürfnisbezogener und effizienter Einsatz der Ressourcen • Erhöhtes Bundesengagement • Bund soll 27,5 % der Bildungskosten der öffentlichen Hand übernehmen • 10% des Bundesanteils reserviert für Innovationen und besondere Aufgaben im öffentlichen Interesse

  25. Pauschalen an die Kantone Kantone 72,5% Bund 27,5% 10% Beiträge für Innovationen und besondere Leistungen Bundesanteil an der Finanzierung der Berufsbildung – Systemwechsel Vorschlag NR

  26. BBG 1978 Bundesrat 2000  durch Nationalrat 2001 5. Entwicklung der Reform Eidgenössisches BBG nur für gewerblich-industrielle Berufe und Handel. Rahmengesetz für sämtliche nicht-hochschulischen Berufe Weitgehende Regelungen der Berufe auf Grund ausgedehnter Konsulta-tionsverfahren Vereinfachte Organisationsvorschriften mit Zielangaben Neuerungen oft nur mittels notrechtlichen Pilotver-fahren. Reformmechanismen:• Qualitätsentwicklung• Verpflichtung zu Anpassungen

  27. BBG 1978 Bundesrat 2000  durch Nationalrat 2001 Berufliche Grundbildung institutionell nicht unter-teilt ( keine Hierarchi-sierung):2-bis 4-jährige Bildung, aber (wie BR) Attest für 2-jährige Bildung, Fähigkeits-zeugnis für 3-jährige und mehr Verzicht auf Mindestdauer für praktischen Berufsbildungsteil Einheitliche Bezeichnung für alle beruflichen Schulen: Berufsfachschule 5. Entwicklung der Reform Aufzählung bestehender Berufsbildungsangebote Systematisierung innerhalb der Grundbildung: • berufspraktische Bildung• Berufslehre (EFZ)• Berufsfachschule Tertiärstufe mit Berufs-/ höheren Fachprüfungen, höheren Fachschulen

  28. BBG 1978 Bundesrat 2000  durch Nationalrat 2001 Leistungsorientierte Pauschalen, ergänzt durch gezielte Fördermassnah-men Bundesanteil der Gesamtkosten der öffentlichen Hand 25% 5. Entwicklungder Reform Weiterbildung für alle Stufen Auf Grundbildung folgt Weiterbildung Aufwandorientierte Subventionen( Intransparenz) Bundesanteil der Gesamtkosten der öffentlichen Hand 27,5% Eidgenössische Berufs-bildungskommission Berufsbildungskommission und kleiner Berufsbildungsrat Berufsbildungsrat mit 15 Mitgliedern

  29. BBG 1978 Bundesrat 2000 NR 2001 5.Entwicklungder Reform Aus- und Fortbildung der Lehrer an den Berufsschulen, soweit nicht an Hochschulen ist Sache des Bundes Bund fördert die Berufs-pädagogik. Er kann zu diesem Zweck allein oder mit den Kantonen zusam-men ein Institut führen Der Bund selbst führt ein Institut als wissen-schaftliches Kompetenz-zentrum für Berufspädago-gik und Entwicklungsfragen in der Berufsbildung (SIBP) Bundesregelung für Berufsberatung Berufsberatung Aufgabe der Kantone Bundesregelung für Berufs- und Laufbahnberatung Besondere Bestimmungen für Behinderte Obligatorische Fremdsprache

  30. Gemeinsam in die Zukunft! Das nBBG verstärkt das duale Berufsbildungssystem. Das duale System ist ein echter Standortvorteil. Im Dienste des Werkplatzes Schweiz und im Interesse der Menschen, die hier leben, wollen wir die Berufsbildung pflegen.

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