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Herzlich Willkommen im Humboldt-Gymnasium. Seite 1. Musikalischer Schwerpunkt 1. Musikunterricht und Konzerte Musikunterricht in allen Klassen und Jahrgängen, Musikklassen, Musik-Leistungskurs, Vororchester, Orchester, Chöre, Konzerte 2. Musik plus
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Herzlich Willkommen im Humboldt-Gymnasium Seite 1
Musikalischer Schwerpunkt1. Musikunterricht und Konzerte • Musikunterricht in allen Klassen und Jahrgängen, • Musikklassen, • Musik-Leistungskurs, • Vororchester, Orchester, Chöre, • Konzerte • 2. Musik plus • Jedes Kind kann ein Musikinstrument erlernen. • Kooperation mit • der Clara-Schumann Musikschule, • der Robert-Schumann Hochschule, • dem Tanzhaus NRW • 2. Orchester
Sprachlicher • Schwerpunkt • „Alte Sprachen“„Neue“ Sprachen • Lateinisch Englisch • Griechisch Französisch • Hebräisch Italienisch • Eingangssprache Englisch oder Englisch/Latein
Soziales Lernen • „social day“ (Jahrgang 7 und 8) • Sozialpraktikum (Jahrgang 9) • Betriebspraktikum (Jahrgang 10) • Tutorenmodell • Schulsanitätsdienst • Sporthelferausbildung • Theater/Kabarett/Literaturcafe • Arbeitsgemeinschaften
Partnerschulen Senior Highschool, Wayzata USA Ecole Alsacienne, Paris Frankreich Chengnan Middle School, Dazu/Chongqing China Liceo Cassini, Genua Italien
Schullandheim Waldbröl • Jährlicher Aufenthalt unter • pädagogischen Gesichtspunkten, • Seminare, • Musikfahrten, • Lernfreizeiten, • Spielfest
Unterrichtsfächer Sprachl./künstl./musisch. Mathematisch/naturwiss. Gesellschaftswiss. Deutsch Englisch Lateinisch Französisch Griechisch Italienisch Hebräisch Kunst Musik Musik plus Mathematik Biologie Biologie plus Physik Chemie Informatik Geschichte Erdkunde Politik Sozialwissenschaften Philosophie Praktische Philosophie Religion Sport
Mittags- / Übermittagsbetreuung Stadtteiltreff Pempelfort
Anmeldung am Humboldt-Gymnasium Informationsabend am 18.01.2012, 19.30 Uhr
Anmeldung am Humboldt-Gymnasium Anmeldetermine 13.02.2012 10.00 - 13.00 Uhrund 16.00 - 19.00 Uhr 14.02.2012 10.00 - 13.00 Uhrund 16.00 - 19.00 Uhr 15.02.2012 10.00 - 13.00 Uhr sowie 05.03.2012 10.00 - 13.00 Uhrund 16.00 - 19.00 Uhr 06.03.2012 10.00 - 13.00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit: Ihr Kind ! die beiden letzten Zeugnisse das Anmeldeformular Etwas Geduld
Aufnahmekriterien • (2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: • 1. Geschwisterkinder, • 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, • 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern • unterschiedlicher Muttersprache, • 4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern • unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), • 5. Schulwege, • 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, • 7. Losverfahren. • (Auszug aus: APO SI, § 1, Abs. 2)
Aufnahmekriterien • (2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: • 1. Geschwisterkinder, • 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, • 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern • unterschiedlicher Muttersprache, • 4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern • unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), • 5. Schulwege, • 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, • 7. Losverfahren. • (Auszug aus: APO SI, § 1, Abs. 2)
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Warum entscheiden nicht die Zensuren auf dem Zeugnis über die • Aufnahme bei Anmeldeüberhängen ?“ • Antwort: • Der Gesetzgeber hat dies mit Recht untersagt, da die Eignung für das • Gymnasium generell von der Grundschule ausgesprochen bzw. versagt • wird. • Eine Aufnahme nach Zensuren ist pädagogisch nicht wünschenswert und • verstieße in erheblichem Maße gegen die Chancengleichheit.
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Warum ist das Losverfahren nicht öffentlich ?“ • Antwort: • In den Rechtsvorschriften ist festgelegt, dass der Schulleiter/die • Schulleiterin über die Aufnahme im Rahmen der Vorgaben des • Schulträgers und der rechtlichen Bestimmungen entscheidet. • Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. • Bei der Aufnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der ähnlich • wie z. B. die Zulassung zum Abitur oder die Vergabe von Abschlüssen oder • Ordnungsmaßnahmen aus Gründen des Datenschutzes nicht für die • Öffentlichkeit bestimmt ist. • Das Losverfahren wird protokolliert und im 4-Augen-Prinzip durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Warum findet bei Anwendung des Losverfahrens überhaupt ein Gespräch • mit dem Kind und den Eltern statt und warum werden Zeugnisse • eingesehen und kopiert und Notizen angefertigt ?“ • Antwort: • An den Anmeldetagen steht noch nicht fest, dass es überhaupt zu • Anmeldeüberhängen und damit zu einem Losverfahren kommt. • Für die spätere Klassenzusammensetzung ist es erforderlich, die Stärken • und Schwächen, Interessen, Freundinnen und Freunde der Kinder etc. zu • erfahren, um heterogene Klassen bilden zu können.
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Wann wird die Aufnahmeentscheidung getroffen ?“ • Antwort: • Anfang März findet eine Koordinierungssitzung der Düsseldorfer • Direktoren statt (Direktorenkonferenz). • Ebenfalls Anfang März werden zunächst die „Nicht-Aufnahme- • Entscheidungen“ mitgeteilt. Diese Briefe enthalten auch die Mitteilung über • die Aufnahme in die Schule des Zweitwunsches, sofern dazu Angaben • getroffen wurden und die Schulleiterin/der Schulleiter dort dem • Aufnahmewunsch entsprechen kann. • Die Mitteilung über die Aufnahme am Humboldt-Gymnasium erfolgt • Ende März.
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Was geschieht, wenn weder der Erstwunsch noch der Zweitwunsch • Berücksichtigung findet ?“ • Antwort: • Die schulrechtlichen Bestimmungen garantieren bei entsprechender • Eignung des Kindes die Wahl der Schulform, jedoch nicht die Aufnahme in • eine bestimmte Schule. • Aus diesem Grund werden im o. g. Fall Eltern zu einer Schule beraten, die • noch Aufnahmekapazitäten frei hat.
Häufig gestellte Fragen • Frage: • „Warum ist es ratsam, einen Zweitwunsch zu benennen ?“ • Antwort: • Die Angabe einer Zweitwunsch-Schule ist freiwillig ! • Sie ist hilfreich, um bei einer Absage wenigstens die Zweitwunsch-Schule • (sofern dort freie Kapazitäten gegeben sind und die Schulleitung zur • Aufnahme bereit ist) zu ermöglichen.