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November 2006/A33 Seite 1/1

Informationen von VD Hamburg / Maklerservice Leben. November 2006/A33 Seite 1/1. HDI-Gerling Lebensversicherung AG Uwe Schneider Bezirksdirektor Pappelallee 33 22089 Hamburg Tel. 040-41 92 72 13 Mobile 0170-280 00 23 Fax 0221-144-6000268 E-Mail uwe.schneider@gerling.de

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  1. Informationen von VD Hamburg / Maklerservice Leben November 2006/A33 Seite 1/1 HDI-Gerling Lebensversicherung AG Uwe Schneider Bezirksdirektor Pappelallee 33 22089 Hamburg Tel. 040-41 92 72 13 Mobile 0170-280 00 23 Fax 0221-144-6000268 E-Mail uwe.schneider@gerling.de Büroleitung Karen Pulwitt karen.pulwitt@gerling.de Anja Köhler anja.koehler@gerling.de Joachim Brettle joachim.brettle@gerling.de Tel.: (040) 41 92 72 00 Fax: (040) 41 92 72 23 HDI-Gerling Aktuell: Aktuelle Software: > GERVIS 6.3 > BAV Koffer 3.1 > RefoPlus 1.1 > ProfiL 1.20 Ab sofort ist die Basisrente für Selbständige noch attraktiver! Das am 9. November vom Deutschen Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz, das die Nachbesserung für die Basisrente enthält, hat am 24.11. auch die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Ab sofort kann jeder Selbständige die Beiträge zur privaten Basisrente im Rahmen der Höchstbeträge voll steuerlich ansetzen! Die Basisrente bietet die Möglichkeit, den Aufbau der Altersvorsorge aus zunehmend unversteuertem Einkommen. Besonders für Selb-ständige ist diese Form der Zukunftssicherung interessant, da neben den Steuer-vorteilen auch das angesparte Guthaben vor Rentenbeginn bei einer eventuellen Insolvenz vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Als Handicap erwies sich in der Vergangenheit – insbesondere bei Selbständigen - die bisherige Ausgestaltung der Günstigerprüfung. In bestimmten Fällen führte sie dazu, dass die zusätzlichen Beiträge zu einer privaten Basisrente aufgrund einer gesetzestechnischen Panne steuerlich verpufften. Das hat jetzt ein Ende und die Beratung von Selbständigen wird drastisch vereinfacht! Für Selbständige ist mit der Verbesserung der Günstigerprüfung die bisherige Förderlücke bei der Basisrente endlich geschlossen worden. Ab sofort können alle Selbständigen, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufs-ständischen Versorgungswerk entrichten, jeden EURO im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich ansetzen. Und wer als lediger Selbständiger mit dem Höchststeuersatz in diesem Jahr den Höchst-betrag in eine Basisrente investiert, der profitiert allein durch die Neu-regelung von einer zusätzlichen Liquidität von bis zu 1.900 EURO. Diese Neuregelung betrifft, so wie es der Name des Gesetzes vielleicht vermuten lässt, nicht erst das Jahr 2007, sondern bereits das aktuelle Jahr. Damit sind nun alle Voraussetzungen geschaffen worden, dass sich die Basisrente aus Kundensicht zu einer steuerlich attraktiven Unternehmerversorgung entwickelt. Und was gut ist für den Kunden, ist – insbesondere jetzt im Jahresend-geschäft – auch gut für den Vertrieb!

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