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Teilhabeplanung und persönliches Budget

Teilhabeplanung und persönliches Budget. Darmstadt 11.9.2008. Die Stolperschwellen für persönliches Budget liegen auf 4 Ebenen.

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Teilhabeplanung und persönliches Budget

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  1. Teilhabeplanung und persönliches Budget Darmstadt 11.9.2008

  2. Die Stolperschwellen für persönliches Budget liegen auf 4 Ebenen • I. Ohne selbstverständlichen Dialog auf „Augenhöhe“ von Betroffenen und Fachkräften und eine klare Bedarfs- und Bedürfnisorientierte Hilfeplanung im gesamten System der Hilfen für alle Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen bleibt eine Schwelle für die Beantragung von persönlichen Budgets. Das betrifft alle Teilhabebereiche : Selbstsorge und Wohnen, Arbeit und Tätigsein wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. • Persönliches Budget soll kein „Sonderweg“ sondern Folge von professionell unterstützter „Teilhabeplanung“ sein

  3. 2. Stolperschwelle • Spezialisierte Einrichtungen und Dienste, die häufigsten „Leistungserbringer“ können ( noch) nicht so flexibel auf eine Person hin arbeiten ( dazu gehört das kalkulieren und Abrechnen von Einzelleistungen, aber auch die Akzeptanz der „gleichen Augenhöhe“ ). • Sie können oft ihr Angebot nicht in klarer Arbeitsteilung mit Bürgerhelfern, privaten Anbietern oder anderen Diensten abstimmen , wie es für persönliche Budgets nötig wäre. • Insbesondere fehlt für Menschen mit umfassenden Unterstützungsbedarfen die Begleitung einer koordinierenden Vertrauensperson, die die Erbringung persönlicher Budgets durchsetzt, koordiniert und kontrolliert -dies sicherzustellen wäre zentrale Aufgabe von Teilhabeplanung

  4. 3. Stolperschwelle • Fehlende regionale Verantwortung • Wer trägt Verantwortung, für die Menschen, die aus dem Angebot von Diensten oder den Chancen auf persönliche Budgets herausfallen ? • Wer zwingt Anbieter sich auf persönliche Budgets einzulassen, wer erkennt Bedarfe in der Region – wer sicher Qualitätsstandards im Sinne der Betroffenen ?

  5. 4. Stolperschwelle • Zum Antragsverfahren, zur Unterstützung bei der Antragsstellung zur Umsetzung des sozialrechtlichen Anspruchs auf persönliches Budget ist noch immer vieles unklar – • Es fehlt als Ergebnis der Modellprojekte ein erprobtes , klares und einheitliches Verfahren, wie persönliche Budgets beantragt und begleitend unterstützt werden können – gerade für die Menschen mit Beeinträchtigungen, die es schwer haben, Anträge zu stellen und zu vertreten • Integrierte Teilhabeplanung für ein persönliches Budget meint deshalb nicht nur ein Antragsinstrument, sondern auch gesichertes Verfahren

  6. Erfahrungen • Planung von Hilfen im Dialog ist immer wieder gefährdet : • Es gibt die „Deutungsmacht“ der Professionellen, die gleiche Augenhöhe anstreben – aber nicht immer erreichen • Das Erarbeiten von gewünschten Lebensformen ( persönliche Zukunftsplanung) und die Umsetzung in Hilfen im Rahmen eines persönlichen Budgets braucht Zeit, Unterstützung und z.B. für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen auch viel Ermutigung

  7. Erfahrungen • Der Defizitblick ist schwer abzuschütteln : • Was genau will ich erreichen mit meinem Budget – konkrete Ziele, die auch vom Budgetnehmer überprüft werden können – fehlen oft • Das professionelle Handeln ist nach wie vor zuerst auf die „eigene“Einrichtung bzw. das eigene Angebot ausgerichtet.

  8. Erfahrungen • Ein anwaltschaftliches Begleiten von persönlichen Budgets ist notwendig, um • Finanzielle Autonomie und • Eigenverantwortliches Entscheiden der Budgetnehmer wie • Wahlfreiheit zwischen Anbietern und die • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sicherzustellen.

  9. Hoffnungen auf persönliches Budget • Vom Einzelnen gewünscht und für seine Lebensplanung passend • Flexibel und schnell beantragt und umgesetzt • Auch für mehrere Teilhabebereiche gültig ( abgestimmt und koordiniert ), die Sicherheit, jederzeit wieder ins „Profisystem“ der Hilfen zurückzukommen, bzw. das persönliche Budget damit zu kombinieren • Grundlage für den Vorrang von nachbarschaftlichem, bürgerschaftlichem Engagement

  10. Stolperstein : was ist „budgetfähig“ ? • Leistungen der medizinischen Rehabilitation – aber Kriterium der günstigen Prognose und der Zeitbegrenzung medizinischer Rehabilitationsleistungen gilt • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hilfen zur Mobilität : aber fast keine WfbM bietet einzelfallbezogene Regelungen an • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – dauerhaft möglich im Rahmen der Modelle erprobt , aber Einsatz von Eigenmitteln • Ausgeschlossen sind gelegentlich und kurzfristige Hilfebedarfe : wer ist zuständig, wenn etwas passiert ?

  11. Stolperfallen der Entwicklung • Verlagern von Verantwortung und Risiko auf Menschen mit Beeinträchtigungen • Feigenblatt: Nachbarschaft und Bürgerhilfe – in der Realität ist soziales Umfeld bei Menschen mit Beeinträchtigungen kaum vorhanden • Organisation von persönlichen Budgets muss faktisch von den bisherigen „Maßnahme“anbietern geleistet werden – zuwenig Anreize für Wollen und Können der Träger in Richtung persönliches Budget

  12. Entwicklungschancen • Persönliche Budgets stützen nachhaltig die personenzentrierte Finanzierung aller Hilfen für alle Menschen mit Behinderungen . Durch Sie finanzierte Leistungen sind flexibel, passgenau und individuell vereinbart. Sie entwickeln eine bürgerschaftliche Kultur und unterstützen die regionale Verantwortung für Hilfen. • Sie sichern - ggfs. in Verbindung mit sonstigen Leistungen - bedarfsgerechte Hilfe in der Region

  13. Entwicklungschancen II • Sie ermöglichen den Budgetnehmern Entscheidungen über die Art der Durchführung und die Dienstleister. • Teil des persönlichen Budgets muss die Beratung, die Stützung der eigenen Organisations- und Anleitungskompetenz, die Unterstützung bei persönlicher Zielplanung/Zukunftsplanung und die anwaltschaftliche Begleitung bei Koordination und Qualitätssicherung sein

  14. Entwicklungschancen III • Persönliche Budgets stehen auch Menschen zur Verfügung, die die Verwaltung und Anleitung ihrer Finanzen und Begleiter nicht selbst übernehmen können und wollen. Dabei wird vor allem auch der Mut gestützt, sich eigene Pläne zu erarbeiten und Risiken für das selbstbestimmte Leben einzugehen.

  15. Qualitätskriterien • Erforderliche Qualifikation der Helfer wird berücksichtigt • Vorrang von bürgerschaftlichen Hilfen • Transparenz, fachlicher Austausch und Evaluation durch regionale Verantwortung • Stützen der Entwicklung und Verfügbarkeit von flexiblen und ambulanten Hilfen

  16. Kritische Fragen : • Selbstbestimmung im Persönlichen Budget heißt das : der eigene Wille ist immer nur „vernunftgeleitet“ ? • Kann der eigene Wille immer ohne Hindernis mitgeteilt werden ? • Sind alle persönlichen Prozesse planbar ?

  17. Kritische Reflektion des Menschenbildes • Persönliche Budgetnehmer sind aktiv Handelnde, die alles genauestens Abwägen und Bedenken, um zu einer persönlichen Maximierung ihres subjektiven Nutzens zu kommen –stimmt das ? • Persönliche Budgetnehmer brauchen niemand anderen und sind von keinem Menschen und schon gar keiner professionellen Beziehung abhängig – stimmt das ?

  18. Menschenbilder - bitte hinterfragen • Selbstverwirklichung gelingt nur auf der Basis eines kreativen Selbstentwurfes einer „allseitsfähigen“ Persönlichkeit – • Würde- und stilvolles Integrieren von Hilfen zu einem „eigenen Sinn“ steht nur originellen und eigensinnigen Persönlichkeiten zur Verfügung • Der Markt wird’s richten • Die Professionellen haben keine Verantwortung mehr

  19. Integrierte Teilhabeplanung soll 4 Ebenen möglich machen : • I. Individuelles, dialogisches Asessment z.B. eine Teilhabediagnostik auf der Grundlage der ICF • II. Erarbeiten der Dienstleistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets und der professionellen Dienstleistungen : Basis Ziele und Wünsche der Antragsteller • III. Koordinierung und Abstimmung von Bürgerhelfern und in Teams / Einrichtungen : wer macht was ? Auch in verschiedenen Lebensbereichen IV. inhaltlich angemessene, „wirtschaftliche“ und einfache Finanzierungsgrundlage ( auch Anhaltspunkte für Budgetberechnung) und regionale Abstimmung der Bedarfe

  20. Blitzlicht ICF Grundverständnis Behinderung als Probleme von Gesundheit und Teilhabe , werden beschrieben mit Ziffern und Text Mentale und Körperfunktionen Teilhabe Aktivitäten Umweltfaktoren Persönliche Faktoren

  21. Blitzlicht ICF • ICF beschreibt über die Funktionen des menschlichen Körpers, der Alltagsvollzüge von Menschen , ihrer sozialen Kontakte und ihres Umfeldes alle Probleme, die mit diesen Funktionen beschrieben werden können – faktisch eine Abkehr von einem Defizitmodell, ohne die präzise Beschreibung von Problemen zu vernachlässigen und löst damit die Probleme von unterschiedlichen Sichtweisen und unterschiedlicher Begriffsverwendung

  22. Berücksichtigung der Wechselwirkungen – besonders wichtig bei Teilhabeplanung • Persönliche Faktoren z.B. Alter, gewünschter Lebensstil • Beeinflusst und wird rückwirkend beeinflusst von Umweltfaktoren :materiell, sozial, verhaltensbezogen , auch die Einstellung des Umfeldes hat Folgen • Beispiel : die Tatsache, in einem Heim zu leben hat „durchschlagende“ Wirkungen auf Lebensstil, Hilfebedarf und Selbsteinstellung wie Kosten

  23. Warum ist die Beschreibung nach ICF noch keine Integrierte Teilhabeplanung ? • ICF beschreibt Probleme der Teilhabe auf allen Ebenen und berücksichtigt Wechselwirkungen – aber Teilhabeplanung muss weiter gehen : sie bezieht sich auf die Ziele von Klienten , die durch Hilfen erreicht werden sollen, sie schätzt erforderliche Hilfen ein , legt das Vorgehen fest und schätzt dann die erforderlichen Kosten/ Mitarbeiterzeiten ein, die benötigt werden.

  24. Modell der erforderlichen Phasen • ITP Hessen / IBRP Ausgangs-situation Problem-lage ( ICF) Ziele Lang-fristig und für den Planungs-zeitraum Fähig-keiten, Beein-trächti-gungen (ICF) Art der Hilfen : Hilfen zur Nutzung Umfeld, Kompen-sation, welche Hilfen Fest-legung des Vor-gehens Ein-schätzen der Zeiten Mit dem Antragsteller/Klienten

  25. Grundsätzliche Fragestellungen • Wie kann ich die aktuelle Lage kurz beschreiben ? • Wie benenne ich in Stichworten die persönlichen Faktoren, die die Problemlage mitbestimmen ? ( Konzept der personenbezogenen Faktoren des ICF) • Wie benenne ich in Stichworten die Umweltfaktoren/ Barrieren ( ICF) die Einfluss auf die Planung der Hilfen haben können ?

  26. Wie soll es festgehalten werden ? • Grundsätzliche Idee, ich überlege, was für die Person gerade wichtig ist und schreibe nur Stichworte zur Beschreibung auf • Zu bedenken sind dabei : • Biographische Faktoren, Lebenssituation, sozioökonomischer Status, körperliche und psychische Faktoren, Lebensstil, Einstellung zu Gesundheit/Krankheit, Soziale Kompetenz und Soziales Wohlbefinden ( Auswahl aus : AG MDK, Quelle:Zs. Psych. Praxis 2007)

  27. Umfeld und Einstellung der wichtigen Bezugspersonen • Direkt aus ICF / gleiches Verfahren – Stichworte zu Überbegriffen • Materielle Situation, Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, Mobilität, Kommunikation (ICF) • Unterstützung und Beziehungen im Bereich Familie, Freunde und persönliche Hilfspersonen

  28. Langfristige Ziele • Persönliche Zukunftsplanung –ein „Leitstern“ für die Planung ist unerlässlich • Grobe Anhaltspunkte können gewünschte Lebensorte und gewünschte Tätigkeit / Umfang sein

  29. Konkrete Ziele für den Planungs/Budgetzeitraum • Ziele zu Lebensbereichen zuordnen : • Übergreifende persönliche Ziele • Selbstversorgung/Wohnen • Arbeit und Beschäftigung/Tagesstruktur • Freizeit/persönliche Interessen/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

  30. Wie soll es festgehalten werden ? • Ich beschreibe ein Ziel • Ich überlege einen „Anzeiger“ , einen Indikator( Woran würde Antragsteller , Erbringer und „Genehmiger“ erkennen, dass Ziel erreicht wurde )

  31. Berücksichtigung von Beeinträchtigungen bei der Teilhabeplanung – warum ? • Hilfen ergeben sich aus den Zielen – aber nur unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen ( funktionale Hilfebedarfsbemessung) • Nicht die Beeinträchtigungen ergeben fest zugeordnete „Hilfepakete“ ( z.B. Hilfebedarfsgruppe) oder Leistungsminuten ( z.B. Pflegeversicherung) • Verantwortung für die Sicherstellung

  32. Problem in der Praxis : Fähigkeiten einschätzen • Fähigkeiten abhängig von Situation • Fähigkeiten in der Selbsteinschätzung schwierig – nur wenige Menschen haben ihr „Kompetenzprofil“ als „Selbstdarsteller“ verfügbar • Fähigkeiten in der Fremdeinschätzung dieser professionelle „Blick“ ist ungewohnt • Folge : wird in der Regel ausgelassen

  33. Beeinträchtigungen und Fähigkeiten in Bereichen einschätzen Ziel : an alle Lebensbereiche und die Möglichkeiten von Beeinträchtigungen denken, die sehr häufig Hilfebedarfe auslösen - folglich : I. Besondere Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen der Teilhabe durch person- und körperbezogene Strukturen/Funktionen • I. Besondere Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen der Teilhabe bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher/sozialer Beziehungen • III. Besondere Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen in den Lebensbereichen

  34. Einschätzen von Hilfen im Umfeld • Funktion : Vorrang „natürlicher“ „sozialräumlicher“ Netzwerke vor professionellen Hilfen • Auch die Identifizierung von möglichen Hilfen, die nur mit professioneller Unterstützung Bestand haben muss möglich sein

  35. Einschätzen : Welche Art von Hilfen ist nötig ? • Auf dem Hintergrund der Ziele, der Beeinträchtigungen/Fähigkeiten und der Ressourcen im Umfeld einschätzen : • Ist : Information, Orientierung und Anleitung • Oder :Erschließung von Hilfen im Umfeld oder Kompensation nötig ? • Soll Individuelle Planung , Beobachtung, Anleitung und Rückmeldung • Oder : Begleitende übende Unterstützung • Oder : Regelmäßige, intensive individuelle Hilfe • Oder Keine Hilfe erforderlich ?

  36. Problem Integration der Hilfen für die Lebensfelder Wohnen/Selbstsorge/Freizeit und Arbeit/Tätigsein • Erfahrungen : Bereiche werden getrennt geplant, im Arbeits- bzw. Tagesstrukturbereichsoll nicht ein teilweise doppelter zweiter Plan entstehen, Lebensfeld Arbeit benötigt aber eine eigene Übersicht • Ist dies vereinbar mit gewünschter Trennung der Lebensbereiche ?

  37. Verdichtung aller gewonnen Erkenntnisse : die Beschreibung des Vorgehens sollte auch bei persönlichen Budgets erfolgen • Gedankliche Zusammenfassung : auf dem Hintergrund von Problemlage, Zielen im Bereich, Berücksichtigung von Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Ressourcen des Umfeldes und der Art der Hilfen ( Budget/ggfs. professionelle Hilfen )soll was von wem gemacht werden ? • Problem der „Überdeterminiertheit“ (gleichzeitiges Erledigen von verschiedenen Aufgaben) und der „beziehungs- wie Settinggebundenheit“ von Dienstleistungen • Setzt auf erkennbar sinnvolle Verdichtung aller Vorinformationen – nur mit offener Beschreibung möglich !

  38. Wie soll es festgehalten werden ? Hilfe durch Strukturierung nach funktionalen Bereichen • Übergreifende persönliche Ziele ( hier gehört auch die Koordination der persönlichen Budgets / Integrierter Teilhabeplanung hinein ! ) • Selbstversorgung /Wohnen • Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur • Freizeit/persönliche Interessen/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben • „funktionale“ Zuordnung heißt : warum wird etwas gemacht , nicht wer macht es !

  39. Schätzung der Kosten : Plädoyer für „Personenzeit“ und eine Umrechung in Kosten • Zeitbasiertes Finanzierungssystem : Unterstützer- bzw. Mitarbeiterzeit ist wesentlichster Faktor der Kosten persönlicher Budgets • Prospektive Einschätzung : wieviel direkte personenbezogene Zeit benötige ich durchschnittlich wöchentlich, um Ziele mit dem beschriebenen Vorgehen zu erreichen ? • Im Prinzip nichts anderes als ein individualisierter Personalschlüssel

  40. Bisher : Eckpunkte für ein „gemeinsames Verfahren“ von Persönlichem Budget und Teilhabeleistungen • Wesentlich für Persönliches Budget nicht nur das „Instrument“ , sondern auch der Prozess • Vier Phasen : • Phase I : Gewinnen und Einschätzen der Beteiligungsfähigkeit von Antragstellern • Beratung (Ansprüche, Pflichten), im Rahmen der Beratung dann Erarbeitung eines Zielplanes und Antragstellung • Phase II : Begleitung bei der Beantragung und der Verhandlung der Ziele und des Budgets

  41. Was setzt dies voraus : • Leistungsträger an „einem Tisch“ • Regionale Zuständigkeit geklärt • Respektierung von Wunsch- und Wahlrecht • Verbindliche Regionale Teilhabekonferenzen

  42. Phase III : Verfügbarkeit der Begleitung des Budgetinhabers • Absicherung im Rahmen des Budgets für : Unterstützung beim Hilfen organisieren • Hilfen im Verlauf abstimmen • Hilfen bei Bedarf Koordinieren • Hilfen selbst durchführen

  43. Phase IV : im Budgetverfahren muss auch abgesichert sein : • Erneute Unterstützung im Budgetverfahren • Für die Auswertung der Erfahrungen / Zielüberprüfung • bei Verlängerung

  44. Verfahrensweg in Hessen I • Antrag (Vereinfachter Antragsvordruck mit Vordruck Selbstauskunft • Budgetgespräch (Assessment) Der beauftragte Leistungsträger informiert bei Bedarf weitere beteiligte Leistungsträger und lädt zum Budgetgespräch ein. Teilnehmer Beauftragter Leistungsträger, evtl. weitere Leistungsträger, Leistungsberechtigter sowie ggf. eine Person seines Vertrauens. Im Gespräches wird der Bedarf des Leistungsberechtigten qualitativ und quantitativ besprochen und Ziele festgelegt. Dieser Bedarf wird schriftlich in einem Hilfeplan festgehalten. • Budgetermittlung Jeder Leistungsträger ermittelt sein Teilbudget. • Zielvereinbarung enthält :Ergebnisse Budgetgespräches. Bestandteile : - individuelle Ziele des Leistungsberechtigten • Höhe des Budgets , Zusammensetzung , Mittelverwendung, Qualitätssicherung, Kündigung

  45. Verfahrensweg in Hessen II • Bescheid Der beauftragte Leistungsträger übersendet dem Leistungsberechtigten einen Bescheid, in dem alle Teilbudgets berücksichtigt sind. • Budgetauszahlung Das Budget wird in einer Summe direkt an den Budgetnehmer (Leistungsberechtigten) überwiesen. • Fortschreibung Nach ½ bis max.2 Jahren erneutes Budgetgespräch zur Überprüfung der Zielerreichung.

  46. Erfahrungen des Modellprojektes in Hessen • Hoffen auf Entstehen eines neuen Marktes durch den Rechtsanspruch • Offene Frage der „Vergütungsgerechtigkeit“ Preisbildung zwischen Sachleistungen und persönlichen „semiprofessionellen“ Leistungen • Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit • Wegfallen der Modellstellen : aktives zugehendes Werben für persönliche Budgets wird nicht kompensiert, wenn Verfahren nicht in das „Regelverfahren“ der Leistungsträger aufgenommen werden kann, • Bedeutung der unabhängigen koordinierenden Vermittlung und Unterstützung im Budgetverfahren

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