130 likes | 207 Views
Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1: Tourismus Informationen zu den Bewilligungsgrundlagen. Düsseldof, November/ Dezember 2009. Agenda Rechtsgrundlagen - Richtlinie Besonderheiten der EU-Förderung Wer kann teilnehmen? Förderbare Ausgaben Nicht förderbare Ausgaben
E N D
Wettbewerb Erlebnis.NRWSäule 1: TourismusInformationen zu den Bewilligungsgrundlagen Düsseldof, November/ Dezember 2009 Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
Agenda • Rechtsgrundlagen - Richtlinie • Besonderheiten der EU-Förderung • Wer kann teilnehmen? • Förderbare Ausgaben • Nicht förderbare Ausgaben • Anforderungen an die Finanzierung • Anforderungen an Kooperationsprojekte Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
Rechtsgrundlagen • Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft • Verordnung (EG) Nr.1083/2006 einschließl. Korrigendum vom 01.09.2006 • EFRE-Verordnung: Verordnung (EG) 1080/2006 • Durchführungsverordnung: Verordn. (EG) Nr.1828/2006 einschl. Korrigendum • Baustein: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung • NRW-EU-Programm Ziel 2 (2009-2013) • Landesvorgaben: • Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften • Richtlinie (zusätzlich bei Infrastrukturprojekten): • Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP-Infrastruktur) vom 08.01.2009 in Verbindung mit dem gültigen Durchführungserlass Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
1. Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP Infrastruktur) / Landeshaushaltsordnung (LHO) • Ziel: Stärkung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Regionen, insbesondere durch Verbesserung und Professionalisierung des Marketings und den Ausbau und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur • Förderhöhe: in der Regel bis zu 80% der förderbaren, unrentierlichen Ausgaben • Vorhaben: - Konzepte und Gutachten zur Erstellung von cluster- bezogenen, regionalen oder landesweiten Marketing- • strategien • - Touristische Infrastrukturen wie Geländeerschließung für • den Tourismus (Bsp. Wanderwegsysteme) und öffentliche • Einrichtungen für den Tourismus (Bsp. Nationalparktore) • - Kooperationen & Netzwerke (Bsp. Route der Industriekultur) Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
2. Besonderheiten der EU-Förderung • Bei Kollision von EU-Recht mit Landesrecht: • Im Zweifel gelten die engeren Vorschriften! (http://www.ziel2.de) • AusgabenerstattungsprinzipAuszahlung des Zuschusses erfolgt nur auf Grund der tatsächlich getätigten Ausgaben des Zuwendungsempfängers, die im Rahmen des Mittelabrufes bereits überprüft werden • Erweiterte Prüfungsrechte (EU-Prüforgane) • Mittelverfallsmechanismuserfordert hohe Projektdisziplin • Publizitätsvorschriften (EU-Emblem, Flyer, Internet…) • Grunderwerb:i.d.R. bis max. 10% der förderbaren Investitionsausgaben • Einnahmeschaffende Infrastrukturen Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
3. Wer kann teilnehmen? • Teilnahmeberechtigt sind in Nordrhein-Westfalen ansässige: • Kommunen und Kommunalverbände • Natürliche und juristische Personen, deren Geschäftstätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, mit einer Mehrheitsbeteiligung von kommunalen und/oder steuerbegünstigten Gesellschaftern und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Tourismusvereine) • Kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von Kooperationsprojekten (kommunale Beteiligung, bzw. die eines steuerbegünstigten Partners muss überwiegen) • Einrichtungen der wissenschaftlichen und touristischen Infrastruktur sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unter-nehmen, die ihre Projektergebnisse in Nordrhein-Westfalen verwerten Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
4. Förderbare Ausgaben (1) • Gemäß RWP Infrastruktur: • Planungs- und Beratungsleistungen • Projektsteuerung bis zu max. 2,5% der förderbaren Investitionsausgaben • Zusätzliche Personalausgaben nur unter bestimmten Bedingungen • Grunderwerb bis zu 10% der förderbaren Gesamtausgaben • Baureifmachung, investive Maßnahmen wie z.B. Geländeerschließung, Wegebau, bauliche Investitionen (Hoch- und Tiefbau) • Ausstattungsinvestitionen • Beschilderungen, z.B. Wandertafeln, Wanderwegmöblierung Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
4. Förderbare Ausgaben (2) • Umweltschutzmaßnahmen (auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz NRW im Zusammenhang mit dem Projekt) • Ausgaben für die Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit der touristischen Infrastrukturen innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraumes (z.B. Erstellung von Konzepten und Gutachten, Printmedien, Messestand usw.) • Berücksichtigung bürgerschaftlichen Engagements möglich Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
5. Nicht förderbare Ausgaben • Auswahl nicht förderbarer Ausgaben • Erwartete Einnahmeüberschüsse werden von den förderbaren Ausgaben abgezogen • Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Wettbewerbsbeitrags entstehen • Finanzierungsausgaben • Rentierliche und marktnahe Bereiche wie z.B. gastronomische Angebote, Kiosk usw. als ergänzende Serviceleistungen Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
6. Anforderungen an die Finanzierung • Fördersatz / Eigenanteil • Im Wettbewerb Erlebnis.NRW liegt der mögliche maximale Fördersatz in der Regel bei bis zu 80% der förderbaren, unrentierlichen Ausgaben • Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich erklärt und belegt werden • Bedingungen zur Berücksichtigung von Spenden (verbindliche Erklärung des Spenders mit der Vorlage des Wettbewerbsbeitrages erforderlich) • Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
7. Anforderungen an Kooperationsprojekte • Kooperationsprojekte • Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen, an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag o.ä.) • Besonders zu beachten: • Vergaberecht • Darstellung des förderkonformen Eigenanteils • Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf Sicherstellung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
Ansprechpartner Die Ansprechpartner Ihrer jeweiligen Bezirksregierung finden Sie unterteilt nach Zuständigkeiten auf einer separaten Liste. Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009
Herzlichen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit Wettbewerb Erlebnis.NRW Säule 1 Düsseldorf, November/ Dezember 2009