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Der DGB im Norden. DGB Nord wurde 1999 gegründet Entstanden aus DGB Nordmark (HH/SH, gegründet 1946) und DGB Mecklenburg-Vorpommern (1991) DGB-Gewerkschaften haben SH/MV/HH insgesamt knapp 500.000 Vorsitzender ist Peter Deutschland. Der DGB Nord und Europa.
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Der DGB im Norden • DGB Nord wurde 1999 gegründet • Entstanden aus DGB Nordmark (HH/SH, gegründet 1946) und DGB Mecklenburg-Vorpommern (1991) • DGB-Gewerkschaften haben SH/MV/HH insgesamt knapp 500.000 • Vorsitzender ist Peter Deutschland
Der DGB Nord und Europa • Ostseeprojekte im Rahmen des Baltic Sea Trade Union Network (BASTUN) • Bilaterale Projekte • Kooperationsabkommen mit der CGIL Campania • Grenzüberschreitende Projekte mit den polnischen Gewerkschaften • Deutsch-polnischer Frauenrat • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften in Stettin • Kooperation mit Histradut Haifa
Welche Themen interessieren uns besonders? • Europäische Wirtschaftspolitik • Europäische Sozialpolitik • Europäisches Arbeitsrecht • Europäische Strukturpolitik
Sie haben den europäischen Einigungsprozess seit Beginn der Fünfzigerjahre begleitet Institutioneller Ausdruck ist der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der 1973 gegründet wurde und heute 81 Gewerkschaftsbünde aus 36 europäischen Ländern sowie 12 europäische Industrieverbände mit einer Mitgliederzahl von 60 Millionen umfasst. www.etuc.org Welche Beziehung haben die Gewerkschaften zu Europa?
85-95 % 70-80 % < 50 % o. Angabe Deckungsraten durch Tarifverträge in Europa Ursache (u.a.): Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Staat
Finnland 80 95 Griechenland 30* 95 Österreich 45 90 Slowenien 43 90 Belgien 55 90 Italien 38 90 Frankreich 10 85 Schweden 80 80 Portugal 25 80 Dänemark 80 75** Deutschland 30 74 Niederlande 28 70 Spanien 10 70 Irland 45 45 Tschechien 30 45 Großbritannien 30 35 Polen 35 30 Ungarn 22 30 Gewerkschaftlicher Organisationsgrad und Reichweite von Tarifverträgen Organisationsgrad Tarifvertrag ( in % der jeweiligen Beschäftigten) * nur Privatwirtschaft** Differenz: AT-Angestellte Quelle: WSI-Tarifarchiv; Einblick 1/00; Kohl, Lecher, Platzer 2000
Andere Länder, andere Sitten Le Monde vom 22.11.2007 „Züge fahren wieder nach Verhandlungsbeginn bei SNCF und RATP Ein Ausweg der Krise bei der SNCF zeichnet sich ab… Nach Angaben der Geschäftsleitung von SNCF haben am Mittwochabend 50 Mitarbeiterversammlungen beschlossen, den Streik auszusetzen, weitere Versammlungen finden am Donnerstag statt. 4 der 8 Gewerkschaften bei den französischen Eisenbahnen, die mehr als 76 Prozent der Beschäftigten vertreten, sind noch im Streik: CGT, SUD, UNSA und FO. CFE-CGC und CFTC sind seit Mittwochabend nicht mehr im Streik, nachdem die CFDT schon seit vergangenem Freitag nicht mehr streikt. Die FGAAC (Unabhängige Gewerkschaft der Zugschaffner) hatte sich nicht beteiligt.“
Wunsch und Wirklichkeit EGB-Generalsekretär John Monks in einem Interview mit der „Zeit“ (2006) „Europa riskiert tatsächlich, die Zustimmung der Arbeitnehmer zu verlieren. Bisher war die EU sozialdemokratisch gefärbt, mit ein paar Sprenkeln christlicher Soziallehre. Der Binnenmarkt und damit der wachsende Wettbewerbsdruck wurden sozial abgefedert. Seit Mitte der neunziger Jahre wird das Vertrauen darauf aber erschüttert – und daran tragen gerade sozialdemokratische Regierungen wie die Tony Blairs oder Gerhard Schröders ein gehöriges Maß an Verantwortung.“
Europäisches Sozialmodell • Die Gewerkschaften sind der Auffassung, dass der wirtschaftliche Einigungsprozess in Europa durch einen sozialen Einigungsprozess begleitet werden muss. • Dafür hat sich als Schlüsselbegriff der Terminus technicus Europäisches Sozialmodell eingebürgert. „Amerikanisierung der Arbeitsbeziehungen“ „Europäisches Sozialmodell“
Definition „Europäisches Sozialmodell“ • ein von Jacques Delors in der Mitte der 90er Jahre populär gemachter Begriff, der die Unterscheidung beispielsweise zum Wirtschafts- und Sozialsystem der Vereinigten Staaten meint. • Das „Europäische Sozialmodell“ versucht wirtschaftliche Dynamik mit sozialem Ausgleich zu verbinden. • Charakteristisch sind • ein hoher sozialer Schutz, • ein hohes Niveau von Arbeitnehmerrechten und • stark entwickelte institutionalisierte Arbeitsbeziehungen
EGB-Spitze • EGB-Sekretariat besteht aus 60 Kolleginnen und Kollegen • Präsidentin: Wanja Lundby-Wedin (LO-S) • Generalsekretär: John Monks • Stellvertretende GS: Reiner Hoffmann Maria Helena André
EGB-Entscheidungsgremien • Kongress: Höchstes Gremium, tagt alle vier Jahre, besteht aus Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften, wählt Mitglieder des Exekutivausschusses, Präsidenten, Generalsekretär, stellvertretende Generalsekretäre und Sekretäre • Exekutivausschuss: Trifft sich 4 Mal pro Jahr, besteht aus Vertreter der Mitgliedsorganisationen, entscheidet zum Beispiel über die Verhandlungsdelegation bei Verhandlungen mit europäischen Arbeitgebern und überprüft die Verhandlungsergebnisse • Präsidium Kleineres Gremium, besteht aus 21 Mitgliedern und trifft sich 8 Mal pro Jahr Links: Konferenzgebäude, EGB-Kongress, 21.-24. Mai 2007, Sevilla
Jede Menge für den EGB! • Zusammenarbeit mit EU-Präsidentschaft, dem EU-Rat, der Kommission und dem EU- Parlament • Teilnahme am jährlichen Sozialgipfel • Wird bei europäischer Gesetze konsultiert • Koordiniert Gewerkschaftsaktivitäten • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) • Europäische Stiftung zu Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa, Dublin, http://europa.eu/agencies/community_agencies/eurofound/index_de.htm • Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Bilbao (http://europa.eu/agencies/community_agencies/osha/index_de.htm) • Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, CEDEFOP, Thessaloniki, http://www.cedefop.europa.eu
Noch mehr Arbeit für den EGB • Führt im Rahmen des Europäischen Sozialen Dialogs (Tarif-) Verhandlungen mit europäischen Arbeitgeberorganisationen • 3 Abkommen führten zu Europäischen Richtlinien • Richtlinie zum Elternurlaub (1996) • Teilzeitarbeit (1997) • Befristete Arbeitsverhältnisse (1999) • Weitere Vereinbarungen • Telearbeit (2002) • Stress am Arbeitsplatz (2004) • Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz(2005) • Lebenslanges Lernen (2002) • Gleichbehandlung von Männern und Frauen (2005)
Elternurlaubsrichtlinie (1996) • Grundlage: von UNICE, CEEP und EGB geschlossene Rahmenvereinbarung über Elternurlaub • Rechtlinie Grundlage: Europäisches Sozialprotokoll von 1992
Elternurlaubsrichtlinie (1998) , 1 • Enthält 6 verbindliche Vorschriften und 5 Ausnahmebestimmungen. • Alle Länder waren mit Reformbedarf konfrontiert • Reformbedarf war in 7 Fällen gering, in 5 Fällen mittel und in 3 Ländern sogar hoch • Belgien, Großbritannien, Irland und Luxemburg hatten zuvor keine allgemein verbindlichen Elternurlaubsrechte • In vielen Fällen bestand davor kein individueller Rechtsanspruch für alle Arbeitskräfte unabhängig von Geschlecht und Berufsgruppe
Elternurlaubsrichtlinie (1998) , 2 • Möglichkeit, bei Geburt oder Adoption eines Kindes zur Betreuung dieses Kindes Elternurlaub von mindestens drei Monaten; • Bedingungen werden in den Mitgliedstaaten unter Beachtung der Mindestforderungen der Vereinbarung gesetzlich oder tariflich geregelt; • Schutz vor Entlassung; • nach Beendigung des Elternurlaubs Rückkehr an den selben Arbeitsplatz gleichwertigen oder ähnlichen Arbeitsplatz; • Erworbene Rechte bleiben erhalten; • Mitgliedstaaten und/oder die Sozialpartner ergreifen Maßnahmen, um Arbeitnehmern für Möglichkeit, sich bei dringenden familiären Gründen, die die unmittelbare Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar machen, von der Arbeit befreien zu lassen.
Telearbeit • Basiert auf einer Vereinbarung zwischen EGB und Arbeitgeberverbänden • Betroffen sind 4,5 Millionen Telearbeitnehmer (2002) in der EU • Definition von Telearbeit • Gleiche Rechte wie für anderen Arbeitnehmer (in den Räumlichkeiten des Unternehmens)
Arbeitsprogramm 2007 der Kommission • Initiativen zur Euro-Zone • Klimawandel • Grünbuch Universaldienste in der elektronischen Kommunikation • Mitteilung zur Umsetzung der Sozialagenda • Mitteilung der Kommission über Folgemaßnahmen zum Grünbuch über „Die Anpassung des Arbeitsrechts zum Zweck der Gewährleistung von Flexibilität und Sicherheit für alle“ • Programm zur Verbesserung und Qualität der Hochschulbildung • Bericht über wirtschaftlichen Zusammenhalt • Lissabon-Prozess • Mitteilung über soziale Dienstleistungen
Grünbuch über Arbeitsrecht • Taucht im Arbeitsprogramm auf Seite 24 unter den geplanten Maßnahmen auf • Wurde 2006 vorgelegt • Ist im Kontext der Lissabon-Strategie zu sehen • Ausgangspunkt zu begrüßen: geht unter anderem von der Feststellung aus, dass die Gefahr eines gespaltenen Arbeitsmarkts besteht (Taskforce Beschäftigung unter dem Vorsitz von Wim Kok, 2003) • Will eine öffentliche Debatte über Arbeitsrecht anhand von 14 Leitfragen anregen
Anspruch des Grünbuchs… • ergänzt die Debatten im Rahmen der Beschäftigungspolitik und unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Prinzipien über Flexicurity in 2007 • öffentliche Konsultation über 4 Monate bis zum 31. März 2007 • Follow-up in der zweiten Hälfte von 2007
…und Realität: Einige Leifragen aus dem Grünbuch zum Arbeitsrecht • Kann eine Anpassung des Arbeitsrechts und der Tarifverträge zur Erhöhung der Flexibilität und der Beschäftigungssicherheit sowie zur Verringerung der Segmentierung des Arbeitsmarktes beitragen? Wenn ja, wie? (Frage 2) • Wäre es hilfreich, über eine Kombination von flexibleren Kündigungsschutzgesetzen und gut durchdachten Unterstützungsleistungen für Arbeitslose nachzudenken, sowohl in Form von Lohnersatzleistungen … als auch von aktiven Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik? (Frage 5) • Halten Sie eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für erforderlich, um das gemeinschaftliche Arbeitsrecht wirksamer durchsetzen zu können? Können Ihrer Ansicht nach die Sozialpartner bei dieser Zusammenarbeit eine Rolle spielen? (Frage 13)
Der DGB und das Grünbuch • Grünbuch fokussiert den Begriff der Flexicurity zu sehr auf das Arbeitsrecht • missachtet die Schutzfunktion des Arbeitsrechts und die von Tarifverträgen • brauchen eine Debatte darüber, wie Flexibilität mit größtmöglicher sozialer Sicherheit verbunden werden kann, denn • arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Arbeitnehmer, insbesondere auch durch europäische Mindeststandards, ist ein zentrales Kennzeichen des europäischen Sozialmodells • gegen eine einseitige Ausrichtung der Lissabon-Strategie auf Strukturreformen in der Wirtschaft, am Arbeitsmarkt und bei den sozialen Sicherungssystemen (Kostensenkungsstrategien, um Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu steiger) • Stattdessen:eine Politik des qualitativen, ökologisch nachhaltigen Wachstums sowie Reformen, bei denen Flexibilität nicht zu Lasten der sozialen und arbeitsrechtlichen Absicherung der Arbeitnehmer geht
Kündigungsschutz vernichtet Jobs? • “Hoher Kündigungsschutz vernichtet Jobs” kann so empirisch nicht nachgewiesen werden • Kündigungschutz und Sicherheit bringen: Längere Arbeitsverhältnisse • Mehr Fortbildung • Höhere Produktivität • Mehr Zufriedenheit • Mehr Planungssicherheit
Die OECD und das Arbeitsrecht “The OECD has also softened its stance on employment protection legislation (EPL). The reassessment concluded that recent studies failed to find ’robust evidence for a significant direct effect of EPL on unemployment’. In other words, unemployment can no longer be blamed on legislation that protects employees‘ rights.” Roland Schneider, TUAC-OECD, in: A visible hand is needed, Mitbestimmung 8/2006, Seite 16ff www.boeckler.de
Soziale Dienstleistungen • Soziale Dienste gehören zur Daseinsvorsorge • Daseinsvorsorge umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen • gesetzliche Regelungen und ergänzende Systeme der sozialen Sicherheit (Renten, Betriebsrenten, Arbeitslosenversicherungen, Lebensversicherungen…) • persönliche Dienstleistungen wie Schuldenhilfe, Arbeitslosenzentren, Drogenberatung, Kinderbetreuung, Sozialwohnungen
Soziale Dienstleistungen: Standpunkt der Kommission • Mitteilung der Kommission vom April 2006: Implementing the Community Lisbon programme: Social services of general interest in the European Union (COM (2006) 177 final) • Begründung: • 95 % der staatlichen Kompensation von öffentlichen Dienstleistungen seien illegal • NEUE Definition von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge • Gemäß des EU-Vertrages seien alle Dienstleistungen eine Wirtschaftstätigkeit • Konsequenz und Absicht der Kommission: Daseinsvorsorge soll in Zukunft nicht mehr vom Wettbewerbsrecht ausgenommen werden
Gewerkschaftliche Positionen • Sozialdienstleistungen dürfen nicht den gleichen Bedingungen unterliegen wie andere wirtschaftliche Aktivitäten • Sie sind Grundpfeiler des Europäischen Sozialmodells • Sozialdienstleister erbringen Dienstleistungen im Interesse von Individuen und Gesellschaft • Sozialdienstleistungen tragen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei • Gewerkschaften lehnen die Unterscheidung zwischen Sozial- und Gesundheitsdiensten ab. • Situation mit der Bolkestein-Richtlinie vergleichbar – allerdings noch nicht im gleichen Maße in das öffentliche Bewusstsein gekommen.