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MINDESTSICHERUNG. Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. MINDESTSICHERUNG. Erläuterungen zum Gesetz. Anträge sind über die Gemeinde einzubringen! Mitwirkungspflicht der Gemeinden Unverzügliche Weiterleitung Krankenversicherung.
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MINDESTSICHERUNG Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung
Erläuterungen zum Gesetz • Anträge sind über die Gemeinde einzubringen! • Mitwirkungspflicht der Gemeinden • Unverzügliche Weiterleitung • Krankenversicherung
Notwendige Unterlagen für die Mindestsicherung • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen • Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligung) • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde • Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung • Sachwalterbeschluss / Vollmacht • Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung • Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragstellung)
Notwendige Unterlagen für die Mindestsicherung • Einkommensnachweise • Nachweis über Familienbeihilfe • Vermögensnachweise • Typenschein und Zulassungsschein sämtlicher KFZ • Grundbuchauszug aller Liegenschaften / Immobilien • E-Card • Nachweis der Arbeitssuche • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (ärztlicher Attest)
Überbrückungshilfe Die Auszahlung der Überbrückungshilfe ist durch die Gemeinden und die Bezirksverwaltungsbehörde möglich! ACHTUNG: Überbrückungshilfe ist bei der Mindestsicherung anzurechnen!!!