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Informationen zu ASTRA-Projekten

Informationen zu ASTRA-Projekten. Referent: Werner Jeger IKST vom 23. Februar 2011. Übersicht. Via sicura Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen. 1. Via sicura - Zeitplan. Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat  20 . Oktober 2010 Parlamentarisches Verfahren

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Informationen zu ASTRA-Projekten

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Presentation Transcript


  1. Informationen zu ASTRA-Projekten Referent: Werner Jeger IKST vom 23. Februar 2011

  2. Übersicht • Via sicura • Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen

  3. 1. Via sicura - Zeitplan • Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat  20. Oktober 2010 • Parlamentarisches Verfahren  bis mindestens 2012 • Aktueller Stand: Erste Lesung in der KVF-S abgeschlossen

  4. Merkmale des Massnahmenpakets • Optimierung bestehender Regelungen. • Keine «flächigen Massnahmen» mit Pflichten für alle, sondern • gezielte Massnahmen für bestimmte Gruppen, die auffällig geworden sind oder ein überhöhtes Risiko darstellen. • Ein Massnahmenpaket, das verschiedene Unfallursachen gleichzeitig bekämpft.

  5. Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1) • Die Anforderungen an die untersuchenden Psychologen und Ärzte werden neu gesamtschweizerisch festgelegt. • Nur spezifisch ausgebildete und sich regelmässig weiterbildende Gutachter werden zugelassen.

  6. Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2) • Periodische Fahreignungsabklärung bei über 70-jährigen Personen: • Keine Änderung der Periodizität • Hausarztmodell ist weiterhin möglich • Verbesserung der Ausbildung von Ärzten • Periodische Weiterbildungspflicht für Ärzte • Zweituntersuchungsstellen

  7. Obligatorische Fahreignungsabklärungen Eine Abklärung muss angeordnet werden bei … • Fahren mit 1,6 (oder mehr) Blutalkoholkonzentration (oder 0,8 Mg/l Atemalkoholkonzentration); • Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss; • Mitführen von harten Drogen; • Verkehrsregelverletzungen, die «auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen»; • Ärztliche Meldungen oder Meldungen einer kantonalen IV-Stelle.

  8. Befristung des Führerausweises (1) • Künftig soll der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit bis zum 50. Altersjahr befristet werden. • Die Verlängerung um jeweils 10 Jahre setzt bis zum 70. Altersjahr einen Sehtest voraus.

  9. Befristung des Führerausweises (2) • Für die Verlängerung des auf das 70. Altersjahr befristeten Führerausweises muss der ärztliche Fahreignungsnachweis vorgelegt werden. • Auch der Führerausweis für Senioren ist auf 10 Jahre und nicht bloss auf zwei Jahre befristet. • Für die zweijährigen periodischen ärztlichen Kontrollen muss das Strassenverkehrsamt die betroffenen Personen weiterhin aufbieten.

  10. Weiterbildungspflicht für Auffällige • Pflicht zur Nachschulung bei: • erstmaligem FiAZ mit 0,8 und mehr BAK • wiederholtem FiAZ< 0,8 BAK • Führerausweisentzug von ≥ 6 Monaten wegen wiederholter Widerhandlung. • Die Nachschulung muss vorder Rückgabe des Führerausweises besucht werden.

  11. Verkehrsverhalten • Via sicura enthält nur wenige neue Regeln: • Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren. • Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag.

  12. Abbau von Verwaltungsaufwand • Atemprobe (statt Blutprobe) als Regelfall. • Ordnungsbussen gegen den Halter werden vereinfacht.

  13. Raser-Massnahmen • Strengere Strafandrohungen und Führerausweismindestentzugsdauern; • Vorsorglicher Führerausweisentzug; • Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox); • Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen; • Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei skrupelloser Tatbegehung.

  14. AGK-Anlage Arisdorf Laser- Scanner IR-Blitz Kamera1,4 MP

  15. Funktionsweise Steuereinheit 1 Steuereinheit 2 Matching-PC Systemgrenze Auswertungsrechner Polizei Polizei-Server

  16. Weshalb AGK? Erwartungen des ASTRA: • Bessere Einhaltung der geltenden Limiten auf den ganzen Abschnitten durch alle Fahrzeugkategorien. • Gerechtere Kontrolle, da auch Lastwagen und Autos mit Anhänger kontrolliert werden. Dadurch höhere Akzeptanz. • Durchschnitt verzeiht kurze Übertretung (z. B. beim Überholen) und ist damit fairer als die Punktmessung.

  17. Besonderheit der AGK in der Schweiz Schweizer Besonderheiten: • Bestehende Systeme nicht einfach auf die Schweiz übertragbar. • Fahrerhaftung erfordert ein Beweisbild bei Widerhandlung. • System wird dadurch viel komplexer (Zeit zur Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit sinkt auf unter 0,4 sek.). • Schweiz: Daten werden sofort gelöscht, wenn keine Widerhandlung vorliegt. • Arisdorftunnel: Einbezug von Wechselverkehrszeichen.

  18. Stand der ArbeitenStand der Arbeiten und weitere Schritte ArisdorftunnelA2: Inbetriebnahme mit Sanktion am 10. Januar 2011. Schlussbericht: Etwa im Spätsommer 2011.

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