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So funktioniert die Europäische Union. Michael Buckup 29. August 2014. Eine Erfolgsgeschichte seit 1957. Beitritt 2004. Beitritt 2007. Estland. Lettland. Bulgarien. Beitritt 1995. Der Aufbau Europas Von der EKGS der 6 zu der EU der 27. Finnland. Litauen. Malta. Rumänien.
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So funktioniert dieEuropäische Union Michael Buckup 29. August 2014
Eine Erfolgsgeschichte seit 1957 Beitritt 2004 Beitritt 2007 Estland Lettland Bulgarien Beitritt 1995 Der Aufbau Europas Von der EKGS der 6 zu der EU der 27 Finnland Litauen Malta Rumänien Beitritt 1986 Portugal Österreich Polen Slowakei Beitritt 1981 Beitritt 1973 Tschechische Republik Griechenland Spanien Schweden Slowenien Dänemark 1957 Römische Verträge Zypern Ungarn Belgien Deutschland Großbritannien Frankreich Italien Irland Luxemburg Niederlande Beitrittsland: Kroatien ( 2013) Kandidaten: Türkei, FYROM, Island, Serbien Potentielle Kandidaten : Montenegro, Kosovo, Albanien, Bosnien u. Herzegowina
18. April 1951 Vertrag von Paris Gründung EGKS 25. März 1957 Vertrag von Rom Gründung der EWG: Gemeinsamer Markt & Freizügigkeit • 30. Juli 1962 • Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU • 7. Februar 1992Vertrag von Maastricht • Vertrag über dieEuropäische Union, 3-Säulenstruktur, Euro • 17. Juni 1997 Vertrag von Amsterdam Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, • Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung • 26. Februar 2001 Vertrag von Nizza • Änderung des Maastrichter Vertrags, Institutionelle Weiterentwicklung, Einführung von qualifizierter Mehrheit 1965 Fusionsvertrag:EGKS, EWG, EURATOM = EG 1986 EEA Binnenmarkt & Stärkung des EP 1. Die Geschichte der EU 1. Dezember 2009Vertrag von Lissabon
Reformvertrag – Vertrag von Lissabon • Reformvertrag seit 1. Dezember 2009 in Kraft • Mehr Mitentscheidungsrechte für Parlament • Verträge statt Verfassung • Bisherige Verträge über EU werden angepasst • Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik statt „Außenminister“ • „Verordnung“, „Richtlinie“ und „Entscheidung“ statt „Gesetz“ • Flagge, Hymne und Leitspruch werden nicht erwähnt • Charta der Grundrechte bleibt für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ( außer UK + Polen ) • Doppelte Mehrheit tritt erst 2014 in Kraft – qualifizierte Mehrheit bis 2017 möglich
Gemeinsame Rechte – die Charta der Grundrechte I – Würde des Menschen u. a. Recht auf Leben; Verbot der Todesstrafe; Recht auf Unversehrtheit; Verbot der Folter; Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit I – Würde des Menschen II – Freiheiten u. a. Schutz personenbezogener Daten; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung; Versammlungsfreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft; Recht auf Bildung; Eigentumsrecht; Asylrecht II – Freiheiten III – Gleichheit u. a. Verbot von Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Ausrichtung o. ä., Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen; Gleichheit von Männern und Frauen III – Gleichheit IV – Solidarität u. a. Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung; gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen; Verbot der Kinderarbeit; soziale Sicherheit und soziale Unterstützung; Gesundheitsschutz; Umweltschutz; Verbraucherschutz IV – Solidarität V – Bürgerrechte u. a. aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen; Recht auf Zugang zu Dokumenten; Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit V – Bürgerrechte VI – Justizielle Rechte u. a. Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und unparteiisches Gericht; Unschuldsvermutung; Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
Die Europäische Union 2012 • 500 Millionen Menschen • 27 Staaten • 23 Amtssprachen • 147,2 Mrd. € Haushalt • 4.324.782 km²
Die Organe der Europäischen Union Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäische Kommission (EK) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
Wer das kennt… Bundeskabinett Bundesregierung Bundestag Bundesrat Bundestagswahlen Länderparlamente Wahlbevölkerung Landtagswahlen
Hat auch damit keine Probleme Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäisches Parlament (EP) Europawahl 4. – 7. Juni 2009 Wahlbevölkerung in 27 Staaten 27 Mitgliedsstaaten
Der Europäische Rat Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und Präsident der Europäischen Kommission legt als oberstes politisches Entscheidungsgremium die Leitlinien der EU fest tritt viermal im Jahr zusammen als „Gipfeltreffen“ im Mittelpunkt der Medien
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) vertritt die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten tritt in neun unterschiedlichen Formationen zusammen (z. B. Agrarminister) Gesetzgeber zusammen mit dem Parlament ist das Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis die Länder haben je nach Größe unterschiedliches Stimmrecht
Stimmen im Ministerrat Unterschiedliche Abstimmungsverfahren: Rat entscheidet einstimmig, in Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit Einfache Mehrheit 255 von 345 Stimmen Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten, wobei die kleinen Staaten proportional bevorzugt sind
Das Parlament vertritt die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt (keine Wahlrechtsgleichheit) 754 Abgeordnete in acht Fraktionen (Anzahl der Sitze differiert je nach Größe der Mitgliedstaaten, wobei kleine Länder allerdings überproportional vertreten sind) übt in vielen Politikbereichen gemeinsam mit dem Rat die gesetzgebende Gewalt aus und ist die letzte Instanz in Haushaltsfragen
Die Europäische Kommission • wahrt und vertritt die Interessen der gesamten EU, indem sie • - EU-Politik umsetzt und die Einhaltung des europäischen Rechts überwacht • - Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (sog. Initiativrecht) • - Beschlüsse von Rat und Parlament (Gesetzgeber) ausführt und den Haushalt verwaltet • sie besteht aus 27 Kommissaren und einem Verwaltungsunterbau von ca. 25.000 Beamten
Politiken Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Außenbeziehungen OLAFEurop. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft und Medien Gebäude, Anlagen und Logistik Aufgabengebiete der Generaldirektionen Exekutiv-Agenturen
Deutsche EU-Strukturfördergebiete und -mittel 2000-2006: 28,33 Mrd. Euro 2007-2013: 23,39 Mrd Euro* *in Preisen 2004
Europäische Projekte Weltraumforschung Galileo Airbus
Symboleder EU EuropatagJournée de l‘Europe HymneL‘hymne MottoDevise FlaggeDrapeau
€ - Zone Der Euro in der Welt Der Euro dient nicht nur als Währung der Euro-Zone, sondern besitzt auch eine starke internationale Präsenz. Mit Hilfe von Währungen werden Wohlstandsgüter gewahrt, geschützt und zwischen Ländern, Organisationen und Einzelpersonen ausgetauscht. Bei einer globalen Währung wie dem Euro geschieht dies auf globaler Ebene. Seit der Einführung im Jahr 1999 hat sich der Euro als wichtige internationale Währung fest etabliert, gleich hinter dem US-Dollar.
Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Kommission wird aktiv Eine Generaldirektion nimmt Gesetzgebung in ihren jährlichen Arbeitsplan auf – vorgeschlagen von einer Abteilung, die deren Notwendigkeit begründet
Von der Idee zur Gesetzgebung Generaldirektion sieht die Notwendigkeit, tätig zu werden Forschung Interne Beratung Externe Beratung
Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Kommission präsentiert einen Vorschlag
Nichtraucherschutz Cyprus [4] Hungary [12] Czech R. [12] Spain [27] Slovenia [4] Belgium [12] Slovakia[7] Denmark [7] Sweden [10] Germany [29] Portugal [12] Estonia [4] Finland [7] Poland [27] Austria [10] France[29] Netherlands [13] Greece [12] UK [29] Malta [3] Luxemburg [4] Irland [7] Lithuania [7] Italy [29] Latvia [4] Romania (14) Bulgaria(10) Von der Idee zur Gesetzgebung Kommissionsvorschlag wird beraten Council Interessen und Wünsche der 27 Staaten müssen eingezogen werden Lobbyisten
Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Kommissionsvorschlag wird beraten Parlament Ausschüsse und Plenum Lobbyisten
Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Zweite Lesung Ausschüsse und Plenum Lobbyisten
Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Dritte Lesung
Von der Idee zur Gesetzgebung Umsetzung in nationales Recht Verordnung gilt unmittelbar Richtlinie wird umgesetzt Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken Außer Kraft gesetzt 1. Juli 2009
AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights AirPassenger Rights Nichtraucherschutz Von der Idee zur Gesetzgebung Umsetzung in nationales Recht
Und wenn nicht umgesetzt wird? • Vertragsverletzungsverfahren Vorverfahren gerichtliches Verfahren • Vorabentscheidungsverfahren • Nichtigkeitsklage (Anfechtung) • Untätigkeitsklage
Leben in den EU-Staaten Grundrecht: Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in jedem EU-Land aufzuhalten und in jedem Mitgliedsstaat einen Wohnsitz zu nehmen. • Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten benötigen Sie nur einen gültigen Pass oder Personalausweis. • Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten können Sie einen Wohnsitz nehmen, wenn Sie: • Als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerbstätig sind. • Bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung für ein Studium, eine Ausbildung o.ä. als Hauptzweck eingeschrieben sind. • Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um damit für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen und eine umfassende, im Aufnahmeland gültige Krankenversicherung besitzen. • Ihre persönlichen Dinge / Besitz können Sie ohne Einschränkung zoll- und steuerfrei einführen. • Sie haben das Recht auf Teilnahme an den Kommunalwahlen.
Arbeiten in den EU-Staaten Jeder EU-Bürger hat das Recht in einem anderen Land der EU zu arbeiten, bzw. im Laufe seiner Erwerbstätigkeit in verschiedenen Ländern als Angestellter oder Selbstständiger tätig zu sein. • EU-Vorschriften sorgen auch dafür, dass Sie nur einem Sozialversicherungssystem angeschlossen sind. Im Prinzip sind Sie in dem Land sozial versichert in dem Sie arbeiten. • Die Ansprüche auf eine Altersversorgung bleiben gewahrt. Sie haben Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie Einheimische. Daher zahlen ihr auch die gleichen Beiträge. • Wer arbeitslos ist, kann sich „ausreichend lange“ (d.h. in der Regel für sechs Monate zur Stellensuche in einem Mitgliedsland aufhalten). • Sie können sich auf alle Stellenangebote in der EU bewerben (ausgenommen bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst).