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Gefahrguteinsatz Einsatzmaßnahmen - GAMS -

Ortsbrandmeister Fortbildungsseminar. Gefahrguteinsatz Einsatzmaßnahmen - GAMS -. Themenüberblick. Gliederung der Einsatzmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen. Unaufschiebbare Erstmaßnahmen GAMS – Regel Gefahren der Einsatzstelle Absperrbereiche. ergänzende Maßnahmen

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Gefahrguteinsatz Einsatzmaßnahmen - GAMS -

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Presentation Transcript


  1. Ortsbrandmeister Fortbildungsseminar GefahrguteinsatzEinsatzmaßnahmen - GAMS -

  2. Themenüberblick • Gliederung der Einsatzmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen • Unaufschiebbare Erstmaßnahmen • GAMS – Regel • Gefahren der Einsatzstelle • Absperrbereiche • ergänzende Maßnahmen • Maßnahmen der Führung • Behälter und Verpackungskennzeichnungen

  3. Ablauf EREIGNIS Erstmaßnahmen ergänzende Maßnahmen Spezielle Maßnahmen Einsatzende

  4. Einsatzmaßnahmen beim Gefahrstoffeinsatz Spezielle Feuer- wehren Alle Feuer- wehren Gefahrstoffeinsatz Sofortmaßnahmen der Feuerwehr Folgemaßnahmen anderer Fachbehörden Unaufschiebbare Erstmaßnahmen Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen

  5. Unaufschiebbare Erstmaßnahmen Gefahrguteinsatz • Unaufschiebbare Erstmaßnahmen sind durch alleFeuerwehren durchzuführen • Dabei die GAMS-Regel befolgen

  6. Die GAMS - Regel • Gefahr erkennen • Absichern und Absperren • Menschen retten • Spezialkräfte anfordern

  7. GAMS - Gefahr erkennen Erkunden der Lage Gefahren der Einsatzstelle nach Merkschema „4A-C-4E“ Art, Ursache und Umfang des Schadens Wahrnehmungen ( optisch, akustisch, Geruch ) Befragung Dritter ? Stoffinformationen Aggregatszustand Gefahr- und Stoffnummer Produktname Gefahrzettel / Label Freisetzung Art und Menge Abdrift in Windrichtung Lagemeldung

  8. GAMS - Absperren und Absichern Windrichtung beachten Gefahrenbereich mindestens 50 m strahlengefährdete Einsatzstelle 25 m bei Explosionsgefahr 100 bis 1000 mje nach Gefahrklasse Absperrbereich mindestens 100 m Fahrzeugaufstellung außerhalb der Absperrgrenze

  9. Innere Absperrung Gefahrenbereich 50 m Absperrbereiche Dekonplatz Äußere Absperrung 100 m 25m Windrichtung

  10. GAMS - Absperren und Absichern • Zündquellen vermeiden • Brandschutz vorbereiten • meist 3-fach: Wasser, Schaum, Pulver • Brandbekämpfung durchführen • ggf. zunächst nur Sekundär- und Umgebungsbrände • Kühlen von Druckgasflaschen und Druckbehältern • Räumung des unmittelbaren Gefahrenbereiches • Behelfsmäßiges Eingrenzen von Gefahrstoffen • Vorbereitung technischer Hilfsmittel • Stromversorgung, Beleuchtung, Rettungsgeräte

  11. GAMS - Menschenrettung durchführen Der Einsatzleiter trägt hier eine besondere Verantwortung ! • Schadenlage: • Transportgebinde intakt – Produktaustritt • Beurteilung des Gefahrstoffes: • Heizöl – Flußsäure • Schutzmöglichkeiten für die eigenen Kräfte: • Atemschutz, Überhose, Flammschutzhaube, ... • Mindestschutz:Feuerwehrschutzkleidung und Pressluftatmer • Verletzte retten und an der Absperrgrenzedem Rettungsdienst übergeben • Gefahrenbereich räumen • Kontaminationsverschleppung vermeiden

  12. GAMS - Spezialkräfte anfordern • Feuerwehren mit spezieller Ausbildung und Ausrüstung nachfordern • Anfahrtswege und Bereitstellungsräume festlegen • Fachbehörden verständigen lassen • Einsatzbegleitende Unterstützung durch die FELRS • Sachkundige Personen beiziehen

  13. Zusammenfassung: Die GAMS-Regel Erstmaßnahmen nach GAMS-Regel Gefahr erkennen Stoffinformation Absperren Mittel des Einsatzfahrzeugs Menschenrettung Eigenschutz beachten! Spezialkräfte anfordern Lagemeldung bei Anforderung

  14. Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen Fachspezifische Ergänzungs- maßnahmen sind durch speziell ausgebildete und ausgerüstete Feuerwehren durchzuführen Hier im LK – Goslar gibt es dazu 6 Gefahrgutfeuerwehren

  15. Maßnahmen der Führung • Errichtung einer Einsatzleitung mit allen beteiligten Organisationen und Behörden • Konkretisieren des Gefahrenbereiches • Errichtung deräußeren Absperrung in Absprache mit der Polizei • Festlegen von Zu- und Abfahrtswegen für die Einsatzfahrzeuge • Einsatzleitung bleibt immer bei der örtlichen Feuerwehr

  16. Fragen ?

  17. GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Behälter und Verpackungskennzeichnung Übergangsfristen Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung kann bereits angewendet werden. Für Stoffe wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.12.2010 verbindlich, für Zubereitungen, die jetzt unter GHS als Gemische bezeichnet werden, ab dem 01.06.2015.Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden.Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.

  18. Behälter und Verpackungskennzeichnung Explosionsgefährlich Entzündlich Kein Symbol - bei Flüssigkeiten Flammpunkt von 21- 55°C Hoch entzündlich - bei Flüssigkeiten Flammpunkt unter 0°C Leicht entzündlich - bei Flüssigkeiten Flammpunkt von 0°-21°C

  19. Behälter und Verpackungskennzeichnung Umweltgefährlich - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe Brandfördernd - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe Ätzend - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe

  20. Behälter und Verpackungskennzeichnung Sehr giftig Reizend - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe Giftig - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe Gesundheitsschädlich • gasförmige, flüssige • oder feste Stoffe

  21. Krebserzeugend Sensibilisierend Kein Symbol Erbgutverändernd Fortpflanzungsgefährdend Behälter und Verpackungskennzeichnung Nach EG Recht bisher kein Gefährlichkeitsmerkmal für gefährliche Gase

  22. Fragen ?

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