1 / 12

Personalräte informieren

Personalräte informieren. Wege in den Ruhestand Ursula Meiß umeiss@gmail.com 0 23 23 49 03 41. Wege in den Ruhestand. Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird

chico
Download Presentation

Personalräte informieren

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Personalräte informieren • Wege in den Ruhestand • Ursula Meiß • umeiss@gmail.com • 0 23 23 49 03 41 Ursula Meiß

  2. Wege in den Ruhestand • Regelaltersgrenze für Lehrkräfte • Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird • das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird + x-Monate bis 31.1. bzw. 31.7. • die Lebensarbeitszeit verlängert sich über das 65. Lebensjahr hinaus für die Geburtsjahrgänge: • 1947: 1 Monat • 1948: 2 Monate • 1949: 3 Monate • 1950: 4 Monate • 1951: 5 Monate • 1952: 6 Monate • 1953: 7 Monate • 1954: 8 Monate • 1955: 9 Monate • 1956: 10 Monate • 1957: 11 Monate • 1958: 12 Monate • 1959: 14 Monate • 1960: 16 Monate • 1961: 18 Monate • 1962: 20 Monate • 1963: 22 Monate • 1964: 24 Monate Ursula Meiß

  3. Wege in den Ruhestand Antragsaltersgrenze für Lehrkräfte • Ende des Schulhalbjahres, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird • keine Bedingungen - allerdings dürfen keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen • Schwerbehinderte Lehrkräfte mit einem GdB von mindestens 50% können zu diesem Termin ohne Abschläge vom Ruhegehalt in den Ruhestand gehen • alle anderen Lehrkräfte müssen pro Monat einen dauerhaften Abschlag von 0,3% ihres Ruhegehalts in Kauf nehmen • Schwerbehinderte Lehrkräfte mit einem GdB von mindestens 50% können zum Ende des Halbjahres, in dem sie 60Jahre alt geworden sind, in den Ruhestand gehen - mit Abschlägen bis zum 63. Lebensjahr. • zur Zeit werden für alle anderen Abschläge nur bis zum Ende des Monats berechnet, in dem man 65 Jahre alt wird Ursula Meiß

  4. Wege in den Ruhestand • für 2013 ist ein neues Versorgungsgesetz geplant • Voraussichtlich beinhaltet es folgende Neuregelungen:: • die Deckelung der Versorgungsabschläge auf maximal 10,8 % wird entfallen • Abschläge werden bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze berechnet und können somit bis auf maximal 14,4% steigen Ursula Meiß

  5. Wege in den Ruhestand • Altersteilzeit • Ein neuer Gesetzentwurf liegt für Beamte vor • Gültig für alle zwischen dem 2.8.1952 und dem 1.8.1955 geborenen Lehrkräfte • Geplant ist: die Arbeitszeit beträgt 60% des durchschnittlichen Beschäftigungsumfangs der letzten 5 Jahre • Ruhegehaltsfähig werden nur 80% dieser Ausgangsstunden sein Ursula Meiß

  6. Wege in den Ruhestand • Der Beginn der ATZ ist für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte ab dem 01.08. nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Es dürfen keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die ATZ läuft bis zu einem Termin für eine Zurruhesetzung (31.01. oder 31.07.). • Während der Altersteilzeit muss auf Altersermäßigungsstunden verzichtet werden. • Die ATZ muss vor dem 1.1.2016 beginnen; dies bedeutet im Schulbereich, dass die ATZ spätestens am 01.08.2015 begonnen werden muss. • Der tatsächliche Beschäftigungsumfang darf nicht unter der Hälfte und soll nicht über der Vollzeitbeschäftigung liegen Ursula Meiß

  7. Wege in den Ruhestand • Die Besoldung richtet sich auch nach der Ausgangsstundenzahl und beträgt wie auch die Arbeitszeit 60% hiervon. • Dazu kommt der Altersteilzeitzuschlag ( erst unversteuert, wird nachträglich versteuert!) • Dieser ATZ-Zuschlag führt im Ergebnis zu etwa 80% der Nettobesoldung auf der Grundlage der Ausgangsstundenzahl. • Durch den Progressionsvorbehalt reduziert sich dieser Betrag auf etwa 75,5 - 77%. Ursula Meiß

  8. Wege in den Ruhestand • Beispiel : • Arbeitszeit in den letzten fünf Jahren: 2 Jahre 20 Stdn, 3 Jahre 18 Stdn. = 18,8 Stdn.60% von 18,8 Stunden sind 11,28 Stunden. • Bei einer ATZ von fünf Jahren müssten insgesamt 5 x 11,28 Stdn. = 56,4 Stdn.erteilt werden. Bei einem Blockmodell wären dies z.B. im 1. Jahr 20,4 Stdn., im 2. Jahr 18 Stdn., im 3.Jahr 18 Stdn., Freistellung im 4. und 5. Jahr. Ursula Meiß

  9. Wege in den Ruhestand • Genauere Berechnung erst nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes sinnvoll • Wählt man die Altersantragsgrenze als Ende der ATZ, kommt man keinesfalls vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus dem Dienst • Die GEW setzt sich für Verbesserungen dieses wenig attraktiven Entwurfs ein Ursula Meiß

  10. Wege in den Ruhestand • Alternativen I: • Reduktion der Pflichtstundenzahl um 2: Anspruch auf Alters- und evtl. Schwerbehinderten-Entlastung bleibt voll erhalten • Wahrnehmung der Antragsaltersgrenze ab 63 für alle Lehrkräfte bzw. ab 60 für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50%) • keine Abschläge für Schwerbehinderte ab 50% GdB, die am 16.11.2000 bereits einen GdB von 50% hatten und 50 Jahre alt waren • Pensionierung wg. Dienstunfähigkeit nach dem 63. Geburtstag führt nicht zu Abschlägen Ursula Meiß

  11. Wege in den Ruhestand • Alternativen II: • Verkürzung der Dienstzeit durch ein Freistellungsjahr (Sabbatjahr), das man für das letzte Jahr vor der Regelaltersgrenze oder der Antragsaltersgrenze beantragt • Der Bewilligungszeitraum der Teilzeitbeschäftigung kann drei bis sieben Jahre umfassen (TZ:2/3 - 6/7) • Die Hälfte der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl darf innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht unterschritten werden Ursula Meiß

  12. Wege in den Ruhestand • Alternative III: • Altersurlaub (§ 70 LBG) • Nach Vollendung des 55. Lebensjahres • muss sich bis zum Eintritt in den Ruhestand erstrecken • Keine Bezüge • Keine Beihilfe • Genehmigung unsicher: außergewöhnlicher Bewerberüberhang ist Voraussetzung! Ursula Meiß

More Related