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Umgang mit dem Betriebsrat – Gestaltungsfragen und strategisches Vorgehen. Reinbek – 23. Februar 2012. I. Motivation für die Arbeit im Betriebsrat Funktion des Gremiums Betriebsrat Grundsätze und Praxis der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
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Umgang mit dem Betriebsrat – Gestaltungsfragen und strategisches Vorgehen Reinbek – 23. Februar 2012
I. Motivation für die Arbeit im Betriebsrat • Funktion des Gremiums Betriebsrat • Grundsätze und Praxis der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat • Mitbestimmungsumfang und tatsächliche Handhabung • Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat • Häufige Arbeitgeberfehler in der Zusammenarbeit • Die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung
Typen von Betriebsräten Normalo Gewerkschafter Dauer-BR Abenteurer Mitläufer U-Boote Co-Manager
Der Wunsch nach Sonderkündigungsschutz: • Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats • Kündigung nur außerordentlich fristlos möglich • 1 Jahr nach Amtsende nur fristlose Kündigung • Schutz schon für Wahlbewerber • Entfristungsanspruch für Betriebsräte? • Praxis: hohe Hürden für Kündigung
Ausblick auf die Betriebsratswahl 2014: • weitere Verjüngung der Gremien erwartet • hedonistische Haltung vermutet • wieder mehr gewerkschaftliche Orientierung? • aber auch:- Gremienstabilität durch Desinteresse- weniger Furcht in wirtschaftlich stabilen Zeiten- weiter abnehmende Wahlbeteiligung
Grundlegende Rechte und Pflichten: • Freistellungsanspruch • Entgeltfortzahlung • grundsätzlicher Vorrang der Betriebsratsarbeit • An- und Abmeldepflicht • keine Auskunftspflicht über inhaltliche Tätigkeit
Grundlegende Rechte und Pflichten: • freies Mandat • aber: Mehrheitsgremium • materielle Handlungspflicht bei rechtswidrigem Arbeitgeberverhalten gegen Arbeitnehmer
Hauptanliegen der meisten Betriebsräte: • umfassender Beschäftigungsschutz • Sicherung der finanziellen Konditionen • Weitergabe des wirtschaftlichen Erfolgs • Wertschätzung „erhöhter Schlagzahl“ • Kenntnis möglichst aller Unternehmensprozesse • Einbeziehung in alle Unternehmensprozesse
Gremientypen Konflikt-BR Schlaf-BR Puffer-BR Normal-BR Arbeitgeber-BR Blitzableiter-BR Kampf-BR
Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit • Programmsatz • wenig konkrete Ansatzpunkte • rechtlich ohne große Bedeutung
Praxis der Zusammenarbeit Harmonie Konfrontation
Modelltypen der Zusammenarbeit Integration Kurzhalten Ignoranz Ausgleich
Integration • BR fühlt sich wie Abteilung des Arbeitgebers an • vertritt Standpunkte grundsätzlich gemeinsam mit AG • erhält überobligatorisch Informationen noch im Ideenfindungsstadium • verfügt über ein faktisches Veto-Recht in allen Angelegenheiten
Kurzhalten • BR erhält Informationen nur auf mehrfache Anfrage • wird als eigener Rechtsträger wenig geschätzt, nur geduldet • muss sich umfassenden Diskussionen stellen, sobald Kosten anfallen • erhält nur selten mehr als im Gesetz steht
Ignoranz • BR wird als eigener Rechtsträger nicht wahrgenommen • erhält keine Informationen • nimmt an Mitbestimmung nicht teil • muss alles gerichtlich durchsetzen
Ausgleich • BR wird als Gremium der verfassten Arbeitnehmerschaft ernst genommen • erhält Informationen zeitnah und wird gelegentlich auch bei Planungen berücksichtigt • übt seine Mitbestimmungsrechte maßvoll aus • Erhält gelegentlich mehr Mitbestimmung als gesetzlich vorgesehen • vertritt schwierige Entscheidungen gemeinsam mit AG
Inhaltliche Arten der Mitbestimmung „echte“ Mitbestimmung Anhörung / Veto Beratung Information
Risiken einer erweiterten Mitbestimmung: • kleiner Finger – ganze Hand • gefühltes Gewohnheitsrecht • mangelnde Akzeptanz der Geschäftsführung • aber: u.U. positives Kombinationsgeschäft
Risiken einer verkürzten Mitbestimmung: • erhebliches Konfliktpotenzial • negative Stimmung in der Belegschaft • arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen • im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen • häufig negatives Kombinationsgeschäft • aber: bei Gelingen u.U. mehr Ruhe in der Zukunft
Aktuelle Trends in der gerichtlichen Auseinandersetzung: • „alles mit Leiharbeit“ • Streit im Stellenbesetzungsverfahren (§ 93 BetrVG) • Regelungen zur Arbeitszeit • viel Streit um bestehende Betriebsvereinbarungen • ausgedehnte Einigungsstellenverfahren • hohes Einigungspotenzial (vor Gericht)
Der Betriebsrat und dessen Anwalt: • Dienstleister – Kooperation – Steuerung • Kostenstreitigkeiten • freies Wahlrecht des Betriebsrats
Auseinandersetzungen in der Sache: • Frage des „Wohin steuern wir?“ • punktuelle Konflikte • betrieblicher Normalfall • meist gesichtswahrend und insgesamt konstruktiv zu bestehen
Auseinandersetzungen um Mitglieder des Betriebsrats: • oft Fixierung auf einzelne BR-Mitglieder • reist häufig ganzes Gremium mit • oft aufgrund von mangelndem Kommunikationsverhalten • gelegentlich wegen geforderten Sonderrechten • schwieriger zu handhaben als Sachprobleme
Auseinandersetzungen um Kosten: • Entgeltkosten § 37 Abs. 2, 3 BetrVG • Sachkosten § 40 BetrVG • Sachverständigenkosten § 80 Abs. 3 BetrVG • Schulungskosten § 37 Abs. 6 BetrVG • Kostendarstellung gegenüber Belegschaft
Hauptproblemfelder: „Kein Mensch auf Arbeitgeberseite nimmt uns überhaupt ernst.“
„Wir bekommen Informationen immer erst dann, wenn die Sache schon längst gelaufen ist.“
„Die Sache läuft doch hier wieder nach dem Motto: Friss oder stirb.“
„Wo bekommen wir denn überhaupt mal was, für dass was wir ständig geben sollen?“
Lösungsansätze: „Kein Mensch auf Arbeitgeberseite nimmt uns überhaupt ernst.“ • ein konkreter Ansprechpartner mit Kompetenzen • regelmäßig gut erreichbar • kreativ und kompetent im Hinblick auf betriebliche Mitbestimmungsrechte
„Wir bekommen Informationen immer erst dann, wenn die Sache schon längst gelaufen ist.“ • rechtzeitige Informationen ab Mitte Planungsphase • umfassende Information mit Unterlagen/Dateien • zeitnahe Beratung mit Kompetenzträger
„Die Sache läuft doch hier wieder nach dem Motto: Friss oder stirb.“ • ultimativer Druck nur in Notsituationen oder bei Erpressung durch BR • zumindest Eindruck von Einflussnahme wahren • keine Bloßstellung vor der Belegschaft
„Wo bekommen wir denn überhaupt mal was, für dass was wir ständig geben sollen?“ • maßvoller Umgang mit Kombinationsgeschäften • Maß an persönlicher Wertschätzung für das Ehrenamt • aber: keine Bevorzugung oder „Schmieren“ des BR
1. Kein Streit in der Öffentlichkeit
3. Mut zur Veränderung
5. Unnötigen Druck vermeiden
6. Beratung einholen
viele Diskussionen keine Änderungen
Aktuelle Tendenzen: • Verankerung von Mitbestimmung in Tarifverträgen • Aufwertung von Mitbestimmung durch das BAG