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Minderjährige als Straftäter

Minderjährige als Straftäter. Minderjährige als Straftäter. 1. Grundbegriffe des Strafrechts - Begehungsweise: Täter, Teilnehmer, Anstifter - Verantwortlichkeit: Kind, Jugendlicher, Heranwachsender 2. Straftaten in Kurzbeschreibung - Bezeichnung, Beschreibung, Strafe

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Minderjährige als Straftäter

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Presentation Transcript


  1. Minderjährige als Straftäter

  2. Minderjährige als Straftäter 1. Grundbegriffe des Strafrechts - Begehungsweise: Täter, Teilnehmer, Anstifter - Verantwortlichkeit: Kind, Jugendlicher, Heranwachsender 2. Straftaten in Kurzbeschreibung - Bezeichnung, Beschreibung, Strafe 3. Ablauf eines Strafverfahrens - polizeiliche Ermittlungen, Verfahrensablauf, Jugendstrafen Minderjährige als Straftäter

  3. Wie begehe ich eine Straftat ? als TÄTER aktives Tun, aber auch pflichtwidriges Unterlassen als TEILNEHMER „mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen“ jeder, der einen Beitrag zum „Erfolg“ leistet, aber nur nach seiner Absicht als ANSTIFTER wer andere überredet, beauftragt oder zwingt Minderjährige als Straftäter

  4. Wer muss sich für eine Straftat verantworten ? KIND bis zum 13. Lebensjahr nicht schuldfähig, keine Strafe Schadensersatz nach Reife möglich JUGENDLICHER ab dem 14. Lebensjahr Jugendstrafe, Schadensersatz (Verjährung nach BGB: 30 Jahre) HERANWACHSENDER ab dem 18. Lebensjahr je nach Reife Jugend- oder Erwachsenenstrafe voll geschäftsfähig = Schadensers. ERWACHSENER ab dem 21. Lebensjahr Erwachsenenstrafrecht voll geschäftsfähig = Schadensers. Minderjährige als Straftäter

  5. Einfach gelagerte Straftaten 1 Beleidigung§ 185 StGB A sagt zu B: „Du Idiot!“bis zu 2 Jahre Haft o. GS Wechselseitige § 199 StGB B antwortet sofort mit straffrei für beide Beleidigung Beleidigung gegen A Üble Nachrede§ 186 StGB A sagt über B bei anderenbis zu 2. Jahre o. GS Unwahres, Verächtliches Mobbing Minderjährige als Straftäter

  6. Einfach gelagerte Straftaten 2 Falsche § 164 StGB A zeigt B bewusst wegen etwasbis zu 5 Jahre o. GS Verdächtigungan, das dieser nicht getan hat Falsche uneid-§ 153 StGB falsche Aussage vor Gericht3 Mon. bis 5 Jahre liche Aussage Meineid§ 154 StGB falsche Aussage unter Eid6 Mon. bis 5 Jahre Strafvereitlung§ 158 StGB falsche Aussage bei der Polizeibis 5 Jahre o. GS zugunsten eines anderen Minderjährige als Straftäter

  7. Einfach gelagerte Straftaten 3 Hausfriedens-§ 123 StGB Betreten eines Geländes, bis 1 Jahr o. GS bruch Hauses trotz Verbotsschild, nicht Verlassen trotz Aufforderung, Nichtbeachten eines Hausverbotes, z.B. nach Ladendiebstahl Sach-§ 303 StGB fremdes Eigentum beschädigen bis 2 Jahre o. GS, beschädigung oder zerstören, Graffiti Schadensersatz Gemeinschädl.§ 304 StGB wie vor, betroffen: bis 3 Jahre o. GS, Sachbeschädigung Denkmal, Kirche, Kunst, Schadensersatz Grünanlage, Leitpfosten Minderjährige als Straftäter

  8. Einfach gelagerte Straftaten 4 Beeinträchtigung§ 145 StGB Feuerlöscher leeren, bis 1 Jahr o. GS von Unfallverhütungs-Nothammer im Bus wegnehmen, und NothilfemittelnBaustellenlampe wegnehmen Gefährlicher § 315b StGB Gullydeckel herausnehmen,bis 5 Jahre o. GS, EingriffSeil über Fahrbahn spannen,Schadensersatz, in denGegenstände von BrückeSchmerzensgeld Straßenverkehrauf Straße werfen und Schadenseintritt (Versuch strafbar) Missbrauch von § 145 StGB bei Polizei/Feuerwehr anrufen,bis 1 Jahr o. GS NotrufenNotfall vortäuschen Minderjährige als Straftäter

  9. Straftaten gegen die freie Willensbetätigung Nötigung § 240 StGBGewalt oder Drohen,umbis 3 Jahre o. GS Tun, Unterlassen oder Dulden zu erzwingen A droht B mit Prügel, falls er „petzt“ Bedrohung§ 241 StGB Androhung schwerer KV bis 1 Jahr o. GS oder Tötung, Drohung muss ernst genommen werden „Ich stech‘ dir ein Auge aus.“ Minderjährige als Straftäter

  10. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Körperver-§ 223 StGB körperlich misshandeln, bis 5 Jahre o. GS letzung (KV)Gesundheit schädigen Schmerzensgeld Gefährliche KV § 224 StGB 223 + Waffe, gef. Werkzeug, 6 Mon. bis 10 J. Gift, hinterlistiger Überfall,(minder schwer: gemeinschaftlich3 Mon. Bis 5 J.)A sticht B mit einem MesserSchmerzensgeld Schwere KV § 226 StGB 223 o. 224 mit schw. Folge1 bis 10 Jahre Verlust von Auge, Gehör, (= Verbrechen), Körperglied, bleibende Ent-mit Absicht: 3 J. stellung, Behinderung Schmerz., Schad. Beteiligung an § 231 StGB Teilnahme an Schlägerei u.bis 3 J. o. GS, einer SchlägereiFolge für einen: Tod o. 226Schmerzensgeld Minderjährige als Straftäter

  11. Straftaten von Lehrpersonen Körperverletzung § 340 StGB 223 o. 2243 Mon. – 5 J. im Amtbei derab 1 J. = Ent- Berufsausübunglassung Misshandlung § 225 StGB quälen bei6 Mon. – 5 J. SchutzbefohlenerAufsichtspflicht o. Abhängigkeit Minderjährige als Straftäter

  12. Straftaten gegen das Eigentum 1 Diebstahl§ 242 StGB Wegnahme ohne Gewaltbis 5 Jahre o. GS,A nimmt B etwas unbemerktRückg.,Schad.-ers., aus der Schultascheggf. Aufw.-entsch. Besonders schw. § 243 StGB 242 + erschwerender Umst.:3 Mon. bis 10. J., Fall des Diebstahlseinbrechen, einsteigen, ein-Rückg., Schad.-ers., schließen lassen, falscher Schl.ggf. Aufwandsents. Diebstahl mit Waffen, § 244 StGB 242 o. 243 und Waffe dabei6 Mon. bis 10. J. Bandendiebstahloder als Bande (3) oder inRückg. Schadensers. eine Wohnung einbrechenggf. Aufwandsents. Haus- und § 247 StGB 242 o. 246 in derbis 3 J. o. GS Familiendiebstahlhäuslichen Gemeinschaft(Antrag des Gesch.) Minderjährige als Straftäter

  13. Straftaten gegen das Eigentum 2 Diebstahl§ 248a StGB 242 o. 246 und Strafmilderung, auf geringw. Sachen Wert der Beute unter 50 € Antrag (Ladendiebstahl) Unbefugter Ge-§ 248b StGB Fahrt mit Pkw o. Mofa bis 3 J. o. GS, brauch von Fzgen. o.Ä. gegen den Willen/ Schadensersatz zugl. Steuer- und ohne Wissen des Besitzers auf Antrag, Versicherungsdelikt Unterschlagung§ 246 StGB etwas nicht zurückgeben, bis 3 J. o. GS, Fund nicht abliefern Schad., Aufwands. Hehlerei§ 259 StGB gestohlene Sachen kaufen, bis 5 J. o. GS, (Bandenhehlerei)(§ 260 StGB) verkaufen, sich verschaffen, Schadensersatz verkaufen helfen, finanzieller Vorteil für sich o. andere Minderjährige als Straftäter

  14. Straftat gegen Eigentum und freie Willensbetätigung Erpressung§ 253 StGBjdn. mit Gewalt gegen Sachenbis zu 5. J. o. GS oder Drohung dazu bringen,Führungsaufsicht, Geld herauszugeben,Rückgabe, A droht B mit Schlägen, damitSchadensersatz B sein Geld herausgibt, Schmerzensgeld A droht B, dessen Fahrradkaputt zu machen, damit B sein Geld herausgibt, klassischer Fall: Banküberfall: Geld her oder ich schieße! A lässt also B handeln Minderjährige als Straftäter

  15. Straftaten gegen Eigentum und körperliche Unversehrtheit 1 Räuberische§ 255 StGB Gewalt wird angewandt oderbis zu 5 J. o. GS Erpressungsteht unmittelbar bevor, umFührungsaufsicht, Geld wegzunehmen, Rückgabe, A schlägt B, damit dieser ihm Schadensersatz, sein Geld herausgibt, Schmerzensgeld A lässt B handeln Raub§ 249 StGB schlägt B und nimmt B mehr als 1 J. Haft Geld o. Sache weg, (=Verbrechen), A handelt selbst Rückgabe, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Führungsaufsicht Minderjährige als Straftäter

  16. Straftaten gegen Eigentum und körperliche Unversehrtheit 2 Schwerer § 250 StGB 249 und Waffe dabei mindestens 3 J., Raub 249 als Bande (3) Führungsaufsicht, 249 und KV führt zu Rückgabe, schweren Folgen (226) Schadensersatz, Schmerzensgeld Räuberischer§ 252 StGB beim Diebstahl betroffen mehr als 1 J. Haft Diebstahl und Gewaltanwendung (=Verbrechen), gegen Personen, um im Rückgabe, Besitz der Beute zu bleiben Schadensersatz, Schmerzensgeld Minderjährige als Straftäter

  17. weitere jugendtypische Straftaten Erschleichen§ 265a StGB Schwarzfahren, Zutritt bis 1 J. o. GS von Leistungen verschaffen (Veranstaltung, Freibad) Nachstellen§ 238 StGB systematischen Belästigen bis 3 J. o. GS per Telefon, e-mail, Auflauern, Verfolgen und beim Opfer Gesundheitsschaden Urkundenfälschung§ 267 StGB z.B. Fahrkarte, Schülerausweis bis 5 J. o. GS Verstöße gegen §§ 106,108 UrhGIllegales Kopieren aus dem Netz, bis 1 J. o. GS das Urheberrecht illegales Mitschneiden und damit Schadensersatz Handeln, dann öffentlich Aufführen Einziehung Ankauf nicht strafbar Minderjährige als Straftäter

  18. Verfahrensablauf Maßnahmen Strafen Minderjährige als Straftäter

  19. K I N D E R nicht strafmündig ab dem 7. Lebensjahr bedingt geschäftsfähig nach Reife u. Einsichtsvermögen Vernehmung bei der Polizei im Beisein der Eltern kurzer Bericht zur Person und zur familiären Situation Akte zur Staatsanwaltschaft, kein Gerichtsverfahren, keine Strafe Berichts ans Jugendamt möglich: Überprüfung der häuslichen Verhältnisse möglich: Heimeinweisung auf Antrag des Jugendamtes per Beschluss eines Richters (Jugend/Familie) Minderjährige als Straftäter

  20. J U G E N D L I C H E Ersttäter:1. Angebot:Täter-Opfer-Ausgleich Gespräch zwischen Täter und Opfer Einigung bei Entschuldigung oder Ausgleichsleistung 2. Angebot: Diversionsverfahren Vernehmung bei der Polizei im Beisein der Eltern prognostischer Bericht der Polizei positiv Ermahnung durch die Staatsanwaltschaft keine Strafe Minderjährige als Straftäter

  21. J U G E N D L I C H E Mehrfachtäter:3. Angebot:milde Strafe nach Vernehmung bei der Polizei, wenn Diversion nicht befürwortet: Anklage Gerichtsverhandlung Verurteilung Arbeitsstunde bei guter Prognose Wochenendarrest bei schlechter Prognose Minderjährige als Straftäter

  22. J U G E N D L I C H E Intensivtäter: Jugendstrafe = Haft in der JVA Ottweiler Chance auf eine Berufsausbildung bei Nichtdeutschen nach Verbüßung der Haft (ab 3 Jahre) Abschiebung möglich (Sonderregelung für Türken) Minderjährige als Straftäter

  23. HERANWACHSENDE 18. bis 20. Lebensjahr Verfahren wie bei JugendlichenGutachter oder Jugendgerichtshilfe stellen geistige Reife fest oder Anwendung des Erwachsenenrechtes in jedem Fall: finanzielle Haftung, Schadensersatz, bis zu 30 Jahre Minderjährige als Straftäter

  24. E R W A C H S E N E ab dem 21. Geburtstag volle Gültigkeit des Gesetzes Täter-Opfer-Ausgleich bei geringfügigen Delikten möglich Bewährungsstrafen bei Urteilen bis zu 2 Jahren Haft Bewährungszeit mindestens 3 Jahre Minderjährige als Straftäter

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