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1 Der Start ins Berufsleben 1 Der Start ins Berufsleben
1 Der Start ins Berufsleben Der Start ins Berufsleben (Kapitelübersicht) Lebenslauf von Kapitel 1 Angaben zum Kapitel: Einen Arbeits- bzw. Praktikumsplatz finden Bewerbungsunterlagen erstellen und den Auswahlprozess bestehen Einen Tätigkeitsbereich ausfüllen Spielregeln im Berufsleben Formen der Entlohnung Wie aus Brutto netto wird Besondere Fähigkeiten: Finden von Beschäfti-gungsangeboten Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erfüllen von Pflichten und Wahrnehmen von Rechten aus dem Arbeitsvertrag Einordnung von Beschäftigungsverhält-nissen Ermittlung von Auszahlungsbeträgen
1 Der Start ins Berufsleben Phasen beim Praktikum
1 Der Start ins Berufsleben Einschränkungen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz regionale Einschränkungen Anforderungen des Arbeitsplatzes mögliche Arbeitgeber
1 Der Start ins Berufsleben Wo kann nach einem Arbeits- bzw. Praktikumsplatz gesucht werden? Jobbörsen im Internet persönliches Umfeld (Familie, Verwandte, Freundinnen und Freunde) Zeitungen und Zeitschriften
1 Der Start ins Berufsleben Bewerbungsprozess 1/2 Unternehmen auswählen, an die die Bewerbung geschickt werden soll Ansprechpartner im Unternehmen herausfinden Bewerbungsunterlagen erstellen Bewerbungsunterlagen abschicken (per Post oder per E-Mail) Falls keine Reaktion kommt: telefonisch nachfragen Einladung zum Bewerbungsgespräch
1 Der Start ins Berufsleben Bewerbungsprozess 2/2 ausführlich über das Unternehmen informieren Antworten auf Fragen überlegen, die beim Bewerbungsgespräch gestellt werden könnten (z. B. Stärken, Schwächen, Ziele, …) Fragen überlegen, die zum Unternehmen gestellt werden können passendes Outfit wählen beim Gespräch auf die Körpersprache achten mit sicherem Auftreten und guten Antworten überzeugen möglicherweise Tests und/oder Arbeitsproben der erste Job!!! + =
1 Der Start ins Berufsleben Körpersprache
1 Der Start ins Berufsleben Tätigkeitsbereiche in Unternehmen (Personaleinsatz) Unternehmen Stelle Stelle Stelle Stelle Aufgaben Stelle Stelle Stelle Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung
1 Der Start ins Berufsleben Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist … … in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln, weisungsgebunden, unbefristet, vollbeschäftigt Vollzeitbeschäftigung befristetes Dienstverhältnis wenn nichtunbefristet wenn nicht vollbeschäftigt Teilzeitbeschäftigung … in das Unternehmen nicht eingegliedert, nicht wirtschaftlich abhängig, meist Eigentum an den Betriebsmitteln, nicht weisungsgebunden … geringfügige Beschäftigung atypische Beschäftigungsverhältnisse … und verpflichtet, eine Leistung (ein „Werk“ ) zu erbringen. Geld gibt es nur, wenn das Werk einwandfrei abgeliefert wird. Neue Selbstständige bzw. Werkvertragsnehmer/in … oder verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen. Geld gibt es auch, wenn die Arbeit mangelhaft oder unbrauchbar ist. freier Dienstnehmer/freie Dienstnehmerin
1 Der Start ins Berufsleben Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Pflichten der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers Pflichten der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers Entgeltpflicht Pflicht zur Gewährung eines Urlaubs Arbeitspflicht Treuepflicht Unterlassungs-pflichten Zeugnis muss ausgestellt werden Fürsorgepflicht
1 Der Start ins Berufsleben Lohnformen Grundlage für die Entlohnung ist ein fixer Stunden- bzw. Monatslohn Grundlage für die Entlohnung ist die messbare Leistung (z. B. Anzahl der hergestellten Stück) Zeit- lohn Leistungs- lohn Kombination aus Zeitlohn und Zusatzprämie bei Erreichung von Zielen Prämien- lohn
1 Der Start ins Berufsleben Arbeiter • körperliche Arbeit • einfache handwerkliche Tätigkeiten • hochqualifizierte Tätigkeiten (Fachkräfte) Angestellte • kaufmännische Dienste • „höhere, nichtkaufmännische Dienste“ erhalten erhalten Löhne Gehäl-ter setzen sich zusammen aus immer fallweise Sonderzahlungen 13. und 14. Monatsgehalt Zuschläge • und • Zulagen Entgelt für Überstunden bzw.Mehrarbeit Sach-bezüge Grundbezug brutto
1 Der Start ins Berufsleben Gesamtbetrag brutto - gesetzliche Abzüge Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil) Lohnsteuer Abrechnungsschema bei laufenden Bezügen E-Card-Gebühr - freiwillige Abzüge • Gewerkschaftsbeitrag • Betriebsratsumlage - sonstige Abzüge • Rückzahlung von Gehalts- bzw. Lohnvorschüssen (Akontozahlung) • E-Card-Gebühr im November Auszahlungsbetrag netto
1 Der Start ins Berufsleben Sozialversicherung 2012 Angestellte 18,07 % Arbeiter 18,20 % Angestellte 17,07 % Arbeiter 17,20 % Angestellte 16,07 % Arbeiter 16,20 % Angestellte 15,07 % Arbeiter 15,20 % 0 % 4.230,00 EUR 376,26 EUR 1.186,00 EUR 1.294,00 EUR 1.456,00 EUR Bis zur Geringfügigkeits-grenze fällt für Dienstnehmer keine Sozialversicherung an. Ab dem Überschreiten der Höchstbeitrags-grundlage fällt keine Sozialversicherung an.
1 Der Start ins Berufsleben Lohnsteuer Steuer-satz Für alles, was 60.000,00 EUR übersteigt 50 % Für die nächsten 35.000,00 EUR 43,21429 % Für die nächsten 14.000,00 EUR 36,5 % Für die ersten 11.000,00 EUR 0 % 11.000,00 EUR 60.000,00 EUR 25.000,00 EUR
1 Der Start ins Berufsleben Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage Gesamtbetrag brutto - Sozialversicherung Dienstnehmeranteil - Freibetrag lt. Arbeitnehmerveranlagung - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag - E-Card-Gebühr Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer
1 Der Start ins Berufsleben Berechnung der Lohnsteuer • In welche Steuerklasse fällt die Bemessungsgrundlage? • Wie hoch ist der Steuersatz, der zur Anwendung kommt? • Gibt es Absetzbeträge und Kinder? • Wie hoch ist der Abzug? Bemessungsgrundlage x Steuersatz - Abzugsbetrag = Lohnsteuer
1 Der Start ins Berufsleben Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen
1 Der Start ins Berufsleben Überstunden Überstunden bei Überschreiten der Normalarbeitszeit Normalarbeitszeit Bezahlung Zeitausgleich (wenn vereinbart) oder 1 Monat hat 4,33 Wochen Überstunden-zuschlag • Sozialversicherung? • Lohnsteuer? • 173Stunden/Monat • 167Stunden/Monat Überstunden-grundlohn • lt. Kollektivvertrag Bruttobezug pro Monat Stunden pro Monat
1 Der Start ins Berufsleben Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen mit Überstunden
1 Der Start ins Berufsleben Lehrlingsentschädigungen • Lehrlingsentschädigungen unterliegen der Sozialversicherung und der Lohnsteuer • Höhe der Sozialversicherung hängt ab von • Dauer der Lehrzeit • Lehrjahr, in dem sich der Lehrling befindet • Regelungen im Kollektivvertrag (Hilfsarbeiterlohn) • Lohnsteuer fällt in den meisten Fällen nicht an (die Bemessungsgrundlage ist nicht hoch genug)
1 Der Start ins Berufsleben Geringfügige Beschäftigung • Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich angepasst • Bis zur Geringfügigkeitsgrenze fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an. • Geringfügig Beschäftigte müssen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. • Dienstgeber zahlt Unfallversicherung • Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich. • Mehrere gleichzeitige geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze wird man voll sozialversicherungspflichtig.