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Lärmschutz der EU

Lärmschutz der EU. Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof. Dr. H. Fleer Studienprojekt I: Lärm Referent: Martin Stadtkowitz Winter-Semester 2006/2007. Gliederung. Teil 1

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Presentation Transcript


  1. Lärmschutz der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof. Dr. H. Fleer Studienprojekt I: Lärm Referent: Martin Stadtkowitz Winter-Semester 2006/2007

  2. Gliederung Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 1.1 Was ist Umgebungslärm? 1.2 Ziel der Richtlinie 1.3 Geltungsbereich 1.4 Lärmkarten 1.5 Strategische Lärmkarten 1.6 Aktionspläne 1.7 Berichterstattung

  3. Gliederung Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene 2.1 Zeitlicher Rahmen 2.2 Kartierungsumfang 2.3 Eingangsdaten 2.4 Datenbereitstellung 2.5 Kosten der Kartierung Teil 3 Kartierung in NRW 3.1 Situation in NRW 3.2 Forderungen der Kommunen

  4. Gliederung Teil 4 Umsetzung der Richtlinie am Beispiel Düsseldorf 4.1 Situation in Düsseldorf 4.2 Lärmkartierung 4.3 Ziel der Kartierung 4.4 Zu klärende Fragen 4.5 Datengrundlage 4.5.1 Emissionsquellen 4.5.2 Digitales Stadtmodell 4.5.3 Gebäudemodell 4.5.4 Lärmschutzanlagen 4.5.5 Genauigkeit der Eingangsdaten

  5. Teil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

  6. Was ist Umgebungslärm? • unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien → die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden • Lärm von Verkehrsmitteln → Straßenverkehr → Eisenbahnverkehr → Flugverkehr • Lärm von Industriegeländen

  7. Ziel der Richtlinie • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm → anhand von Lärmkarten • einholen von Informationen der Öffentlichkeit über Umgebungslärm • Erstellen von Aktionsplänen → um Umgebungslärm zu mindern und zu verhindern

  8. Geltungsbereich Die Richtlinie 2002/49/EG zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der: • von der Bevölkerung in bebauten Gebieten • in öffentlichen Parks • in ruhigen Gebieten auf dem Land • in Schulen, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten wahrgenommen wird.

  9. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für: • Lärm der von den Betroffenen selbst verursacht wird • Lärm der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht • Nachbarschaftslärm • Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln • Lärm der auf Tätigkeiten auf militärisch genutzten Gebieten zurückzuführen ist

  10. Lärmkarten Inhalt: • aktuelle, frühere oder vorhersehbare Lärmsituationen • Grenzwertüberschreitungen • Geschätzte Anzahl an Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem Lärmbelasteten Gebiet

  11. Lärmkarten Lärmkarten können der Öffentlichkeit vorgelegt werden als: • Grafik • Zahlenangaben in Tabellen • Zahlenangaben in elektronischer Form

  12. Lärmkarten Lärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus folgenden Quellen auf: • Straßenverkehr • Eisenbahnverkehr • Flughäfen • Industriegeländen

  13. Strategische Lärmkarten Eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet

  14. Strategische Lärmkarten Ausarbeitung strategischer Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 für: • Ballungsräume > 250.000 Einwohner • Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr • Großflughäfen Lärmkarten werden alle 5 Jahre erneuert

  15. Strategische Lärmkarten Bis zum 31. Dezember 2008 sollen der Kommission: • alle Ballungsräume • alle Hauptverkehrsstraßen • alle Haupteisenbahnstrecken mitgeteilt werden

  16. Strategische Lärmkarten Bis zum 30. Juni 2012 sollen für alle: • Ballungsräume • Hauptverkehrsstraßen Lärmkarten erstellen werden Diese werden ebenfalls alle 5 Jahre aktualisiert

  17. Aktionspläne In denen sollen: • Lärmprobleme • Lärmauswirkungen • Lärmminderungen geregelt werden

  18. Aktionspläne Aktionspläne sollen erstellt werden für: • Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr • Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr • Orte in der Nähe von Großflughäfen • Ballungsräume > 250.000 Einwohnern Ziel: Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen

  19. Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: • eine Beschreibung: → des Ballungsraums → der Hauptverkehrsstraßen → der Haupteisenbahnstrecken → der Großflughäfen → andere Lärmquellen • die zuständige Behörde • den rechtlichen Hintergrund

  20. Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: • alle geltenden Grenzwerte • eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten • Bewertung der geschätzten Anzahl an Personen, die Lärm ausgesetzt sind • Angabe von Problemen und verbesserungsdürftigen Situationen • Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete

  21. Aktionspläne Aktionspläne müssen folgende Angaben enthalten: • geplante Maßnehmen für die nächsten 5 Jahre • finanzielle Informationen • Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne

  22. Berichterstattung Fertigstellung eines Berichts über die Durchführung dieser RL bis zum 18. Juni 2009. Bericht soll enthalten: • lang- und mittelfristige Ziele für die Verringerung der Anzahl an Personen, die unter Umgebungslärm leiden • zusätzliche Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms

  23. Teil 2 Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene

  24. Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten Erste Stufe, bis zum 30. Juni 2007: • Ballungsräume > 250.000 Einwohner • Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen/Jahr • Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr

  25. Zeitlicher Rahmen Zeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten Zweite Stufe, bis zum 30. Juni 2012: • Ballungsräume > 100.000 Einwohnern • Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr • Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr

  26. Kartierungsumfang Zu Kartieren sind: • > 80 Ballungsräume → mehrer Tausend km kommunaler Straßen • ca. 40.000 km Hauptverkehrsstraßen • ca. 10.000 km Haupteisenbahnstrecke • 11 Großflughäfen

  27. Eingangsdaten • Emissionsbezogene Eingangsdaten: Beispiel Bahnverkehr: → Anzahl/Arte der Züge → zeitliche Verteilung → Zuglänge → Fahrbahnart • Wohnbebauung, -bevölkerung → Lage/Höhe der Bebauung → Anzahl der Einwohner

  28. Eingangsdaten • Geländedaten: → Geländemodell → Lagespezifische Daten von Straßen und Schienen

  29. Datenbereitstellung Bereitzustellen sind: • emissionsbezogene Eingangsdaten von Verkehrsunternehmen und Anlagebetreibern • Daten über die Wohnbevölkerung von den Gemeinden • erforderliche Daten anderer Behörden. Diese Daten sind den zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

  30. Kosten der Kartierung Bis Juni 2007: 18.600.000 € bis 34.000.000 € Bis Juni 2012: 20.940.000 € bis 38.070.000 € Gesamtsumme: 39.540.000 € bis 72.070.000 €

  31. Teil 3 Kartierung in NRW

  32. Situation in NRW • 12 Ballungsräume • 3.800 km Straßen • 2 Großflughäfen • 250 Kommunen

  33. Situation in NRW • große Städte besitzen Daten, haben Erfahrung und können Lärmkarten selbst erstellen • es mangelt an Erfahrung zur Gewerbelärm-Kartierung • kleinere Städte an Hauptverkehrsstraßen besitzen keine Daten, sind fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage die Lärmkartierung zu erstellen • Hauptproblem liegt in der Erhebung und Aufbereitung von Daten

  34. Forderungen der Kommunen • Bereitstellung ausreichender Finanzmittel • Unterstützung der kleinen Kommunen • Weiterverwendung bisheriger Daten

  35. Teil 4 Umsetzung am Beispiel Düsseldorf

  36. Situation in Düsseldorf • Düsseldorf ist ein Ballungsraum > 250.000 Einwohner → Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007 • Städtisches Umweltamt ist zuständig für: → Verkehrslärmschutz → Lärmkataster → Lärmminderungsplanung

  37. Lärmkartierung • Lärmkarten mit getrennten Geräuscharten → Straße → Schiene → Flugzeug → Industrie • Darstellung von Grenzwertüberschreitungen • Darstellung der unter Lärm leidenden Personen • Darstellung der Flächengröße und Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

  38. Ziel der Kartierung • Erfassung der Daten, die der EU-Kommision zu übermitteln sind • Informationsquellen für die Öffentlichkeit • Grundlage für die Aktionsplanung

  39. Zu klärende Fragen • Welche Lärmarten sind relevant? • Was ist der Untersuchungsraum? • Eigene Berechnungen oder Vergabe an ein Fachgutachter? • verfügbare Finanzmittel?

  40. Datengrundlage

  41. Emissionsquelle Beispiel Straße: • Lage und Höhe • Fahrbahnquerschnitt • Verkehrsdaten • Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche • signalgeregelte Kreuzungen

  42. Emissionsquelle Beispiel Straße: • Steigungen > 5 % • Informationen über die Straße → ID → Datenquelle → Erfassungsstand • Emissionspegel aus Berechnung

  43. Digitales Stadtmodell • natürliche Geländehöhen • Lärmschutzanlagen • Gebäude / weitere Schallhindernisse • Anzahl der Einwohner/Wohnungen • Stand der Datenerfassung

  44. Gebäudemodell • Lagedaten aus digitalisierter Stadtgrundkarte • Gebäudehöhen → Lagegenauigkeit: ± 0,5 m → Höhengenauigkeit: ± 1 m • Reflektionsverlust der Außenwände • Anzahl der Wohnungen und Einwohner

  45. Lärmschutzanlagen • weitgehend im digitalen Geländemodell enthalten • Erfassung durch Ortsbegehung

  46. Genauigkeit der Eingangsdaten • Gelände-/Höhenmodell: → vertikale Genauigkeit ± 1 m • Gebäudemodell: → Lage ± 0,5 m → Höhe ± 1 m Gebäude unter 2 m Höhe und 5 m Länge bleiben unberücksichtigt • Schallschirme: → Lage/Höhe ± 0,5 m

  47. Noch Fragen? Quellen: EU Richtlinie 2002/49/EG Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [Hrsg.], Scholz (Autor): Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], Dr. Elke Stöcker-Meier (Autor): Lärmkartierung in NRW. Umweltamt Düsseldorf [Hrsg.], Dipl.-Ing. Gerd Wiechers (Autor): Lärmkartierung aus fachlicher Sicht.

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