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http://www.gesundes-reisen.de/imgdata/laerm.gif. Lärm. http://www.schienenlaerm.de/Alpha/INDEX.HTM. Immissionsschutz. Immissionsschutz in der Planung Lärmschutz (BImSchG) Umgebungslärm Flughafen (FluglärmG) Luftreinhaltung (BImSchG). http://www.ohropax.de/files/laerm.gif.
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http://www.gesundes-reisen.de/imgdata/laerm.gif 1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärm • http://www.schienenlaerm.de/Alpha/INDEX.HTM 2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Immissionsschutz • Immissionsschutz in der Planung • Lärmschutz (BImSchG) • Umgebungslärm • Flughafen (FluglärmG) • Luftreinhaltung (BImSchG) 4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
http://www.ohropax.de/files/laerm.gif http://www.lfu.bayern.de/laerm/fachinformationen/laermbelastung/pic/laerm2_gr.jpg 5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Immissionsschutz in der Planung BauGB: § 1 Abs. 5Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; § 9 Inhalt des Bebauungsplans (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden: 24. die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen 6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
http://www.schott-hoersysteme.de/pics/site/schallpegel.gif 7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Immissionsschutz in der Planung ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 „Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.“ § 7 Abs. 1 ROG: Grundsätze der Raumordnung sind durch Raumordnungspläne zu konkretisieren. BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. 8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärm macht krank Flughafen München Riem und Erdinger Moos: Langzeit-Studie zu Fluglärm mit 326 Kindern Ergebnis: lärmbetroffene Kinder gaben bei schwierigen Aufgaben schneller auf als die Kinder aus ruhigeren Gegenden, waren nervös, unausgeglichen und zappelig; mehr Stresshormone, als bei der Vergleichsgruppe, höherer Blutdruck, je länger die Kinder im Fluggebiet lebten; Schlafstörungen, erhöhte Aggression. Nach Flughafen-Stilllegung verbesserten sich Kurz- und Langzeitgedächtnis sowie schulische Leistungen. http://de.wikipedia.org/wiki/Flugl%C3%A4rm#Flugl.C3.A4rm 9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Gesetzgebungskompetenz Lärm • Bund: anlagenbezogener Lärm (Gewerbe, Verkehr u.a.) • Land: verhaltensbezogener Lärm (Klavierspiel; Kirchengeläut) • Bayerisches Immissionsschutzgesetz: • Art. 13 Schallzeichen, Tonübertragung • (1) Es ist verboten, • mit Hilfe von Geräten Schallzeichen zu geben, • Tonübertragungsgeräte oder Tonwiedergabegeräte auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, in den öffentlichen Anlagen, in der freien Natur oder in einem Freibadegelände zu benutzen, • wenn andere dadurch gestört werden. • (2) Die Gemeinden können von diesen Verboten Ausnahmen zulassen, wenn ein Bedürfnis auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit oder Nachbarschaft vor Lärm anzuerkennen ist. • (3) Das Verbot nach Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht für • Schallzeichen zur Warnung vor Gefahren, zum Rufen von Hilfsdiensten oder zu ähnlichen öffentlichen Zwecken, • Schallzeichen zur Religionsausübung, • die nach dem Sprengstoffrecht erlaubte Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. • Art. 14 Verordnungen der Gemeinden • Zum Schutz vor unnötigen Störungen können die Gemeinden Verordnungen über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Hausarbeiten oder Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren erlassen. 10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Nachbar-Lärmschutz Ländersache Was ist „sozial adäquat“? Geschosswohnungsbau und Klavier, unterschiedliche Urteile: • NRW: 120 Minuten tägliches Musizieren, also auch am Sonntag, vertretbar • Bayern: drei tägliche Übungsstunden • Berlin: 50 Euro Bußgeld wg. Klavierspiel am Sonntag Klaviermusik habe „erheblich störenden Charakter ... Klavierübungen kann man nicht mehr unter Hausmusik einordnen“ „Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird.“ § 5 Landes-Immissionschutzgesetz Berlin „Sachen ... dürfen eingezogen werden. Hierzu zählen insbesondere: 1. Musikinstrumente ... Tiere dürfen auch eingezogen werden“ § 16 LImSchG Bln Ladennutzung Kita: • Berlin: „Zu laut gespielt: Kita muss weg“, Friedenauer Anwohner erwirkt vor Gericht die Schließung: Kita stellt Fehlnutzung eines Ladens dar, Kinderladen sei kein Laden. Landgericht Berlin, Mopo 23.11.2008; Änderung des LImSchG in 10/2009, Tsp. vom 18.9.2009 Rotes Rathaus: Glockenspiel nachts abgestellt „Wegen der Beschwerde eines Anwohners muss das Glockenspiel der Turmuhr im Roten Rathaus nachts schweigen. Das stündliche Schlagen liegt nach Messungen zehn Prozent über dem zulässigen nächtlichen Spitzenwert von 60 Dezibel.“ Mopo. 29.6.2007 11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärm? • Kirchenglocken • Kindergarten • Kinderspielplatz • Bolzplatz • Musikinstrumente • Anspruch auf Ausschluss in besonders geschützten Wohngebieten (WR)? • Privilegierter Lärm? 12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärm in Suburbia Eigenheim und Rasenmäher "Wollen wir nicht alle am ersten Dienstag im Monat Rasen mähen?“Reinhard Mey im Hessischen Rundfunk Tsp. 5.11.02 „Jeden Tag sind um uns herum die Gartennazis mit schwerem Gerät und unter Höllenlärm-Entwicklung damit beschäftigt, auf handtuchgroßen Grundstücken, kleinen, unschuldigen Grashalmen den Garaus zu machen.“ "Montags links von uns, Dienstag hinter uns, Mittwoch von schräg links über die Straße und Donnerstags von gegenüber", protokollierte Mey, der auch die Terrorverursacher genauestens inspiziert hat. Dabei handele es sich nämlich um 4-Takt-Rasenmäher, 2-Takt-Kantentrimmer und 2-Takt-Laubpuster an der oberen Drehzahlgrenze.“ http://www.netzeitung.de/entertainment/people/202356.html, http://www.taz.de/pt/2002/08/14/a0252.1/text.ges,1 Hass am Gartenzaun: Jedes Jahr ziehen in Deutschland 4.000 Menschen gegen ihre Nachbarn vor Gericht, Tsp. 11.01.2000 Bundesumweltminister Trittin 2002: „Es darf wieder mehr geharkt werden“ 13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie RICHTLINIE 2002/49/EGDES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Lärmverursacher: • Industriegelände • Ballungsräume (mehr als 100.000 Einwohner) • Hauptverkehrsstraßen (reg/nat/grenzüberschr. Straße über 3 Mio. KFZ pro Jahr, 8.200 pro Tag) • Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge pro Jahr, 82 pro Tag) • Großflughäfen (50.000 Bewegungen pro Jahr (Start oder Landung), 137 pro Tag) http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/rl_umgebungslaerm.pd 14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Aufgaben Unterschied zu Lärmminderungsplänen gem. § 47a BImSchG: Verpflichtend bis 30.6.2007 für Ballungsräume > 100.000 EW: • strategische Lärmkartenfür Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zur Ermittlung der Belastung; Überarbeitung alle 5 Jahre Verpflichtend bis 18.7.2008 für Orte an Straßen > 6 Mio. Kfz/Jahr, Schienen- strecken > 60.000 Züge/Jahr, Großflughäfen und Ballungsräume > 250.000 EW: • Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung von Lärm unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit, Unterrichtung über getroffene Entscheidung; Überarbeitung alle 5 Jahre • Ableitung von Emissionsvorschriften durch Kommission (Vorschläge bis 18. Juli 2006 gem. Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 b) RICHTLINIE 2002/49/EG http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/laerm/umgebungslaermrichtlinie/Umgebungslaermrichtlinie.pdf 15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Arbeitsteilung • EU: Kriterien, Methoden, Mindestanforderungen für Lärmkarten und Aktionspläne, Evaluierung RL 2002/42, EU-Rechtsvorschriften zur Emissionsminderung bei Straßen- und Schienenfahrzeugen, Flugzeugen, Geräte für eine Verwendung im Freien, ortsbewegliche Maschinen, Ausrüstung für Industrie (Vorschläge bis 18. Juli 2006 gem. Art. 1 Abs. 2) • Länder: Festlegung der Grenzwerte („klimatische und kulturelle Unterschiede“) • Länder, Kommunen: Erstellung Lärmkarten, Aktionspläne, Bericht an EU 16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie • Zeitplan 17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie „Phase-I“-Infrastruktur • Ballungsräume (mehr als 250.000 Einwohner) • Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Kfz pro Jahr, 16.200 pro Tag) • Haupteisenbahnstrecken (über 60.000 Züge pro Jahr, 164 pro Tag) • Großflughäfen (50.000 Bewegungen pro Jahr, (Start oder Landung), 137 pro Tag) 18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie „Phase-II“-Infrastruktur • Industriegelände • Ballungsräume (mehr als 100.000 Einwohner) • Hauptverkehrsstraßen (reg/nat/grenzüberschr. Straße über 3 Mio. Kfz pro Jahr, 8.200 pro Tag) • Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge pro Jahr, 82 pro Tag) • Großflughäfen (50.000 Bewegungen pro Jahr (Start oder Landung), 137 pro Tag) 19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie 5-Jahres-Zeitraum: • Mitteilung der „Phase-I“-Infrastruktur an EU • Prüfung strategische Lärmkarten (ggf. Überarbeitung) • Prüfung Aktionspläne (ggf. Überarbeitung, bei bedeutsamer Entwicklung eher) • Berichterstattung der EU-Kommission gegenüber Rat und EU-Parlament über Umsetzung der Richtlinie • veröffentlichter Kurzbericht der Kommission über Informationen aus strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen (erster Bericht 18. Juli 2009) 20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie 21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärm nicht nur im Ballungsraum Brandenburg: Zwei Drittel durch Lärm belästigt 22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Umgebungs-Lärmschutz Rechtsgrundlagen • EG – Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) • § 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), • Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) 23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung Verkehr Lärmverursachung durch • Motor (Beschleunigung, z.B. an Ampeln) • Rad/Reifen (Oberfläche, geschwindigkeitsabhängig) • Fahrbahnbelag (geschwindigkeitsabhängig) • Karosserie (Luftreibung, geschwindigkeitsabhängig) Minderung der Schallausbreitung • Radkasten • Lärmschutzwand • geschlossene Bebauung • Lärmschutzfenster 24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 1: Flächenhafte Maßnahmen • Städtebauliche Maßnahmen • Nutzungszuordnung (Funktionstrennung, aber: Funktionstrennung verursacht Verkehrslärm) • Verkehrliche Maßnahmen • Vermeidung IV durch • Förderung ÖPNV • Rad und Fußgänger • Flächenhafte Verkehrsberuhigung • Einrichtung von Parkzonen • Schwerverkehrswegweisung Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 2: Linienhafte Maßnahmen • Städtebauliche Maßnahmen • Baukörperanordnung (geschlossene statt offene BW) • Verkehrliche Maßnahmen • Verkehrsregelung • Verkehrsverlagerung • Schallschutz aktiv und passiv • Gewerbesanierung • Lärmschutzwände • Schallschutzfenster Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 3: punktuelle Maßnahmen • Verkehrliche Maßnahmen • Plateaus, Engstellen, Mittelinseln • Reduzierung Fahrbahnquerschnitt • Knotenumbauten wie z. B. Kreisverkehre, Vollaufpflasterungen, • Verkehrsregelnde Maßnahmen • LSA-Steuerung • Geschwindigkeitssenkung • Baulicher Lärmschutz • Schallschutzfenster Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Planerischer Schallschutz Grenzwert-Berücksichtigung in Planfeststellungs-, Bauleitplanverfahren Drei Stufen • Vermeidung:Vermeidung durch Nutzungstrennung: Wegeführung überörtlicher Verkehrstrassen, § 50 BImSchG (Problem: allg. Nutzungstrennung verursacht Verkehr) • Aktiver Schallschutz am Entstehungsort (Emissionsort)(§ 41 BImSchG i.V.m. § 2 I der 16. BImSchV): Aktiver Schallschutz: z.B. Lärmschutzwall, Ziel tagsüber 40 dB(A) in Innenwohnräumen und nachts von 30 dB(A) in Schlafräumen • Passiver Schallschutz am Einwirkungsort (Immissionsort) Schallschutzfenster 28 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan gem. § 47a BImSchG durch Gemeinden aufzustellen Lärmminderungsplan = Strategieplan mit Maßnahmen, Umsetzung über Fachrecht bzw. Bauleitplanung (gem. § 47 Abs. 6 BImSchG), keine selbstständige Hoheitsverwaltung für Lärmminderung, „der Kraft Gesetz Befugnis zusteht, mit rechtsverbindlicher Wirkung raumbedeutsam zu planen“ Inhalt: • 1. festgestellte und zu erwartende Lärmbelastungen • 2. Quellen der Lärmbelastungen • 3. vorgesehene Maßnahmen zur Minderung 29 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan - Maßnahmen Verkehr: • kritisch: Ortsdurchfahrten: Lärmschutzwand, Flüsterasphalt auf denkmalwertem Pflaster Bsp. Pinnow, Uckermark: Kampf um Erhalt der Pflasterstraße mit Feldsteinen und Allee: harmonisches Gesamtbild, weniger aus Lärmschutzgründen (70 Autos/Tag), sondern „endlich EU-Fördergeld bewilligt“, (Tsp. vom 22.4.03) • Straßenrückbau, Geschwindigkeitsbeschränkung, Umgehungsstraße, Tunnel, ÖPNV (Nulltarif: Kurstadt Templin 800 %) Gewerbe: • Schalldämpfer, lärmarme Maschinen Städtebau: • Blockschließung, Verzicht auf Schallschutzwände oder –wälle bzw. Integration in Bebauung. Architektur, Nutzer: • Nutzungsverteilung kleinräumig: Wohn-/Schlafbereiche auf lärmabgewandte Seite 30 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Berlin http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw.pdf 31 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw.pdf 32 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Berlin http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw.pdf 33 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw.pdf 34 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw.pdf 35 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan - Stuttgart Maßnahmen Kfz-Verkehr • Fahrverbote: Straßen/Bereiche, total/best. Typen (Lkw, Diesel), best. Zeit • Einbahnstraßensystem (Verhinderung Durchgangsverkehr) • verkehrsberuhigte Zonen (Zeichen 325 StVO, Schrittgeschwindigkeit für Kfz) • Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln" mit langen Rotphasen) zur Behinderung der Einfahrt in bestimmte Bereiche/Straßen • Sicherung gleichmäßiger, aber verlangsamter Verkehrsflüsse (z.B. grüne Welle, verkehrsabhängige Lichtsignalisierung) • Geschwindigkeitsbegrenzung • begleitende bauliche Maßnahmen, damit zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird: Fahrbahnverengungen, Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Kreisverkehrsplätze • Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme • Lkw-Routenkonzept 36 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart http://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?id=476,0,0,1,0,0 37 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung Straßenverkehrslärm: Verlagerung auf Umweltverbund • Verbesserung ÖPNV: Fahrthäufigkeiten, Umsteigebeziehungen, Fahrpreise, Fahrkomfort, Haltestellen usw. • Ausbau Infrastruktur für Radverkehr: Radwege, Abstellplätze usw. • Ausbau des Fußwegenetzes (direkte, sichere, ruhige Verbindungen) http://www.stadtklima.de/stuttgart/l98/lmp.htm 38 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Bauliche Maßnahmen • Lärmschutzbauwerke (Wälle, Wände) • Anordnung weniger schutzbedürftigen Gebäuden als „Lärmhindernis" für dahinterstehende Wohn- und andere Gebäude mit hoher Schutzwürdigkeit • Bau von Umgehungsstraßen • Überdeckelung, Untertunnelung von Straßen • Tieferlegung von Straßen • lärmmindernde Fahrbahnbeläge • Schallschutzfenster Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und -information • Mobilitätszentrale, Mobilitätsberatung • Förderung von CarSharing • Verkehrserziehung: lärmarmes (energiesparendes) Autofahren 39 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung des Schienenverkehrslärms • moderne, lärmarme Fahrzeuge: leisere Motoren, Bremsen (z.B. Scheibenbremsen), Räder • lärmgedämmte Gleisbette (z.B. Schotterbett mit Holzschwellen oder Gleiskörper mit Raseneindeckung) • Vermeidung enger Kurvenradien • Fahrbahn in Troglage; Einhausung der Fahrbahn • Lärmschutzwände oder -wälle • Geschwindigkeitsbegrenzung (Zielkonflikt zu schnellen, gegenüber Kfz-Verkehr konkurrenzfähigen Bahnverbindungen) 40 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung des Gewerbelärms Maßnahmen an der Anlage • Einschränkung Betriebszeiten (z.B. kein Nachtbetrieb) • Einschränkung Lieferzeiten, Zeiten für Be- und Entladung • Schalldämmung an Maschinen und Anlagen • Schalldämmung an Betriebsgebäuden (Wände, Türen, Fenster) • Bauliche Anordnung der Anlage: Gebäude des Betriebes schirmen Lärm der Anlage in Richtung schutzwürdiger Nutzung ab • Lärmschutzwände, -wälle • Betriebszufahrt auf ggü. schutzwürdiger Nutzung abgewandter Seite Planerische Maßnahmen • Verlagerung von Gewerbebetrieben in Gebiete geringerer Empfindlichkeit • Kontingentierung der Schallemissionen einzelner Betriebe in Gewerbegebiet • Einrichten von Lkw-Verkehrsrouten, insbesondere für Schwerlastverkehr • Einrichten von Güterverkehrszentren; von dort gesammelter Transport zu Betrieben und Geschäften im Stadt(teil)zentrum bzw. in die Wohngebiete 41 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Fiktive Straßensituation http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/planungsmodul.shtml Weitere Literatur: http://www.bbr.bund.de/exwost/pdf-files/planungsleitfaden_firu.pdf 42 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Ausgangssituation http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/planungsmodul.shtml 43 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Maßnahmen: • Verkehrsmenge • LKW-Anteil (1 LKW so laut wie 23 PKW) • Geschwindigkeit • Belag http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/planungsmodul.shtml 44 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Verkehrsmenge halbiert Ausgangssituation Pegelminderung -3 45 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul LKW-Anteil 5 % statt 12 % Ausgangssituation Pegelminderung –2,2 46 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Geschwindigkeit 30 statt 70 km/h Ausgangssituation Pegelminderung –7,7 47 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Asphaltbeton statt Pflaster Ausgangssituation Pegelminderung: -6 48 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Lärmminderung - Planungsmodul 3.500 KFZ, 5 % LKW, 30 km/h, Asphalt Ausgangssituation Pegelminderung: -15,9 49 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Straßen- und Schienenlärm BimSchG § 41 Straßen und Schienenwege Bei Bau oder wesentlicher Änderung von Straßen, Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen keine schädlichen Verkehrsgeräusche, die nach Stand der Technik vermeidbar sind. wesentliche Änderung: 16. BImSchV - VerkehrslärmschutzVO 1. Straße/Schiene: bauliche Erweiterung um mindestens einen durchgehenden Fahrstreifen, bzw. Gleis, 2. erheblicher baulicher Eingriff erhöht Lärm um 3 Dezibel 50 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007