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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Ripartizione 14 – Cultura tedesca. Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen. Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura. Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 14 – Deutsche Kultur Ripartizione 14 – Cultura tedesca Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Schulbibliotheken Aufgabenprofil und Landeskollektivvertrag Dr. Markus Fritz
Bibliotheksteam Sekretariat Schulpersonal Direktor/in Teamarbeit Lehrerkollegium Schulrat Eltern Schüler/innen Bibliotheksarbeit ist Teamarbeit
laut Schulbibliothekgesetz: er / sie führt Lehrer/innen und Schüler/innen in die Benutzung der Bibliothek ein sorgt für die didaktische Nutzung der Bibliothek ergreift Initiativen zur Leseförderung koordiniert und leitet den Bestandsaufbau fungiert als Bindeglied zwischen Bibliothek und Lehrpersonen Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Fachexperte / Fachexpertin Leseförderung Informationsrecherche Unterricht in der Bibliothek (offene Lernformen, Methodentraining,…) Umgang mit verschiedenen Medien Bibliotheks- und Mediennutzung Medienbestand (Konzepte) Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
„Schnittstellenmanager/in“ Vermittlungsfunktion gegenüber Schulleitung und Kollegium Impulse für die Leseförderung und für die didaktische Nutzung der Bibliothek Umsetzung von Teilen des Schulprogramms: Leseförderung, eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten, Recherchieren, fachübergreifende Kompetenzen,… Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
„Schnittstellenmanager/in“ Bibliothek als Ausgangspunkt von Schulentwicklung Schulreform Neue Lehrpläne, Rahmenrichtlinien (neue Wege der Wissens- und Kompetenzvermittlung; fachübergreifende Kompetenzen) Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Verwalter/in Organisation und Koordinierung des Bestandsaufbaus Ausleihdienst bibliothekstechnische und verwaltungstechnische Arbeiten (bes. in SB ohne hauptamtliches Personal) Aufgabenprofil für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen
Einheitstext vom 25.03.2003 Art. 6: Wöchentlicher Unterrichtsstundenplan für die Lehrpersonen der MS und OS: im Ausmaß von nicht weniger als 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeiten, […], für pädagogisch – didaktische Bibliotheksarbeit an den Schulen sowie für informationstechnische und multimediale Dienste der Lehrpersonen mit einer spezifischen Ausbildung. (=„Auffüllstunden“) Lehrer mit Teilzeit: Überstunden (nicht mehr als 10% der Unterrichtsstunden) Einstufung im Landeskollektivvertrag
Art. 11: Zusätzliche Tätigkeiten, die nicht als Unterricht gelten: Absatz 3: Bis zu 6 wöchentliche Verwal-tungsüberstunden u. a. für Bibliothekare Absatz 4: Diese Tätigkeiten sind auch im Rahmen des Unterrichtsstundenplanes möglich 1 Unterrichtsstunde wird im Verhältnis 1:1,9 gewertet Einstufung im Landeskollektivvertrag
Absatz 4: „Lehrpersonen, die mit der didaktischen Leitung einer SB beauftragt werden, wird eine Verkürzung des Unterrichtsstundenplanes im Ausmaß von, in der Regel, zwei Wochenstunden gewährt.“ (= Art. 10 des LKV‘s vom 26.11.2002 - Leiter/innen von Schulbibliotheken) Einstufung im Landeskollektivvertrag
Art. 8(regelt die 220 Stunden): in diesen Bereich können auch Bibliotheksstunden eingebaut werden Überstunden: Unterrichts- und Verwaltungsüberstunden Art. 11: Leitung der SB im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator/in Einstufung im Landeskollektivvertrag
Art. 20: Erhöhung der Landeszulage für Spezialisierungstitel gestrichen Art. 15: Reduzierung der Unterrichtszeit: In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung – Unterrichtsreduzierung von 75% für „andere didaktische Tätigkeiten“. Einstufung im Landeskollektivvertrag
UND DIE GRUNDSCHULE?? Pädagogisch-didaktische Bibliothekstätigkeit mit Schülern im Rahmen des Teamunterrichts Im Rahmen des funktionalen Plansolls: Unterrichtsverkürzung Überstunden Bibliothekstätigkeit im Rahmen der Wahl- und Wahlpflichtfächer Vergütung in Form der Leistungsprämie Einstufung im Landeskollektivvertrag
Zusammenfassung: Kombination von verschiedenen Möglichkeiten: Reduzierung des Unterrichtsstundenplanes „Auffüllstunden“ Im Rahmen der 220 Stunden Überstunden (Verwaltung, Unterricht) Einstufung im Landeskollektivvertrag
Beispiel: Leiter/in (mit Ausbildung) der SB einer MS (OS) mit Lehrauftrag von 18 Std.: Lehrstundenreduzierung von 2 Std. (=16 Std.) „Auffüllstunden“: 2 Verwaltungsstunden: 1 Unterrichtsstunde wird mit 1:1,9 verrechnet Stunden im Rahmen der 220 Stunden Unterrichtsüberstunden Verwaltungsüberstunden Einstufung im Landeskollektivvertrag
das funktionale Plansoll gilt jetzt für alle Schulstufen die Bestimmungen des LKV sind weiterhin gültig Schulen haben durch das funktionale Plansoll zusätzliche Möglichkeiten, Schwerpunkte zu setzen (auch für die Bibliotheksarbeit) Funktionales Plansoll
PROBLEME / FRAGEN: Unterscheidung zwischen päd.-did. Bibliothekstätigkeit und Verwaltungstätigkeit ist sehr schwierig Jemand (in der Schule) muss die Stunden (der Unterrichtsverkürzung) übernehmen Nicht bei allen Lehrstühlen kann man eine Unterrichtsverkürzung machen! Lehrer/innen müssen auch noch Supplenzen, Stütz- und Förderkurse u.ä. halten Einstufung im Landeskollektivvertrag
PROBLEME / FRAGEN: Zahl der Überstunden ist begrenzt! („Verteilungskämpfe“ – SB muss sich profilieren!) In Schulen ohne hauptamtliches Bibliothekspersonal – viel Verwaltungstätigkeit Mögliche Lösung: Auslagerung der Buchbearbeitung an den bvs Einstufung im Landeskollektivvertrag
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag • Schaffung einer neuen Funktion: Leiter/in der multimedialen Schulbibliothek • Adäquates Zeitbudget in Form einer Lehrstundenreduzierung im Ausmaß von 4 - 6 Stunden • Funktion wird im (funktionalen) Plansoll berücksichtigt
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag • Die Stundenreduzierung kann auch auf mehrere Lehrpersonen (Leiter/in und Mitarbeiter/innen) aufgeteilt werden. Wie vielen Lehrkräften eine Stundenreduzierung zuerkannt wird und wie hoch die Stundenreduzierung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren, die von Schule zu Schule verschieden sind, ab: • Größe der Schule (Außen- und Schulstellen) • In der Bibliothek sind hauptamtliche Schulbibliothekare/innen angestellt oder nicht
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag Voraussetzungen: • Leiter/in muss eine Qualifikation vorweisen • Schulbibliothek muss im Schulprogramm verankert sein • Ausarbeitung eines Tätigkeitsplans, nach welchem sich die benötigten Stunden und Finanzmittel schlüssig ableiten lassen
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag Begleitende Maßnahmen • Verbesserung der Raumsituation und der technischen Ausstattung (EDV) • Ausstattung aller SB mit einer windowsfähigen und webbasierten Bibliothekssoftware • Auslagerung der Buchbearbeitung an externe Anbieter
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag Begleitende Maßnahmen • zusätzliche Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal • Ausarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätsverbesserung (Qualitätsstandards)
Vorschläge für den Landeskollektivvertrag Folgen • Die ausgebildeten „Experten für die Schulbibliothek und die Leseförderung“ können sich auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren • Sie werden von bibliothekstechnischen und verwaltungstechnischen Aufgaben entlastet
Schulbibliothekare in den Berufs- und Fachschulen Fachschulen:Die Bibliothekstätigkeit ist in der Wochenarbeitszeit von 38 Wochenstunden enthalten. Berufsschulen: Direktion bekommt Stundenkontingent: Stundenanzahl für Bibliotheksarbeit wird von der Schule (individuell) festgelegt