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Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff Universität Passau SS 2009. y 2. F. Abschnitt 8: Governancekostentheorie. E. K. M. J. A. y -L. y -L-a. C. H. O. y -a. y. y 1. Pflichtliteratur Furubotn und Richter (2005: 141-154). Erlei, Leschke und Sauerland (1999: 175-193).
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Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff Universität Passau SS 2009 y2 F Abschnitt 8: Governancekostentheorie E K M J A y-L y-L-a C H O y-a y y1
Pflichtliteratur • Furubotn und Richter (2005: 141-154). • Erlei, Leschke und Sauerland (1999: 175-193). • Douma und Schreuder (2008: 161-173). • Ergänzende Literatur • Williamson (1985: 32-38; 43-67; 95-96). • Klein, B., R.A. Crawford und A.A. Alchian (1978), Vertical Integration, Appropriable Rents, and the Competitive Contracting Process. Journal of Law and Economics, 21, 297-326. • Alchian, A. und S. Woodward (1988), The Firm is Dead; Long Live the Firm …, Journal of Economic Literature, Jg. 26 (1), 65-79.
Im Rahmen des Prinzipal-Agenten Ansatzes wurde problematisiert, dass manche Größen schwer zu messen sind und daher eine Delegation von Verantwortung an denjenigen erfolgen muss, der einen Informationsvorsprung besitzt. • Im Rahmen der Governancekostentheorie steht nicht das Messproblem im Vordergrund, sondern die Existenz von „spezifischen Investitionen“. • Hier wird, ähnlich wie im Rahmen der Modellierung von moral hazard, darauf verwiesen, dass vertragliche Zusicherungen gebrochen werden können.
Williamson (1985: 47) nennt ein solches Verhalten „Opportunismus“ und definiert es folgendermaßen: • „By opportunism I mean self-interest seeking with guile. This includes but is scarcely limited to more blatant forms, such as lying, stealing and cheating. Opportunism often involves subtle forms of deceit … more generally, opportunism refers to the incomplete or distorted disclosure of information, especially to calculated effort to mislead, distort, disguise, obfuscate, or otherwise confuse. It is responsible for real or contrived conditions of information asymmetry...”
Der Austausch von vertraglicher Leistung und Gegenleistung kann entweder Zug um Zug erfolgen oder aber eine gewisse Zeitspanne der gegenseitigen Erfüllung erfordern. • So wird z.B. in einem Restaurant zuerst das Mahl serviert, gegessen und dann erst bezahlt. • Der Handwerker oder Arzt wird zuerst seiner Arbeit nachgehen und danach eine Rechnung stellen. • Besonders deutlich ist diese Diskrepanz bei Investitionen. So werden dort Ressourcen zu einem frühen Zeitpunkt investiert; eine Entlohnung hierfür erfolgt durch die Gegenseite aber erst viel später.
Zum Verständnis der Wirkung asymmetrischer Informationen stellt die Governancekostentheorie den Zeitpunkt der Durchführung solcher Investitionen in den Vordergrund. • Nach Vertragsschluss sind oftmals Investitionen notwendig zur Erstellung der vereinbarten Leistung. • Kaum sind solche transaktionsspezifischen Investitionen durchgeführt, ergibt sich aber das Risiko des Opportunismus durch die Gegenseite. • Dieses wird daher auch als postcontractual opportunism bezeichnet.
Postcontractual opportunism kennzeichnet also die Möglichkeit des Opportunismus nach Durchführung der transaktionsspezifischen Investitionen. • Der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wäre hierbei weniger wichtig, denn beide Seiten könnten immer noch den Vertrag brechen, ohne hierbei hohe Einbußen zu erleiden. • Grundsätzlich lassen sich transaktionsspezifische Investitionen gemäß Williamson (1985: 95ff) in vier verschiedene Varianten aufteilen:
Lokale Spezifität (site specificity): Beim Auftreten von Transport- und Lagerkosten empfiehlt es sich unter Umständen, den Standort für eine Betriebsstätte nahe an Zulieferern oder nahe an Abnehmern zu wählen. Ein Beispiel hierfür wäre die enge Beziehung zwischen einer Kohlengrube und einem Kohlekraftwerk. Wird das Kraftwerk nahe der Grube gebaut, so sind die involvierten Investitionen spezifisch auf einen bestimmten Zulieferer ausgerichtet.
Sachkapitalspezifität (physical asset specificity):Eine Seite eines Austausches unternimmt Investitionen in besondere Ausrüstung oder Maschinen. Aufgrund dieser Besonderheiten ist der Wert der Investition am höchsten für die besondere Transaktion und geringer bei alternativer Verwendung. Ein Beispiel wären custom-built Produkte, also für den Kunden maßgeschneiderte Produkte.
Humankapitalspezifität (human capital specificity): Eine Seite eines Austausches muss besonderes know-how erwerben, welches einen geringeren Nutzen außerhalb dieses Austausches besitzt. Hier wäre z.B. know-how zu nennen, welches erst durch learning-by-doing innerhalb einer Firma erworben wird.
Zweckbestimmte Anlagen (dedicated assets): Hierbei liegt die Betonung aber auf der Marktmacht eines Abnehmers. Mit diesem einen ist das Handelsvolumen so groß, dass die Kapazitäten allein für ihn erhöht werden müssen. Sollte er den Vertrag nun brechen, würden hohe Überkapazitäten entstehen.
Die letztgenannte Form der Spezifität ist uns am ehesten aus der Mikroökonomik vertraut. • Hier hat ein Zulieferer/Abnehmer eine derart große Marktmacht, dass er den Preis zu seinen Gunsten beeinflussen kann. • Neu ist hier nur, dass diese Marktmacht bereits im Vorfeld der Investitionstätigkeit wahrgenommen wird und deshalb die erhöhte Abhängigkeit a priori analysiert wird. • Die a priori-Wahrnehmung der Abhängigkeit unterstellen wir als Regelfall bei der Durchführung aller transaktionsspezifischen Investitionen.
Das Verhältnis von zwei Vertragsparteien ändert sich fundamental nach Durchführung der Investition. • Während vorher ein freier Austausch zwischen Marktpartnern herrschte, ist eine Seite nach Durchführung der Investition an die andere gebunden. • Dies wird auch als lock-in bezeichnet: Nach Durchführung der Investitionen ist diese „eingeschlossen“ in ihre besondere Verwendung. • Anstatt eines freien Wettbewerbs mit häufigen Marktaus- und -eintritten ist nun ein zweiseitiges Verhältnis entstanden, vergleichbar mit einem bilateralen Monopol.
Dieser Wandel der Beziehung zwischen den Partnern wird als „fundamentale Transformation“ bezeichnet. • Ein Mietvertrag bringt z.B. gewisse transaktionsspezifische Investitionen mit sich, insbesondere für den Mieter. • Dieser hat einen teuren Umzug bezahlt, persönliche Beziehungen zu Nachbarn aufgebaut und Wissen bezüglich der lokalen Infrastruktur erworben. • Er hat evtl. an seinem neuen Wohnort weitere transaktionsspezifische Investitionen in Vereine, Kindergärten und Schulen getätigt.
Für den Mieter liegt dann ein lock-in vor: Er ist eingesperrt in der vertraglichen Verpflichtung. • Vor seinem Umzug war er hingegen in einer Wettbewerbssituation und konnte sich den Vermieter bzw. die Wohnung frei auswählen. • Das Ausmaß der Spezifität lässt sich quantitativ durch eine Betrachtung der Kosten der Investition bestimmen. • Entscheidend sind hierbei aber nur die „versunkenen Kosten“. Dies ist derjenige Anteil an den Kosten einer Investition, der bei einer alternativen Verwendung der Investitionsgüter verloren geht.
Die „versunkenen Kosten“ ergeben sich aus der Differenz der Herstellungskosten und dem Wiederverkaufswert für den Fall, dass die Investition einer alternativen Verwendung zugeführt wird. • Unspezifische Investitionen sind vollständig wieder-verwertbar (redeployable). Bei hoher Spezifität sind Investitionen hingegen vollständig versunken. • Die versunkenen Kosten sind dabei nicht deckungsgleich mit fixen Kosten, obwohl sie mit diesen gemein haben, dass sie sich nicht mehr in ihrer quantitativen Größenordnung kurzfristig variieren lassen.
Versunkene Kosten sind aber darüber hinaus an eine bestimmte Verwendung gebunden. • So müssen z.B. Transportunternehmen für die Verbindung über den Ärmelkanal Investitionen tätigen, welche dann zu fixen Kosten führen. • Aber im Falle von Fähren sind diese fixen Kosten nicht spezifisch und damit nicht versunken; die Fähren können nämlich auch für andere Fährverbindungen genutzt werden. • Der Tunnel ist hingegen in voller Höhe versunken, im wahrsten Sinne des Wortes nicht nur er selbst, sondern auch die zu seiner Erstellung notwendigen Kosten.
Eng verwandt hierzu ist der (mehr auf die Ertragsseite abstellende) Begriff der „Quasi-Rente“. • Um eine Ressource in ihrer Verwendung zu erhalten, muss der Besitzer mit einer Mindestsumme entschädigt werden. • Diese Summe entspricht gerade der zweitbesten Verwendung, da der Besitzer sonst diese Alternative bevorzugt und die Ressource aus der derzeitigen Verwendung abzieht. • Die Quasi-Rente ist nun derjenige Betrag, der über diese Mindestsumme hinausgeht.
Knapp formuliert: „a quasi-rent is the excess above the return necessary to maintain a resource’s current service flow“. • Die Quasi-Rente wird nun gerade benötigt, um die Ausgaben für versunkene Investitionen wieder zu erlangen. • Hiermit sollen sich versunkene Investitionen amortisieren. • Dieser Begriff geht auf Marshall (1890) zurück.
Nach der Durchführung einer Investition könnte z.B. die Gewerkschaft einen Arbeitskampf organisieren und dadurch die Quasi-Rente der Investition redu-zieren. Die Hausbank könnte einen Teil der Quasi-Rente abschöpfen, indem sie höhere Zinsen verlangt und mit einer Rückforderung von Krediten droht. • Die Quasi-Rente ist derjenige Betrag, den Besitzer komplementärer Ressourcen erpressen könnten, indem sie die Lieferung der Ressource verweigern. • Ist eine Ressource unabdingbar erforderlich (unique=einzigartig), so kann mit der Drohung ihres Entzuges die Quasi-Rente vollständig abgeschöpft werden.
Als Beispiel hierfür führte schon Marshall (1890) ein Stahlwerk an, welches in der Nähe eines Kraftwerks angesiedelt ist, um den Strom von dort günstig zu erhalten. • Wir könnten, um das Beispiel aktuell zu halten, an die günstigen Strompreise in Island denken, welche viele Aluminiumhersteller dazu veranlassen, dort ihre Produktionsstätten zu bauen. • Sobald das Aluminiumwerk aber die Kosten in die Ansiedlung versenkt hat, könnte das Kraftwerk den Preis für Strom erhöhen.
Solange die laufenden Kosten des Aluminiumwerks gedeckt wären, würde es weiter produzieren. • Aber die versunkenen Investitionen würden sich nicht amortisieren. • Ein solch erpresserisches Verhalten wird auch als holdup bezeichnet. • Entscheidend für ein holdup ist die Fähigkeit, eine Ressource zu entziehen. • Wie sieht es aus mit einem Landbesitzer, der seinen Grund und Boden zum Bau eines Wolkenkratzers verpachtet hat? Der Hausbesitzer ist abhängig von der Ressource Land und hat seine Investitionen (den Bau des Wolkenkratzers) vollständig versenkt.
Der Hausbesitzer ist aber nicht von einem holdup bedroht, da der Besitzer der komplementären Ressource „Boden“ diese nicht entziehen kann. • Demgegenüber lässt sich die Stromzufuhr unterbrechen, die Wasserversorgung abstellen oder die Lieferung des Faktors Arbeit durch Streiks beenden. • Zulieferer solcher Ressourcen sind damit in der Lage, einen holdup durchzuführen und die Quasi-Rente teilweise abzuschöpfen.
Mietvertrag • Der Vermieter könnte die oben beschriebene lock in-Situation des Mieters ausnutzen und nach einer Weile die Miete erhöhen. • Er setzt sie nun minimal unterhalb des Mietniveaus, bei welchem der Mieter kündigt und seine transaktionsspezifischen Investitionen verliert. • Hierdurch kann er die komplette Quasi-Rente abschöpfen. • Um dies zu verhindern, sollte der Mieter weitgehenden Kündigungsschutz und Mietpreisgarantien genießen.
Mit Hilfe von vertraglichen Elementen kann also das holdup-Problem vermindert werden. • Allerdings können solche Lösungsvorschläge wiederum andere Probleme mit sich bringen. • Typischerweise kann das Problem des moral hazard durch die angesprochenen Regulierungsmaßnahmen verschärft werden. • Der Mieter pflegt das Eigentum des Vermieters evtl. nicht hinreichend – er hat keine finanziellen Anreize, den Wohnraum zum Zeitpunkt seines Ausscheidens im Wert zu erhalten.
Sollte der Vermieter deswegen unzufrieden sein, so sollte er weitreichende Möglichkeiten der Kündigung wahrnehmen können – im Widerspruch zu der Notwendigkeit, das holdup-Problem zu lösen. Es gibt somit keine optimale Lösung des Problems. • Marktpartner werden versuchen, mit Hilfe etlicher Details im Mietvertrag oder mit Hilfe staatlicher Regulierung die gegenseitigen Pflichten klar zu bestimmen. Bei all diesen Spezifizierungen stellt sich aber die Frage, inwiefern die Vertragserfüllung beobachtet werden kann. Im Falle asymmetrischer Information können gleichzeitig holdup und moral hazard im Markt fortbestehen.
Arbeitsvertrag • Neben Problemen mit asymmetrischer Information können auch transaktionsspezifische Investitionen in Arbeitsverhältnissen problematisch sein. So wäre es z.B. denkbar, dass ein Unternehmen für Weiterbildung und training on the job des Arbeiters gesorgt und bezahlt hat. • Diese Investitionen gingen im Falle der Kündigung verloren. • Der Arbeiter kann somit durch erhöhte Lohnforderungen diese Quasi-Rente abschöpfen, da die Firma im Falle seines Ausscheidens diese Investitionen erneut durchführen muss.
Um sich dagegen zu schützen, wollen Firmen teilweise eine Mindestdauer der Beschäftigung vertraglich verankern und eine Ablösesumme bei vorzeitigem Ausscheiden erheben, wie z.B. im Fußball. • Oftmals werden hohe transaktionsspezifische Investitionen aber auch von den Arbeitern durchgeführt. • Sie eignen sich Wissen an, welches einen Wert nur innerhalb der Firma hat, in alternativer Verwendung aber weitgehend wertlos ist. • Zur Verteidigung dieser Investitionen können Gewerkschaften einen wichtigen Beitrag liefern.
Gewerkschaften verteidigen durch kollektive Aktionen und Drohungen die firmenspezifischen Investitionen ihrer Mitglieder. • Andererseits kehrt sich diese Situation in eine ernste Bedrohung der Firma um, wenn die Firma für die Weiterbildung der Arbeiter bezahlt hat. • In diesem Fall kann die Gewerkschaft einen kollektiven holdup organisieren und die Quasi-Rente der Firma abschöpfen. • Der Streik einer einzelnen wichtigen Arbeitergruppe (z.B. der Fluglotsen am Flughafen) kann dabei die gesamte Produktion blockieren. • Offenbar gibt es auch hier keine first-best-Lösung.
Was als Lösungsmechanismus häufiger anzutreffen ist, ist eine Beteiligung der Arbeiter am Firmengewinn und eine Mitbestimmung bei der Firmenpolitik, z.B. durch Beteiligung am Aufsichtsrat. • Eine solche Beteiligung an Kontrollgremien kann gegebenenfalls die Bedrohung durch einen holdup abmildern. • Dort, wo firmenspezifisches Humankapital eine große Rolle spielt, wie z.B. bei Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen, werden diese oft als Sozietäten (Partnerschaften) geführt, also mit vollen Eigentumsrechten der Mitarbeiter.
Kreditvertrag • Im Gegensatz zu einem Mietvertrag ist bei einem Kreditvertrag der Kreditnehmer nicht verpflichtet, das gleiche Gut zurückzugeben, sondern lediglich in Höhe und Qualität den ausgehandelten Wert zu entrichten. • Dies gibt dem Kreditnehmer sehr viel weitergehende Freiheiten im Umgang mit dem anvertrauten Gut. Die Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältiger. • Alchian und Woodward (1988: 68ff.) prägen hierzu den Begriff „Plastizität“ (plasticity).
Eine hohe Plastizität besitzt ein Gut, welches vielseitig verändert werden kann. • Während die Plastizität bei verpachtetem Boden eher gering ist, ist sie bei geliehenem Geld besonders hoch. • Während der Pächter von Land dieses evtl. in einem schlechten Zustand hinterlassen könnte, ist ein Kreditnehmer in der Lage, Gelder vollständig zu unterschlagen. • Es liegt also eine hohe Anfälligkeit von Kreditverträgen vor in Bezug auf moral hazard und postcontractual opportunism.
Eine Folge dieser Anfälligkeit betrifft den Konflikt zwischen Fremd- und Eigenkapital. • Für Fremdkapital werden nur feste Zinsen gezahlt und im Konkursfall geht der Gläubiger leer aus. • Auch der Eigenkapitalgeber geht im Konkursfall leer aus; den Gewinn bezieht er aber alleine. • Während also das Konkursrisiko von beiden getragen wird, hat nur der Eigenkapitalgeber die Chance auf ein höheres Einkommen. • Dies bewirkt nun, dass zwischen beiden Geldgebern ein Konflikt über die Höhe der Dividende entsteht. Diese stellt nämlich eine Sicherheit gegenüber dem Konkursrisiko dar.
Genauso versuchen Fremdkapitalgeber, das Risiko von eingegangenen Verpflichtungen zu begrenzen, da sie hiervon weitgehend nur das Konkursrisiko abdecken müssen, von den Erträgen aber nicht profitieren, (Alchian und Woodward 1988: 72). • Fremdkapitalgeber werden auch versuchen, Kontrollaufgaben innerhalb einer Firma zu übernehmen, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren. • Sie werden genauso versuchen, die Handlungsmöglichkeiten der Eigenkapitalgeber zu beschränken.
Eine andere Möglichkeit, die genannten Probleme zu reduzieren, ist der Aufbau langfristiger Kreditbeziehungen, um durch revolvierende Kredite ein Wohlverhalten des Kreditnehmers zu erzwingen. • Sofern diese aber einmal existieren, kann eine „Hausbank“ ihre Position ausnutzen, um dem Kreditnehmer besonders hohe Zinsen, gute Bürgschaften oder ähnliche Sonderkonditionen abzupressen. • Ein Wechsel der Bank wäre dabei nur schwer möglich, da er von anderen Banken als Anzeichen einer schlechten Kreditwürdigkeit gewertet wird.
Der Kreditnehmer befindet sich dann in einem lock-in und die Hausbank kann einen holdup durchführen. • Erneut sehen wir also, dass der Vermeidung des moral hazard die Entstehung eines holdup gegenübersteht. • Wird nämlich durch langfristige Beziehungen die Information über einen Kreditnehmer und die Kontrolle desselben verbessert, um damit moral hazard zu vermeiden, so droht nun aber ein holdup. • Erneut existiert ein Konflikt zwischen diesen beiden Problemen.
Franchising • Franchise-Verträge wurden in Abschnitt 7 vorgestellt. • Transaktionsspezifische Investitionen können für eine solche Vertragsart weitere Probleme verursachen. Muss ein Franchise-Nehmer in die spezifische Ausstattung seines Restaurants investieren (z.B. unter Beachtung baulicher Vorschriften des Franchise-Gebers), so würde durch eine Kündigung des Franchise-Vertrages seine quasi-Rente verloren gehen.
Auf der anderen Seite muss der Franchise-Geber die Möglichkeit der Kündigung im Falle von Qualitätsmängeln haben, damit der Franchise-Nehmer nicht die Reputation der Firma bedroht. • Das Problem kann dadurch gelöst werden, dass der Franchise-Geber Eigentümer der Gebäude ist und diese an den Franchise-Nehmer vermietet.