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Unsere Gesellschaft wird daran gemessen werden wie sie mit ihren alten Menschen umgeht.

Unsere Gesellschaft wird daran gemessen werden wie sie mit ihren alten Menschen umgeht. Handeln statt Misshandeln. Berichterstatterin: Dr. Renate Heinisch Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

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Unsere Gesellschaft wird daran gemessen werden wie sie mit ihren alten Menschen umgeht.

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  1. Unsere Gesellschaft wird daran gemessen werden wie sie mit ihren alten Menschen umgeht. Handeln statt Misshandeln Berichterstatterin: Dr. Renate Heinisch Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

  2. Von 1994 – 1999 war ich MdEP und u.a. im Ausschuss Rechte der Frauen und Vizepräsidentin der Intergruppe Älterer Menschen. 2002 kam ich in den EWSA und aus meiner MdEP Zeit habe ich dort die Initiative ergriffen: • “Gewalt zu thematisieren“

  3. Folgende Stellungnahmen habe ich in diesen Bereichen erarbeitet: • CESE 416/2006: Häusliche Gewalt gegen Frauen • CESE 1577/2006: Kinder als indirekte Opfer häuslicher Gewalt • CESE 1465/2007: Misshandlung alter Menschen • CESE 1524/2008: Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen • CESE 972/ 2010: Die Auswirkungen der alternden Bevölkerung auf die Gesundheits- und Sozialsysteme • CESE 1305/2010:“Europäisches Jahr für aktives Altern (2012)“

  4. Im März 2008 hatten wir auch die Konferenz von DG Employment “Die Würde älterer Menschen schützen“ Prävention von Gewalt gegen ältere Menschen und Vernachlässigung

  5. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkennt und achtet in Artikel 25 das Recht alter Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben. Mit dem demografischen Wandel positiv umzugehen ist die Herausforderung der Zukunft. Zu dieser Herausforderung gehört auch die Befassung mit der Misshandlung alter Menschen, ein stark vernachlässigtes Thema, das immer noch verharmlost und verdrängt wird. Besondere Risiken bestehen für die alten Menschen, die pflegeabhängig sind und sich in häuslicher Abgeschiedenheit oder in Pflegeinstitutionen befinden. Daher bittet der EWSA die EU-Ratsvorsitze, die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich, sich des Themas “Misshandlung alter Menschen“, insbesondere in der Situation der Pflege, anzunehmen.

  6. Da die Misshandlung alter Menschen eine Verletzung der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellt, regt der EWSA an, durch die Kommission auf der Basis der vorhandenen vertraglichen Regelungen eine umfassende Strategie zur Bekämpfung dieses Problems zu erarbeiten. Grundlage dieser gesamteuropäischen Strategie muss eine EU-weite Studie zum Thema “Misshandlungen alter Menschen, insbesondere in der Situation der Pflege“ sein. Mit dem Ziel einer Bestandsaufnahme sollten neben Aussagen zu Prävalenzraten auch Aussagen zu den verschiedenen Formen der Misshandlungen, ihre Ursachen und Risikofaktoren gemacht werden. Erfasst werden sollte sowohl der häusliche als auch der institutionelle Bereich der Pflege.

  7. Die Misshandlung alter Menschen, insbesondere in der Situation der Pflege, kann nur auf der entsprechenden nationalen Ebene wirksam verhindert werden. Deshalb muss jeder Mitgliedstaat im Rahmen der Entwicklung einer gesamteuropäischen Strategie einen Nationalen Aktionsplan für die Verhinderung dieser Misshandlungen erarbeiten, für den die nötigen Mittel in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden müssen. In den Nationalen Aktionsplänen sollte insbesondere berücksichtigt werden:

  8. Die Enttabuisierung der Misshandlung alter Menschen in der Pflege durch eine entsprechende Sensibilisierung. • Die Schaffung eines flächendeckenden, niedrigschwelligen und Vertraulich zugänglichen Beratungsangebotes. • Die Schaffung von Entlassungsangeboten für pflegende Angehörige und von Ansprech- und Unterstützungsmöglichkeit für professionelle Pflegekräfte.

  9. Dazu gehören auch entsprechende Schulungen und Initiativen für besonders relevante Berufsgruppen: medizinisches Personal, Pflegekräfte, Polizei, sowie die Schaffung von Melderechten bei Missständen für die Beschäftigten in Pflegeinrichtungen. • Die Schaffung eines flächendeckenden, niedrigschwelligen und (auch) vertraulich zugänglichen Beratungsangebotes, um Informationsdefizite über die Situation “Pflege“ bei allen (potenziell) beteiligten und Betroffenen frühzeitig zu beseitigen. • Die Schaffung von europäischen Netzwerken für die Zusammenarbeit, die Schulung und den systematischen Informationsaustausch aller direkt mit der Situation “Pflege“ befassten Akteuren und Institutionen.

  10. Der EWSA hat in der Stellungnahme “Die Auswirkungen der alternden Bevölkerung auf die Gesundheits- und Sozialsysteme“ gefordert: • In Anlehnung an die Deutsche Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen: • Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe • Artilkel2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit • Artikel 3: Privatheit • Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung • Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung • Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft • Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung • Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

  11. Eine Europäische Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu formulieren das ist nun durch Ihre Initiative Realität

  12. Notwendige Harmonisierung des Wortschatzes, der Definitionen, der Bewertungswerkzeuge, der Vademekums, der Kriterien, Vorgehensweisen usw.: • Altern • Aktiv • Würdig • Pflege • Prävention • Gesundheitsziele • Gesundheitserziehung • Gesundheitsförderung • Patient

  13. Europa braucht eine gemeinsame Stimme zur Ächtung von Gewalt. Europa braucht mehr Sensibilität für die Situation der Pflegeabhängigen und der Pflegenden. Europa braucht mehr Mut hin zu schauen und zu reagieren. Europa kennt die Kulturen ihrer Mitgliedstaaten und muss dennoch das Tabu Gewalt durchbrechen, denn die einzelnen Staaten gehen damit unterschiedlich um. Europa muss gemeinsam die Werte der Europäischen Union (Charta der Grundrechte) verteidigen und die “Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ in den Mittelpunkt seines Handelns stellen. Die Europäische Union muss die treibende Kraft für Veränderungen sein und dabei die Vielfalt vor Ort beachten und good practice unterstützen. Dazu sind transdisziplinäre Europa Treffen notwendig.

  14. Diese Papiere bleiben Papiere, wenn sie nicht umgesetzt werden, wenn die Gesellschaft bei diesem Thema immer noch weg sieht, nicht sensibel genug ist und Menschlichkeit nicht oberste Priorität ist. Dies muss vor Ort geschehen, denn dort kann und muss der Menschliche Kontakt lebendig sein. Ich wünsche mir für alle Menschen in Europa dass sie gern alt werden. und ich freue mich auf die good Practice Modelle

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