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Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung. Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin. Haushaltsflucht. Betriebe nach § 26 LHO / BHO Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts Einbeziehung privaten Kapitals (ppp)
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Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin
Haushaltsflucht • Betriebe nach § 26 LHO / BHO • Juristische Personen des öffentlichen Rechts • Juristische Personen des privaten Rechts • Einbeziehung privaten Kapitals (ppp) • Durchführungsprivatisierung
Kameralistische Wirtschaftsführung Kaufmännische Buchführung Überwiegend Prüfung durch Rechnungshöfe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer Jahresabschlussprüfung
Reform auf allen Ebenen • Flexibilisierung, Globalhaushalte • Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (1997) • Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Länder, Kommunen, Hochschulen etc. • leistungsorientierte Budgetierung
Entdeckung neuer Tätigkeitsfelder • Nach der bisherigen Aufgabenverteilung ergeben sich weitere Geschäftsfelder für Wirtschaftsprüfer • Rechnungshöfe stehen der Neuausrichtung bisher eher abwartend gegenüber
Erweiterte Prüfung § 53 HGrGdurch Wirtschaftsprüfer IDW PS 720 • Geschäftsführungsorganisation • Geschäftsführungsinstrumente • Geschäftsführungstätigkeit • Vermögen und Finanzen • Ertragslage • Künftig: Deutscher Corporate Governance Kodex
Erweiterte Prüfung § 53 HGrGdurch Wirtschaftsprüfer zu beantwortende Fragestellungen • Entsprechen die Berichte der tatsächlichen Lage? • Genügt die Geschäftsführung den rechtlichen Vorgaben? • Werden Vorkehrungen gegen Risiken getroffen? • Sind Problembereiche identifiziert und begründet?
Rolle der Rechnungshöfe • Bei öffentlichen Unternehmen privaten Rechts: Betätigungsprüfung, Beurteilung der staatlichen Interessenwahrnehmung • Bei Landesbetrieben und juristischen Personen öffentlichen Rechts: Wirtschaftsführungsprüfung
Positionen der Akteure • Geprüfte Einrichtungen: Minimierung von Kontrollen • Wirtschaftsprüfer: Maximierung der Geschäftstätigkeit (Abschlussprüfer und Berater) • Finanzkontrolle: Verfassungsrechtlicher Auftrag (keine ungeprüften Bereiche)
Drei Ebenen der Kontrolle • Organisationsinterne Revision und Controllingsysteme • Ergebniscontrolling und Mittelzuweisung durch aufsichtführende Beteiligungs-behörde • Staatliche Finanzkontrolle prüft das gesamte Spektrum der Leistungs-erbringung
Prüfungsthemen ... • Personalausstattung der Verwaltungsbereiche • Eingruppierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen • Einhaltung der Nebentätigkeitsverordnung • Berechnung und Abführung von Nutzungsentgelten • Einhaltung der Lehrverpflichtungsverordnung
... Prüfungsthemen (u.a.) • Organisation und Ausstattung von Werkstätten • Planung, Vergabe und Durchführung von Baumaßnahmen • Facilitymanagement • Leistungsvergleiche (Benchmarking, Balanced-Scorecard)
Balanced-Scorecard-Betrachtung für Hochschulen Lehrprofil Forschungsprofil
Abschlussprüfung Materielle Prüfung der Effizienz und Effektivität der Leistungserstellung Verhältnis Wirtschaftsprüfung / Finanzkontrolle • Rechtlich bestimmtes Nebeneinander • Ebenso möglich: • Punktuelle Kooperation • Systematische Kooperation • Leistungswettbewerb
Rechtlich bestimmtes Nebeneinander • Bestellung • Übersendung des Berichts • Teilnahme an Bilanzbesprechungen? • Erfahrungsaustausch? • Personalentwicklung durch gegenseitige Praktika? • Vermittlung gegenseitigen Verständnisses
Punktuelle Kooperation • Wirtschaftsberater bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung • Beauftragung durch Rechnungshöfe • Notwendigkeit von Sachmittelbereitstellung in den Rechnungshofhaushalten
Systematische Kooperation • Gesetzliche Verankerung der Beauftragung • In Hessen verankert im Gesetz über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften • Leistungsvergleiche zwischen den Kommunen • Bereicherung der tradierten Finanzkontrolle
Leistungswettbewerb • Erfahrungen bei der Audit Commission of England and Wales • Bieterwettbewerb von Prüfungsleistungen auf der Basis von Ausschreibungen • Die Vergabe durch die Audit Commission erfolgt etwa für die Hälfte der Prüfaufträge • Produktivität, Qualität und Kosten gleichen sich sukzessive an
Fazit • Abgegrenzte Regelungssysteme • Schnittmenge bei § 53 HGrG • Abschlussprüfung vs Beratung • Kooperation • Durchführungsprivatisierung bei staatlicher Gewährträgerkompetenz möglich