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Netzwerke effektiv gestalten Kinderschutzkonferenz: Kooperation im Kinderschutz Heinz Kindler August 2009

Netzwerke effektiv gestalten Kinderschutzkonferenz: Kooperation im Kinderschutz Heinz Kindler August 2009. I. Im Kinderschutz brauchen wir einander. Illustrationen zu einer Binsenweisheit. Unsere Ziele gehen über einen reaktiven Kinderschutz hinaus.

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Netzwerke effektiv gestalten Kinderschutzkonferenz: Kooperation im Kinderschutz Heinz Kindler August 2009

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  1. Netzwerke effektiv gestaltenKinderschutzkonferenz: Kooperation im KinderschutzHeinz KindlerAugust 2009

  2. I.Im Kinderschutz brauchen wir einander Illustrationen zu einer Binsenweisheit

  3. Unsere Ziele gehen über einen reaktiven Kinderschutz hinaus • Mutter, 32 Jahre, sozial und finanzielle prekäre Lage, belastete Lebensgeschichte, geringes Selbstvertrauen • Intensiver Wunsch mit dem Kind einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen • Es gelingt aber nicht, nach ersten Versäumnissen gerät die Mutter in eine Krise zieht sich vom Kind zurück, evtl. care-control Konflikt • Kinderklinik, Jugendamt und Familiengericht intervenieren massiv zum Schutz des Kindes, Schutzbehauptungen der Mutter werden aufgedeckt, Mutter fühlt sich stigmatisiert • Trotz Mutter-Kind Interaktionstherapie scheitert eine Rückführung an wechselseitigem Misstrauen → reaktiver Kinderschutz kann das Schlimmste verhindern, ermöglicht aber nicht immer eine gute Lösung ! Deshalb: Früher, präventiver Kinderschutz

  4. II.Was braucht Kooperation /Vernetzung? Vier einfach klingende, aber schwer zu verwirklichende Prinzipien

  5. Aber vorher:Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kooperation und Vernetzung? • Kooperation: Aufgaben-, problem- oder lösungsbezogene Zusammenarbeit (idR außerhalb von Weisungs- oder bezahlten Dienstleistungsverhältnissen) • Vernetzung: Aufbau fallübergreifender Strukturen der Zusammenarbeit mit mehreren PartnernVernetzung steht im Dienst der Kooperation im Einzelfall

  6. Unsere gesellschaftliche Aufgabe im Kinderschutz • Risiken und Fehlentwicklungen, die zu einer Kindeswohlgefährdung eskalieren können, möglichst früh zu erkennen und die Eltern bei der Abwehr der drohenden Gefahren möglichst wirksam zu unterstützen (präventiver Kinderschutz) • Entstandene Kindeswohlgefährdungen möglichst früh und zuverlässig zu erkennen, sie möglichst rasch, nachhaltig und möglichst geringen schädlichen Nebenwirkungen zu beenden, Eltern möglichst wieder zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe zu befähigen und von Kindern erlittene Beeinträchtigungen möglichst weitgehend wieder auszugleichen (reaktiver Kinderschutz)

  7. Auf dem Weg dahin:Was braucht Kooperation / Vernetzung? • Befugnis und gemeinsame Bezugspunkte • Wechselseitiges Verständnis von Aufgaben, Kompetenzen, Möglichkeiten und Grenzen • Konkrete Vorhaben, Kommunikation und Vertrauen – das dann aber erst in der Kooperation wachsen kann • Struktur und Ressourcen

  8. Befugnis und gemeinsame Grundlagen • Günstige Situation in Thüringen für den reaktiven Kinderschutz: z.B. § 55a ThürSchulG, § 10 ThürFKG, § 6 Abs. 2a ThürKitaG. • Wie weit reichen diese Befugnisse und Verpflichtungen in den Bereich des präventiven Kinderschutzes hinein? • Je mehr Kooperation erlaubt ist, desto besser für den Kinderschutz? • Erlaubnis bzw. Verpflichtung zur Vernetzung:§ 14 ThürKJHAG • Gemeinsame Grundlagen: z.B. Begriff der Kindeswohlgefährdung

  9. Definition Kindeswohlgefährdung „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“(BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434)

  10. Auf dem Weg dahin:Was braucht Kooperation / Vernetzung? • Befugnis und gemeinsame Bezugspunkte • Wechselseitiges Verständnis von Aufgaben, Kompetenzen, Möglichkeiten und Grenzen • Konkrete Vorhaben, Kommunikation und Vertrauen – das dann aber erst in der Kooperation wachsen kann • Struktur und Ressourcen

  11. Wechselseitiges Verständnis • Freie Träger: Gesetzlich geschützte Räume für das eigene Abwägen und die Nutzung bereits bestehender Hilfezugänge • „Die tun ja eh nix“: Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes • „Die tun ja eh nix“: Möglichkeiten zur Rückmeldung

  12. 8a SGB VIII Abs. 2 Insoweit erfahrene Fachkraft Gewichtiger Anhaltspunkt Pflicht zur Informations- gewinnung Abschätzung des Gefährdungsrisikos Keine Gefähr- Inanspruchnahme Jugend dung Hilfe amt Einbezug Eltern und Kind Pflicht zur Dokumentation

  13. Wechselseitiges Verständnis • Freie Träger: Gesetzlich geschützte Räume für das eigene Abwägen und die Nutzung bereits bestehender Hilfezugänge • „Die tun ja eh nix“: Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes • „Die tun ja eh nix“: Möglichkeiten zur Rückmeldung

  14. Schwellen in der Jugendhilfe • Freiwillige präventive Leistungen (z.B. nach § 20 Abs. 2 und 3 ThürKJHAG • Schwelle 1: Wohl des Kindes nicht gewährleistende Erziehung: § 27 SGB VIII • Schwelle 2: Kindeswohlgefährdung • Schwelle 3: dringende Gefahr: § 42 SGB VIII • Weitergabe von Information aus der JH an andere Stellen nur wenn zu gewährende Hilfe dadurch nicht gefährdet wird (Stattdessen z.B. möglich: summarische Rückmeldung)

  15. III.Wie kann Kooperation / Vernetzung gelingen?Und: Was bringt das eigentlich?

  16. Wählen Sie eine oder mehrere konkrete Aufgaben / Ziele • Ein hoch gegriffenes Beispiel:Entwicklung von „Frühen Hilfe“ mit systematischem Zugang bereits in der Geburtshilfe und proaktivem gestuftem Hilfeansatz • Andere sinnvolle Beispiele: • Multidiszipliäre anonymisierte Fallbesprechungen • Erstellung eines lokalen Hilfeatlas für Familien und Profis

  17. Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, Vernetzung gelinge wie von selbst • Z.B. positive, strategische Kommunikation • Z.B. Raum und Verständnis für notwendige Abgrenzungen und Profilschärfungen • Z.B. Organisationsarbeit, Federführung, Rahmen, Ressourcen für Produkte

  18. Durch Vernetzung bewegt sich etwas

  19. In den Fällen, z.B. „Überforderungsmisshandlung“ • Ehepaar mit 2 Kindern (4 und 1 Jahr), Mutter unauffällige Sozialentwicklung, einjähriger Junge wiederholt krank, Diagnose z.T. unklar, vierjährige Tochter eifersüchtig, finanzielle Lage der Familie prekär, Vater eher selbstbezogen, Mutter bildet depressive Verstimmung aus, vermutlich nach einer durchwachten Nacht schüttelt Mutter den Sohn so heftig, dass er schwer verletzt wird.

  20. In der Prävention: • Mutter, 2 Kinder in Fremdunterbringung, sehr belastete Lebensgeschichte, dann aber Anfang 20 Stabilisierung • Beim dritten Kind: Prävention einer erneuten KWG mit Familienhebamme, Familienhilfe und Kinderarzt • Junge kommt jetzt in die Schule, positive Mutter-Kind Beziehung, strahlende Mutter

  21. Im Hilfesystem • ..reichhaltigere innere Netzwerkkarten • …weniger Falschverweisungen • ....weniger Reibungsverluste • …..mehr Lust auf Kinderschutz • Aber: Netzwerke ersetzen nicht die Qualifizierung in jedem Bereich, Netzwerke stehen in der Gefahr um sich selbst zu kreisen und Netzwerke dürfen nicht zu Kollusionen führen.

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