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Präsentation Markus Reiterer Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Ref. I.2c. WALDDIALOG Diplomatische Akademie 22.06.04. Schwerpunkte:. 1. Allgemeine Bemerkungen zu Völkerrechtlichen Verpflichtungen 2. UNFF als Teil des UN-Systems 3. Die Optionen im einzelnen.
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Präsentation Markus ReitererBundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Ref. I.2c WALDDIALOG Diplomatische Akademie 22.06.04
Schwerpunkte: • 1. Allgemeine Bemerkungen zu Völkerrechtlichen Verpflichtungen • 2. UNFF als Teil des UN-Systems • 3. Die Optionen im einzelnen
Völkerrechtliche VerpflichtungenAllgemeines • Völkerrecht ist ein Koordinationsrecht, kein Subordinationsrecht • Mangel an zentralen Rechtssetzungs-, Rechtssprechungs- und Rechtsdurchsetzungsorganen • Zentrale Rolle des souveränen Willens der handelnden Akteure (i.e. vor allem Staaten)
Völkerrechtliche VerpflichtungenReziprozität Reziprozität als zentrales Element bei der Erzeugung völkerrechtlicher Normen Reziprozität als zentrales Element für die Einhaltung übernommener Verpflichtungen
Völkerrechtliche VerpflichtungenQuellen Völkervertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht Völkergewohnheitsrecht: einheitliche Praxis getragen von entsprechender Rechtsüberzeugung
Völkervertragsrecht • Völkervertragsrecht: Schaffung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch förmliches Rechtssetzungsverfahren • „umfassender“ Vertrag versus Rahmenvertrag und Protokolle • Beispiele: UNFCC, UNCBD, UNCCD, Alpenkonvention
Unverbindliche versus verbindliche Optionen7 Thesen 1. Tendenziell sind unverbindliche Lösungen schneller und leichter zu verhandeln als verbindliche; 2. Unverbindliche Varianten sind nicht notwendigerweise weniger effektiv als verbindliche;
3. Notwendigkeit erheblicher Anstrengungen zur Sicherstellung des rechtskonformen Zustandes insbesondere bei mangelnder Reziprozität; 4. Weder unverbindliche noch verbindliche Systeme werden hundertprozentige Einhaltung genießen;
5. Bei beiden Variantengruppen ist mit finanziellen Auswirkungen zu rechnen; wobei diese im Falle verbindlicher Instrumente eher intensiver ausfallen können. 6. Bei Nutzung bestehender Strukturen lassen sich Ergebnisse in der Regel einfacher/kostengünstiger erzielen.
7. Neue Instrumente sollten bestehende Instrumente nicht verwässern oder diesen gar widersprechen.
Die verbindlichen Optionen • umfassende Weltwaldkonventionfür alle Waldarten • Rahmenkonvention und Protokolle • Protokoll zum Biodiversitätsübereinkommen
1. umfassende Weltwaldkonventionfür alle Waldarten • relativ lange Vorbereitungszeit • eigenes Finanzierungssystems • Bestimmungen über den Aufbau von Kapazitäten und Technologietransfer • Notwendigkeit eines eigenständigen Einhaltungsverfahrens sowie Monitoring, Berichtssystem, etc.
2.Rahmenkonvention und Protokolle • Rahmenkonvention könnte möglicherweise rascher beschlossen werden als umfassende Waldkonvention; • Inhaltliche Arbeit erfolgt über Protokolle; • Protokolle könnten an spezifische Themen bzw. Regionen anknüpfen – Flexibilität; • Finanzierungssystem, Technologietransfer und Aufbau von Kapazitäten, Monitoring auch hier erforderlich;
3. Protokoll zum Biodiversitätsübereinkommen • Anbindung an bestehende Strukturen, bei gleichzeitig möglicher weitgehender Eigenständigkeit; • Nutzung bestehender Erfahrungen; • mglw. etwas geringere Visibilität als eigenständige Konvention;
Unverbindliche Optionen • 1. Weiterführung von UNFF • 2. Keine Weiterführung von UNFF • 3. Verstärkte Rolle der FAO
Weiterführung von UNFF • Fortbestand eines weltweiten waldspezifischen Politikforums; • rel. kostengünstig und flexibel; • Möglichkeit der Abstimmung waldrelevanter Aktivitäten in den verschiedenen Foren;
Keine Weiterführung des UNFF • Das Thema Wald als Querschnittsmaterie, die eine Vielzahl von Politikfeldern berührt, müsste dann im Rahmen anderer bestehender Prozesse behandelt werden (CBD, FCCC, CCD, etc.)
Verstärkte Rolle der FAO • Nutzung bestehender Strukturen; • politischer Prozess; • Frage der Visibilität