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Vorratsdatenspeicherung Autor: gildemax. 05.04.2008. Vorratsdatenspeicherung.
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Vorratsdatenspeicherung Autor: gildemax 05.04.2008
Vorratsdatenspeicherung • Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen. • Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Verletzung des Grundgesetzes ? Artikel 1 GG ”Die würde des Menschen ist unantastbar.” ”Grundrechte binden Gesetzgebung.” “Grundrecht bindet Rechtssprechung.” Artikel 10 GG ”Das Briefgeheimnis sowie das Post – und Fern- meldegeheimnis sind unverletzlich.”
Was wird gespeichert ? • Festnetz, Mobil- und Internetelefonie • Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. • Mobiltelefone • zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten • Internet • die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der • Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung • E-Mail • IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkte jedes Zugriffs auf das Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte
Wie lange wird gespeichert ? Die Daten werden für sechs Monate „auf Vorrat“ gespeichert, um im Falle einer Ermittlung Indizien oder Belastungsmaterial zu haben. Es stellt sich die Frage, ob nach 6 Monaten die Datenwirklich gelöscht werden. Bild: David Monniaux (wikimedia.commons)
Bedenken Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freund-schaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. Wer bei einem Anwalt, einem Arzt oder einer Beratungsstelle (z.B. Eheberatung, Suchtberatung, Telefonseelsorge) Rat sucht, muß bedenken, das der Kontakt Rückschlüsse auf sein persönliches Problem (z.B. Ermittlungsverfahren, Krankheit, Ehekrise, Suchtproblem) zulassen kann und im Fall des Bekanntwerdens Nachteile drohen. Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein. • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt. • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden. • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher. • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert • Das ist für sich genommen zwar richtig, aber irreführend. In vielen Fällen lässt sich der Kommunikationsinhalt nämlich anhand der Verbindungsdaten rekonstruieren. • Bei der Nutzung des Internet werden die abgerufenen Inhalte, die Klicks und Suchwörter des Nutzers oft von dem Anbieter mitprotokolliert ("Server- Logfiles"). Hier genügen schon die Verbindungsdaten des Internet- Zugangsanbieters (IP-Adresse), um die Kommunikationsinhalte minuziös nachvollziehen zu können. • Es besteht die Gefahr, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft auf Kommunikationsinhalte ausgedehnt wird. In Italien werden beispielsweise SMS bereits gespeichert. Mit dem Argument, dass die Daten zur Straf- verfolgung benötigt werden, lässt sich in Zukunft durchaus auch eine Inhaltsspeicherung rechtfertigen. Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Danke für die Aufmerksamkeit Credit: Vielen Dank an Till von Ahnen auf Basis dessen Präsentation „Präsentation von Kabelmaulwurf“ (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pr%C3%A4sentation)diese Präsentation erstellt wurde.
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