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Frauen – arm dran? Sozialstaat der Zukunft aus Frauensicht Seminar des DGB Bezirk Nord 09./10.11.2007. Gesundheitssystem. Gesundheit hat ein Geschlecht Zuzahlungen treffen Frauen härter (weil geringerer Verdienst) Frauen überwiegend in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
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Frauen – arm dran?Sozialstaat der Zukunft aus FrauensichtSeminar des DGB Bezirk Nord09./10.11.2007
Gesundheitssystem Gesundheit hat ein Geschlecht • Zuzahlungen treffen Frauen härter (weil geringerer Verdienst) • Frauen überwiegend in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) • In Privatversicherungen höhere Prämien (z.B. für Beamtinnen) • Zusätzliche Pauschalen (wenn Fondsmittel ausgeschöpft) treffen auch wieder zuerst die Frauen • Frauen in Gremien völlig unterrepräsentiert
Gesundheitssystem (2) • Forderungen DGB-Frauen • Frauengerechte Qualitätsstandards • Eine aussagekräftige geschlechtergerechte Gesundheitsberichterstattung • Konsequentes Gender-Mainstreaming in der Aus- und Fortbildung • Erweiterung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes um Genderaspekte
Gesundheitssystem (3) • Forderungen DGB-Frauen • Mehr Frauen in Leitungspositionen • Beibehaltung eines paritätisch finanzierten und solidarischen Gesundheitssystems, stärkere Steuerfinanzierung • Eigenständige, individuelle Sozialversicherung für alle Frauen • Einbeziehung anderer Einkommensarten (Zins- und Kapitalerträge) • Beteiligung der privaten Krankenversicherungen an einem Finanzausgleich mit der GKV • Unisex-Verträge bei Versicherungen
Mindestlohn • Auf Vollzeit gerechnet nur 39 % aller Frauen erwerbstätig Anteil der Frauen im Niedriglohnsektor: Quelle: Sozioökonomisches Panel 2004, IAT Gelsenkirchen
Mindestlohn (2) Niedrigste Einkommen in ausgewählten Berufen: Quelle: WSI-Tarifarchiv, Berichterstattung Bild-Zeitung vom 15.1.2007, Verband medizinischer Fachberuf
Mindestlohn (3) Tabelle 1: Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen September 2005 und Januar 2007 Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der BA-Statistik (DGB-BVV)
Mindestlohn (5) • Diskussionsstand: • Ausweitung Entsendegesetz • Wiederbelebung Mindestarbeitsbedingungsgesetz • Für Frauen keine Lösung, weil • Frauen arbeiten häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen • Frauen arbeiten überwiegend in tarifungebundenen Bereichen • In Branchen mit frauentypischen Arbeiten, werden dadurch niedrige Mindestlöhne festgeschrieben • Zahl der Aufstockerinnen (zusätzlicher Bezug von ALG II) bleibt dadurch hoch • Lohngefälle zwischen Männern und Frauen wird eher noch zunehmen (Deutschland z.Z. drittletztes Land in der EU, im Bezug auf die Lohnspreizung zwischen Männern und Frauen)
Rente (1) Rentenbeitragsjahre • Durchschnittlich 25 bei Frauen aus Westdeutschland • Durchschnittlich 41 bei Frauen aus Ostdeutschland (Tendenz sinkend) • Niedrige Einkommen Berufswahlverhalten der Mädchen Bei gleicher Qualifikation, schlechtere Aufstiegschancen, schlechtere Bezahlung in gleichen Positionen
Rente (2) Durchschnittsrenten der GRV (2005) Quelle: Altersicherungsbericht der Bundesregierung 2005
Rente (3)Ursachen • Hartz IV: Durch die Anrechnungsregelungen für viele Frauen keine Leistungen dadurch keine Beiträge in die Rentenversicherung • Rentensplitting: Voraussetzung: Beide Partner 65, beide 25 Jahre eingezahlt, eineR Anspruch auf Vollrente Problem: im Osten 51,1 %, im Westen 27,6% aller Frauen erreichen nur die 25 Jahre Beitragszeit
Rente (4) • 86 % der Frauen haben im Alter keine weiteren Einkünfte • Private Vorsorge keine Lösung: Frauen haben kein Geld dafür • Rente mit 67 verschärft das Problem
Risiken der Altersarmut bei älteren Beziehern des ALG II – Modellrechnungen (IAB Kurzbericht 14/07)
Altersarmut • Westdeutsche Frauen tragen das größte Risiko auch im Alter bedürftig zu sein • Die 40 bis 50jährigen Bezieher von ALG II tragen ebenfalls hohes, bzw. steigendes Risiko der Altersarmut • Wegfall der 58er-Regelung verschärft das Risiko der Altersarmut speziell für Frauen und Schwerbehinderte • Frühverrentungspflicht konterkariert das Ziel des SGB II präventiv gegen Armut im Alter zu wirken (durch Schonung privater Altervorsorge)
Rente: Forderungen (1) • Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten • eine sozial- und geschlechtergerechte Reform der Renten- und Pflegeversicherung • Die Rente mit 67 Jahre wird grundsätzlich abgelehnt • Die Berücksichtigung von Pflegezeiten muss verbessert werden • Das Altersteilzeitgesetz muss über 2009 hinaus verlängert werden • Altersgerechte Arbeitsgestaltung
Rente: Forderungen (2) • den gleiche Zugang zu Karriere- und Weiterbildungschancen sowie Entgeltgleichheit • Existenz sicherndes Einkommen statt Dumpinglohn, Dauerpraktikum und Minijob. Frauen wollen tariflich entlohnte sozialversicherte Arbeit und keine Zuverdienerrolle. • einen Mindestlohn, der deutlich über der Armutsgrenze liegt, sowie den Erhalt des Kündigungsschutzes • Korrektur der Arbeitsmarktreformen im Hinblick auf Hartz IV, das durch die Anrechnungsregeln von Partnereinkommen besonders die Einkommens- und die Altersarmut von Frauen verstärkt • flächendeckende Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen sowie mehr Weiterbildungsangebote für Berufsrückkehrerinnen
Pflegeversicherung (1) • Frauen mehrfach betroffen • Sie tragen den Löwenanteil der häuslichen Pflege • Sie stellen das Gros der professionellen Alten- und Krankenpflegerinnen • Sie bilden die Mehrheit der Pflegebedürftigen
Pflegeversicherung (2) DURCHSCHNITTLICHE PFLEGEDAUER Bis 4 Jahre 46 % 5 – 9 Jahre 21 % 10 – 14 Jahre 15 % 15 Jahre und länger 18 %
Pflegeversicherung (3) Alter der Hauptpflegepersonen: 27 % zwischen 40 und 55 Jahren, 25 % zwischen 55 und 65 Jahren • Davon ¾ FrauenFolge: eine längere Ausstiegszeit für die Pflege führt zum Ausstieg aus der Erwerbsarbeit
Pflegeversicherung (4) • BETREUUNGSSTRUKTUR ZU HAUSE • Pflegebedürftige 1,44 Mio (69 %) • betreut von: • ausschließlich • Angehörigen 987.000 • Pflegediensten 450.000 • Zahl der Pflegedienste 10.600 • IM HEIM • Pflegebedürftige 640.000 (31%) • Zahl der Pflegeheime 9.700
Pflegeversicherung Forderungen • Gute Arbeitszeitregelungen - 10 Tage bezahlte Freistellung • Rechtsanspruch auf kurzfristige und kurzzeitige Freistellung ohne Entgelt bis zu 6 Monaten • Zusätzlich bis zu 6 Monaten zur Begleitung des Sterbeprozesses • Rechtsanspruch auf Teilzeit mit Rückkehrrecht • Kündigungsschutz • Sozialrechtliche Absicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung • Ausreichende (Anzahl und Qualilität) professionelle Pflegedienstleistungen