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Querschnittsbereich Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem , Öffentliche Gesundheitspflege. Prof. Dr. Hendrik van den Bussche Zentrum für Psychosoziale Medizin Institut für Allgemeinmedizin. Sozialversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Finanzierung des Gesundheitswesen
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Querschnittsbereich Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege Prof. Dr. Hendrik van den Bussche Zentrum für Psychosoziale Medizin Institut für Allgemeinmedizin
Sozialversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Finanzierung des Gesundheitswesen Sektoren und Einrichtungen des Gesundheitswesens: 1) Ambulante Versorgung Sektoren und Einrichtungen des Gesundheitswesens: 2) Stationäre Versorgung Gesundheitsökonomie
Was ist die vertragsärztliche Versorgung? • Die vertragsärztliche Versorgung ist die ambulanteVersorgung der GKV-Versicherten (ca. 90 % der Bevölkerung). • Vertrags- oder Kassenärzte sind die Ärzte, die die Versorgung der GKV-Versicherten übernehmen. • Die Beziehungen zu den Krankenkassen laufen über eine regionale Kassenärztliche Vereinigung (KV; N=23) • Die Vertragsärzte sind Zwangsmitglieder der KV • Die KV ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und somit (auch) eine Aufsichstbehörde
Aufgaben der KV • Sicherstellungsauftrag • Gewährleistungsauftrag • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit • Qualitätssicherung • Interessenvertretung gegenüber Krankenkassen • Honorarverhandlungen • Vereinbarungen über Leistungen und Budgetobergrenzen • Vertragsärztliche Bedarfsplanung • Interne Honorarverteilung • Disziplinargewalt bezüglich vertragsärztlichen Pflichten
Aufgaben der KBV • Aushandeln KV-übergreifender Verträge ("Bundesmantelverträge") mit den Kassenverbänden: • Weiterentwicklungen des Vertragsarztrechts • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) für ärztliche Leistungen, • Richtlinien zur vertragsärztlichen Behandlung (z.B. Psychotherapie, Früherkennung etc.) • Richtlinien für die vertragsärztliche Bedarfsplanung • Empfehlungen über die vertragsärztliche Gesamtvergütung
Aufgaben und Pflichten des Vertragsarztes • Residenzpflicht, Sprechstunden- und Besuchstätigkeit • Teilnahme am Notfalldienst • Ambulante Versorgung von GKV-Patienten • Begutachtungen: Krankschreibung, Reha, KH-Einweisung • • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten • Fortbildungspflicht • Qualitätssicherungspflicht
Wer macht vertragsärztliche Versorgung? • Vertragsärzte (= Kassenärzte) • Ermächtigte Krankenhausärzte • Institutsambulanzen
Charakteristika der ambulanten Versorgung • Trennung („Abschottung“) von der stationären Versorgung v.a durch unterschiedliche Budgets • Freiberuflich-kleinbetriebliche Organisationsform • Hohe Arztdichte im europäischen Vergleich • Zulassungsbeschränkung seit 1993 • Spezialistendominanz („doppelte Facharztschiene“) • Aufteilung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen- oder gebietsärztlichen Sektor
Wie kann man Vertrags- oder Kassenarzt werden? • Zulassung durch den paritätisch Zulassungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen aufgrund von: • Facharztanerkennung gemäß Landesweiterbildungsordnung • Freiem Vertragsarztsitz im Planungsbezirk gemäß Bedarfsplanung
BEZEICHNUNG: Facharzt für Allgemeinmedizin Facharzt für Innere Medizin Facharzt für Kinderheilkunde Facharzt für z.B. Urologie FUNKTION: Hausarzt Spezialist Eintrittsvoraussetzung 1: Facharztanerkennung
Facharzt für Allgemeinmedizin (5 Jahre) • 1,5 Jahre Allgemeinmedizin • 1 Jahr Innere Medizin im Stationsdienst • mindestens ein weiteres 1⁄2 Jahr im Stationsdienst • 0,5 Jahre Chirurgie • 0,5 Jahr Kinder- und Jugendmedizin • 1,5 Jahr weitere Weiterbildung, davon bis zu: 1,5 Jahre Allgemeinmedizin oder Innere Medizin 1 Jahr Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin oder Orthopädie 1⁄2 Jahr Anästhesiologie oder 13 andere Disziplinen • Teilnahme an Kursen von insgesamt 80 Stunden
Künftig: Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (5 Jahre) • 3 Jahre in der (stationären) internistischen Versorgung (1 Jahr ambulante Patientenversorgung auch in anderen Gebieten anrechenbar) • 2 Jahre Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (6 Monate Chirurgie anrechenbar) • Oder 3 Jahre im Teilgebiet • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung
FA für Innere Medizin/Schwerpunkt xy FA für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 6 5 5 Schwerpunkt-Inhalte Weiterbildung in der hausärztlichen Versorgung (incl. Chir.) 4 4 Kurs-Inhalte 3 3 2 2 3 Jahre gemeinsame Inhalte: - 2 J. obligat stationäre allgemein-internistische WB - 1 J. kann aus anderen Gebieten angerechnet werden 1 1
Eintrittsvoraussetzung 2: Bedarf • "Überversorgung“ im Planungsbezirk: >110% des "allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrades“ • “Allgemeiner bedarfsgerechter Versorgungsgrad“ = Verhältnis Arzt einer Fachgruppe/Bevölkerung im Bundesdurchschnitt des Jahres 1990 • Vergabekriterien: Approbationsalter, Berufsdauer, Wartezeit und enge Familienbande
Hausärztliche Versorgung Aufgabenschwerpunkte: Koordinationsfunktion Familienärztliche Funktion Gesundheitsbildungsfunktion Sozialmedizinische Funktion Langzeitbehandlung chronisch Kranker (Notfallversorgung) Gatekeeping Künftig: Weitere „Gliederung“ der vertragsärztlichen Versorgung • Gebietsärztliche • Versorgung • Aufgabenschwerpunkte: • Diagnostik • Therapie
Hausärztliche Versorgung Vorbehaltene Tätigkeiten Eigene Honorierungsverfahren Hausärztliches Budget Gebietsärztliche Versorgung Vorbehaltene Tätigkeiten Eigene Honorierungsverfahren Gebietsärztliches Budget Weitere „Gliederung“ der vertragsärztlichen Versorgung
Probleme der vertragsärztlichen Versorgung (I) • Überangebot und Überversorgung (hohe Arztdichte im gebietsärztlichen Bereich) • Koordinationsprobleme (Doppeluntersuchungen, „doctor hopping“, Polymedikation) • Dokumentations- und Zusammenführungsprobleme • Rückstand der Informatisierung (geringe EDV-Nutzung bei Ärzten) • Qualitätssicherungsdefizite (bisher geringe Aktivitäten, neu GMG 2004: QM für Praxen)
Probleme der vertragsärztlichen Versorgung (II) • Überqualifizierung der Spezialisten • Kommende Feminisierung • Abnehmende Bereitschaft zu investieren
Im Übrigen: Ein hausärztliches Gatekeeping gibt es (noch) nicht in ... • Deutschland • Österreich • Belgien • Frankreich • Griechenland
Künftige Entwicklungen (I) • Gatekeeping / Primärarztsystem auf freiwilliger Basis [Bonusregelungen für Versicherte, z.B. Wegfall der Praxisgebühr] • Selektives Kontrahieren • Vernetzte Strukturen/Medizinische Versorgungszentren (MVZ) • Stärkung der Koordinationsfunktion des Hausarztes im Rahmen von DMP und IV Projekt „Neue Versorgungsformen“
Flankierende Maßnahmen (II) • Leitlinienorientierung Obligates Qualitätsmanagement Projekt „Qualitätssicherung“ • Fortbildungspflicht • Spezielle Vergütungsformen: Leistungskomplexe, Fallpauschalen etc.
Anhang: Die wirtschaftliche Situation • Stagnation bei zunehmender Zahl der Vertragsärzte = Einkommensverlust • Angleichung der Unterschiede zwischen den Arztgruppen
Wirtschaftliche Indikatoren in der vertragsärztlichen Versorgung