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Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten. Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de.
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Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – JugendarbeitDie Aufgaben der Jugendbeauftragten Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de
„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.....“§ 1 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz • .... ist eine Querschnittsaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunal-verwaltung! • die Jugendarbeit ist ein Schlüsselelement für die Verständigung von örtlicher Kommunalpolitik mit „ihren“ Kindern und Jugendlichen !
WarumGemeinde- Jugendarbeit? • Vor- Ort-Prinzip, „Lebenswelt“ • Sozialräumlicher Bezug • „Landkreisebene“ des Jugendamtes für Jugendliche zu abstrakt • Identifikation mit der Heimatgemeinde herstellen • Unmittelbare Verantwortlichkeiten stärken • Untätigkeit, Stillstand verhindern
Warum Gemeinde- Jugendarbeit? • Jugendarbeit als „Brücke“ • Jugendarbeit als „Lobby“ für Interessen von Kindern und Jugendlichen • Jugendarbeit als „soziales Dienstleistungsangebot“ • Jugendarbeit als Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • Zuständig: Örtlicher Träger • § 69 (5) „Kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtlicher Träger sind, können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.“ • Landesrecht kann Näheres regeln
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • Art. 17. Bay.KJHG • Die kreisangehörigen Gemeinden sollen....dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11,12, KJHG) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungenrechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 11 (1) KJHG: Jugendarbeit „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 11(2) KJHG „ Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die Offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.“ ...
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände (1)„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. ..... Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Was ist Gemeinde Jugendarbeit: Elemente
Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen) • Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
Zentrale Ansprechpartner/innen:Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen) • Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt. • Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld • Kontakt-“pflege“ Von der Gemeinde ... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld • Koordination der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind • Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld Sorgen für • Transparenz von Entscheidungen von Entscheidungen des Gemeinderates • Information • Beratung in Fragen der Jugendarbeit • Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
Elemente der Gemeinde Jugendarbeit... ....sind abhängig von • Größe und Lage der Gemeinde, • Freizeit-möglichkeiten und –bedürfnissen • Problemen und Defiziten Keine Gemeinde gleicht der anderen!
Elemente der Gemeinde-JugendarbeitEin Dach für die Jugendarbeit • Jugendheime, Jugendräume • Jugendtreffs, Stadtteiltreffs • Jugendzentren • Spielplätze
Ehrenamtliches Engagement: unbezahlbar aber förderbar Jugendleiter/innen Versammlung Aufwands-Verdiensausfallent-schädigungen u.s.w. Pädagogisches Fachpersonal: Gemeinde- Jugendpfleger Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten Streetworker Mobile J.- Arbeiter Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:Mitarbeiter/innen
Elemente der Gemeinde- JugendarbeitMitwirkung und Beteiligung • Repräsentative Formen • Offene Formen • Projekte • Arbeitskreise/ Runde Tische • Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w.
Planungs-sicherheit Transparenz Prinzip der Ebenenförderung Abstimmung zwischen Gemeinden und Landkreis Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:Finanzielle Förderung
Jugendpolitische Grundsätze • Planen und Schwerpunkte setzen • Rahmenbedingungen gestalten • „Subsidiarität“ beachten • Lebensräume schaffen • Integration fördern, Chancengleichheit ermöglichen • Dialogfähigkeit herstellen • Eigeninitiative ermöglichen
Jugendpolitische Grundsätze:Rahmenbedingungen schaffen • Infrastrukturen gestalten • gute Arbeits-voraussetzungen für andere bereitstellen • Initiativen aufgreifen • Anliegen ermöglichen
Jugendpolitische Grundsätze:„Subsidiarität“ beachten Subsidiarität bedeutet: • Vorrang für freie Träger, • Partnerschaftliche Zusammenarbeit • Selbstständigkeit von freien Trägern beachten • Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken,dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
Bauleitpläne und Flächennutzungs-pläne überprüfen Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen Öffnung von Räumen Universalflächen schaffen öffentlichen Nahverkehr stärken Jugendpolitische Grundsätze:Lebensräme gestalten
§9 SGB VIII Interkulturelle Verständigung Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen Grundsätze:Integration und Chancengleichheit ermöglichen
Grundsätze:Wirtschaftspolitische Maßnahmen • Offensiven für Jugendbeschäftigung • (Image -) fördernde Maßnahmen für Lehrberufe
Beratung für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden, Bürgermeister-/innen Unterstützung z.B. durch Kooperations-projekte Aufgaben der Landkreise
Koordination z.B. kommunale Zusammenarbeit,Zweckverbände Förderung z.B. Impulsförderung Personalkosten- förderung Aufgaben der Landkreise
Aufgaben der Landkreise • Gesamt- und Planungsverantwortung • gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes • Beteiligung der Gemeinden an der Jugendhilfeplanung • Gewährleistungspflicht