1 / 32

Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de

Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten. Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de.

eljah
Download Presentation

Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – JugendarbeitDie Aufgaben der Jugendbeauftragten Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr.de

  2. „Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.....“§ 1 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz • .... ist eine Querschnittsaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunal-verwaltung! • die Jugendarbeit ist ein Schlüsselelement für die Verständigung von örtlicher Kommunalpolitik mit „ihren“ Kindern und Jugendlichen !

  3. WarumGemeinde- Jugendarbeit? • Vor- Ort-Prinzip, „Lebenswelt“ • Sozialräumlicher Bezug • „Landkreisebene“ des Jugendamtes für Jugendliche zu abstrakt • Identifikation mit der Heimatgemeinde herstellen • Unmittelbare Verantwortlichkeiten stärken • Untätigkeit, Stillstand verhindern

  4. Warum Gemeinde- Jugendarbeit? • Jugendarbeit als „Brücke“ • Jugendarbeit als „Lobby“ für Interessen von Kindern und Jugendlichen • Jugendarbeit als „soziales Dienstleistungsangebot“ • Jugendarbeit als Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens

  5. Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • Zuständig: Örtlicher Träger • § 69 (5) „Kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtlicher Träger sind, können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.“ • Landesrecht kann Näheres regeln

  6. Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • Art. 17. Bay.KJHG • Die kreisangehörigen Gemeinden sollen....dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11,12, KJHG) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungenrechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...

  7. Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 11 (1) KJHG: Jugendarbeit „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....

  8. Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 11(2) KJHG „ Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die Offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.“ ...

  9. Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit • § 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände (1)„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. ..... Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

  10. Was ist Gemeinde Jugendarbeit: Elemente

  11. Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen) • Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde

  12. Zentrale Ansprechpartner/innen:Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen) • Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt. • Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.

  13. Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld • Kontakt-“pflege“ Von der Gemeinde ... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen

  14. Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld • Koordination der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind • Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit

  15. Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld Sorgen für • Transparenz von Entscheidungen von Entscheidungen des Gemeinderates • Information • Beratung in Fragen der Jugendarbeit • Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit

  16. JugendbeauftragteIhr Arbeitsfeld

  17. JugendbeauftragteIhre Rolle

  18. Elemente der Gemeinde Jugendarbeit... ....sind abhängig von • Größe und Lage der Gemeinde, • Freizeit-möglichkeiten und –bedürfnissen • Problemen und Defiziten Keine Gemeinde gleicht der anderen!

  19. Elemente der Gemeinde-JugendarbeitEin Dach für die Jugendarbeit • Jugendheime, Jugendräume • Jugendtreffs, Stadtteiltreffs • Jugendzentren • Spielplätze

  20. Ehrenamtliches Engagement: unbezahlbar aber förderbar Jugendleiter/innen Versammlung Aufwands-Verdiensausfallent-schädigungen u.s.w. Pädagogisches Fachpersonal: Gemeinde- Jugendpfleger Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten Streetworker Mobile J.- Arbeiter Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:Mitarbeiter/innen

  21. Elemente der Gemeinde- JugendarbeitMitwirkung und Beteiligung • Repräsentative Formen • Offene Formen • Projekte • Arbeitskreise/ Runde Tische • Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w.

  22. Planungs-sicherheit Transparenz Prinzip der Ebenenförderung Abstimmung zwischen Gemeinden und Landkreis Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:Finanzielle Förderung

  23. Jugendpolitische Grundsätze • Planen und Schwerpunkte setzen • Rahmenbedingungen gestalten • „Subsidiarität“ beachten • Lebensräume schaffen • Integration fördern, Chancengleichheit ermöglichen • Dialogfähigkeit herstellen • Eigeninitiative ermöglichen

  24. Grundsätze: Planen und Schwerpunkte setzen

  25. Jugendpolitische Grundsätze:Rahmenbedingungen schaffen • Infrastrukturen gestalten • gute Arbeits-voraussetzungen für andere bereitstellen • Initiativen aufgreifen • Anliegen ermöglichen

  26. Jugendpolitische Grundsätze:„Subsidiarität“ beachten Subsidiarität bedeutet: • Vorrang für freie Träger, • Partnerschaftliche Zusammenarbeit • Selbstständigkeit von freien Trägern beachten • Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken,dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können

  27. Bauleitpläne und Flächennutzungs-pläne überprüfen Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen Öffnung von Räumen Universalflächen schaffen öffentlichen Nahverkehr stärken Jugendpolitische Grundsätze:Lebensräme gestalten

  28. §9 SGB VIII Interkulturelle Verständigung Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen Grundsätze:Integration und Chancengleichheit ermöglichen

  29. Grundsätze:Wirtschaftspolitische Maßnahmen • Offensiven für Jugendbeschäftigung • (Image -) fördernde Maßnahmen für Lehrberufe

  30. Beratung für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden, Bürgermeister-/innen Unterstützung z.B. durch Kooperations-projekte Aufgaben der Landkreise

  31. Koordination z.B. kommunale Zusammenarbeit,Zweckverbände Förderung z.B. Impulsförderung Personalkosten- förderung Aufgaben der Landkreise

  32. Aufgaben der Landkreise • Gesamt- und Planungsverantwortung • gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes • Beteiligung der Gemeinden an der Jugendhilfeplanung • Gewährleistungspflicht

More Related