1 / 16

Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes

Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein. Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes. Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein. Ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation

hubert
Download Presentation

Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes

  2. Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein Ausgelöst durch: • PISA und andere internationale Vergleichsstudien • Demografische Situation • Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: • Verbesserung der Bildungsqualität • höhere Bildungsgerechtigkeit • Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots MBF III 43 Winfried Zylka

  3. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung MBF III 43 Winfried Zylka Demografische Situation Zukunftssichere Schulstandorte: - ortsnahe Grundschulen, vollständige Sek-I-Angebotein zentralen Orten - Weiterentwicklungs-möglichkeiten - Schulbau, Sanierung,Modernisierung - Schule als kommunalerLebensraum neue Schularten organisatorische Verbindungen von Schulen Schulträgerstruktur Schulfinanzierung neue Mindestgrößen Zuständige Schule,weitgehend freie Schulwahl

  4. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Ziel: wohnortnahes umfassendes Schulangebot sichern • Schulentwicklungsplanung ist wie bisher Aufgabe der Schulträger (§ 48 Abs. 1) • zusätzlich erfolgt eine Schulträger übergreifende Schulentwicklungsplanung durch die Kreise (§ 51) • Angebot anderer (auch privater) Schulträger und Jugendhilfeplanung berücksichtigen! MBF III 43 Winfried Zylka

  5. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Elemente einer Schulentwicklungsplanung • Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) • Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur • Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme • Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) • Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG • Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten • Abgleich Raumangebot / Raumbedarf • Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. MBF III 43 Winfried Zylka

  6. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Schulentwicklungsplanung im Dialog Empfehlung: „Harmonische SEP“: frühzeitige Abstimmung („Gegenstromverfahren“) zwischen den Schulträgern und dem Kreis sowie mit den Schulen und der Schulaufsicht MBF III 43 Winfried Zylka

  7. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Stand auf der gemeindlichen Ebene • Einige Schulträger arbeiten an einer kompletten SEP; einige Schulträger befassen sich schwerpunktmäßig mit ihren weiterführenden Schulen. • SEP z.T. mit externer Unterstützung von Unternehmen; häufig Information durch Schulaufsicht/ MBF/ „Beratungsteam“ angefordert; z.T. Abstimmung mit den Kreisen/ Schulaufsicht. • Zum Teil werden Absprachen mit benachbarten Schulträgern getroffen bzw. Verhandlungen über neue Schulträgerstrukturen geführt. • Es sind für das Schuljahr 2008/09 insgesamt 91 Anträge auf Genehmigung von Gemeinschaftsschulen (50) und Regional- schulen (41) eingegangen und beschieden worden. MBF III 43 Winfried Zylka

  8. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Stand auf der Ebene der Kreise/ kreisfreien Städte • Initialveranstaltungen mit den kommunalen Schulträgern haben stattgefunden. Teilweise wurden Planungsregionen gebildet. • Schülerzahlenprognose z.T. mit externer Unterstützung von Unternehmen, zumeist mittels eigener Software; enge Abstimmung mit der (unteren) Schulaufsicht. • In drei Kreisen ist eine Verabschiedung der Kreis-SEP bis Jahresende 2007 erfolgt, in den übrigen Kreisen hat es Teil-Beschlüsse in den Gremien gegeben. • Flensburg und Neumünster wurde die SEP noch 2007 verabschiedet, Kiel und Lübeck in 2008. MBF III 43 Winfried Zylka

  9. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Genehmigte Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09 Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 1+1 3 Lübeck 1 1 Neumünster 2 5 Dithmarschen 5 5 Steinburg 3+1 -- Nordfriesland 5 3 Stormarn 5 2 Ostholstein 2+1 2 Pinneberg 1+1 2 Plön -- 2 Rendsburg-Eckernförde 7 9 dv. 1 mit Gymn. Herzogtum Lauenburg 4 -- Segeberg 7+1 1 Schleswig-Flensburg 7+2 6 MBF III 43 Winfried Zylka

  10. Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein Schularten neu: Regionalschule, Gemeinschaftsschule Das Modell „Zwei Plus“ MBF III 43 Winfried Zylka Regionalschule Gemeinschaftsschule Gymnasium grundsätzlich offene Ganztagsschule Option Sek. II, 11-13 Abschluss Abitur Sek II, 10-12 Abschluss Abitur Bildungsgang Realschule 7-10 Längeres gemeinsames Lernen 5-10 Individuelle Hinführung zu Hauptschulabschluss Mittlerem Abschluss Übergang zur gym. Oberstufe Bildungsgang Hauptschule 7-9 Sek I, 7-9 Gemeinsame Orientierungsstufe 5-6 Orientierungsstufe 5-6

  11. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Organisatorische Verbindungen Gebot in § 60 Abs. 4 • Erweiterte Möglichkeiten • zur organisatorischen Verbindung von Schulen (alle Schularten können org. verbunden werden, ausgenommen: Gemeinschaftsschule mit Gymnasium oder Regionalschule) Verbindungen von Sek-I-Schulen mit Grundschulen fördern • auch bei verschiedenen Schulträgern • auch an mehreren Standorten • Bildung von Außenstellen • Bei org. Verbindungen von Schulen verschiedener Träger (§ 60 Abs. 3): Schulverband gründen oder off.-rechtlichen Vertrag schließen • Schulen in einem Gebäude (oder benachbarte Schulen sollen verbunden werden. (§ 60 Abs. 4) • Abweichungen nur dann, wenn Schulträger die besondere Größe oder Komplexität der Schule als Hinderungsgrund geltend macht. MBF III 43 Winfried Zylka

  12. Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulgrößen • Schulmindestgrößen (festzulegen durch die MindestgrößenVO) • Grundschulen 80 (auch an mehreren Standorten) • Regionalschulen 240 (im Sek-I-Bereich) • Gymnasien, Gymnasien mit Regionalschulteil, Gemeinschaftsschulen 300 (im Sek-I-Bereich) • Förderzentren L: mindestens1.000 Grundschüler/innen im Einzugsbereich • Diese Zahlen sind keine „Zielgrößen“ sondern Mindestgrößen! • Bei Unterschreiten: 2 Jahre „Anpassungsfrist“ • Übergangsregelung: • Förderzentren L mit 750 Grundsch. im Einzugsbereich (bis 2012/13). • Ausnahmen • Halligen und Helgoland, Pellworm, Amrum und Nordstrand • Unzumutbare Schulwege oder Unwirtschaftlichkeit. MBF III 43 Winfried Zylka

  13. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Zuständige Schule weitgehend freie Schulwahl Beibehaltung der „zuständigen Schule“ (Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet der Wohnsitz liegt; sonst Festlegung durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers) Es besteht weitgehend freie Schulwahl im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten Mehrkosten bei der Schülerbeförderung müssen die Eltern tragen. (§ 4 Abs. 5 und § 24) MBF III 43 Winfried Zylka

  14. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur • (derzeit 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule) • Träger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren L sind grundsätzlich die Kommunen (§ 55 und 56) • Mindestens den mittleren Schulabschluss anbieten, sonst Schulverbände bilden (Nahbereichs-Schulverbände) • Übergangsfrist bis 1.8.2009 • Schulen in Kreisträgerschaft gehen auf Standort-Kommunen über, wenn nicht andere Einigung bis 31.7.2008 erzielt wurde. • Statt Schulverbände hilfsweise auch öff.-rechtliche Verträge; Pflichtschulverbände oder Pflichtanschluss ist möglich, soweit nicht Grundschulen betroffen. (§148 Abs. 5) „Problem: Einige Schulträger wollen neue kleine Schulträger für Grundschulen bilden. MBF III 43 Winfried Zylka

  15. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerwechsel Vermögensrechtliche Auseinandersetzung SchulG fordert „angemessenen Interessensausgleich“ (§ 49 Abs. 4) Leitlinie: Schulgebäude und Inventar gehen entschädigungslos an den neuen Schulträger über. Erhebliche Investitionen in der letzten Zeit oder vernachlässigte Investitionen können zu einem Kostenausgleich führen. Zu beachten: Schulkostenbeiträge enthalten künftig einen Investitionskostenanteil. Auch Denkbar: Nur die Nutzung geht auf den neuen Schulträger über. MBF III 43 Winfried Zylka

  16. Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulkostenausgleich neue Schulkostenbeiträge • Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) • bisherkünftig • GH Schulen 796 1.054 • Realschulen 694 947 • Gymnasien 658 812 • Gesamtschulen 804 961 • Förderzentren L 1.830 2.320 • Förderzentren G 6.351 5.856 MBF III 43 Winfried Zylka

More Related