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Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein. Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes. Neuordnung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein. Ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation
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Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Schulentwicklung - Perspektiven in den Regionen des Landes
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein Ausgelöst durch: • PISA und andere internationale Vergleichsstudien • Demografische Situation • Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: • Verbesserung der Bildungsqualität • höhere Bildungsgerechtigkeit • Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung MBF III 43 Winfried Zylka Demografische Situation Zukunftssichere Schulstandorte: - ortsnahe Grundschulen, vollständige Sek-I-Angebotein zentralen Orten - Weiterentwicklungs-möglichkeiten - Schulbau, Sanierung,Modernisierung - Schule als kommunalerLebensraum neue Schularten organisatorische Verbindungen von Schulen Schulträgerstruktur Schulfinanzierung neue Mindestgrößen Zuständige Schule,weitgehend freie Schulwahl
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Ziel: wohnortnahes umfassendes Schulangebot sichern • Schulentwicklungsplanung ist wie bisher Aufgabe der Schulträger (§ 48 Abs. 1) • zusätzlich erfolgt eine Schulträger übergreifende Schulentwicklungsplanung durch die Kreise (§ 51) • Angebot anderer (auch privater) Schulträger und Jugendhilfeplanung berücksichtigen! MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Elemente einer Schulentwicklungsplanung • Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) • Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur • Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme • Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) • Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG • Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten • Abgleich Raumangebot / Raumbedarf • Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Schulentwicklungsplanung im Dialog Empfehlung: „Harmonische SEP“: frühzeitige Abstimmung („Gegenstromverfahren“) zwischen den Schulträgern und dem Kreis sowie mit den Schulen und der Schulaufsicht MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Stand auf der gemeindlichen Ebene • Einige Schulträger arbeiten an einer kompletten SEP; einige Schulträger befassen sich schwerpunktmäßig mit ihren weiterführenden Schulen. • SEP z.T. mit externer Unterstützung von Unternehmen; häufig Information durch Schulaufsicht/ MBF/ „Beratungsteam“ angefordert; z.T. Abstimmung mit den Kreisen/ Schulaufsicht. • Zum Teil werden Absprachen mit benachbarten Schulträgern getroffen bzw. Verhandlungen über neue Schulträgerstrukturen geführt. • Es sind für das Schuljahr 2008/09 insgesamt 91 Anträge auf Genehmigung von Gemeinschaftsschulen (50) und Regional- schulen (41) eingegangen und beschieden worden. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulentwicklungsplanung Stand auf der Ebene der Kreise/ kreisfreien Städte • Initialveranstaltungen mit den kommunalen Schulträgern haben stattgefunden. Teilweise wurden Planungsregionen gebildet. • Schülerzahlenprognose z.T. mit externer Unterstützung von Unternehmen, zumeist mittels eigener Software; enge Abstimmung mit der (unteren) Schulaufsicht. • In drei Kreisen ist eine Verabschiedung der Kreis-SEP bis Jahresende 2007 erfolgt, in den übrigen Kreisen hat es Teil-Beschlüsse in den Gremien gegeben. • Flensburg und Neumünster wurde die SEP noch 2007 verabschiedet, Kiel und Lübeck in 2008. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Genehmigte Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09 Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 1+1 3 Lübeck 1 1 Neumünster 2 5 Dithmarschen 5 5 Steinburg 3+1 -- Nordfriesland 5 3 Stormarn 5 2 Ostholstein 2+1 2 Pinneberg 1+1 2 Plön -- 2 Rendsburg-Eckernförde 7 9 dv. 1 mit Gymn. Herzogtum Lauenburg 4 -- Segeberg 7+1 1 Schleswig-Flensburg 7+2 6 MBF III 43 Winfried Zylka
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein Schularten neu: Regionalschule, Gemeinschaftsschule Das Modell „Zwei Plus“ MBF III 43 Winfried Zylka Regionalschule Gemeinschaftsschule Gymnasium grundsätzlich offene Ganztagsschule Option Sek. II, 11-13 Abschluss Abitur Sek II, 10-12 Abschluss Abitur Bildungsgang Realschule 7-10 Längeres gemeinsames Lernen 5-10 Individuelle Hinführung zu Hauptschulabschluss Mittlerem Abschluss Übergang zur gym. Oberstufe Bildungsgang Hauptschule 7-9 Sek I, 7-9 Gemeinsame Orientierungsstufe 5-6 Orientierungsstufe 5-6
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Organisatorische Verbindungen Gebot in § 60 Abs. 4 • Erweiterte Möglichkeiten • zur organisatorischen Verbindung von Schulen (alle Schularten können org. verbunden werden, ausgenommen: Gemeinschaftsschule mit Gymnasium oder Regionalschule) Verbindungen von Sek-I-Schulen mit Grundschulen fördern • auch bei verschiedenen Schulträgern • auch an mehreren Standorten • Bildung von Außenstellen • Bei org. Verbindungen von Schulen verschiedener Träger (§ 60 Abs. 3): Schulverband gründen oder off.-rechtlichen Vertrag schließen • Schulen in einem Gebäude (oder benachbarte Schulen sollen verbunden werden. (§ 60 Abs. 4) • Abweichungen nur dann, wenn Schulträger die besondere Größe oder Komplexität der Schule als Hinderungsgrund geltend macht. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes Schulgrößen • Schulmindestgrößen (festzulegen durch die MindestgrößenVO) • Grundschulen 80 (auch an mehreren Standorten) • Regionalschulen 240 (im Sek-I-Bereich) • Gymnasien, Gymnasien mit Regionalschulteil, Gemeinschaftsschulen 300 (im Sek-I-Bereich) • Förderzentren L: mindestens1.000 Grundschüler/innen im Einzugsbereich • Diese Zahlen sind keine „Zielgrößen“ sondern Mindestgrößen! • Bei Unterschreiten: 2 Jahre „Anpassungsfrist“ • Übergangsregelung: • Förderzentren L mit 750 Grundsch. im Einzugsbereich (bis 2012/13). • Ausnahmen • Halligen und Helgoland, Pellworm, Amrum und Nordstrand • Unzumutbare Schulwege oder Unwirtschaftlichkeit. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Zuständige Schule weitgehend freie Schulwahl Beibehaltung der „zuständigen Schule“ (Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet der Wohnsitz liegt; sonst Festlegung durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers) Es besteht weitgehend freie Schulwahl im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten Mehrkosten bei der Schülerbeförderung müssen die Eltern tragen. (§ 4 Abs. 5 und § 24) MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerstruktur Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur • (derzeit 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule) • Träger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren L sind grundsätzlich die Kommunen (§ 55 und 56) • Mindestens den mittleren Schulabschluss anbieten, sonst Schulverbände bilden (Nahbereichs-Schulverbände) • Übergangsfrist bis 1.8.2009 • Schulen in Kreisträgerschaft gehen auf Standort-Kommunen über, wenn nicht andere Einigung bis 31.7.2008 erzielt wurde. • Statt Schulverbände hilfsweise auch öff.-rechtliche Verträge; Pflichtschulverbände oder Pflichtanschluss ist möglich, soweit nicht Grundschulen betroffen. (§148 Abs. 5) „Problem: Einige Schulträger wollen neue kleine Schulträger für Grundschulen bilden. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulträgerwechsel Vermögensrechtliche Auseinandersetzung SchulG fordert „angemessenen Interessensausgleich“ (§ 49 Abs. 4) Leitlinie: Schulgebäude und Inventar gehen entschädigungslos an den neuen Schulträger über. Erhebliche Investitionen in der letzten Zeit oder vernachlässigte Investitionen können zu einem Kostenausgleich führen. Zu beachten: Schulkostenbeiträge enthalten künftig einen Investitionskostenanteil. Auch Denkbar: Nur die Nutzung geht auf den neuen Schulträger über. MBF III 43 Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes Schulkostenausgleich neue Schulkostenbeiträge • Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) • bisherkünftig • GH Schulen 796 1.054 • Realschulen 694 947 • Gymnasien 658 812 • Gesamtschulen 804 961 • Förderzentren L 1.830 2.320 • Förderzentren G 6.351 5.856 MBF III 43 Winfried Zylka