230 likes | 375 Views
Das Kind im „Kampf“ zwischen Vater, Mutter und Justiz. Pink - Family Portrait. Mama, hör bitte auf zu heulen, ich kann das Gejaule nicht mehr hören Deine Schmerzen tun weh und machen mich kaputt… ich habe Papa gesagt, dass du diese fiesen Sachen nicht so gemeint hast.
E N D
Pink - Family Portrait Mama, hör bitte auf zu heulen, ich kann das Gejaule nicht mehr hören Deine Schmerzen tun weh und machen mich kaputt… ich habe Papa gesagt, dass du diese fiesen Sachen nicht so gemeint hast. Ihr streitet euch über Kohle, über mich und meinen Bruder Es ist nicht leicht im Dritten Weltkrieg aufzuwachsen Finden wir eine Lösung? Können wir eine Familie bleiben? Ich verspreche, ich werde mich bessern, Mama, ich tu alles. Momma please stop cryin', I can't stand the sound Your pain is painful and it's tearin' me down…. ..I told dad you didn't mean those nasty things you said You fight about money, 'bout me and my brother.. It ain't easy growin up in World War III.. Can we work it out? Can we be a family? I promise I'll be better, Mommy I'll do anything
Gliederung • Was bedeutet „Kampf“? • Allgemeine Informationen zum Familiengerichtsverfahren • Institutionen • Verfahrenpfleger • Jugendamt • Sachverständiger • Ablauf eines Sorgerechtsgutachtens • Gruppenarbeit • Kind im „Gerichtssaal“ • Bedeutung für das Kind
Kampf… = eine Auseinandersetzung zweier oder mehrerer rivalisierender Parteien, deren Ziel es ist, einen Vorteil zu erreichen oder für das Gegenüber einen Nachteil herbeizuführen. Konflikt Reibungen Entwicklung Konflikt Reibungen Zerstörung
Allgemeines zum Gerichtsverfahren • gerichtliche Auseinandersetzung = zusätzliche Belastung für das Kind • Kinder unter 14 Jahren können vor Gericht gehört werden Kannvorschrift • ab dem 14. Lebensjahr werden Kinder grundsätzlich angehört Mussvorschrift
Verfahrenpfleger /Anwalt des Kindes • Verfahrenspfleger = Anwalt bzw. Interessenvertreter des Kindes • meist Sozialpädagogen, Mediatoren oder Juristen
Verfahrenspfleger Bestellung eines Pflegers: • Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren • bei drohendem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts • bei der Wegnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie
Verfahrenspfleger Kindeswohl: • steht an oberster Stelle • Kindesinteressen sollen in Gerichtsverfahren einbezogen werden • Entscheidung ob Verfahrenspfleger oder Verfahrenspflegerin liegt im Ermessen des Gerichts
VerfahrenspflegerWie sollte er aus der Sicht der Kinder sein? • nett, freundlich, sympathisch, geduldig • Sicherheit und Unterstützung geben • Meinung des Kindes soll akzeptiert und respektiert werden • verständnisvoll • Verfahrenspfleger = Sprachrohr
Jugendamt • Hat den Auftrag das Kindeswohl sicherzustellen • Ist nicht an Weisungen des Richters gebunden • Bevor eine Stellungnahme erarbeitet werde kann, muss geklärt werden welche Art der Unterstützung von Eltern und Kind in Anspruch genommen werden
Sachverständiger(Begutachtung im Familienrechtsverfahren) • Vom Gericht gesandt • Ziel: Dem Familiengericht zur Lösung des Problem verhelfen • Dient zur Unterstützung und Vorbereitung von Entscheidungen
Sachverständiger(Begutachtung im Familienrechtsverfahren) • Kann nur bestellt werden, wenn: • Eltern und Kinder eine außergerichtliche Hilfe angeboten wurde, diese • Abgelehnt wurde • Oder Erfolglos blieb • Eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder vermutet wird • Das Kind gegen ein Elternteil eingestellt ist und den Kontakt mit ihm verweigert
Ablauf eines Sorgerechtsgutachten 1./2. Sitzung: • Elternteile werden getrennt voneinander befragt • Gegenstand: augenblickliche Stand der Familiensituation, Beziehungsgeschichte, Beziehung des jeweiligen Elternteils zum Kind • 3./4. Sitzung: • Kind wird erst mit dem einen und dann mit dem anderen Elternteil geladen • Interaktionsbegutachtung • Testpsychologische Untersuchung
Ablauf eines Sorgerechtsgutachten • Abschlusssitzung: • Gespräch mit beiden Elternteilen und dem Kind • Sachverständige teilt die Ergebnisse seiner Untersuchung mit
Das Kind im Gerichtssaal • § 50b Abs. 1 FGG • ein Kind wird im familienrechtlichen Verfahren immer dann persönlich angehört, wenn die Neigung, Bindung oder der Wille des Kindes von Bedeutung sind • Keine Anwesenheit der Eltern • Speziell eingerichtete (Spiel-)Räume
Das Kind im GerichtssaalAblauf der „Anhörung“ • Alleinanhörung des Kindes • Informationen des Kindes über den Zweck der Anhörung • Einleitendes Kontaktgespräch • Wenig Protokollieren • Einfache Fragen • Vermeidung von Überforderungen • Ruhige, einfühlende langsame Befragung
Was bedeutet dies für das Kind? • Kinder sollen über Sinn und Zweck der Begutachtung informiert werden • Loyalitätskonflikt möglich • Kinder hoffen, dass die Eltern wieder zusammenfinden • Kinder sind kreativ, verfahrene Familiensituationen durch entsprechendes Verhalten auszubalancieren • Gefühl des „verraten“ ist zu vermeiden • Begutachtung als therapeutisches Forum
Quellen • Balloff, R., 2004: Kinder vor dem Familiengericht. München/Basel • Klosinski, G., 2004: Scheidung-Wie helfen wir den Kindern. Düsseldorf/Zürich • Lehmkuhl, G./Lehmkuhl, U., 1997: Scheidung, Trennung, Kindeswohl. Diagnostische und juristische Aspekte. Weinheim • Menne,K.,(1997): Kinder im Scheidungskonflikt. Beratung von Kindern und Eltern bei Trennung und Scheidung. Weinheim