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GU-Baubeschläge Austria GmbH. Die GU Baubeschläge Austria GmbH wurde 1974 gegründet mit Firmensitz in Hallwang bei Salzburg gegründet. Derzeit sind 51 Mitarbeiter/innen beschäftigt. GU Baubeschläge Austria GmbH ist eine 100 %-ige Tochterfirma der Gretsch Unitas GmbH in Dietzingen.
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Die GU Baubeschläge Austria GmbH wurde 1974 gegründet mit Firmensitz in Hallwang bei Salzburg gegründet. Derzeit sind 51 Mitarbeiter/innen beschäftigt. GU Baubeschläge Austria GmbH ist eine 100 %-ige Tochterfirma der Gretsch Unitas GmbH in Dietzingen.
Seit 1982 fungiert die Gretsch-Unitas GmbH als Dachgesellschaft der Unternehmensgruppe. Sie initiiert Forschung und Entwicklung in den Firmen der Gruppe und koordiniert auch das dort entwickelte Marketing. Die Gretsch-Unitas GmbH ist ein Familien- unternehmen, das sich im Besitz der Familien von Resch befindet.
Das weitläufige Betriebsareal in Sarrebourg bietet FERCO optimale Produktionsbedingungen für sein umfangreiches Beschlag-sortiment
BKS Zukunft mit langer Tradition BKS Verschlusssysteme
Produktgruppen GU-Automatik • Schiebetürenantriebe • Ganzglasanlagen • Alu/Stahl-Rahmenschiebetüren • Fluchtwegschiebetüren • Rundschiebetüren • Falttüren • Teleskoptüren • Winkelschiebetüren • Drehtüren • Karusselltüren
Fluchtürsysteme für Europa Hauptanforderungen an Türen
Anforderung an die Fluchtwegsicherung: • Türen in Rettungswegen müssen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. • Fluchttüren müssen mit einer Handbetätigung den Fluchtweg innerhalb von 1 Sek. ohne Schlüssel- betättigung freigeben. • Fluchttüren sollen nach außen öffnen.
Anforderung an die Fluchtwegsicherung: • Rettungswege dürfen nicht versperrt sein. • Türbeschläge müssen so ausgebildet sein, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können. • Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden
Notausgangsverschlüsse EN 179 Notausgangsverschlüsse nach EN 179 - für Gebäude und Gebäudeteile, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüre kennen. Es ist nicht mit einer Paniksituation zu rechnen.
In der Norm EN 179 werden Notausgangsverschlüsse behandelt, die an Drehflügeltüren mit höchstens 200 kg Masse, 2500mm Höhe und 1300 mm Breite Verwendung finden. Es wird unterschieden in Notausgangsverschlüssen für einflügelige Türen und für ein- und/oder zweiflügelige Türen. Eine zusätzliche Feuerschutzprüfung weist die Tauglichkeit für Feuerschutztüren nach
Panikverschlüsse EN 1125 • Panikverschlüsse nach EN 1125 – • für öffentliche Gebäude oder Gebäudeteile bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüre nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen (Paniksituation).
In der Norm EN 1125 werden Panikverschlüsse behandelt, die an Drehtüren mit höchstens 200 kg Masse, 2500 mm Höhe und 1300 mm Breite Verwendung finden. Es wird unterschieden in Notausgangsverschlüssen für einflügelige Türen und für ein- und/oder zweiflügelige Türen. Es werden zwei Arten der Stangenbetättigung berücksichtigt Typ A: Panikverschluss mit Griffstange Typ B: Panikverschluss mit Druckstange
U. a. sind folgende Richtwerte bei der Bauweise von Panikverschlüssen zu beachten: Überstand W<= 150mm wirksame Stangenläne X / wirksame Türöffnungsbreite Y >= 60% Abstand vom Türanschlag Z <= 150 mm
Kennzeichnung Schlösser und Beschläge sind mit Prüfkennzeichnung (DO-Nummer) sowie der vorgeschriebenen CE-Markierung versehen.
Prüfkennzeichnung DO Nummer BKS Beschläge sind an der Unterseite der Unterschielder gekennzeichnet. BKS Schlösser sind auf dem Stulp sichtbar gekennzeichnet.
Belieferung nach EN 179 und EN 1125 Die Komponenten von zugelassenen Verschlusssyteme dürfen getrennt ausgeschrieben werden. Die Belieferung an die Türe ist ebenfalls getrennt möglich. Die Verantwortung über die ordnungsgemäße Zusammenstellung obliegt dem Montagebetrieb. Für diesen Fall unterliegen der Türenhersteller und der eventuell beteiligte Händler der Informationspflicht.
Schlösser • 1.1 .......... Stck ........... ...........Verschlusskombination PE-100 (mit Schloss 2112)Verschlusssysteme für Notausgänge nach DIN EN 179 und zugelassen für Feuerschutzabschlüsse nach DIN EN1634 bestehend aus: Schloss: 2112BKS-Fallen - Panikschloss 2112 nach DIN 18250 Klasse 4, zugelassen für Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 4102 und in Kombination mit BKS- Beschlägen für Feuerschutzabschlüsse nach DIN EN 1634, Stulp aus nicht rostendem Stahl, abgerundet, ohne Wechsel, in Kombination mit BKS- Beschlägen nach DIN EN 179 (Notausgänge) zugelassen, Nuß 9 mm Vierkant, automatischer Fallenriegel mit integriertem Auslösehebel in Verschlussstellung mit 20 mm Fallenvorstand,Hinterdornmaß 28 mm,Zylinderabstand 72mm,Panikfunktion: C „Schliesszwangfunktion“BKS Objektbeschlagnach DIN 18273 zugelassen für Feuerschutztüren nach DIN 4102 und in Kombination mit BKS- Einsteckschlössern für Feuerschutzabschlüsse nach DIN EN 1634Fabrikat: G.-U / BKSTyp: PE-100 (mit Schloss 2112) Hinweis: Nach DIN EN 179 sind nur komplett zugelassene Verschlusssysteme als Einheit zugelassen!
Die wichtigsten Normen und Verordnungen die in Österreich für Flucht und Rettungswegen zur Anwendung kommen. Arbeitsstättenverordnung (Verkehrswege, Sicherung der Flucht, Abmessungen von Fluchtwegen.) EN 179 Notausgangsverschlüsse EN 1125 Panikverschlüsse EN 13637 El. gesteuerte Notausgangsanlagen, für Türen in Rettungswegen.