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Unfallversicherung

Unfallversicherung. Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen. Die Gesetzliche Unfallversicherung. Eingeführt im Jahr 1884 Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“ Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte

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Presentation Transcript


  1. Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen

  2. Die Gesetzliche Unfallversicherung • Eingeführt im Jahr 1884 • Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“ • Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte • Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. • Der Versicherungsschutz ist nicht universell, sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.

  3. Die Gesetzliche Unfallversicherung • Medizinische und Berufsfördernde Leistungen werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung zur Rehabilitation geleistet. • Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören eventuell zum Leistungsumfang dazu. • Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der Aufsicht der Versicherten hinsichtlich des Arbeitsrechts, der Unfallprävention und auch mit dem Gesundheitsschutz.

  4. Die Gesetzliche Unfallversicherung • Wenn Versicherter durch Unfall oder Berufskrankheit geschädigt ist, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über die 26. Woche nach Versicherungsunfall. (Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 %) • Feststellung und Beurteilung der Erwerbsunfähigkeiten unterliegt dem Versicherungsträger. • Weitere rechtliche Grundlagen bei Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordnung (BKV). • Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 %.

  5. Die Private Unfallversicherung • Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die eine Privatperson haben kann. • Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen finanzielle Folgen abzusichern. • Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein Krankenhaus-Tagesgeld kann hier gesondert abgesichert werden.

  6. Die Private Unfallversicherung • Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach einem Unfall o. einer evtl. folgenden Erwerbsunfähigkeit, ein festes monatliches Einkommen zusätzlich zur staatlichen Absicherung bekommt. • Es gibt keinen festen Beitragssatz, die Versicherungen orientieren sich an den Leistungskompetenzen, die der Versicherte in seinem Vertrag absichern möchte (Individualitätsgrundlagensumme).

  7. Wer sind die Träger der UV? • 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. • Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkassen, die Unfallkasse der Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder uvm. • Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens.

  8. Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall? • Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, sollte man dies sofort dem Arbeitgeber melden. • Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind, ist sofort die entsprechende Stelle zu benachrichtigen.

  9. Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall? • Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung verpflichtet. (Tod oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig). • Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung. • Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder, Verletztenrente, Berufshilfe, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene und Abfindung.

  10. Wem steht die Unfallversicherung zu? • Allen Arbeitnehmer, Behinderte, Landwirtschaftliche Unternehmen, Hausgewerbetreibende, selbständigen Küstenschiffer und Küstenfischer • Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs der Schule, Studierende währende der Aus- und Fortbildung • Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen tätig sind, sowie Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten • Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzten

  11. Wem steht die Unfallversicherung zu? • Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse, Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen • Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau tätig sind • Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen • Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung beschäftigt sind, sowie Entwicklungshelfer.

  12. Wem steht die Unfallversicherung zu? Versicherungsfrei sind: • Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher Genossenschaften • Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und Imker • Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten • Heilpraktiker und Apotheker

  13. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Pflichtversicherung: • Zwangsversicherung • Versicherte kann selbst keine Versicherung abschließen, daher weder mündlich noch schriftlich kündbar Versicherungsschutz: • Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten Fahrten dahin oder zurück • Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge (auf direktem Weg), Berufskrankheiten

  14. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung • UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt Aufgaben: • Prävention = bewahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten • Rehabilitation = übernehmen die Kosten für die Wiedergenesung • Entschädigung = Entschädigung der Versicherten bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung

  15. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Definition: Unfall • Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper einwirkende Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.

  16. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Ansprüche • Heilbehandlung • Verletzungsgeld • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben • Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft • Rente • Pflegegeld • Sterbegeld • Hinterbliebenenrente • Waisenrente

  17. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Maßnahmen zur Unfallverhütung • Erlass von Unfallverhütungs- bzw. Arbeitsschutzvorschriften • Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften • Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften • Durchführung von Ausbildungslehrgängen

  18. Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Leistungen • Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehalten werden. • Bemessung erfolgt mit verschiedenen Invaliditätsgraden, die in Gliedertaxe festgehalten werden (min. 20 %) • Anders als bei privaten Unfallversicherungen die schon ab 1 % Invaliditätsgrad Leistungen erbringen. Fälligkeit der Leistung: • Generelle Ansprüche = 1 Monat • Invaliditätsansprüche = 3 Monate

  19. Unterschied Berufs- & Erwerbsunfähigkeit • Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann. • Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte nur 3–6 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit). • Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte unter 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit). • Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung diverse Untersuchungen bzw. Gesundheitsfragen angefordert.

  20. Unterschied zwischen UV und BU • Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen zahlt immer dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. (z.B. auch bei Allergien, Skelettverschleiß oder „Burn out“) • Die BU sollte Priorität haben, später wird zusätzliche die UV empfohlen. • Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten der Invalidität (z.B. Umbaukosten der Wohnung oder auch Rentenzahlung nach Unfall möglich) zu decken.

  21. Unterschied zwischen UV und BU • Die BU dagegen leistet eine vereinbarte regelmäßige Rentenzahlung bei Unfall und Krankheit, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. ( = Nettoeinkommen) • Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte hohe Invaliditätssummer bei Vorkommen eine Unfalles, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit.

  22. Unterschied UV und Erwerbs-unfähigkeitsversicherung • Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeits-versicherung nicht berufsabhängig. • Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative dar, die nur den schlimmsten aller Fälle absichert! • Eine ausreichende Absicherung des gewohnten Lebensstandards ist dringend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

  23. Finanzielle Grundlagen • Finanziert durch die Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag). • Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Arbeitsendgeld-summe sowie nach der Gefahrenklasse des Berufes. • Die Gefahrenklasse wird von der Vertreterversammlung in deren Gefahrentarif festgesetzt. • Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern erbracht.

  24. Finanzielle Grundlagen • Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird durch Beiträge finanziert die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der gehaltenen Tiere richtet. • Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziert. Rechtsgrundlage: • Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV

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