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Unfallversicherung. Präsentation von: Esra Dereli India Kleipahs Jessica Kreuter Veronika Rohland. Präsentationsverlauf. Pflichtversicherung / Versicherte Personen Versicherungsträger Finanzierung Prävention Leistungen. Pflichtversicherung.
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Unfallversicherung Präsentation von: Esra Dereli India Kleipahs Jessica Kreuter Veronika Rohland
Präsentationsverlauf • Pflichtversicherung / Versicherte Personen • Versicherungsträger • Finanzierung • Prävention • Leistungen
Pflichtversicherung • Unfallversicherung erstreckt sich auch auf den Ehepartner • Ist eine Zwangsversicherung die weder schriftliche noch durch Mündliche Absprache abgeschlossen werden. • Personen die auf anderem Wege gegen Arbeitsunfälle / Berufskrankheiten geschützt sind, sind Versicherungsfrei!
Landwirtschaftliche Unternehmer + Mitarbeiter Auszubildende/ Fortbildende Behinderte Menschen VersichertePersonen Pflegebedürftige Personen Kinder die Tageseinrichtungen besuchen Personen im Gesundheitswesen
Freiwillig versicherte • Muss schriftlich beantragt werden • Versicherung erlischt, wenn ein Beitrag innerhalb Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt wird. • Personen: • Unternehmer • Selbstständige / Freiberufler
Versicherungsträger Träger der Unfallversicherung sind: • Berufsgenossenschaft • Unfallkasse • Gemeindeunfallversicherungsverbände . Für den Bund ist die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherungen zuständig. Gewerbliche Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Zu ihnen gehören aus die See- Berufsgenossenschaft
Finanzierung • Unternehmer zahlen einen Beitrag für ihre Mitarbeiter in die Unfallversicherung ein. • Die Beiträger ändern sich je nach dem Kalenderjahr. • Die Beiträge sind von der Arbeit und Gefahrenklassen abhängig. • Unfallgeschützte Personen: • Alle Arbeitnehmer • Kinder / Schüler / Studenten ( bei besuch von schule, etc…) • Beiträge Zuschläge können erhoben, aber auch Nachlässe gegeben werden. Dieses richtet sich nach der Anzahl, schwere oder Aufwendung eines Unfalles.
Prävention Die Unfallversicherungsträger sorgen für: • Verhütung von Arbeitsunfällen • Berufskrankheiten • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren • Wirksame erste Hilfe Sie erlassen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese enthalten die Reglung für die Einrichtung, Anordnung und Maßnahmen, die die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben.
Berufskrankheiten Nur die, die von der Rechtsordnung der Bundesregierung als Berufskrankheiten bezeichnet werde. • Unternehmer • Muss Unfälle an den Unfallversicherungsträger melden • Arbeitnehmer muss einen Arbeitsunfall sofort dem Arbeitgeber mitteilen. Arbeitsunfälle Während der Hin- und Rückfahrt Leistungen Pflegegeld Wird gezahlt, wenn Versicherte Ihre gewöhnlichen Aufgaben nicht Mehr selbstständig erledigen können. Verletzungsgeld Wird gezahlt wenn Versicherte arbeitsunfähig sind. Übergangsgeld Wird während der Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt • Hinterbliebene • Haben Anspruch auf : • Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten • Hinterbliebenen Rente • Witwenrente • Waisenrente • Rente an Familie, Eltern, Großeltern,etc.. Rente Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit wird die volle Rente gezahlt.