170 likes | 455 Views
Dipl.-Psych. A. Gehrke. 2 . Eckpunkte. RahmenbedingungenAktivit?tenErfahrungen. Dipl.-Psych. A. Gehrke. 3 . Rahmenbedingungen ? WER?. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen?sind die Tr?ger der gesetzlichen Unfallversicherungzahlende Mitglieder der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen si
E N D
1. Erfahrungen und Aktivitäten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Notfallpsychologie Dipl.-Psych. Anne Gehrke
2. Dipl.-Psych. A. Gehrke 2 Eckpunkte Rahmenbedingungen
Aktivitäten
Erfahrungen
3. Dipl.-Psych. A. Gehrke 3 Rahmenbedingungen – WER? Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
zahlende Mitglieder der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen sind die Unternehmen
versichert sind in ihnen die Beschäftigten
für die Betriebe besteht Zwangsmitgliedschaft
4. Dipl.-Psych. A. Gehrke 4 Rahmenbedingungen – WAS? Aufgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
zuständig für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Kontroll- und Beratungsfunktionen in den Unternehmen
den Ursachen arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken nachgehen
Aus- und Fortbildung der betrieblichen Arbeitsschützer
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen Eine Aufgabe ist: Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe!
Viele Unfallversicherungen bieten inzwischen ihre Hilfen bei den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung an. Dazu haben sie branchen-, arbeitsplatz- und arbeitsverfahrensspezifische Check- und Prüflisten sowie Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen ausgearbeitet. Außerdem können sich die Betriebe dazu von den Fachleuten der Berufsgenossenschaften beraten lassen. Vor allem auch den Klein- und Mittelbetrieben wird Unterstützung angeboten.
Eine Aufgabe ist: Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe!
Viele Unfallversicherungen bieten inzwischen ihre Hilfen bei den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung an. Dazu haben sie branchen-, arbeitsplatz- und arbeitsverfahrensspezifische Check- und Prüflisten sowie Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen ausgearbeitet. Außerdem können sich die Betriebe dazu von den Fachleuten der Berufsgenossenschaften beraten lassen. Vor allem auch den Klein- und Mittelbetrieben wird Unterstützung angeboten.
5. Dipl.-Psych. A. Gehrke 5 Rahmenbedingungen – WIE? Die Berufsgenossenschaften gliedern sich nach Erwerbsbereichen und Branchen.
Unfallkassen gibt es im öffentlichen Dienst, gegliedert nach Kommunen oder Aufgaben (wie z.B. Feuerwehr).
Seit dem 01.06.2007 werden die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände von dem gemeinsamen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) vertreten. Die gewerblichen und die öffentlichen Unfallversicherungsträger gründeten bereits 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" - die Fusion von HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) und BUK (Bundesverband der Unfallkassen). Darin sind heute 70 Millionen Menschen (inkl. Schüler/-innen) versichert. Er hat wie bisher eine Selbstverwaltungsstruktur, die Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums wurde allerdings ausgeweitet. Eine Verpflichtung zur Kostenoptimierung bei den Verwaltungskosten wurde ebenfalls im UVMG festgelegt. Die gewerblichen und die öffentlichen Unfallversicherungsträger gründeten bereits 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" - die Fusion von HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) und BUK (Bundesverband der Unfallkassen). Darin sind heute 70 Millionen Menschen (inkl. Schüler/-innen) versichert. Er hat wie bisher eine Selbstverwaltungsstruktur, die Rechtsaufsicht des Bundesarbeitsministeriums wurde allerdings ausgeweitet. Eine Verpflichtung zur Kostenoptimierung bei den Verwaltungskosten wurde ebenfalls im UVMG festgelegt.
6. Dipl.-Psych. A. Gehrke 6 Rahmenbedingungen – WIE? Seit 1996 haben die Unfallversicherungsträger den Auftrag, für die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen.
Dieser so genannte "erweiterte Präventionsauftrag" bedeutet, dass die Unfallversicherungsträger für die Vorsorge aller Gesundheitsgefahren im Betrieb zuständig sind, also auch für psychische Belastungen.
Dazu verpflichtet sie das 1996 verabschiedete neue Sozialgesetzbuch VII. Zwar ist der Unternehmer für alles verantwortlich ist, was zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaft hat ihn jedoch dabei zu überwachen und beraten.Zwar ist der Unternehmer für alles verantwortlich ist, was zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlich ist. Die Berufsgenossenschaft hat ihn jedoch dabei zu überwachen und beraten.
7. Dipl.-Psych. A. Gehrke 7 Rahmenbedingungen PTBS ist nicht in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt, d.h. gilt nicht als Berufskrankheit
aber: traumatisches Ereignis kann Arbeitsunfall sein, wenn als „unfreiwilliges zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ im Kausalzusammenhang mit der Arbeit nachgewiesen (Kausalitätsprinzip) Eine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
oder einer Berufskrankheit ist: Die berufliche Tätigkeit muss
Ursache für den eingetretenen Gesundheitsschaden sein
(Kausalitätsprinzip).
Nach dem Gesetz gilt eine Erkrankung dann als Berufskrankheit,
wenn sie in der so genannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage
zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt ist.
Die BKV in der Fassung vom 11.06.2009 umfasst derzeit 73 Berufskrankheiten.
Ist eine Erkrankung nicht in dieser Liste verzeichnet oder erfüllt
sie nicht die dort genannten Voraussetzungen, gibt es die Möglichkeit,
in Einzelfällen eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“
anzuerkennen. Dazu müssen allerdings neue Erkenntnisse
der medizinischen Wissenschaft darüber vorliegen, dass eine
bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maße als die
übrige Bevölkerung durch ihre berufliche Tätigkeit den besonderen
schädigenden Einwirkungen ausgesetzt ist. Die bloße Verursachung
einer Krankheit durch die berufliche Tätigkeit reicht also
allein nicht aus für die Anerkennung als Berufskrankheit.Eine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
oder einer Berufskrankheit ist: Die berufliche Tätigkeit muss
Ursache für den eingetretenen Gesundheitsschaden sein
(Kausalitätsprinzip).
Nach dem Gesetz gilt eine Erkrankung dann als Berufskrankheit,
wenn sie in der so genannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage
zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt ist.
Die BKV in der Fassung vom 11.06.2009 umfasst derzeit 73 Berufskrankheiten.
Ist eine Erkrankung nicht in dieser Liste verzeichnet oder erfüllt
sie nicht die dort genannten Voraussetzungen, gibt es die Möglichkeit,
in Einzelfällen eine Erkrankung „wie eine Berufskrankheit“
anzuerkennen. Dazu müssen allerdings neue Erkenntnisse
der medizinischen Wissenschaft darüber vorliegen, dass eine
bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maße als die
übrige Bevölkerung durch ihre berufliche Tätigkeit den besonderen
schädigenden Einwirkungen ausgesetzt ist. Die bloße Verursachung
einer Krankheit durch die berufliche Tätigkeit reicht also
allein nicht aus für die Anerkennung als Berufskrankheit.
8. Dipl.-Psych. A. Gehrke 8 Rahmenbedingungen -> Aktivitäten Ziel der Prävention ist es, Arbeitsunfälle und psychische Traumatisierung infolge von Arbeitsunfällen zu verhindern
auf Basis detaillierter Gefährdungsbeurteilungen daher Konzepte für technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen entwickeln Warum sind traumatische Ereignisse ein Thema für den Arbeitsschutz?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, den Schutzbedürfnissen seiner Mitarbeiter nachzukommen. Für traumatische Ereignisse im Arbeitsleben bedeutet dies, dass Gefahren analysiert, Maßnahmen von der Prävention bis zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben durchgeführt und einer Effektivitätskontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu überprüfen, inwiefern diese Maßnahmen durch das Unternehmen selbst oder in Kooperation mit externen Organisationen zu leisten sind.Warum sind traumatische Ereignisse ein Thema für den Arbeitsschutz?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, den Schutzbedürfnissen seiner Mitarbeiter nachzukommen. Für traumatische Ereignisse im Arbeitsleben bedeutet dies, dass Gefahren analysiert, Maßnahmen von der Prävention bis zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben durchgeführt und einer Effektivitätskontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu überprüfen, inwiefern diese Maßnahmen durch das Unternehmen selbst oder in Kooperation mit externen Organisationen zu leisten sind.
9. Dipl.-Psych. A. Gehrke 9 Aktivitäten Beratung
Qualifizierung
Forschung
10. Dipl.-Psych. A. Gehrke 10 Aktivitäten - Beratung Beratung von Mitgliedsunternehmen und Institutionen- bei der Gefährdungsbeurteilung- bei der Auswahl und Umsetzung technischer, organisatorischer und personeller Schutzmaßnahmen
Ermittlung von Ursachen und Begleitumständen von Unfällen
Bereitstellung von Informationsmaterialien- „Empfehlungen der DGUV...“- Publikationen (Datenbank DGUV, Unfallversicherungsträger)- Rundschreiben der Landesverbände
11. Dipl.-Psych. A. Gehrke 11 Aktivitäten Fachausschuss "Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" (FA WIRK) -Arbeitskreis „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“
Das Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt" beschäftigt sich in seiner Arbeit mit dem Themenkomplex psychische Belastungen.
Das Spektrum der Arbeit reicht dabei von Informationsmaterialien, Informationsveranstaltungen und Beratungsleistungen über zielgruppenorientierte Leitfäden bis hin zu Schulungskonzepten und Projekten. Fachausschüsse und Fachgruppen sind Kompetenzzentren im Bereich Sicherheit und Gesundheit, in denen der Sachverstand zu branchenbezogenen und branchenübergreifenden Themenfeldern der Unfallversicherungsträger gebündelt wird. In ihnen arbeiten Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger, Vertreter der DGUV und ihrer Institute, besondere Sachverständige, Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Hersteller und Betreiber der Einrichtungen des Fachgebietes sowie der Sozialpartner. Sie bilden so ein Netzwerk thematisch abgestimmter Kompetenzen mit ausgewiesenen Experten.
Der Fachausschuss "Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" (FA WIRK) stellt unter Berücksichtigung eines umfassenden präventiven Ansatzes Zusammenhänge von Arbeitsbedingungen und der Gesundheit am Arbeitsplatz unter Einschluss neuer Erkenntnisse einschließlich geeigneter Präventionsmaßnahmen zusammen. Fachausschüsse und Fachgruppen sind Kompetenzzentren im Bereich Sicherheit und Gesundheit, in denen der Sachverstand zu branchenbezogenen und branchenübergreifenden Themenfeldern der Unfallversicherungsträger gebündelt wird. In ihnen arbeiten Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger, Vertreter der DGUV und ihrer Institute, besondere Sachverständige, Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Hersteller und Betreiber der Einrichtungen des Fachgebietes sowie der Sozialpartner. Sie bilden so ein Netzwerk thematisch abgestimmter Kompetenzen mit ausgewiesenen Experten.
Der Fachausschuss "Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" (FA WIRK) stellt unter Berücksichtigung eines umfassenden präventiven Ansatzes Zusammenhänge von Arbeitsbedingungen und der Gesundheit am Arbeitsplatz unter Einschluss neuer Erkenntnisse einschließlich geeigneter Präventionsmaßnahmen zusammen.
12. Dipl.-Psych. A. Gehrke 12 Aktivitäten Fokus auf den Themenkomplex der psychischen Extremerlebnisse
Folgen derartiger Situationen auf die Beteiligten und wie man vorbeugend aktiv werden kann Jenseits von Belastungen, die von jedem Einzelnen tagtäglich bei der Arbeit und darüber hinaus bewältigt werden müssen, können bestimmte Situationen zu besonders hohen Bewältigungsanforderungen führen. Beispielhaft seien hier schwere Unfälle, Überfälle oder Katastrophen genannt.Jenseits von Belastungen, die von jedem Einzelnen tagtäglich bei der Arbeit und darüber hinaus bewältigt werden müssen, können bestimmte Situationen zu besonders hohen Bewältigungsanforderungen führen. Beispielhaft seien hier schwere Unfälle, Überfälle oder Katastrophen genannt.
13. Dipl.-Psych. A. Gehrke 13 Aktivitäten – „AG Psyche und Trauma“ Leitfaden für die Aufsichtspersonen als Grundlage für eine orientierende Betriebsberatung
ergänzend dazu Erstellung eines Leitfadens für die Unternehmer
Mediensammlung zum Thema Psychotrauma (im Internet eingestellt)
Mitglieder der AG:
Susanne Bonnemann, BGETEM
Rainer Erb, VBG
Anne Gehrke, IAG
Prof. Hans-Joachim Jensen, BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit
Dr. med. Robert Lang, Bayer. GUVV
Dr. Birger Neubauer, BG Verkehr (2. Tag)
Christian Pangert, DGUV (Protokoll)
Dr. Karsten Schulz, Eisenbahn Unfallkasse
Barbara Weißgerber, BAUA
Dr. Fritzi Wiessmann, Unfallkasse Post und TelekomMitglieder der AG:
Susanne Bonnemann, BGETEM
Rainer Erb, VBG
Anne Gehrke, IAG
Prof. Hans-Joachim Jensen, BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit
Dr. med. Robert Lang, Bayer. GUVV
Dr. Birger Neubauer, BG Verkehr (2. Tag)
Christian Pangert, DGUV (Protokoll)
Dr. Karsten Schulz, Eisenbahn Unfallkasse
Barbara Weißgerber, BAUA
Dr. Fritzi Wiessmann, Unfallkasse Post und Telekom
14. Dipl.-Psych. A. Gehrke 14 Aktivitäten - Rehablitation Arbeitsgruppe „Trauma und Psyche“
Modellverfahren „Einbindung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren bei psychischen Gesundheitsschäden“ wird derzeit weiterentwickelt
Anfang Januar 2011 Expertentagung
Neuauflage des Modellverfahrens für 2. Quartal 2011 geplant zur Expertentagung ist auch die Bundestherapeutenkammer eingeladen
Ansprechpartner der Reha-Gruppe: Dr. Utz Ullmann, Hallezur Expertentagung ist auch die Bundestherapeutenkammer eingeladen
Ansprechpartner der Reha-Gruppe: Dr. Utz Ullmann, Halle
15. Dipl.-Psych. A. Gehrke 15 Aktivitäten – Qualifizierung (branchenübergeifend) Prävention: DGUV Akademie Dresden (mit CISM-Zertifikat)
Psychologische Erste Hilfe: Individuelle Krisenintervention (Grundkurs)
Psychologische Erste Hilfe: Krisenintervention für Gruppen (Aufbaukurs)
Psychologische Erste Hilfe: Fortgeschrittene Krisenintervention für Gruppen und Großgruppen (Aufbaukurs)
16. Dipl.-Psych. A. Gehrke 16 Aktivitäten - Forschung Projekt „abba - Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“
Validierung eines Screeningsinstrumentes zur Identifizierung von Risikopatienten für die Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung auf der Basis schwerverletzter Unfallopfer
Freiburger Arbeitsunfallstudien ( FAUST-I und -II)
Seilunterstütztes Retten und Bergen Das abba-Projekt ist ein Gemeinschaftsprojekt von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und beschäftigt sich speziell mit den besonderen Anforderungen und Gefährdungen von Mitarbeitern im Kundenverkehr.Es beschäftigt sich speziell mit den besonderen Anforderungen und Gefährdungen von Mitarbeitern im Kundenverkehr. Diese werden erfasst, Präventionsschwerpunkte gesetzt und Maßnahmen in Form von Beratung, Mitarbeiterzirkel und gezielte Schulung (z.B. Deeskalationstrainings) durch den Unfallversicherungsträger durchgeführt.Das abba-Projekt soll dabei wichtige Beiträge zur Reduzierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen liefern. Daher beschäftigt sich das abba-Projekt mit der Erfassung psychischer Belastungen, speziell aber mit den besonderen Anforderungen und Gefährdungen von Beschäftigten im Kundenverkehr.Grundsätze einer Unternehmens-Policy „Gewaltfreier Arbeitsplatz“:
null Toleranz gegenüber Aggressoren
Schutz der Mitarbeiter
Anzeige von Straftaten
Dokumentation von VorfällenDas abba-Projekt wird somit wichtige Beiträge zur Reduzierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen liefern.
Seilunterstütztes Retten und Bergen aus Höhen und Tiefen
Im Rahmen des Projekts ermittelten wir gemeinsam mit mehreren Partnern die physischen und psychischen Belastungen und Beanspruchungen bei seilunterstützten Rettungs- und Bergungsvorgängen. Auch Aspekte der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufes bei Rettungen wurden berücksichtigt. Im psychologischen Teil des Forschungsprojekts betrachteten wir die Persönlichkeit des Retters hinsichtlich Kontrollüberzeugungen, Stressverarbeitungsmechanismen sowie seinen akuten Beanspruchungen während der Rettung. Ziel des Projektes ist unter anderem, Kriterien für die Auswahl und Ausbildung von Rettern abzuleiten.
Eine ausführliche Darstellung erfolgte in einem Artikel der Zeitschrift "die BG" 10/2007.Das abba-Projekt ist ein Gemeinschaftsprojekt von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und beschäftigt sich speziell mit den besonderen Anforderungen und Gefährdungen von Mitarbeitern im Kundenverkehr.Es beschäftigt sich speziell mit den besonderen Anforderungen und Gefährdungen von Mitarbeitern im Kundenverkehr. Diese werden erfasst, Präventionsschwerpunkte gesetzt und Maßnahmen in Form von Beratung, Mitarbeiterzirkel und gezielte Schulung (z.B. Deeskalationstrainings) durch den Unfallversicherungsträger durchgeführt.
17. Dipl.-Psych. A. Gehrke 17 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt:
Dipl.-Psych. Anne GehrkeInstitut für Arbeit und Gesundheit der DGUV in Dresden
Tel.: 0351- 457 1722
E-Mail: anne.gehrke@dguv.de