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Inhalt. Einsatzrecht Modul 2a: Unf?lle mit Milit?rflugzeugen: Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen, Polizei und Feldj?gern - Sofortma?nahmen und Gefahren der Einsatzstelle1.Erstma?nahmen nach einem Flugzeugabsturz2.Ordnung des Raumes3.Menschenrettung4.Lagefeststell
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2. Hinweise des Verlags © Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen, www.neckar-verlag.de
Künftig erhalten Bezieher des neben stehenden Kommentars nicht nur Ergänzungslieferungen in Papierform, sondern auch aktuelle Ausbildungsunterlagen auf CD-ROM, die für das Selbststudium und für die Führungsausbildung bestimmt sind.
Diese für die Bezieher des Kommentars kostenlose Ausbildungsunterlage darf innerhalb ihrer Einheit (z.B. Feuerwehreinheit, Ortsverein der Hilfsorganisation), Behörde (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung, Polizeidienststelle) oder Einrichtung (z.B. Rettungswache) verwendet werden. Eine Weitergabe durch Kopien u.Ä. an Dritte ist jedoch nicht zulässig. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlags darf der Beitrag auch nicht ins Internet oder ins Intranet eingestellt werden. Bei Behörden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen wird die Einhaltung des Urheberrechts als selbstverständlich vorausgesetzt, zumal Verstöße straf- und zivilrechtlich verfolgt werden können. Nicht-Abonnenten können die CD-ROM kostenpflichtig beim Verlag beziehen und dürfen sie in gleicher Weise verwenden wie Abonnenten.
Im Download-Bereich des Verlags ist eine Leseprobe freigeschaltet. Diese darf uneingeschränkt kopiert und weitergegeben werden.
Wir danken der Unfallkasse Rheinland-Pfalz für die Unterstützung und dem General Flugsicherheit in der Bundeswehr für die Genehmigung zum Abdruck von Auszügen aus der Broschüre „Hilfe bei Flugunfällen“.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Die Ausbildungsunterlage wird nach bestem Wissen auf dem Laufenden gehalten. Auch wenn keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden kann, „lebt“ sie von ihrer ständigen Aktualität. Anregungen zum Inhalt nimmt der Verlag deshalb gerne entgegen. Sie können z.B. per E-Mail an folgende Adressen gesandt werden:
rimpler@neckar-verlag.de oder Gerd.Graeff@isim.rlp.de (Tel.: 015112216697) 2
3. Inhalt Einsatzrecht Modul 2a: Unfälle mit Militärflugzeugen:Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen, Polizei und Feldjägern - Sofortmaßnahmen und Gefahren der Einsatzstelle
1. Erstmaßnahmen nach einem Flugzeugabsturz
2. Ordnung des Raumes
3. Menschenrettung
4. Lagefeststellung
5. Gefahrenschwerpunkte: Auch bei Flugzeugabstürzen Gefahrenmatrix AAAACEEEE
6. Atemgifte
7. Angstreaktion/Panik
8. Ausbreitung
9. Atomare Gefahren/ionisierende Strahlung
10. Chemische Gefahren
11. Erkrankung/Verletzung
12. Explosionsgefahr
13. Einsturz
14. Elektrizität und elektrische Störungen
Einsatzrecht Modul 2b: Grundsätze der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden 3
4. 4
5. 1. Erstmaßnahmen nach einem Flugzeugabsturz 5
6. 2.1 So schnell wie möglich Ordnung des Raumes 6
7. 2.2 Zufahrtswege, Hubschrauberflüge über Unfallstelle In enger Abstimmung mit der hierfür federführenden Polizei
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge freihalten
Hubschrauberflüge über der Unfallstelle unterbinden
Aufwirbelung von Fasern und Staub verhindern
Falls erforderlich, Koordination der Luftrettung möglichst über SAR-Leitstelle (derzeit noch Münster), z.B.
Festlegung von Lufträumen mit Durchflugverbot bei Not- und Katastrophenfällen und deren Beantragung bei der zuständigen Luftaufsichtsbehörde
Einsatz von Großraumrettungshubschraubern
Koordination der ein- und abfliegenden Maschinen durch On-Scene-Coordinator
Einsatz eines flächendeckenden Flugfunksystems zur Führung sämtlicher Luft-Einsatzmittel auf allen VHF- und UHF-Flugfrequenzen
7
8. 3.1 Menschenrettung Menschenrettung
Die Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich ist unter besonderer Berücksichtigung des Eigenschutzes durchzuführen
Nach Entscheidung des Einsatzleiters können Einsatzkräfte zunächst ohne vollständige persönliche Schutzausrüstung für besondere Gefahren (Sonderausrüstung) vorgehen, sofern dies mit vertretbarem Risiko möglich ist (z.B. bei einer ersten Sichtung und Beurteilung der Schadenslage)
Sie sind jedoch mindestens mit der Persönlichen Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung im Innenangriff auszurüsten (siehe nächste Folie)
Vorsorglich so schnell wie möglich
Eingangskontrollpunkt einrichten (z.B. Kontrolllisten über Personenzugänge, -abgänge)
falls erforderlich eine Not-Dekontamination vorbereiten und einrichten
8
9. 3.2 Mindestausstattung im Gefahrenbereich 9
10. 4.1 Lagefeststellung: Bisherige Einsatzmaßnahmen Bisherige Einsatzmaßnahmen von Helfern vor Ort feststellen:
Angelaufene Maßnahmen
Personaleinsatz
Materialeinsatz
Gefahr der Aufnahme giftiger Stoffe beachten, deshalb möglichst immer auf der dem Wind zugewandten Seite der Unfallstelle arbeiten!
10
11. 4.2 Lagefeststellung: Erfassung Schadensumfang Erfassung Schadensumfang:
Evtl. Todesfälle
Anzahl Verletzte
Eine auf das Luftfahrzeug bezogene Risikoanalyse erstellen und das eingesetzte Personal unverzüglich unterrichten, z.B.
Munition?
Gefahrstoffe?
Lagebericht - Rückmeldung
11
12. 4.3.1 Lagefeststellung: Vorläufige Absperrungdes Schadensgebiets ausreichend? Erste räumliche Festlegung Schadensgebiet
Vorläufig festgelegten Gefahrenbereich
markieren
für Unbeteiligte absperren und
Absperrbereiche an Lageentwicklung anpassen
Absperrgrenzen unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (z.B. freies Gelände oder dicht besiedeltes Gebiet, Rauchentwicklung, Gefahrstofffreisetzung):
300 m Sicherheitsabstand bieten zunächst ausreichend Schutz vor Gasen und Giften
Im Sperrgebiet darf sich nur das unbedingt notwendige Personal aufhalten 12
13. 4.3.2 Lagefeststellung: Absperrgrenzen bei scharfer Munition Bei scharfer Munition mindestens 1.500 m Sicherheitsabstand für Unbeteiligte!
Bevor Klarheit über Munition, vor allem bei Kampflugzeugen und -hubschraubern, vorsorglich von scharfer Munition ausgehen!
Betreten des Sperrgebiets bis zur Klärung der Lage grundsätzlich nur zur Menschenrettung oder zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, falls nach den Umständen vertretbar
Dabei immer auf mögliche Deckung achten!
Endgültige Festlegung des Absperrbereichs nach Rücksprache mit dem Fachpersonal der Bundeswehr und/oder der verbündeten Streitkräfte
13
14. 4.3.3.1 Räumung erforderlich? Falls eine Räumung erforderlich ist:
Menschen, falls möglich und vertretbar auch Tiere aus dem Gefahrenbereich bringen
Bevölkerung warnen
Weitergehende Räumung nach Lageentwicklung einplanen (z.B. Einwirkbereich von ggf. giftigem Brandrauch)
Falls keine kurzfristige Räumung möglich ist, im Gefahrenbereich - hierzu gehört auch der Einwirkbereich von Brandrauch - befindliche Zivilpersonen auffordern,
sich nur in geschlossenen Räumen aufzuhalten
Fenster und Türen zu schließen
Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten 14
15. 4.3.3.2 Wann kann auf eine Räumung verzichtet werden? Auf eine Räumung kann verzichtet werden, wenn die Gefährdung durch den Stoff außerhalb des Gebäudes größer einzuschätzen ist als im Gebäude
Eine Räumung des Gefahrenbereichs erfolgt in jedem Fall bei Explosionsgefahr 15
16. 4.4 Lagefeststellung: Art /Menge gefährlicher Stoffe Art / Menge gefährlicher Stoffe feststellen:
Befragung Betroffener, falls möglich (z.B. mit Fallschirm gelandeter Pilot)
Kennzeichnung (z.B. Art des Flugzeugs, Hinweise auf Schleudersitz)
Rückfragen bei SAR-Dienst (z.B. SAR – Leitstelle Münster)
Nachschlagewerke/Datenbanken
Transportpapiere und andere mitgeführte Unterlagen, soweit nach Unfall noch verwertbar
Ex-Messungen
Konzentrationsmessungen (in Windrichtung)
unmittelbar vor Ort
50 m Radius
100 m Radius
sonst nach Lage 16
17. 4.5 Lagefeststellung: Wetterdaten Erfassung Wetterdaten:
Windrichtung / -stärke erfassen
Wind bei Annäherung an Unfallstelle berücksichtigen (mit dem Wind vorgehen)
Temperatur
Niederschlag 17
18. 4.6 Lagefeststellung: Infrastruktur des Schadensgebiets Infrastruktur des Schadensgebiets:
Verkehrstechnische Erschließung (z.B. Anfahrtswege, Platz für Bereitstellungsräume?)
Bebauung
Nutzung / Belegung
Versorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Strom)
Entsorgungseinrichtungen (Kanalnetz)
Evtl. Zündquellen 18
19. 4.7 Lagefeststellung: Eigene Lage, weitere Maßnahmen Feststellung eigener Lage:
Fahrzeuge / Geräte
Fernmeldemittel (Schnittstellen zu fremden Kommunikationssystemen organisieren, z.B. zu Funknetzen militärischer Stellen)
Personal
Reserven rückwärtiger Bereich
Ggf. weitere Maßnahmen nach (Rahmen-) Alarm- und Einsatzplänen „Gefährliche Stoffe“ und ggf. „Gesundheit“ (Massenanfall von Verletzten) 19
20. 5.1 Gefahrenschwerpunkte Gefahren der Einsatzstelle ist der Oberbegriff für die Vielfalt schädlicher Einflüsse, die an Einsatzstellen auftreten können
Um sich vor diesen zu schützen, müssen die Einsatzkräfte diese Gefahren, ihre Auswirkungen sowie Mittel für ihre Abwehr kennen (Eigenschutz)
Da die einzelnen Gefahren umfangreich und unüberschaubar sein können, bedienen sich die Einsatzkräfte des Gefahrenschemas, einer Merkregel (4A-1C-4E-Regel), die die wichtigsten Gefahrenschwerpunkte benennt
Besonders im Führungsvorgang wird durch systematisches Durchgehen aller Einzelschritte sichergestellt, dass
keine Gefahr übersehen wird und
die einsatztaktisch richtigen Entscheidungen getroffen werden 20
21. 5.2 Auch bei Flugzeugabstürzen Gefahrenmatrix AAAACEEEE AAAACEEEE = 9 Gefahren der Einsatzstelle
A Atemgifte
A Angstreaktion/Panik
A Ausbreitung
A Atomare Gefahren/ionisierende Strahlung
C Chemische Gefahren
E Erkrankung und Verletzung
E Explosion
E Einsturz
E Elektrizität
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22. Weitere Informationen auf der CD-ROM für Abonnenten 22 Weitere Informationen finden Sie auf der CD-ROM für Abonnenten des Kommentars Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und Unfallversicherung in Rheinland-Pfalz, die auf Wunsch auch an Nicht-Abonnenten geliefert wird
Dort finden Sie z.B. Näheres
zur Bekämpfung von entstehenden Munitionsbränden
zur Explosionsgefahr bei entwickelten Munitionsbränden
zu besonderen Maßnahmen bei Unfällen mit Kernwaffen (unter Berücksichtigung von Einsatzhinweisen des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Infrastruktur und Sport, die mit dem Bundesministerium für Verteidigung abgestimmt sind)
zum Merkblatt „Hilfe bei Flugunfällen“ des Generals Flugsicherheit in der Bundeswehr
zur Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften und der Bundeswehr in militärischen Sicherheitsbereichen
zum Verhältnis zwischen Polizei und Feldjägern
zur Bildung eines gemeinsamen Pressezentrums.
Diese Einsatzhinweise sollten allen zivilen Einsatzleitern bekannt sein, denn sie erleichtern die Zusammenarbeit sehr.