220 likes | 350 Views
Basis EntgeltTV Anforderungen an die Zielvereinbarung Eskalationsmechanismen bei Nichteinigung Regelungen bei Wechsel & Ausfallzeiten Abrechnungs- & Zahlungsmodalitäten Information an die MA. diverse Absicherungen bei variabler Zahlungen Regeln zu Daten
E N D
Basis EntgeltTV Anforderungen an die Zielvereinbarung Eskalationsmechanismen bei Nichteinigung Regelungen bei Wechsel & Ausfallzeiten Abrechnungs- & Zahlungsmodalitäten Information an die MA diverse Absicherungen bei variabler Zahlungen Regeln zu Daten Funktionsweise der paritätischen Kommission Absicherung u.a. von Altersversorgung heutigen Gehälter Dynamik der heutigen Gehälter Erfolgsabhängige Bezahlung im Vertrieb bei Digital/Compaq (ab 1997)
Für wen gilt die BV ? • Für alle VBs & VLs mit Zielvereinbarung • nicht für Trainees • Namensliste pro Quartal
binnen 4 Wochen nach FY Beginn schriftlich deutsch unterschrieben nur quantitative Ziele bei 100% Zielerfüllung wird das Zieleinkommen bezahlt genaue Beschreibung von Kunden (AR-Nr., PLZ, Industriecode) & Produkten (Product Line und/oder Code) wenn gültig, kann sie gegen den Willen des Mitarbeiters nicht ohne weiteres geändert werden Zielvereinbarung (Goalsheet)
“Die Zielvorgaben müssen bei normaler Leistung im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar sein.” (BV Ziffer 3.1e) “Der Arbeitgeber stellt die sachlichen, personellen und ausbildungsmäßigen Voraussetzungen bereit.” Zielvereinbarung
Wie kommt eine Zielvereinbarung zustande ? • Vorgabe durch den Vorgesetzten Sie gilt entgültig, wenn Mitarbeiter nicht widerspricht • Sie gilt vorläufig, wenn Mitarbeiter widerspricht. Dazu hat er zwei Wochen Zeit. Sie gilt entgültig, wenn Mitarbeiter und Vorgesetzter sich einigen. • Sie gilt vorläufig, wenn der Mitarbeiter die paritätische Kommission anruft. Dazu hat er weitere zwei Wochen Zeit. • Spätestens in der paritätischen Kommission wird die entgültig geltende Zielvereinbarung festgelegt.
Split auf mehrere Beteiligte möglich bei Konflikt paritätische Kommission Bei Storno eines Geschäfts durch Digital kein Nachteil für den VB bei Konflikt paritätische Kommission Splitklausel, Stornoklausel
Variable Vergütung % Zielerfüllung % Zieleinkommen pro 1% 0,3% zzgl. Garantieeinkommen 0% 70% Garantieeinkommen 50% 85% 100% 100% Zieleinkommen 150% 115% 200% 130% 300% 160% Kappungsgrenze Prozentfaktor 0,3% Geld pro 1% Zielerfüllung im Bereich 0..100% Zielerfüllung fest garantiert, oberhalb 100% Ziel-erfüllung sind andere Prozentfaktoren denkbar.
variable Vergütung bei Zieleinkommen von DM 100.000 p.a. % Zielerfüllung DM Zieleinkommen pro 1% DM 300 zzgl zu Garantieein- kommen 0% 70.000 Garantieeinkommen 50% 85.000 100% 100.000 Zieleinkommen 150% 115.000 200% 130.000 300% 160.000 Kappungsgrenze
je 2 Mitglieder GBR und Digital tagt binnen 4 Wochen bei Patt: 5. Mitglied je Einzelfall alternierend GBR und Digital Reihenfolge Fälle alphabetisch 5. Person bei 1. Fall per Los Entscheidung ist bindend !!! gilt rückwirkend ab Tag der Beschwerde variable Bezahlung - paritätische Kommission
Ausfallzeiten wie Krankheit Urlaub Mutterschutz sonstige bezahlte Abwesenheit Zielvorgabe bei BRs Stellenwechsel Sales zu Sales Sales zu Nichtsales Nichtsales zu Sales Austritte Eintritte Änderung der Ziel-vereinbarung während des Geschäftsjahres variable Bezahlung - Sonstiges
Daten nur in der GmbH ins Ausland nur anonyme Summendaten Vier-Augen-Prinzip bei Änderung Aufbewahrung mind. 4 Jahre Anforderung an genaues & zeitgerechtes Reporting derzeit im indirekten Bereich nicht gegeben dafür Pauschalabgeltung des Zinsnachteils bei 70% indirekt: 1,26% vom Zielein-kommen variable Bezahlung - weiteres Sonstiges
Zahlungsmodalitäten I • Zahlung der variablen Anteile monatlich Ausnahme: bei Abschlagszahlungen und bei Absicherungseinkommen • Basis sind schriftliche, nachvollziehbare Kontoauszüge • Umlegung des 13. Monatsgehalts auf die 12 Monatsgehälter
Zahlungsmodalitäten II • Abschlagszahlung von maximal 15% des Zieleinkommens möglich (bei 70:30) • Rückzahlung an Digital nur durch Verrechnung mit zukünftigen Vergütungsansprüchen • Pro Monat höchstens 15% des Zieleinkommens rückforderbar, und zwar durch Verrechnung • Beispiel bei Zieleinkommen DM 10.000 p.M.: monatl. Garantieinkommen DM 7.000 monatl. Abschlag DM 1.500 monatl. Verrechnung bei 0% Zielerfülllung DM 1.500
Der Prozentwert oder Akzelerator im Bereich von 0% bis 100% Zielerfüllung ist festge-schrieben, und zwar auf: 0,3% vom Zieleinkommen je 1% Zielerfüllung Folge: bei z.B. 50% Zielerfüllung muß mind. 85% des Zieleinkommens bezahlt werden Digital garantiert eine Zahlung von mind. 97% der Zieleinkommen im Durchschnitt eines Geschäftsjahres Folge: das Risiko von kollektiv überhöhten Goals wird begrenzt Die Zielgehälter werden im Durchschnitt wie der Tarif erhöht Absicherungen I
Mindestgehälter Ein Vertriebsmitarbeiter hat Anspruch auf das Maximum von • Garantieeinkommen (70% Zieleinkommen) • Tarifgehalt • Absicherungseinkommen
Jeder Mitarbeiter erhält mitgeteilt zum 1.7.1997 und bei jeder Änderung: Sein Zieleinkommen Sein Garantieeinkommen Sein Absicherungs-einkommen (für “Alt”-Digitaler) Sein Tarifeinkommen (bei tariflicher Eingruuppierung) Einspruchsfrist für Mitarbeiter bei “Buchungsschluß“: Digital muß irgendwann für einen Monat den “Buchungsschluß“ gegen-über dem Mitarbeiter er-klären Dann Einspruchsfrist von zwei Monaten Weitere Regelung für Mitarbeiter
Liste VBs & VLs zum 1.7.1997 & quartalsweise Liste der EDV-Systeme, die für erf.abh. Bezahlung relevant sind Liste der variablen Einkommen der MA in % des Zieleinkommens mit Durchschnittswert Liste Vorgaben & Istwerte GBR unternehmensweit BRs für ihren Zuständig-keitsbereich Informationsrechte von GBR und BRs
Einzel-BVs zu SBU MCS NSIS OMS ferner Formular Zielvereinbarung Formular Kontoauszug (in einem Monat) Namensliste Liste EDV-Systeme Vertriebsregeln (deutsche Übersetzung in Arbeit) ... ständig in Arbeit ...