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Präsentationsprüfung. Gesetzliche Grundlagen. Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit der Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder
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Präsentationsprüfung September 2013
Gesetzliche Grundlagen Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit der Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie als darauf bezogene mündliche Prüfung in der Didaktik und Methodik in diesem Förderschwerpunkt. September 2013
Absprachen Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan Keinen kompletten Förderplan vorstellen Nur ausgewählte Aspekte im direkten Zusammenhang mit unterrichtlichen Konsequenzen darstellen 1 Förderziel vertiefen; Kompetenzen konkret benennen Inhaltliche Aussage: „Es hat sich etwas verändert, weil…“, „Es hat sich nichts verändert, weil…“ evaluierter Förderplan Wie kann ich (FöLAA) Unterricht gestalten, damit der Schüler diese Kompetenz erwirbt? September 2013
Ablauf September 2013
Vor der Prüfung Dokumentation Sollte nicht zu umfangreich seinunnötige Bindung von Kräften 1 Gliederung (2 DINA 4) zur Visualisierung, z.B. Mind-Map, Inhaltsverzeichnis, Fließdiagramm, Themengliederung 1 Woche vorher das Thesenpapier dem FL zumailen; Änderungen sind weiterhin möglich; Groborientierung für die Prüfungsplanung des FL ist dadurch gegeben Bietet Orientierung für Prüfungsausschuss und Protokollant Art der Visualisierung ist freigestellt September 2013
Vor der Prüfung FöLAA´s erhalten im BS Anleitung zu den notwendigen Angaben für die Gliederung: Briefkopf des Studienseminars Name des Prüflings Angabe zum FSP und Fach beteiligte Fachleitern Thema: Beispiel für Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt L in einer Klasse 1-2“, Beispiel für Förderplan: „Förderung der phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne“ Kompetenzerwartung bzgl. Unterrichtseinheit oder Förderplan (übergeordnete Fragestellung) Literatur September 2013
Beurteilung Im Leitfaden werden Leitfragen für die FöLAA´s aufgenommen und die daraus abgeleiteten Beurteilungskriterien benannt. Folgende Kompetenzbereiche sind berücksichtigt: Fach-/Sachkompetenz Kommunikationskompetenz Medienkompetenz September 2013
Absprachen zur Beurteilung Der Gesamteindruck zählt kein arithmetisches Mittel! Keine vorgeschriebene Gewichtung der einzelnen Kompetenzbereiche, aber die Fach-/ Sachkompetenz ist zentral! Gewichtung der Präsentationsprüfung im Vergleich zu den anderen Prüfungsteilen muss noch geklärt werden Beurteilungshilfe ist nur eine Ergänzung zum Protokollbogen. Dieser bleibt bestehen und sollte weiterhin eine DINA4-Seite nicht überschreiten September 2013