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Krisen als Chance?. Frauen in gesellschaftlichen Umbruchsituationen des „langen“ 19. Jahrhunderts. Gliederung. Rechtliche und gesellschaftliche Situation von Frauen in der ersten Jahrhunderthälfte Krisenjahr 1848: Möglichkeiten und Folgen
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Krisen als Chance? Frauen in gesellschaftlichen Umbruchsituationen des „langen“ 19. Jahrhunderts
Gliederung • Rechtliche und gesellschaftliche Situation von Frauen in der ersten Jahrhunderthälfte • Krisenjahr 1848: Möglichkeiten und Folgen • Frage der Erwerbsarbeit und Forderungen der Frauenbewegung • Erster Weltkrieg als Katalysator?
Rechtliche und gesellschaftliche Situation von Frauen in der ersten Jahrhunderthälfte • Idealbild der Frauenrolle im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811(ABGB): • Rollenverteilung in der Ehe • „Der Mann ist das Haupt der Familie. In dieser Eigenschaft steht ihm vorzüglich das Recht zu, das Hauswesen zu leiten; es liegt ihm aber auch die Verbindlichkeit ob, der Ehegattinnn nach seinem Vermögen den anständigen Unterhalt zu verschaffen und sie in allen Vorfällen zu vertreten.“ (§ 91, ABGB 1811, 1. Bd., 32.) • „Die Gattinn erhält den Nahmen des Mannes, und genießt die Rechte seines Standes. Sie ist verbunden, dem Manne in seinem Wohnsitz zu folgen, in der Haushaltung und Erwerbung nach Kräften beyzustehen, und so weit es die häusliche Ordnung erfordert, die von ihm getroffenen Maßregeln sowohl selbst zu befolgen, als befolgen zu machen.“ (§ 92, ABGB 1811, 1. Bd., 33.) • Verwaltung des eheweiblichen Vermögens • „So lange die Gattin nicht widersprochen hat, gilt die rechtliche Vermuthung, daß sie dem Manne als ihrem gesetzmäßigen Vertreter die Verwaltung ihres freyen Vermögens anvertrauet habe.“ (§ 1238, ABGB 1811, 2. Bd., 357.) • Gesetzlicher Güterstand und Herkunft des Erwerbs • „Haben Eheleute über die Verwendung ihres Vermögens keine besondere Uebereinkunft getroffen; so behält jeder Ehegatte sein voriges Eigenthumsrecht, und auf das, was ein jeder Theil während der Ehe erwirbt, und auf was immer für eine Art überkommt, hat der andere keinen Anspruch. Im Zweifel wird vermuthet, daß der Erwerb von dem Manne herrühre.“ (§ 1237, ABGB 1811, 2. Bd., 357.) • Geschlechtscharaktere (Mitte des 18. Jahrhunderts) • Exkurs: Geschlechtsspezifische Stereotypen im 16./17. Jahrhundert von der „weiblichen Plödigkeit, Einfalt“ • Zusammenhang mit Geschlechtsvormundschaft und „Weiblichen Rechtswohltaten“ • Gegenentwurf: George Sand
2. Krisenjahr 1848 Barrikadenbau Vielzahl an Flugschriften und Zeitungsartikel Volksaufläufe, Aufmärsche Protest gegen geschlechts-spezifisch ungleiche Arbeitsbedingungen Instabile Lage in Wien: Kaiser flieht nach Innsbruck Wiener Demokratischer Frauenverein: Forderung nach Gleichberechtigung der Frauen Desorientierung bis politische Handlungs-unfähigkeit Oktober: Eroberung Wiens durch die kaiserlichen Truppen
Folgen von 1848 Etablierung der politischen Partizipation – zugleich Frauenwahlrecht - auf Gemeindeebene - durch Bevollmächtigung - auf Ebene des Landtags - persönliches Stimmrecht - nicht auf der Ebene des Reichsrats
3. Frage der Erwerbstätigkeit und Forderungen der Frauenbewegung • Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation • Verknappung des Arbeitsmarktes • Gründung der Frauenerwerbs-Vereine • Gemäßigte Forderungen
Reform des ABGB Chancen auf Änderungen: • Forderung nach partnerschaftlicher Ehe • Eigene Vertretung vor Gericht • Eigene Verwaltung des Vermögens • Übernahme von Vormundschaften auch für fremde Kinder • Zeichnungsfähigkeit von Testamenten, Urkunden,…
Entwicklung der Wahlrechtsforderungen • Zunehmende Ausgrenzung von Frauen • Unterschiedliche Strategien von Bürgerlicher Frauenbewegung und Sozialdemokratinnen • 1907: Allgemeines und direktes Wahlrecht für Männer • Weitere Forderung nach dem Frauenwahlrecht
4. Erster Weltkrieg als Katalysator? • Änderung im Vormundschaftsrecht • Frauen als Solennitätszeuginnen • Eherecht bleibt unangetastet • 1917: Einbruch der GegnerInnen des Frauenwahlrechts • 1918: Aktives und passives Wahlrecht für Frauen
Literatur • Bader-Zaar, Birgitta, Frauenbewegungen und Frauenwahlrecht, in: Helmut Rumpler (Hg.), Politische Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft. Parteien, Vereine und Interessenverbände als Träger der politischen Partizipation (Die Habsburgermonarchie 1848-1918, VIII, Teilbd. 1), Wien 2006, 1005-1027. • Forster, Ellinor, „Ich glaube, es muß doch eine Gränze geben, wo die Pflicht des Weibes aufhört und sein Recht beginnt.“ Von Juristen und Laien diskutierte und in die Praxis umgesetzte Vorstellungen von weiblichen Handlungsspielräumen im Eherecht des 19. Jahrhunderts, in: Tagungsband „Reflexe a sebereflexe ženy a ženské otázky v 19. století – Reflexion und Selbstreflexion der Frau und der Frauenfrage im 19. Jahrhundert (1848-1918), Prag 23.-24. November 2006” (im Druck; TEXT SIEHE SEPARATE DATEI). • Forster, Ellinor, The Construction of „Male Capability“ and „Female Inability“ to Assume Guardianship of Children in the Austrian „Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch“ (ABGB) in the 19th Century, in: In: Grethe Jacobsen (Hg.), Less Favored - More favored. Proceedings from a Conference on Gender in European Legal History, 12th - 19th Centuries. Copenhagen 2005, 16 S. http://www.kb.dk/kb/publikationer/fundogforskning/online/artikler/08_Foster.pdf • Friedrich, Margret, Zur Genese der Stellung der Ehefrau im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in: L‘Homme. Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 14/1 (2003), 97-109. • Frysak, Elisabeth, Legale Kämpfe. Die petitionsrechtlichen Forderungen der österreichischen bürgerlichen Frauenbewegung zur Änderung des Ehe- und Familienrechtes um die Jahrhundertwende, in: L‘Homme. Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 14/1 (2003), 65-82. • Hauch, Gabriella, Frau Biedermeier auf den Barrikaden. Frauenleben in der Wiener Revolution 1848, Wien 1990. • Honegger, Claudia, Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib, 1750-1850, Frankfurt a. M. 1990.