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Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft

Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Ein Plus für UnternehmerInnen. VersicherungsService. PV-Versichertenstock (12/2012). Tirol ca. € 230 Mio. an aktiven Versicherungsbeiträgen. Ein Plus für UnternehmerInnen. VersicherungsService.

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Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft Ein Plus für UnternehmerInnen

  2. VersicherungsService PV-Versichertenstock (12/2012) Tirol ca. € 230 Mio. an aktiven Versicherungsbeiträgen Ein Plus für UnternehmerInnen

  3. VersicherungsService Pensionsfond Überleitungsgesetz Ziviltechniker BGBL I 04/2013 Ein Plus für UnternehmerInnen

  4. VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 1 ab 01.01.2013: Überleitung des ZT-Wohlfahrtfonds (ZT-WFF) mit 01.01.2013 in das FSVG in Tirol sind davon betroffen: Aktiv keine Pension 492 Aktiv und Pension 28 Pensionsversicherung nach dem FSVG mit Beitragssatz 20 % Krankenversicherung Opting-out gem. § 5 GSVG keine Unfallversicherung Ein Plus für UnternehmerInnen

  5. VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 2 ab 01.01.2013 Neuzugangsbeitragsgrundlage € 537,78 für die ersten drei Kalenderjahre über Antrag kann die NZ-Beitragsgrundlage für die Jahre 2013 bis 2015 erhöht werden für einzelne oder alle drei Jahre Basis sind die Einkünfte aus der Ziviltechnikertätigkeit lt. EKSt.-Bescheide 2010 bis 2012 dadurch können hohe Beitragsnachforderungen vermieden werden interessant für ZT die in den nächsten Jahren die Pension beantragen ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend Ein Plus für UnternehmerInnen

  6. VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 3 ab 01.01.2013 die Bestimmungen über Beginn und Ende gelten analog den Ärzten aktive ZT die am 01.01.2013 bereits eine Leistung aus dem ZT-WFF beziehen sind ausgenommen ein späterer Leistungsbezug mit einer aufrechten Befugnis führt zu keiner Ausnahme aus der FSVG-Versicherung ein Antrag auf Ausnahme infolge Geringfügigkeit ist für ZT nicht möglich (Ausnahme: für die Dauer einer vorzeitigen Alterspension) ebenfalls ist die im FSVG für Ärzte bestehende Ausnahmeregelung aufgrund eines pragmatisierten Dienstverhältnissen für ZT nicht anzuwenden Ein Plus für UnternehmerInnen

  7. VersicherungsService „Opting-out“ in der Krankenversicherung Ärzte / Tierärzte Apotheker Wirtschaftstreuhänder Ziviltechniker Rechtsanwälte / Patentanwälte / Notare Wahlmöglichkeiten: Private Gruppenkrankenversicherung Selbstversicherung gem. § 16 ASVG Selbstversicherung gem. § 14a GSVG Pflichtversicherung gem. § 14b GSVG es besteht jedoch Versicherungspflicht ! Ein Plus für UnternehmerInnen

  8. VersicherungsService Die Beitragsermittlung 1 Beitragsgrundlage X Beitragssatz = Beitrag Ein Plus für UnternehmerInnen

  9. VersicherungsService Die Beitragsermittlung 2 vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid endgültige Beitragsgrundlage Ein Plus für UnternehmerInnen

  10. UNSER SERVICE vorläufige BGRL nach dem GSVG / FSVG für 2013: im Jahr 2010 bestand eine GSVG/FSVG-Pflichtversicherung endg. BGRL 2010 vervielfacht mit dem Aktualisierungsfaktor 1,056 = vorläufige BGRL 2013 Ein Plus für UnternehmerInnen

  11. VersicherungsService Die Beitragsermittlung 3 Die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. € 5.180,- BGRL Mindest-BGRL PV € 673,17 Ein Plus für UnternehmerInnen

  12. VersicherungsService Jungunternehmerregelung alle Neubeginner (Gewerbetreibende, Gesellschafter, Ärzte, ZT……..) gilt nicht für „Neue Selbständige“ nur bei erstmaligem Eintritt, d.h es darf keine GSVG/FSVG-Versicherungszeit vorliegen anstelle der mtl. Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von: PV: € 673,17 (Wert 2013) KV: € 689,81 (Wert 2013) tritt für die ersten drei Kalenderjahre vorläufig € 537,78 ein Ein Plus für UnternehmerInnen

  13. VersicherungsService endgültige BGRL nach dem GSVG / FSVG: Einkünfte aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erhöht um die im Beitragsjahr vorgeschriebene KV/PV-Beiträge vermindert um (schriftlicher Antrag erforderlich) Veräußerungsgewinne die dem Sachanlagevermögen zugeführt wurden und Sanierungsgewinne geteilt durch die Anzahl der Ausübungsmonate Ein Plus für UnternehmerInnen

  14. VersicherungsService jährliche Höchstbeitragsgrundlage 2013: generell 62.160,- Euro Ermittlungsvorgang ASVG und 4.440,-* x 14** = 62.160,- Euro B-KUVG *Tagesgrundlage € 148,- x 30 = Monatsgrundlage **14 Bezüge pro Jahr, da 2 Sonderzahlungen GSVG und 5.180,-* x 12 = 62.160,- Euro BSVG *das 35-fache der täglichen ASVG-Grundlage (€ 148,- x 35) *gegenüber dem ASVG um 1/6 erhöht, da keine Sonderzahlungen Ein Plus für UnternehmerInnen

  15. VersicherungsService GSVG - Beitragssätze 2013: Krankenversicherung: Pflicht- und Weiterversicherung 7,65 %* Selbst- und Pflichtversicherung gem. § 14a/b 7,65 %* Zusatzversicherung 2,5 % Zusatzbeitrag für Angehörige 3,4 % Familienversicherung über 18. LJ. 7,65 % Familienversicherung unter 18. LJ. 1,91 % Pensionisten 5,1 % Selbständigenvorsorge 1,53 % *7,05 % Grundbeitrag 0,5 % Zusatzbeitrag 0,1 % Ergänzungsbeitrag Ein Plus für UnternehmerInnen

  16. VersicherungsService GSVG - Beitragssätze 2013: Pensionsversicherung: Pflichtversicherung – GSVG 18,5 % Pflichtversicherung – FSVG 20 % Weiterversicherung 22,8 % Ein Plus für UnternehmerInnen

  17. VersicherungsService Die Beitragseinhebung Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Verzugszinsen ab 19. Tag der Fälligkeit Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Mahnung Exekution Ein Plus für UnternehmerInnen

  18. VersicherungsService Mehrfachversicherungin der PV GSVG Überschrei- tungsbetrag, davon Differenzbeitragsvorschreibung Rückzahlung 11,4 % ASVG 18,5 % GSVG (Wert 2013) 20 % FSVG Höchstbeitragsgrundlage GSVG Mindestbeitragsgrundlage GSVG ASVG GSVG ASVG ASVG ASVG Ein Plus für UnternehmerInnen

  19. VersicherungsService Ausnahmen von der Pflichtversicherung: Ruhen der Gewerbeberechtigung- bzw. der Berufsbefugnis „geringfügig“ tätige Gewerbetreibende Ein Plus für UnternehmerInnen

  20. VersicherungsService Ruhen der Berufsbefugnis: Voraussetzungen: Meldung bei der ZT-Kammer ACHTUNG: Wird die ruhende Befugnis trotzdem weiter ausgeübt (z.B. Planungen) und es werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb über der zutreffenden Versicherungsgrenze erzielt, dann tritt Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG als „Neuer Selbständiger“ ein Ein Plus für UnternehmerInnen

  21. VersicherungsService Ausnahme infolge Geringfügigkeit: Allgemeine Voraussetzungen: jährliche Einkünfte nicht höher als 4.641,60 € (Wert 2013) jährlicher Umsatz nicht höher als 30.000 € Erklärung im Vorhinein, Überprüfung im Nachhinein Ein Plus für UnternehmerInnen

  22. VersicherungsService Ausnahme infolge Geringfügigkeit: für ZT ist die Kleinunternehmerregelung nur in jenen Fällen anzuwenden, in denen es darum geht, die Pflichtversicherung nach dem FSVG als Anfallshindernis bzw. Wegfallgrund für eine vorzeitige Alterspension/Korridorpension zu vermeiden! Ein Plus für UnternehmerInnen

  23. VersicherungsService welche freiwilligen Versicherungen gibt es? in der Krankenversicherung: Weiterversicherung Zusatzversicherung Familienversicherung Option – Geldleister/Sachleister in der Pensionsversicherung: Weiterversicherung Höherversicherung in der Unfallversicherung: freiwillige Höherversicherung freiwillige Arbeitslosenversicherung (seit 01/2009) Ein Plus für UnternehmerInnen

  24. VersicherungsService Selbständigenvorsorge: freiwilliges Modell - (Vorschreibung durch die SVA) 1,53% der vorläufigen PV-Beitragsgrundlage Wahlrecht: im freiwilligen Modell kann die Vorsorgekasse frei gewählt werden monatliche Beiträge: Höchst (GSVG/FSVG): € 79,25 Mindest FSVG (alt): € 10,30 Mindest FSVG (neu): € 8,23 Ein Plus für UnternehmerInnen

  25. VersicherungsService Meldebestimmungen: die Melde- und Auskunftspflicht obliegt dem Versicherten selbst An- und Abmeldungen sind innerhalb eines Monates zu erstatten Auskünfte sind binnen zwei Wochen zu erteilen Ein Plus für UnternehmerInnen

  26. Allgemeines Höhe der gesetzlichen Pensionen Kann die gesetzliche Pension erhöht werden? Die Kontoerstgutschrift, ab 01.01.2014 Pension

  27. Beispiel der Möglichkeit für eine Pension ab 01.01.2013 ZT-WFF Kammer ASVG FSVG gültig für die Wartezeit ASVG 9 Jahre gültig für die Berechnung der gesetzlichen Pension WF Kammer 33 Jahre gültig für die Kammerleistung bzw. ab 01.01.2014 besondere Pensionsleistung FSVG 3 Jahre

  28. Auszahlung der Leistungen des Wohlfahrtsfons ab 01.01.2014 durch die SVA Anwartschaften werden ebenfalls ab diesem Datum übernommen Pension

  29. Beispiel 1 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: 01.1972 bis 05.1973 (ASVG) 17 01.1978 bis 01.1988 (GSVG) 121 04.1988 bis 06.1989 (GSVG) 15 11.1999 bis 02.2003 (GSVG) 40 193 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen stark schwankend zwischen ca. € 300,-- und € 2.300,-- pro Monat. Pensionsleistung € 571,43 pro Monat Pension

  30. Beispiel 2 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: Gesamtversicherungsmonate:195 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen stark schwankend zwischen ca. € 300,-- und maximal € 1.300,-- pro Monat. Pensionsleistung € 440,46 pro Monat Pension

  31. Beispiel 3 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: 18 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen zwischen € 530,-- und 1.200,-- monatlich Pensionsleistung: € 22,88 Pension

  32. Pension/Kontoerstgutschrift • Nur für Personen, die • ab dem 01.01.1955 geboren sind • bis zum Dezember 2013 mind. 1 Versicherungsmonat erworben haben • Keine Erstgutschrift für Personen die ab 2005 erstmals Versicherungszeiten erworben haben • Die Erstgutschrift ist bis zum 30.06.2014 zu ermitteln und in das Pensionskonto aufzunehmen. Die Versicherten sind darüber zu informieren.

  33. Pension Pensionskonto Alterspension wäre 3.590,77 : 14 = € 256,48 monatlich.

  34. Höherversicherung: Beispiel: Herr A. geb. am 14.09.1951 zahlt im Jahr 2002 und in den letzten 5 Jahren vor seinem Pensionsantritt Beiträge zur Höherversicherung im Höchstausmaß. Pensionsstichtag ist der 01.10.2013 (Korridorpension) Pension/Höherversicherung

  35. Pension/Höherversicherung Die monatliche Pension wird durch die o.a. Zahlungen monatlich um € 289,66, die Jahrespension um € 4.055,24 erhöht.

  36. DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

  37. Ihr Partner in allen SozialrechtsfragenReden Sie mit uns VERSICHERUNGSSERVICE GESUNDHEITSSERVICE PENSIONS/PFLEGEGELDSERVICE www.sva.or.at Ein Plus für UnternehmerInnen

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