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Profiloberstufe. 13. Jahrgang am Helene-Lange-Gymnasium. Rechtsgrundlagen. Die politischen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Änderungen für die Profiloberstufe zum Schuljahr 2010/11 gelten für den laufenden 12. und 13. Jahrgang grundsätzlich nicht. Ausnahme:
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Profiloberstufe 13. Jahrgang am Helene-Lange-Gymnasium
Rechtsgrundlagen • Die politischen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Änderungen für die Profiloberstufe zum Schuljahr 2010/11 gelten für den laufenden 12. und 13. Jahrgang grundsätzlichnicht. • Ausnahme: Die Prüflinge im laufenden 13. Jahrgang können für ihre eigene Abiturprüfung (BLOCK II) entscheiden, ob sie in vier oder fünf Prüffächern geprüft werden wollen. Dies hat Auswirkungen auf die gewerteten Noten in BLOCK I. • Die Zulassungskriterien zum Abitur werden dadurch entschärft.
Helene- Lange- Gymnasium / Rendsburg Liebe Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgangs, liebe Eltern, nach den ersten Erfahrungen und den massiven Protesten der Schüler und Eltern ist die Profiloberstufe für die kommenden Jahrgänge erheblich verbessert worden. Leider gilt dies nicht in allen Teilen für die zukünftigen Jahrgänge 12+13. Für diese hat die Landesregierung aber die Möglichkeit geschaffen, die Öffnung der neuen Abitur-prüfungsverordnung zu übernehmen, d.h. Sie müssen die Bedingungen von Block I hinsichtlich Belegpflicht und Verzicht auf individuelle Wahlmöglichkeiten erfüllen, können aber die Abiturprüfung selbst zu den weiter entwickelten Bedingungen ablegen. Die Wahlmöglichkeit bezieht sich auf die Zahl der Abiturprüfungsfächer – wahlweise vier statt fünf. Außerdem sind die sehr strikten Vorschriften hinsichtlich der Zulassung zum Abitur im Sinne der Prüflinge entschärft worden. ___________________________________________ Name, Vorname (Druckbuchstaben) Ich möchte, abweichend von der alten Prüfungsordnung (stets fünf Abiturprüfungsfächer mit der Auflage, ein weiteres schriftliches Prüfungsfach zu wählen oder eine Präsentationsprüfung abzulegen oder eine BLL im Vorwege anzufertigen) von der Möglichkeit Gebrauch machen, je nach meinen Bedürfnissen in meinem Profil mit vier oder fünf Prüfungsfächern in die Abiturprüfung 2011 zu gehen ( § 8(1). Dieses ist je nach Profil unterschiedlich aber ich stelle sicher, dass alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. Ja O Nein O Rendsburg, den ________________________________________ Unterschriften des Schülers/der Schülerin und des/der Erziehungsberechtigten Ja = ich will die Wahl haben Nein=ich lege mich auf die alte Prüfungsordnung fest
Ich wähle die bisherige Prüfungsordnung – - - sinnvoll vor allem für sprachliches oder ästhetisches Profil • Das bedeutet verbindlich fünf Prüfungsfächer für das Abitur • Drei schriftliche Prüfungsfächer • Ein mündliches Prüfungsfach • Ein weiteres Prüfungsfach in der Form a) einer schriftlichen Prüfung ( vier Zeitstunden) b) einer Präsentation nach einem gesonderten vorgezogenen Terminplan c) einer „Besonderen Lernleistung“ in 13.1.+13.2 • Die besonderen Zulassungsbedingungen sind mir bekannt
Ich wähle die neue Prüfungsordnung - Möglichkeit für alle Profile • Ich wähle vier Prüfungsfächer • Darunter sind schriftliche Prüfungen in zwei der Kernfächer • Darunter ist definitiv das profilgebende Fach • Darunter ist ein weiteres Fach, das in einer mündlichen Prüfung oder Präsentation geprüft wird • Die vier Prüffächer decken alle drei Aufgabenfelder ab • z.B. Physik : E,M, Ph, G • z.B. WiPo : D,E, Wipo, Bio • Ich wähle fünf Prüfungsfächer • Darunter sind schriftliche Prüfungen in zwei der Kernfächer • Darunter ist definitiv das profilgebende Fach • Darunter ist ein weiteres Fach, das in einer mündlichen Prüfung oder Präsentation geprüft wird • Die fünfte Prüfung kann wahlweise als mündliche Prüfung oder als BLL erfolgen. (schriftlich entfällt) • Die fünf Prüffächer decken alle drei Aufgabenfelder ab • z.B. Französisch: D,E,F, Bio, Wipo
Bestandteile der Leistungen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife Block I Maximal erreichbar 600 Punkte (40 x15) 40 Punktwerte mal jeweils maximal 15 Punkte Block II Maximal erreichbar 240 Punkte (4x 4 x 15 ) 4 Prüffächer mit 4facher Wertung der erreichten Punktwerte von jeweils maximal 15 Punkte 300 Punkte (54 x 4 x 15 ) 5 Prüffächer mit 4facher Wertung der erreichten Punktwerte von jeweils maximal 15 Punkten • Dieser Block umfasst alle Leistungen, die innerhalb der Qualifizierungsphase erbracht werden – in den vier Semestern. • Einfach Wertung der Punkte • Dieser Block umfasst die Leistungen der Abiturprüfung • Vierfache Wertung
Bestandteiledes Abiturs : Block I Fünf Prüffächer alt oder neu • Der BLOCK I bezeichnet alle Noten der Qualifizierungsphase, die für die Zulassung und die Bewertung herangezogen werden. • Von den ca. 50 Noten während der 4 Semester werden 40 gewertet. • Von diesen 40 Noten liegen ca. 33 Noten durch den Verordnungstext fest. • Die Auswahl er verbleibenden Punktwerte erfolgt nach dem Prinzip der Optimierung. Vier Prüffächer • Der BLOCK I bezeichnet alle Noten der Qualifizierungsphase, die für die Zulassung und die Bewertung herangezogen werden. • Von den ca. 50 Noten während der 4 Semester werden 36 gewertet. • Von diesen 36 Noten liegen ca.29 Noten durch den Verordnungstext fest. • Die Auswahl der verbleibenden Punktwerte erfolgt nach dem Prinzip der Optimierung
Einzubringende Noten Fünf Prüffächer • jeweils vier Noten der 5 Prüffächer • vier Noten des abgewählten Kernfaches • Darüber hinaus müssen herangezogen bzw. enthalten sein : • fünf Noten aus den Naturwissenschaften Ph,B,Ch ( ggf. eine Note Info) • vier Noten aus den PeF • zwei Noten aus den Fächern Ku/Mu/DS • zwei Noten aus den Fremdsprachen F/L • zwei Noten Geschichte • drei Noten aus Ek/Wipo • zwei Noten aus R/Phil Vier Prüffächer • jeweils vier Noten der 4 Prüffächer • vier Noten des abgewählten Kernfaches • Darüber hinaus müssen herangezogen bzw. enthalten sein : • vier Noten aus den Naturwissenschaften Ph,B,Ch ( ggf. eine Note Info) • vier Noten aus den PeF • eine Noten aus den Fächern Ku/Mu/DS • zwei Noten aus den Fremdsprachen F/L • zwei Noten Geschichte • zwei Noten aus Ek/Wipo • zwei Noten aus R/Phil
Vier oder fünf Prüfungsfächer für die 13 a? D(E) F M G ,WiPo, Rel/Phil D E F G , Wipo, Rel./Phil Chemie oder Bio • Bei der Festlegung auf vier Prüfungsfächer ist Mathematik Prüfungsfach im AF III • Auswählen können die Schüler in diesem Profil zwischen Geschichte, WiPo, Religion, Philosophie als mündliche Prüfung oder Präsentation • Die Festlegung auf fünf Prüfungsfächer bewirkt z. B. folgende Konstellation • Schriftlich D,E,F ( alle drei aus dem Aufgabenfeld I) • Mündliche Prüfung • Schriftlich (alte PO),Präsentationsprüfung, • Besondere Lernleistung
Vier oder fünf Prüfungsfächer für die 13 d? D M Ek > freie Wahl aus den durchgängig belegten Fächern D E Ek Phy od. Bio > freie Wahl aus den durchgängig belegten Fächern Vier Prüfungsfächer • D(E), M, Ek schriftlich • Auswahl für mündliche Prüfung in der Form einer mündlichen Prüfung oder Präsentation Fünf Prüfungsfächer • D, E, Ek schriftlich • Naturwissenschaft mündlich ( nicht Mathe) • Auswahl der weiteren Prüfung in Form einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung oder Präsentation
Besondere Lernleistung als 5. Prüfungsfach (Alte Verordnung) § 18 BLL als fünftes Abiturprüfungs- fach Die BLL war bisher als zusätzliche Leistung oder als fünfter Teil der Abiturprüfung möglich. Nach Änderung des Klausurerlasses ist die BLL nur noch als fünftes Prüfungsfach für 13.1.+13.2 mit anschließendem Kolloquium vorgesehen. Einzelgespräche erforderlich • Eigenständige individuelle schriftliche Dokumentation eines vereinbarten Themas in Anlehnung an ein Schulfach. • Prüfling verabredet mit einem Prüflehrer Thema zu Beginn von 13.1 , Gliederung und wird begleitet. • Die Arbeit umfasst 20 bis 30 Seiten nach definierten Methoden. • Einbringen von Bundeswettbewerbsleistungen sind möglich. • Die Dokumentation wird von Erst- und Zweitkorrektor bewertet. • Die Endnote wird nach einem halbstündigen Kolloquium durch eine AbiturPrüfungskommission festgelegt. • Die Endnote geht in den Block II – die Abiturprüfung – ein.
Präsentationsprüfung als viertes oder fünftes Abiturprüfungsfach Präsentations-prüfung als mündliche Prüfung § 17 Präsentations-prüfung als fünftes Prüfungsfach • „Die Präsentationsprüfung ist ein mediengestützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium, auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile.“ • Fachbezogen, aber fachübergreifende Themenstellungen sind möglich und wünschenswert. • Aufgabenstellungen erfolgen durch die Fachlehrkraft des 3. Semesters im 4. Semester. • Ein Zeitfenster zur Herstellung von vier Wochen wird festgesetzt – differenziert nach alter und neuer Verordnung. • Anschließend Vorlage einer schriftlichen Dokumentation durch den Prüflings – Terminsache! • Neue Prüfungsordnung: 10 Tage später Kolloquium– während der Prüfungstage des mündlichen Abiturs – findet die Prüfung vor einem gesonderten Fachausschuss statt • Gesamtnote wird festgelegt und geht in die Abiturprüfung ein