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GemeinWohlArbeit Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten Angelika Weber-Wittkopp BMAS, Referat IIb3. Kerngeschäft der ARGE/AAgAW. Prüfung der Voraussetzungen Förderentscheidung und Bewilligung Koordinierung, Planung und Steuerung Zuweisung Mittelbewirtschaftung
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GemeinWohlArbeitArbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten Angelika Weber-Wittkopp BMAS, Referat IIb3
Kerngeschäft der ARGE/AAgAW • Prüfung der Voraussetzungen • Förderentscheidung und Bewilligung • Koordinierung, Planung und Steuerung • Zuweisung • Mittelbewirtschaftung • Maßnahmekontrolle, Ahndung von Leistungsstörungen
Aufgaben im Kerngeschäft – Prüfung der Voraussetzungen • aussagekräftige Maßnahmebeschreibung, u. a. Maßnahmeziel, Einsatzorte, Finanzierung der Maßnahme
Aufgaben im Kerngeschäft – Förderentscheidung und Bewilligung • Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen und Maßnahmekonzepte • Begründung der Förderentscheidung • Erstellen von Bewilligungsbescheiden im Rahmen des Antrags - Bewilligungsverfahrens • Möglichkeit eines Vereinbarungsverfahrens
Aufgaben im Kerngeschäft – Koordinierung, Planung und Steuerung • Möglichkeit der Einrichtung von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen • verschiedene Planungsmöglichkeiten wie Planungsgespräch, Maßnahmepool • bewerberorientierte Maßnahmegestaltung
Aufgaben im Kerngeschäft- Zuweisung • Eingliederungsvereinbarung • Konkretes Angebot ist zu unterbreiten • Ziele mit der Zuweisung sind zu erläutern • schriftliche Form ist erforderlich
Aufgaben im Kerngeschäft – Mittelbewirtschaftung • Mittelbewirtschaftung durch BA-Verfahren erforderlich
Aufgaben im Kerngeschäft – Maßnahmekontrolle, Ahndung • Regelmäßige und anlassbezogene Maßnahmeprüfungen • Bei Leistungsstörungen Prüfung von Konsequenzen
Unterstützungsmöglichkeiten • Dienste Dritter zur Unterstützung können in Anspruch genommen werden. • Übertragung des Kerngeschäftes oder Teile davon unter Abgabe der Verantwortung nicht möglich.
Auftragsklärung • Vor Beginn der Maßnahme ist zwischen der ARGE/AAgAW und dem Träger zu klären, welches Ziel für den Teilnehmer oder der Teilnehmerin angestrebt wird und ob dieses Ziel durch die Maßnahme erreicht werden kann.
Schnittstellen bei Zuweisung • Erste Kontaktaufnahme nach Zuweisung i. d. R. durch den Teilnehmer • ggf. Einladungsschreiben durch Träger • Erstgespräch durch den Träger, ggf. Rückkoppelung mit dem Grundsicherungs-träger • Ggf. schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen Träger und Teilnehmer einschl. Einsatzplan
Schnittstelle während der Teilnahme • verschiedene Abberufungsmöglichkeiten • Erkenntnisse des Trägers, die eine Neuorientierung erfordert • Einbeziehung in Vermittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstelle • Führung von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen durch die ARGE/AAgAW
Schnittstelle nach Abschluss der Teilnahme • Erstellung einer Teilnehmerbeurteilung • ggf. Erstellung eines Ergebnisberichtes durch den Träger • Hinweisauswertung durch die ARGE/AAgAW für weitere Eingliederungsstrategie