190 likes | 352 Views
Ausblick auf Kostendeckende Einspeisevergütung. 2. November 2007, Daniel Binggeli, Sektion Erneuerbare Energien, BFE. Inhaltsverzeichnis. Rahmenbedingungen im Wandel Kostendeckende Einspeisevergütung Beispiel zur Berechnung der KEV. Inhaltsverzeichnis. Rahmenbedingungen im Wandel .
E N D
Ausblick auf Kostendeckende Einspeisevergütung 2. November 2007, Daniel Binggeli, Sektion Erneuerbare Energien, BFE
Inhaltsverzeichnis Rahmenbedingungen im Wandel Kostendeckende Einspeisevergütung Beispiel zur Berechnung der KEV Inhaltsverzeichnis
Rahmenbedingungen im Wandel CO2 Abgabe auf Brennstoffen, Klimarappen auf Treibstoffen Einspeisevergütung Strom (StromVV/ENV) Steuerbefreiung für biogene Treibstoffe (MinÖST) -> Ökobilanzen Teilrevision Raumplanungsgesetz (Bioenergieanlagen Landwirtschaft neu zonenkonform) Revision Luftreinhalteverordnung LRV Aktionsplan (Auftrag Bundesrat Februar ‘07) 1 Grundlagen
Ziel • CO2-Ziele gemäss Kyotoprotokoll • Erneuerbare Energien fördern • Stromlücke schliessen • Energieeffizienz verstärken 1 Ziel
Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007Loi sur l'approvisionnement en électricité du 23 mars 2007 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Energiegesetz Art. 7a – Abnahmepflicht, Art. 28a – Bestandesgarantie Netzbetreiber sind verpflichtet, in ihrem Netzgebiet die gesamte Elektrizität die aus Neuanlagen durch die Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 MW, sowieBiomasse und Abfällen aus Biomassegewonnen wird, in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen und zu vergüten, sofern diese Neuanlagen sich am betreffenden Standort eignen. Als Neuanlagen gelten Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert werden. Bestandesgarantie bisherige Verträge gemäss Art. 28 a (bis 2025 / 2035 für Wasserkraft) 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Ziele, Players • Ziele • Gesamtziel + 5400 GWh • Ziel Wasserkraft + 2000 GWh • Ziel Effizienz = Haushalte auf Verbrauch Jahr 2000 bis 2030 • Berichterstalltung, Zielkontrolle • Players • BFE (strategische Leitung, hoheitliche Aufgaben) • Netzgesellschaft (operative Führung im Auftrag BFE) • ElCOM (Steuerung-Kontrolle StromVG, Rekursinstanz) • Produzenten • Netzbetreiber • Händler • Lieferanten • KAP (Beratende Expertenkommission) 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Termine – Übergang (provisorisch) • Inkraftsetzung allgemein 01.01.2008 • Inkraftsetzung Teil KEV 01.10.2008 • Keine rückwirkenden Zahlungen • Anlagen, welche ab 01.01.2006 einspeisen, werden ab 01.10.2008 wie Neuanlagen behandelt • Anmeldung von Anlagen ab Frühsommer 2008 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Die Vergütungen (provisorisch) 1Bandbreiten 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Die Vergütungen (provisorisch) 2 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
5500 Ziel-Menge EE (GWh)5400 Kosten 400 Mio. Fr/a Deckel 0.6 = 330 Mio. 300 250 200 max. Bürgschafts- verpflichtungen Geothermie 150 100 50 15 Effizienzmassnahmen 2008 2020 2016 2018 2022 2024 2026 2028 2010 2012 2030 2014 Finanzierung 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Technologien Biomasse • Im Bereich Biomasse werden die folgenden Technologien unterschieden: • Kehrichtverbrennung und Schlammverbrennung • Klär- und Deponiegas • Übrige Biomasse 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Strom aus Holz, energetische Anforderungen an Mindestnutzungsgrad (Wärme-Strom aus Dampfprozess) 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Übrige Biomasse, energetischeAnforderungen Mindestnutzungsgrade für BHKW (provisorisch) Biogene Abfälle 10% genutzte Wärme ausserhalb Anlage Übrige Anlagen 50% genutzte Wärme ausserhalb Anlage 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Vergütung für Biomasse-Strom (provisorisch) 2 Kostendeckende Einspeisevergütung
Übrige Biomasse Berechnungsbeispiele Äquivalente Leistung: Installierte Leistung: 600 kWel; eingespeiste Strommenge: 3‘000‘000 kWh; 3‘000'000 kWh : 8760 h/a = 342 kW(entspricht 5000 Volllast-Betriebsstunden) Berechnung Grundvergütung: 50/342 zu 24 50/342 zu 21.5 242/342 zu 19 = 20.09 Plus Bons falls berechtigt 3 Beispiel zur Berechnung der Kostendeckende Einspeisevergütung
Die Vergütungen (provisorisch) 3 Beispiel zur Berechnung der Kostendeckende Einspeisevergütung
Grundsätze zur Verwendung von Energieholz Nach der stofflichen Nutzung ist der Energieträger Holz ist mit maximaler Substitutionswirkung und minimaler Umweltbelastung einzusetzen. 1. zur Wärmeproduktion 2. zur Wärme- und Stromproduktion 3. zur Produktion von Treibstoffen sofern noch genügend Energieholz vorhanden ist 4. Grundsätze für die Nutzung von Holz
Holzenergie - Förderung BFE Besten Dank Für Ihre Aufmerksamkeit ! www.bfe.admin.ch