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Erstellen eines individuellen Pflegearrangements. Die Pflegeberatungsstelle der Stadt Oberhausen informiert. Stadt Oberhausen Fachbereich 3-2-20 Pflegeberatung. Wahlrecht auf Leistungen. Pflegegeld. Pflegesachleistung. Kombinationsleistung. Pflegegeld. Häusliche Pflege:.
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Erstellen eines individuellen Pflegearrangements Die Pflegeberatungsstelle der Stadt Oberhausen informiert Stadt Oberhausen Fachbereich 3-2-20 Pflegeberatung
Wahlrecht auf Leistungen Pflegegeld Pflegesachleistung Kombinationsleistung
Pflegegeld Häusliche Pflege: • 205 Euro monatlich für erheblich Pflegebedürftige • (Pflegestufe I) • 410 Euro monatlich für Schwerstpflegebedürftige • (Pflegestufe II) • 665 Euro monatlich für Schwerstpflegebedürftige • (Pflegestufe III)
Anspruch Wenn die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte sichergestellt wird
Qualitätssicherungsbesuch Pflegestufe I und Stufe II einmal halbjährlich Pflegestufe III einmal vierteljährlich
Pflegesachleistungen Pflegeeinsätze durch Vertragspartner der Pflegekasse ( zum Beispiel Sozialstationen) 384 Euro monatlich (Pflegestufe I) 921 Euro monatlich (Pflegestufe II) 1432 Euro monatlich (Pflegestufe III) Erhöhung auf bis 1918 Euro monatlich in besonderen Härtefälle
Kombinationsleistung Pflegebedürftiger der Pflegestufe II benötigt monatlich Sachleistungen im Wert von 460,50 Euro. Gemessen am Höchstbetrag der Pflegestufe II ( 921 Euro) sind das 50 %. Anteiliges Pflegegeld = 205 Euro 50% von 410 Euro
Verminderung des Leistungsanspruches Bei der Unterbrechung der Pflege wegen einer stationären Krankenhausbehandlung Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme oder bei Gewährung häuslicher Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung Pflegegeld wird in den ersten 4 Wochen weiter gezahlt !
Verhinderungspflege Der Pflegebedürftige muß mindestens 12 Monate eine Pflegestufe haben Übernahme durch private Pflegeperson bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert (zum Beispiel Ehegatten,Elternteil,Großeltern,Kinder) oder durch Person die in der häuslichen Gemeinschaft lebt
Verhinderungspflege Kostenübernahme grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe 205 Euro/410 Euro/665 Euro begrenzt. Keine erwerbsmäßige Pflege !
Verhinderungspflege Nachgewiesene Aufwendungen, wie zum Beispiel Verdienstausfall oder Fahrkosten werden bis zu 1.432 Euro für vier Wochen pro Kalenderjahr erstattet
Verhinderungspflege Ersatzpflege bei einem Pflegebedürftigen der Stufe II wird von dessen Bekannten nicht im Haushalt lebenden Person gepflegt. 30 Kalendertage 1000 Euro Erwerbsmäßigkeit anzunehmen
Verhinderungspflege Durch ambulanten Pflegedienst Übernahme der nachgewiesenen Aufwendungen bis 1.432 Euro für 4 Wochen pro Kalenderjahr
Tagespflege Mögliche Gründe: Wenn die häusliche Pflege in ausreichendem Umfang nicht sichergestellt ist. Zur Entlastung der Pflegeperson 384 Euro bei Pflegestufe I 921 Euro bei Pflegestufe II 1.432 Euro bei Pflegestufe II
Tagespflege Übernahme der nachgewiesenen Aufwendungen bis 1.432 Euro für 4 Wochen pro Kalenderjahr