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DVGW-Fachtagung „Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“

DVGW-Fachtagung „Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“. Sicherheitsanforderungen an gasbefeuerten Thermoprozessanlagen 15. Juni 2005, Bonn Dipl.-Ing. Karl Hermann Rudolph, E.ON Ruhrgas AG, Essen. Betriebliche Gasversorgung. Gliederung.

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DVGW-Fachtagung „Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“

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  1. DVGW-Fachtagung„Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung“ Sicherheitsanforderungen an gasbefeuerten Thermoprozessanlagen 15. Juni 2005, Bonn Dipl.-Ing. Karl Hermann Rudolph, E.ON Ruhrgas AG, Essen

  2. Betriebliche Gasversorgung • Gliederung  Anschluss an die öffentliche Gasversorgung über eine Gas-Druckregel- und -Messanlage  Innerbetriebliches Gasleitungsnetz Gasverbrauchsstellen, wie Thermoprozessanlagen, Erwärmungseinrichtungen, Heizungs- und Warmwasseranlagen 1715/00

  3. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Wichtige Branchen und Prozesse • Metallindustrie Schmelzen, Wärmen, Wärmebehandeln • Glasindustrie Schmelzen, Kühlen, Dekorieren, Wärmebehandeln • Keramikindustrie Trocknen, Brennen, Dekorieren • Zement-, Kalk- und GipsindustrieKalzinieren, Brennen • Chemieindustrie Kalzinieren, Destillieren, Trocknen • Entsorgungsindustrie Verbrennen, Verschwelen • Papier-, Textil-, Holzindustrie Trocknen 1921/00

  4. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Anforderungen • Prozessanforderungen Erwärmen - programmiertes Abkühlen Chem. Reaktionen – Reduktionsprozess Phasenumwandlung – Schmelzen Stofftrennung – Trocknen Gefügeumwandlung - Normalglühen • Anforderungen des Wärmgutes gasförmiges Wärmgut flüssiges Wärmgut Feststoffe (Schüttgüter oder Einzelstücke, Form) • Anforderungen der Einsatzmenge von wenigen Kilo bis mehreren hundert Tonnen 0427/00

  5. Betriebliche GasversorgungTechnisches Sicherheitsrecht • Abgrenzungen im technischen Sicherheitsrecht Energiewirtschaftsgesetz versus Gerätesicherheitsgesetz Anlagenkomponenten Aufsichtsbehörde/ Vorschriften Energieaufsichtsbehörde /EnWG / /BetrSichV, Gas HLV /DVGW-Regelwerk Arbeitsschutzbehörde, Gewerbeaufsicht /GSG /BetrSichV /EN-Normen, DVGW-Regelwerk Gas-Druckregel- und Messanlagen Gasleitungen Thermoprozessanlagen 3232/02

  6. Betriebliche GasversorgungTechnisches Sicherheitsrecht • Wesentliche Gesetze und Rechtsverordnungen für den Bereich der Gasversorgung Energiewirtschaft Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gashochdruckleitungsverordnung AVBGasVAnlagenzulassung Gerätesicherheitsgesetz (GSG) 7.GSGV (Gasgeräte-Verordnung) 9.GSGV (Maschinen-Verordnung)  14.GSGV (Druckgeräte-Verordnung)  BetrSichV (Betriebssicherheits-Verordnung)  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) 1.BlmSchV 4.BlmSchVTA Luft 3469/00

  7. Betriebliche GasversorgungTechnisches Sicherheitsrecht • Industriebetrieb mit Gasliefervertrag für Sonderkunden 3478/00

  8. Betriebliche GasversorgungTechnisches Sicherheitsrecht • Dauer des Bestandsschutzes Von der legalen Errichtung einer Anlage bis zum Ende ihrer funktionsgerechten Nutzbarkeit (Grundsatz) 3471/00

  9. Betriebliche GasversorgungTechnisches Sicherheitsrecht Beendigung des Bestandsschutzes Spezielle gesetzliche RegelungAnlagensubstanz zerstörtKonkrete erhebliche Gefährdung für bedeutende Rechtsgüter, zum Beispiel durch unzureichende bisherige Regelungneue SchutzzieleEingriff durch Reparatur/Teilerneuerung 3470/00

  10. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Wichtige Regelwerke • DVGW-Arbeitsblatt G 610/I "Gasfeuerungen an Industrieöfen", Dez.1987. • DVGW-Arbeitsblatt G 610/II "Industrie-Gasbrenner und gasbeheizte industrielle Erwärmungsanlagen", Nov. 1991. • Sicherheitsregeln für Industrieöfen und Trockner der keramischen und Glas-Industrie, ZH 1/498, Ausgabe 1983 der Berufsgenossenschaften. • UVV Gießereien (VGB 32), April 1986 • DIN 4788 Teil 1 "Gasbrenner ohne Gebläse", Febr. 1990 • DIN 4788 Teil 2 "Gasbrenner mit Gebläse", Juni 1977 • DIN 4788 Teil 3 "Flammenüberwachungseinrichtungen", April 1989 • VDI 2046 "Sicherheitstechnische Richtlinien für den Betrieb von Industrieöfen mit Schutz- und Reaktionsgasen", Mai 1984 • DIN VDE 0116 "Elektr. Ausrüstung von Feuerungsanlagen",Okt.1989 • DIN EN 746 "Industrielle Thermoprozessanlagen", Teil 2-Sicherheits- anforderungen an Feuerungen u. Brennstoffführungssysteme, Mai 1997 1477/00

  11. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 Industrielle Thermoprozessanlagen Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an industrielle Thermoprozessanlagen Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme Teil 3: Sicherheitsanforderungen für die Erzeugung und Anwendung von Schutz- und Reaktionsgasen Teil 4: Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen Teil 5: Besondere Sicherheitsanforderungen an Salzbad-Thermoprozessanlagen Teil 6: Besondere Sicherheitsanforderungen an Einschmelz-, Umschmelzanlagen und Anlagen der Flüssigphasenbehandlung Teil 7: Besondere Sicherheitsanforderungen an Vacuum-Thermoprozessanlagen Teil 8: Besondere Sicherheitsanforderungen an Abschreckeinrichtungen 1887/00

  12. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2 Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme • 1 Anwendungsbereich • 2 Normative Verweisungen • 3 Begriffe • 4 Liste der Gefährdungen • 5 Sicherheitsanforderungen, Maßnahmen u. Feststellung der Übereinstimmung • 5.1 Allgemeines • 5.2 Gasförmige Brennstoffe • 5.3 Flüssige Brennstoffe • 5.4 Feste Brennstoffe • 5.5 Mehrere Brennstoffe • 5.6 Strom- und Hilfsenergie • 6 Benutzerinformationen 1898/00

  13. Betriebliche GasversorgungGasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Praktischer Hinweis Um sicherheitstechnische Sonderfälle der Gasbefeuerung beurteilen zu können,wurden DVGW-Sachverständigenstellen eingerichtet. Mit ihrer Hilfe kanngegenüber den Aufsichtsbehörden (z.B. Berufsgenossenschaften, Arbeits-schutzbehörden usw.) der Nachweis erbracht werden, dass bei Abweichungenvon den vorgeschriebenen Anforderungen durch andere entsprechende Maß-nahmen das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Die folgenden Institutionen fungieren als DVGW-Sachverständigenstellen für industrielle Gasverwendung: Gaswärme-Institut e.V. Essen (GWI), Hafenstraße 101, 45356 EssenDVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institutder Universität Karlsruhe(TH), Engler-Bunte-Ring 1, 76131 KarlsruheBetriebsforschungsinstitut-VDEh-Institut für angewandte Forschung GmbH, Sohnstraße 65, 40237 DüsseldorfDeutsches Brennstoffinstitut GmbH, Halsbrücker Straße 34, 09599 FreibergTÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg e.V., Am Grauen Stein, 51101 KölnTÜV Bayern Hessen Sachsen Südwest e.V., Westendstraße 199, 80674 3223/00

  14. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Arbeiten an Gasanlagen-Anforderungsprofil an Personen Arbeiten eines Unkundigen an einer Thermoprozessanlage würden sowohl für diebetreffende Person als auch für die Umgebung eine Gefährdung bedeuten. Des-halb schreiben die DIN EN 746, die Unfallverhütungsvorschriften und das Techn. Regelwerk Gas des DVGW eine nach Gefährdung abgestufte Qualifikationsan-forderung für Personen vor, die mit Arbeiten an Thermoprozessanlagen beauftragt sind. Dabei unterscheidet man entsprechend dem Anforderungsprofil.  Sachverständige Sachkundige Fachkräfte unterwiesene Personen Die Begriffe sind in den Unfallverhütungsvorschriften und in den DVGW-Arbeits- blättern definiert. Nach der DVGW Gas-Information Nr. 10, Ausgabe 08/99, sowiedem DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI ’86/’96; Fußnote 5) können Industrie-betriebe fachkundiges eigenes Personal für die Durchführung von Instandhaltungs-arbeiten an Gasanlagen auf Werkgelände und im Bereich industrieller Gasverwen-dung einsetzen, wenn die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann.Hierüber muss Einvernehmen m. d. Gasversorgungsunternehmen erzielt werden. 3224/00

  15. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.1 Gasverteilungssystem • Das Gasverteilungssystem muss auf Dichtheit und Innendruckfestigkeit geprüft sein. • Der Prüfdruck muss mindestens das 1,5 fache des höchsten Betriebsdruckes, mindestens jedoch 50 mbar betragen. • Durchführung und Intervalle der Eignungsprüfung müssen in der Betriebsanleitung beschrieben sein. • Leitungen müssen leicht als Gasleitungen erkennbar sein. • Können sich Flammenrückschläge ereignen, so müssen Flammen- sperren bzw. Explosionsentlastungseinrichtungen eingebaut sein. • Abblase- und Entspannungsleitungen an Überdruck- oder Druckent- lastungsventilen müssen derart verlegt sein, dass das Gas in eine ungefährdete Umgebung entweichen kann. 1905/00

  16. Betriebliche GasversorgungGasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.1 Gasverteilungssystem • Materialauswahl z. B. nach DIN EN 10208. • Leitungen müssen entgast, durchlüftet und gereinigt werden können. • Zur Spülung müssen geeignete Auslassstutzen vorhanden sein. • Gewindeverbindungen nur zulässig bei: Betriebsdruck 100 mbar bis Durchmesser DN 80 Betriebsdruck 2 bar bis Durchmesser DN 50 Betriebsdruck 5 bar bis Durchmesser DN 25 • Bei Betriebsdrücken > 5 bar und/oder Durchmesser > DN 80 Flansch- oder Schweißverbindungen erforderlich. • Die Anzahl der Verbindungen muss so gering wie möglich sein. • In unbelüfteten Räumen sind nur geschweißte Verbindungen zulässig. • Dichtungen müssen asbestfrei sein. • Unterbrochene Leitungen müssen mit Stopfen, Kappen oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen verschlossen sein. 1904/00

  17. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gaszuführung an einem Abhitzekessel 2880/00

  18. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gummi-Schläuche An beweglichen Rohrbrennern (z. B. für die Gesenkanwärmung in Schmieden) können Gummi-Schläuche nach DIN EN 559 und DIN 8541 Teil 2 eingesetzt werden. Ihre Außenschicht muss farblich gekennzeichnet sein, für Erdgas mit der Kennfarbe Orange.Der Einsatz von artfremden Materialien wie Luft- und Wasserschläuchenist ausgeschlossen. 3228/00

  19. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Schläuche und Kompensatoren Metallschläuche und Kompensatoren sind flexible Komponenten des Rohrleitungssystems, die bevorzugt zur Verteilung von Gas- und Luftströmen zwischen Hauptleitung und Verbrauchsstelle (Gasbrenner) eingesetzt werden.Sie müssen für folgende Anforderungen geeignet sein: • Spannungsfreie und damit sichere Installation von Gas- oder Luftleitungen • axiale oder seitliche Dehnungsaufnahme • Abbau allseitiger Schwingungen 3227/00

  20. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Abblase- und Entspannungsleitungen Die bisherige Forderung, das Gas mit Abblase- und Entspannungsleitungenan Überdruck- oder Druckentlastungsventilen über Dach abzuleiten, besteht nicht mehr. Das Gas kann in eine ungefährdete Umgebungausströmen, wenn folgende Faktoren beachtet werden: • Verpuffungsgefahr • Entflammungsgefahr • Verhütung einer Rückströmung in die Verbrennungsluftleitungen • Verhütung eines Eindringens in Abzüge und Schächte • Dichteverhältnis Gas/Luft (Luft = 1) 3226/00

  21. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Schnellverschlusskupplungen Leitungssysteme mit Schnellverschlusskupplungen dürfen nurvon Personen betrieben werden,die in folgende Aufgaben eingewiesen wurden: • Auslegung des Leitungssystems im Bereich der Thermoprozessanlage bis zur Absperreinrichtung • Durchführung der Sichtprüfung auf einwandfreien • Zustand sowie der Dichtheitsprüfung des Leitungssystems • Handhabung der Schnellverschlusskupplung • Handhabung der Schutzkappen/Schutznippel sowie der zugehörigen Sicherheitseinrichtung • Maßnahmen bei Außerbetriebnahme der Thermoprozessanlage 3229/00

  22. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Explosionsentlastungseinrichtung 1907/00

  23. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2 Zwingend vorgeschriebene Einrichtungen • Handbetätigtes Absperrventil in Strömungsrichtung vor dem ersten Stellglied der Anlage • Filter unmittelbar hinter dem ersten handbetätigten AbsperrventilZwei in Reihe geschaltete Sicherheitsabsperrventile der Klasse A (nach DIN EN 161) vor jedem Brenner oder jeder Brennergruppe • Gasdruckregler (nach DIN EN 88), wenn für fachgerechte Regelung von Druck und Menge des Gasflußes erforderlich. Ist die nachgeschaltete Ausrüstung nicht vordruckfest, so müssen - ein Überdrucksicherheitsabsperrventil (vor dem Druckregler eingebaut) und - ein Sicherheitsabblaseventil (hinter dem Druckregler eingebaut) vorgesehen werden.Beide Ventile dürfen in einer Armatur integriert sein. • Strömungs- und Druckwächter für Luft und Gas • Zündsystem • Einzelne handbetätigte Absperrventile für Brenner, wenn diese innerhalb einer Brennergruppe unabhängig voneinander gezündet werden.Bei Brennerleistungen <10 kW genügt ein Absperrventil je Brennergruppe. 1900/00

  24. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Sicherheitsabblaseventil (SBV) Es baut kurzzeitig auftretende Druckstöße in Regelstrecken ab(verursacht z.B: durch Brenner, die auf große Leistungen schalten,oder durch den Taktbetrieb der Brenner), um ein ungewolltes Ansprechen des Sicherheitsabsperrventils (SAV) zu verhindern.Beim Ansprechen des Überdrucks- oder Abblaseventils kann das austretende Gas über die Abblase- oder Entspannungsleitung in eine ungefährliche Umgebung geleitet werden.Eine Überwachungseinrichtung für Leckgasmengen empfiehlt sich für Sicherheitsabblaseeinrichtungen (SBV) aufgrund folgender Vorteile: Sie • zeigt Abblasevorgänge an • vereinfacht die Kontrolle des Ansprechverhaltens • erleichtert die Sollwerteinstellung des Überdrucksicherheitsabsperrventils 3230/00

  25. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.3 Sicherheitsabsperrventile • Die Gasleitung zu jedem Brenner oder jeder Brennergruppe muss durch zwei in Reihe geschaltete Ventile der Klasse A abgesichert sein. • Für Brennerleistungen < 120 kW sind jedoch zulässig  zwei Ventile der Klasse B für Brenner ohne Gebläse zwei Ventile der Klasse C für handbetätigte Brenner ohne Gebläse thermo- elektrische Zündsicherung nach DIN EN 125 • Für Brennerleistungen > 1.200 kW müssen die Ventile mit einer Dichtheitskontrolleinrichtung ausgerüstet sein. • Bei Brennergruppen darf das Absperrventil jedes Einzel- brenners als eines der beiden Ventile gelten, wenn es min. der gleichen Güteklasse entspricht. 1901/00

  26. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.3 Sicherheitsabsperrventile • Gefährdungssituationen mit Abschaltwirkung der gesamten Anlageoder unabhängiger Zonen: • ungenügende Gasströmung (Gasmangel) • Gasdruckanstieg über die Sicherheitsgrenze • ungenügende Luftströmung (Luftmangel) • Temperaturüberschreitung in der Anlage • Fehlfunktion der Abgasführung • Ausfall der Stromversorgung 1920/01

  27. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gas-Sicherheits- und Regelstrecke bei Einzelbrennern 3055/00

  28. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gas-Sicherheits- und Regelstrecke bei Brennergruppen 3056/00

  29. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gas-Regelstrecke an einem Textil-Trockner 1902/00

  30. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gas-Regelstrecke an einem Tunnelofen 0841/00

  31. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gas-Regelstrecke an einem Haubenglühofen 1903/00

  32. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Varianten der Dichtheitskontrolle Zwischenentlüftung durchstromlos offenes Ventil(alle Ventile mit Endschalter) Mit Druckwächter Mit Dichtheitskontroll-einrichtung 3057/00

  33. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Dichtheitskontrolleinrichtung für Gasverteilungssystem 1906/00

  34. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.3.2 Vorspülung d. Brennkammer • Die Vorbelüftungsphase muss vor Brenneranlauf sicher- stellen,dass in der Brennkammer/dem Nutzraum und in der Abgasanlage kein brennbares Gemisch vorhanden ist. • Nach einer Störabschaltung muss der Wiederanlauf immer mit einer Vorspülung beginnen (Ausnahme möglich). • Die Vorspülung hat mit mindestens 25 % der dem Brenner bei max. Wärmeleistung zugeführten Luftmenge zu erfolgen. • Im Regelfall sind fünf vollständige Luftwechsel ausreichend. • Dauer und Durchführung der Vorspülung müssen vom Hersteller in der Betriebsanleitung erläutert werden. 1908/00

  35. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.3.2 Vorspülung d. Brennkammer Auf eine Vorbelüftung darf verzichtet werden(sowohl bei Anlauf als auch nach einer Störabschaltung),  wenn freier Sauerstoff gefährdend wirken oder die Anlage oder die Produktqualität beeinträchtigen kann.In diesen Fällen ist die Anlage jedoch mit 2 Sicherheitsabsperrventilen der Klasse A (DIN EN 161) und einer Dichtheitskontrolleinrichtung auszurüsten.  wenn sichergestellt ist, dass in der Brennkammer eine Temperatur > 750 ºC herrscht. 1909/00

  36. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Prüfmerkmale vor Freigabe der Brennstoffzufuhr • richtiger Gasdruck • Dichtheit der Sicherheitsabsperrventile • ausreichende Luftströmung • Funktionsfähigkeit der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen für Thermoprozess, z. B. in Bezug auf die Prozesstemperatur oder Abgasführung 3232/01

  37. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.2.6 Zündsystem • Erfolgt die Gasversorgung des Zündbrenners in Strömungsrichtung vor dem Gasdruckregler des Hauptbrenners, so ist der Zündbrenner mit einem Gasdruckregler nach 5.2.2.4 auszurüsten. • Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen sind Zündbrenner wie Hauptbrenner nach 5.2.2.1 bis 5.2.2.4 auszurüsten. • Bei automatisch betriebenen Anlagen muss die Direkt- Zündeinrichtungoder die Kombination von Zündeinrichtung und Zündbrenner integrierter Bestandteil des Hauptbrennersystems sein. • Bei handgesteuerten Einrichtungen muss die Zündeinrichtung eine eindeutige, unveränderlich festliegende Stellung zum Hauptbrenner haben. • Konstruktion und Anforderung müssen gewährleisten, dass die Zündflamme jederzeit stabil brennt und die Hauptflamme sicher zündet. 1910/00

  38. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Hochgeschwindigkeitsbrenner direkt gezündet 0013/00

  39. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Vollgemischbrenner mit Zündbrenner 0240/00

  40. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Sicherheitszeiten für Gebläsebrenner DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.5.2.4.3, Sicherheitszeiten für Gebläsebrennerund Brenner mit mechanischer Verbrennungsluftzuführung 1911/00

  41. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Flammenüberwachung-Problemstellung 1474/00

  42. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Flammenüberwachung 0687/00

  43. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6Flammenüberwachungseinrichtung • Niedertemperaturanlagen (Arbeitstemperatur < 750 °C) • Bei einem Brenner ist eine Flammenüberwachung erforderlich. • Bei mehreren Brennern ist eine Flammenüberwachung für jeden Brenner erforderlich. Die Ausrüstung von nur einem Brenner mit einer dauernd wirkenden Flammenüberwachung ist zulässig wenn, • ein stabiles Brennverhalten über den gesamten Regelbereich gewährleistet ist. • alle Brenner an dieselbe Gas/Luft- Verhältnisregelung angeschlossen sind. • die Brenneranordnung eine sichere Zündung der Nebenbrenner erlaubt. • keine Ein/Aus-Steuerung der Brenner erfolgt. 1912/00

  44. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6Flammenüberwachungseinrichtung • Hochtemperaturanlagen (Arbeitstemperatur > 750 °C) • Eine Flammenüberwachung muss während des Anheizvorgangesdurch Flammenüberwachungseinrichtungen oder unterwiesenes Personal erfolgen. Angabe der Anheizzeit in der Betriebsanleitung. • Der Einsatz von unterwiesenem Personal ist nur dann zulässig, wenn es unverzüglich steuernd eingreifen kann. • Kann die Wandtemperatur des Nutzraumes innerhalb einer Stunde unter 750 °C absinken, dann muss die Anlage mit einer akustischen Warneinrichtung mit sichtbarer Anzeige ausgerüstet sein. 1913/00

  45. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gasbrenner mit UV-Flammenüberwachung 1916/00

  46. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Gasbrenner mit Ionisations-Flammenüberwachung 1915/00

  47. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Rekuperatorbrenner mit Zünd- und Flammenüberwachungseinrichtung 0824/00

  48. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • DIN EN 746 - Teil 2, Pkt. 5.2.6.4 Flammenüber-wachungseinrichtung für freibrennende Brenner • > 50 kW Wärmeleistung ist Flammenüberwachungseinrichtung erforderlich. • < 50 kW Wärmeleistung darf Flammenüberwachung durch geschultes Personal erfolgen, wenn Flamme vom Arbeitsplatz. wahrnehmbar Ist dies nicht der Fall, muss eine Flammenüberwachungseinrichtung eingebaut sein. • Abweichende Sicherheitseinrichtungen sind möglich, wenn dies aus Prozessgründen erforderlich ist und eine automatische Brennerabschaltung mit Warnsignal bewirkt wird. 1917/00

  49. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Anwärmbrenner für Gießtiegel 0745/00

  50. Betriebliche Gasversorgung Gasfeuerungen an Thermoprozessanlagen • Langbrenner zur Blecherwärmung (> 50 kW) mitUV-Flammenüberwachung 1918/00

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