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Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Volksschule. Eine richtige Entscheidung für das Kind . Bitte beachten Sie folgende Fragen bei der Entscheidung zur Anmeldung: Was ist richtig für mein Kind? Was ist machbar für mein Kind?
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Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Volksschule
Eine richtige Entscheidung für das Kind Bitte beachten Sie folgende Fragen bei der Entscheidung zur Anmeldung: • Was ist richtig für mein Kind? • Was ist machbar für mein Kind? • In welcher Schule kann mein Kind realistisch Aufnahme finden?
Wohin soll mein Kind gehen? • GymnasiumAllgemeinbildende höhere Schule • Sprengelhauptschule • Sporthauptschule • Musikhauptschule • Übungshauptschule Feldkirch oder private Hauptschulen
Ihr Kind soll an die Hauptschule • Eine Anmeldung an Ihrer Sprengelhauptschule ist erwünscht.
Ihr Kind soll an eine Spezialhauptschule • Ihr Kind muss eine Eignungsfeststellung machen. • Erkundigen Sie sich über die Termine und Anmeldeformulare an der jeweiligen Musik- oder Sporthauptschule. • Vor den Semesterferien erhalten Sie die Information über die Reihung Ihres Kindes beim Eignungstest. • Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an.
Ihr Kind soll an die Übungshauptschule Feldkirch oder eine private Hauptschulen • Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule an
Ihr Kind soll ans Gymnasium • Voraussetzung ist: in Mathematik und Deutsch keine schlechtere Beurteilung als Gut. • Für Schulen gibt es Reihungskriterien. Nähere Information siehe www.vobs.at (ab Mitte November) • Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist am Gymnasium Ihrer Wahl an.
Anmeldefrist für 2007/08 • Eine Anmeldung für alle Schulen ist vom 12. bis 23. Februar 2007 möglich! • Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich!Sie können aber bei der einen Anmeldung weitere Wunschschulen angeben. • Original sowie eine Kopie der Schulnachricht sind bei der Anmeldung vorzulegen!
Wenn Ihr Kind aufgenommen wird: • Werden Sie von der jeweiligen Schule informiert. • Wird die Anmeldung für Sie verbindlich.
Mein Kind wurde nicht aufgenommen • Die aufnehmenden Schulen melden die nicht aufgenommenen SchülerInnen an die Schulbehörde 1. Instanz. • Die Schulbehörde prüft die Aufnahmemöglichkeit an anderen gleichartigen Schulen und weist einen Schulplatz zu, wenn noch freie Plätze vorhanden sind • Kann kein Platz zugewiesen werden, besucht Ihr Kind automatisch die Sprengelhauptschule.
Wenn Sie Fragen haben • Wenden Sie sich bitte an die zuständige Direktion Ihrer Volksschule. • Über Zugangskriterien der Spezialhauptschulen und Gymnasien informieren Sie die jeweiligen Schulen. • Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver www.vobs.at .