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BOS neue Funkrichtlinie

BOS neue Funkrichtlinie. vom 07.11.2000 sehr viele alte Regelungen treten damit außer Kraft. BOS neue Funkrichtlinie. keine starre Regelung - Landkreise können flexibel reagieren alte BOS Anträge ab sofort nicht mehr weiterleiten neue Anträge an RegTP zur Frequenzzuteilung weiterleiten

gibson
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Presentation Transcript


  1. BOS neue Funkrichtlinie vom 07.11.2000 sehr viele alte Regelungen treten damit außer Kraft

  2. BOS neue Funkrichtlinie • keine starre Regelung - Landkreise können flexibel reagieren • alte BOS Anträge ab sofort nicht mehr weiterleiten • neue Anträge an RegTP zur Frequenzzuteilung weiterleiten • Übergangsfrist bis 31.12.2005

  3. BOS neue Funkrichtlinie Betreiber der Funkverkehrskreise im 4 m Wellenbereich • kreisfreie Städte • Landkreise • Berufsfeuerwehren • usw.

  4. BOS neue Funkrichtlinie • Funkverkehrkreise der Berechtigten (Landkreise) werden eingegliedert • z. Beispiel • gemeindliche Feuerwehren • Werkfeuerwehren • (Ortsteil) Feuerwehren einer Gemeinde bilden ein gemeinsames Funknetz

  5. BOS neue Funkrichtlinie BOS Anträge neuer Form sind zu stellen für - • ortsfeste Landfunkstellen • Relaisfunkstellen • erstmalige Nutzung einer BOS-Frequenz in einem Gebiet • die erste Veränderung im bestehenden Netz • BOS Funkanlagen in Luftfahrzeugen

  6. BOS neue Funkrichtlinie Frequenzzuteilung durch die RegTP - • unabhängig von der Art und Anzahl der im Funknetz betriebenen Funkanlagen • anschließend - keine Anträge mehr für mobile Fahrzeug - Funkanlagen

  7. BOS neue Funkrichtlinie Bisherige Genehmigungen • verlieren nicht ihre Gültigkeit • bis die erste Änderung eintritt

  8. BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen • Bestandsänderung der Funkanlagen - der Betreiber des Funkverkehrskreises ist zu unterrichten • Rufnamenzuteilung - Vergabe sollte nur durch den Betreiber erfolgen ...

  9. BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen • Gerätewechsel oder Fahrzeugwechsel - Meldung an Betreiber sollte erfolgen • Handfunkgeräte im 4 m-Wellenbereich - Regelung durch Betreiber erforderlich

  10. BOS neue Funkrichtlinie • Meldepflicht • einmal jährlich die Anzahl der betriebenen Funkstellen • nicht Meldepflichtig sind Meldeempfänger

  11. BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Abstimmungdurch FB 7 • Vergabe der Funkrufnamen • Bestandsänderung der Funkgeräte • Meldepflicht bei Gerätewechsel oder Wechsel der taktischen Einheit • Zustimmung für Handfunkgeräte im 4 m Band

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